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    IMW Immobilien: Top-Performer, über den keiner spricht... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.05 16:41:20 von
    neuester Beitrag 28.11.08 14:44:48 von
    Beiträge: 43
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      schrieb am 02.09.05 16:41:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beinahe unbemerkt verdoppelt hat sich in den letzten Wochen der Aktienkurs der IMW Immobilien AG. Von kaum 40 EUR hat sich der Titel kontinuierlich nach oben bewegt und heutet bei 88 EUR ein neues Hoch erreicht.

      Ursache dieser Kurssteigerung ist die eingeleitete Neuausrichtung des ehemaligen Garny-Börsenmantels. Vor wenigen Tagen wurde bekanntgegeben, dass die IMW ein großes Wohnimmobilien-Portfolio gekauft hat, dem weitere Deals in erheblicher Größenordnung folgen sollen. Aber schon dieser erste Kauf hat es in sich: Das Volumen beträgt rd. 200 Mio. EUR und die jährlichen Mieteinnahmen liegen bei 17 Mio. EUR. Möglich wurde diese Investition, weil die IMW vor kurzem ein Grundstück in Mörfelden mit einem hohen Gewinn veräußert hat.

      Bei näherem Hinschauen wird schnell klar, weshalb IMW-Aktien an der Börse nach diesem ersten Deal so verzweifelt gesucht werden. Es gibt nur 400.000 Stücke (davon im Streubesitz: 5 %) und somit beträgt die Marktkapitalisierung selbst beim stark gestiegenen Kurs von 88 EUR nur etwa das Doppelte der Mieteinnahmen, die man in Berlin hinzugekauft hat. Da der Großaktionär Watermark offenbar potent genug ist, solche Großprojekte zu decken, könnten sich die Relationen bei weiteren Deals noch sprungartig verbessern.

      Anbei ein Artikel aus der Welt von gestern:

      IMW erwirbt rund 4500 Wohnungen in Berlin
      Berlin - Die IMW Immobilien AG hat rund 94 Prozent der Anteile an der Prima Wohnbauten Privatisierungs-Management GmbH in Berlin erworben. Die restlichen sechs Prozent sind von der Vermar Verwaltungs- und Marktstudien AG, Zürich, übernommen worden, die Minderheitsgesellschafter der IMW AG ist. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Dem Vernehmen nach geht es aber um ein Volumen von 200 Mio. Euro.


      Der Prima, die 40 Mitarbeiter beschäftigt, gehören 27 Immobilien mit rund 4500 Wohnungen und rund 280 000 qm Wohnfläche vorwiegend im Berliner Bezirk Lichtenberg. Die jährlichen Mieteinnahmen belaufen sich auf über 17 Mio. Euro. Das von zwei Architekten erworbene Portfolio wurde in den letzten acht Jahren saniert. Die Mieteinnahmen seien auf hohem Niveau stabilisiert und der Leerstand auf rund 2,5 Prozent reduziert worden, hieß es.


      Die zur britischen Immobilien-Gruppe Watermark gehörende IMW AG, die sich als langfristiger Investor im deutschen Markt etablieren will, verwaltet gegenwärtig 1800 Objekte und plant die Übernahme weiterer Portfolien. n.s.




      Artikel erschienen am Do, 1. September 2005
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 17:13:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ Herbert H

      Wenn man von den Mieteinnahmen marktübliche Bewirtschaftungskosten von 25 % abzieht, ergibt sich bei aktuellen Kursen ein KGV von lediglich 3!:eek:
      Damit sollte es sich um die derzeit günstigste deutsche Aktie handeln. Leider geht hier kaum etwas um, so daß es fast nicht möglich ist an Stücke ranzukommen:(
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 17:43:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie hoch ist denn der Erwerbspreis? Und wie wurde der Kauf finanziert?
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 00:16:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Auf dem ersten Blick sieht das ganze äußerst interessant aus, bei näherem Hinschauen ist die Aktie aber nicht so billig, KGV 3 wäre zu schön um wahr zu sein ;)

      hier meine Milchmädchenrechnung:
      dabei unterstelle ich, dass der kürzlich erfolgte Zukauf mit 100 Mio Euro Fremdkapital zu 6 % finanziert wird und zu 90 Mio durch eine Kapitalerhöhung und 10 Mio durch den Grundstücksverkauf

      Jahresüberschuss 04:................2 mio Euro
      außerordentlicher Ertrag
      durch Grundstücksverkauf............3 mio Euro
      Mieterlöse durch Zukauf
      - 25 % Bewirtschaftungskosten.......13 mio Euro

      - Kosten für Kredit................. 6 mio Euro

      macht einen Gewinn in 05 von 12 Mio Euro

      Bei einem Kurs von 95 Euro wären ca. 950.000 Aktien notwendig um 90 Mio Euro aufzubringen.

      Macht insgesamt 1.350.000 Aktien (400.000 + 950.000), das ergibt einen Gewinn/Aktie von ca 9 Euro

      Achtung, das ist teilweise "an den Haaren herbeigezogen", auf der HV wurde allerdings von Co-Investoren und Kapitalmaßnahmen gesprochen. Auf jeden Fall ist von Kapitalmaßnahmen auszugehen die die Gewinne verwässern werden, weshalb ich nicht mit einem KGV von 3 rechne!

      Insgesamt möchte man 1 Mrd. Euro investieren.

      weiß jemand welche KGVs in der Immo-Branche üblich sind?

      nochmals: Milchmädchenrechnung ;) aber eine Überlegung wert!!

      grüße
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 10:19:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Hockeystick

      Du hast natürlich recht, man muß die Kreditkosten bei der Bewertung mit berücksichtigen. Allerdings liegt der Zinssatz für Hypothekenfinanzierungen derzeit bei ca. 3,8%.
      Ausserdem denke ich, dass Du den Erlös aus dem Grundstücksverkauf zu niedrig angesetzt hast. Unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 3,8% für den Hypothekenkredit sehe ich den Gewinn pro Aktie bei mindestens € 12. In der Branche sind KGV`s zwischen 15 und 25 üblich (Vivacon weist derzeit Z.B ein KGV von ca. 22 aus). Unter Berücksichtigung eines KGV`s von nur 15 ergibt sich somit bereits ca. 100 % Kurspotential. Da ist aber dann noch keinerlei Gewinnwachstum durch Erwerb weiterer Immobilienportfolios drin enthalten:D

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      Avatar
      schrieb am 06.09.05 17:57:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      durch den Verkauf des Grundstücks "Mörfelden-Walldorf" konnte ein Erlös von 10,5 Mio Euro erzielt werden.

      wurde auf der HV gesagt

      lg
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 11:42:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die IMW-Gruppe will die gekauften Wohnungen bestimmt nicht als Bestandsimmobilien-AG für die nächsten 20 Jahre bewirtschaften. Entweder kommt eine Umplatzierung als REIT, sobald die gesetzl. Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Oder es kommt die Privatisierung der Wohnungen. Offensichtlich hat man noch große Pläne, allerdings ist die Kapitalausstattung der Gesellschaft im Vergleich hierzu bescheiden. Insofern ist die Situation ähnlich wie bei Coloniarealestate, wobei IMW immerhin ein paar Millionen eigenes Vermögen hat. Bei Coloniarealestate scheint es ja kein Problem zu sein, auch größere Investitionen zu finanzieren. Ob bei den erforderliechen Kapitalmaßnahmen mit Optionsscheinen und Optionsanleihen dort alles zum Vorteil der Altaktionäre läuft, sei zur Diskussion gestellt. Angesichts des Aktienkurses scheint das Stichwort Verwässerung dort kein Thema zu sein. Bleibt zu hoffen, daß IMW etwas transparenter bleibt als Coloniarealestate, was die Finanzierung und die Kapitalmaßnahmen anbelangt.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 16:33:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da kann man nur staunen: Auch zum neuen Jahreshöchstkurs von 110,50 EUR wurden die wenigen verfügbaren Stücke weggekauft und jetzt kann der Makler offensichtlich gar nichts mehr anbieten. Wie hoch muss der Kurs denn steigen, um Verkäufer anzulocken?
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 23:29:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mittlerweile ist es wieder ruhig geworden um unseren Top-Performer der letzten Wochen. Es ist schon interessant, dass auch nach 200 % Kurssteigerung - wenn überhaupt - nur sehr kleine Stückzahlen auf den Markt kommen.

      Wie geht es nun weiter?

      Zwei Dinge sind absehbar:

      1. Es wird weitere Immobiliendeals geben.
      2. Diese werden von Kapitalmaßnahmen begleitet werden.

      Ganz offensichtlich wird mit den Kapitalmaßnahmen gewartet bis weitere Deals in trockenen Tüchern sind. Aussagen auf der Hauptversammlung zu Folge wird über weitere Immobilienpakete verhandelt.

      Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Marktkapitalisierung trotz des fulminanten Anstiegs noch moderat.

      Wenn man sich zum Vergleich die Focus-Money-Empfehlung Deutsche Real Estate heranzieht, stellt man fest, dass diese trotz des Beinahe-Konkurses sogar höher bewertet ist als die kerngesunde und aussichtsreiche IMW.

      Naja: Über die üblichen Hintergründe von Focus-Money-Empfehlungen möchte ich hier lieber nichts schreiben - bei der Wahl zwischen den beiden genannten Aktien fällt mir die Wahl allerdings leicht ...
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 18:38:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Am 31.10. veröffentlicht IMW Quartalszahlen. Mal schaun`, ob dann konkrete Gründe für den fulminanten Kursanstieg nachgereicht werden.

      P.S.: Der Kurs liegt mit 115/120 schon wieder auf rekordverdächtigem Niveau ...
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 21:23:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Veröffentlichung des Quartalsberichts ist auf den 14.11. verschoben worden. Vielleicht ist bis dahin ja auch der zweite große Wohnungsdeal in trockenen Tüchern ...
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 09:31:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Null Bewegung: Auch wenige Tage vor den Zahlen bewegt sich der Kurs weiterhin auf unverändertem Niveau. Man darf gespannt sein, was da kommt ....
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 19:28:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ob die Absage der zweiten Transaktion wohl erfolgt ist, weil die REITs im Koalitionsvertrag nicht vorkommen? Oder hat man Abstand genommen, weil etwas anderes nicht stimmt?
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 09:31:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Halbjahreszahlen sind einen Tag verspätet heute auf der web-seite von IMW veröffentlicht worden.
      www.imw-ag.de
      Auf den ersten Blick beurteile ich die Zahlen im Rahmen der Erwartungen. Gruß Gerd03
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 10:18:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ruhig geworden ist es um die im letzten Jahr fulminant gestartete IMW-Aktie. Das könnte sich schon am Dienstag wieder ändern, denn dann stehen die Q3-Zahlen an und bei der Gelegenheit hat sich der Vorstand in den letzten Quartalen auch immer zum Stand der Verhandlungen bezüglich weiterer Akquisitionen geäußert...
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 17:07:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Zahlen zum 3. Quartal sind da und man kann sie auf der Homepage einsehen. Sie sehen auf den ersten Blick ganz gut aus.:):)
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 18:38:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Heute erschien der neue Report. Im letzten Quartal wurde ein Ergebnis von -0,05 EUR je Aktie erzielt, auch der Cash Flow war negativ. Da außerdem Kapitalmaßnahmen anstehen, denke ich, dass die Aktie jetzt erst einmal konsolidieren wird.
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 23:09:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      Herbert H. kannst du mir mal erklären, wie du zu diesen Zahlen kommst. Ich sehe weder einen negativen cashflow noch einen negativen Gewinn von -0,05€ im 3. Quartal.:eek:
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 19:31:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      IMW Immobilien AG:Erfolgreiche Fondsbetreuung

      IMW Immobilien AG / Sonstiges

      17.05.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      IMW Immobilien Aktiengesellschaft

      Stresemannstr. 74

      10963 Berlin

      ISIN-Nr. DE 000 A0BVWY6 und DE 000 A0BVWZ3

      Mitteilung gemäß § 15 WpHG

      Die IMW Immobilien AG, Berlin, hat den Taliesin-Fonds I bei der Auswahl,

      bei der Due Diligence und bei den Vertragsverhandlungen für ein

      Immobilienportfolio erfolgreich begleitet. So konnten die ersten Immobilien

      für den Aufbau eines Portfolios erworben werden. Das Paket besteht aus elf

      Immobilien im Wert von ca. EUR 15,0 Mio. mit einer Fläche von 15.000 qm und

      Mieteinnahmen von jährlich rd. EUR 1,5 Mio. Die Objekte liegen in

      bevorzugten Wohnlagen in Berlin, Potsdam und Dresden.

      Bei dem Taliesin-Fonds handelt es sich um eine Gruppe internationaler

      Investoren, die in den nächsten zwölf Monaten etwa EUR 100 Mio. in deutsche

      Immobilien investieren wollen. Die IMW AG berät den Fonds bei der Auswahl

      und der Analyse der Objekte. Die Verwaltung und laufende Betreuung dieses

      Portfolios übernehmen die auf Immobiliendienstleistungen spezialisierte

      Konzerntöchter der IMW AG.

      Die IMW AG arbeitet zielstrebig auch am Ausbau dieses Geschäftszweiges

      'Asset Management' und kann Investoren alle Dienstleistungen für ein

      erfolgreiches Immobilieninvestment anbieten.

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 11:05:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      MW Immobilien Aktiengesellschaft, 10963 Berlin

      - ISIN DE 000 A0BVWY6 und DE 000 A0BVWZ3 -



      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      am Donnerstag, 03. August 2006, 14:00 Uhr.



      Wir laden unsere Aktionäre zur

      ordentlichen Hauptversammlung

      in das Mövenpick Hotel Berlin,

      Schönebergerstrasse 3, 10963 Berlin, ein.

      Tagesordnung:

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2006, des Lageberichts für die IMW Immobilien Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006.

      2. Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2005/2006.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IMW Immobilien Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 1.164.557,06 auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung zur Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/2006 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006 Entlastung zu erteilen.

      5. Ergänzung der Satzung

      Unsere Aktien haben einen rechnerischen Wert von € 11,00 je Stück. Um an der Börse eine bessere Handelbarkeit zu erreichen, soll dies in eine Relation € 1,00 je Aktie umgewandelt werden. Für die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten und den Erwerb weiterer Immobilien wird eine Verstärkung der Eigenkapitalbasis erforderlich. Daher schlagen Aufsichtsrat und Vorstand Kapitalerhöhungen sowohl durch Sacheinlage als auch aus Barmitteln vor. Der IMW AG wurden bereits erhebliche Darlehen von Nichtbanken zur Verfügung gestellt, ohne die die Ausweitungen der Geschäftspolitik nicht möglich gewesen wäre. Auch diese Darlehen sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Sachmitteln eingebracht werden.

      Im Rahmen der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage kann es erforderlich oder sinnvoll sein, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Von diesem Bezugsrechtsauschluss wird nur im gesetzlich zulässigen Rahmen Gebrauch gemacht. Der Vorstand wird in einem Bericht an die Hauptversammlung die Gründe und den Ausgabebetrag erläutern.

      5.1 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Anzahl der Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziff. 2.1 Satz 2 wie folgt zu ändern:



      „ Es ist eingeteilt in 4.400.000 Stückaktien, die auf den Namen lauten“.



      Der Vorstand ist ermächtigt, die notwendigen weiteren Satzungsänderungen der §§ 2.2 bis 2.5 vorzunehmen.



      5.2 Beschlussfassungen über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen jeweils verbunden mit einer Bareinlage unter Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre

      Die Gesellschaft hat im Mai dieses Jahres Objekte erworben und wird im Juli dieses Jahres weitere Objekte sowie Objektgesellschaften erwerben, die im Bericht des Vorstandes beschrieben werden. Aus diesen Erwerbsvorgängen bestehen Restkaufpreisforderungen der Veräußerer, wobei diese bereit sind, die Restkaufpreisforderungen in Aktien unserer Gesellschaft erfüllt zu erhalten. Die Kaufpreise wurden durch Wertgutachten belegt und werden im Rahmen der Sacheinlageprüfung erneut überprüft. Die Veräußerer sind weiter bereit, etwaige Wertdifferenzen aus der Sacheinlageprüfung als Bareinlage zu erbringen.

      Im Einzelnen handelt es sich um folgende Erhöhungen des Grundkapitals durch Sacheinlagen verbunden mit Bareinlagen:

      5.2.1 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der CIF Capricorn Immobilien Fonds GmbH & Co.KG - Kommanditanteile

      Unsere Gesellschaft wird mit privatschriftlichem Kaufvertrag von der Watermark CH AG, Zug (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug CH-170.3.025.995-0, (nachfolgend „Watermark CH“;), der Thuraya Value Growth Reit AG, Zug (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug CH-170.3.025.275-1, (nachfolgend „Thuraya“;) sowie von Helga Wisskirchen, geschäftsansässig Herrenstrasse 13, 30159 Hannover, Kommanditanteile an der CIF Capricorn Immobilien Fonds GmbH & Co.KG, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 32754 B (nachfolgend „CIF“;) erwerben. Der Immobilienwert der Gesellschaft wurde mit EUR 93,14 Mio. bewertet. Wir erwerben einen Anteil von 94 % an der Gesellschaft. Aus vorgenanntem Erwerb wird eine Restkaufpreisforderung in Höhe von rund 7,07 Mio. EUR resultieren. Diese Restkaufpreisforderung wird in die Gesellschaft eingebracht.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft erhöht ihr Grundkapital von 4.400.000,00 EUR um 640.541,00 EUR auf 5.040.541,00 EUR durch Ausgabe von 640.541 neuer auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens 10,15 EUR bis höchstens 11,50 EUR je Aktie ausgegeben. Die Einlage der Veräußerer der Kommanditanteile wird erbracht durch die Umwandlung der Restkaufpreisforderung in Höhe von 7,07 Mio. EUR und eines eventuellen Barbetrages. Wird durch die endgültige Prüfung der Sacheinlagebewertung der Betrag der Restkaufpreisforderung nicht erreicht, so werden die Veräußerer den Differenzbetrag in bar leisten. Wird durch diese Prüfung ein Wert festgestellt, der über der Einlageleistung liegt, so verbleibt diese Differenz der Gesellschaft. Die Aktien werden von den Veräußerern Watermark CH, Thuraya, und Helga Wisskirchen im Verhältnis 10,64 : 25,53 : 63,83 gezeichnet und sind diesen entsprechend zuzuteilen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

      Die neuen Aktien sind im Geschäftsjahr 2006/2007 zur Hälfte gewinnberechtigt

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und die Anpassung der Satzung insbesondere der §§ 2.2 bis 2.5 vorzunehmen

      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2.1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.040.541 und ist eingeteilt in 5.040.541 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“

      5.2.2 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der EIF Excelsior Immobilien Fonds GmbH & Co.KG – Stille Beteiligung

      Unsere Gesellschaft wird mit privatschriftlichem Kaufvertrag von der OFM Immobilienbeteiligungen GmbH, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 96449 B, (nachfolgend „OFM“;) die stille Beteiligung gemäß Vertrag vom 10.09.2004 an der Excelsior Immobilien Fonds GmbH & Co.KG, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 32977 B, (nachfolgend „EIF“;) erwerben. Der Gesamtbestand der Immobilien der Gesellschaft wird mit 36,7 Mio. EUR bewertet. Dieser Gesamtwert entfällt zum Erwerbsstichtag auf die stille Beteilung, so dass aus vorgenanntem Erwerb eine Restkaufpreisforderung in Höhe von rund 6,4 Mio. EUR resultiert. Diese Restkaufpreisforderung wird in die Gesellschaft eingebracht.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft erhöht ihr Grundkapital von EUR 5.040.541,00 EUR um 579.866,00 EUR auf 5.620.407,00 EUR durch Ausgabe von 579.866 neuer auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens 10,15 EUR bis höchstens 11,50 EUR je Aktie ausgegeben. Die Einlage des Veräußerers der stillen Beteiligung wird erbracht durch die Umwandlung der Restkaufpreisforderung in Höhe von 6,4 Mio. EUR und eines eventuellen Barbetrages. Wird durch die endgültige Prüfung der Sacheinlagebewertung der Betrag der Restkaufpreisforderung nicht erreicht, so wird der Veräußerer den Differenzbetrag in bar leisten. Wird durch diese Prüfung ein Wert festgestellt, der über der Einlageleistung liegt, so verbleibt diese Differenz der Gesellschaft. Die Aktien werden von dem Veräußerer OFM Immobilienbeteiligungen GmbH, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 96449 B, gezeichnet und sind diesem entsprechend zuzuteilen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

      Die neuen Aktien sind im Geschäftsjahr 2006/2007 zur Hälfte gewinnberechtigt

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und die Anpassung der Satzung insbesondere der §§ 2.2 bis 2.5 vorzunehmen



      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 2.1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.620.407,00 und ist eingeteilt in 5.620.407 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“



      5.2.3 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der Aircargo Logistics Center Langenhagen Grundstücksverwaltungs GmbH - Geschäftsanteile

      Unsere Gesellschaft wird mit notariellem Kaufvertrag von der Watermark CH AG, Zug (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug CH-170.3.025.995-0, (nachfolgend „Watermark CH“;), 90% der Geschäftsanteile an der Aircargo Logistics Center Langenhagen Grundstücksverwaltungs GmbH (nachfolgend „ALC“;), Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 96325, erwerben. Der Immobilienwert der Gesellschaft wird mit 22,9 Mio. bewertet. Wir erwerben eine 90-prozentige Beteiligung an der Gesellschaft. Aus vorgenanntem Erwerb wird eine Restkaufpreisforderung in Höhe von rund 3,2 Mio. EUR resultieren. Diese Restkaufpreisforderung wird in die Gesellschaft eingebracht.

      Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft erhöht ihr Grundkapital von 5.620.407,00 EUR um 289.846,00 EUR auf 5.910.253,00 EUR durch Ausgabe von 289.846 neuer auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens 10,15 EUR bis höchstens 11,50 EUR je Aktie ausgegeben. Die Einlage des Veräußerers der Geschäftsteile wird erbracht durch die Umwandlung der Restkaufpreisforderung in Höhe von 3,2 Mio. EUR und eines eventuellen Barbetrages. Wird durch die endgültige Prüfung der Sacheinlagebewertung der Betrag der Restkaufpreisforderung nicht erreicht, so wird der Veräußerer den Differenzbetrag in bar leisten. Wird durch diese Prüfung ein Wert festgestellt, der über der Einlageleistung liegt, so verbleibt diese Differenz der Gesellschaft. Die Aktien werden von dem Veräußer Watermark CH AG, Zug (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug CH-170.3.025.995-0, gezeichnet und sind diesem entsprechend zuzuteilen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

      Die neuen Aktien sind im Geschäftsjahr 2006/2007 zur Hälfte gewinnberechtigt

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und die Anpassung der Satzung insbesondere der §§ 2.2 bis 2.5 vorzunehmen



      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 2.1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.910.253,00 und ist eingeteilt in 5.910.253 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“



      5.2.4 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der Immobilie der Wertbau GmbH

      Aus dem notariellen Kaufvertrag vom 29.05.2006 zwischen der Wertbau GmbH, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 96916 B, (nachfolgend „Wertbau“;) als Veräußerer und der WB Industrieweg Asset GmbH & Co.KG, Berlin, angemeldet zur Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg mit notarieller Anmeldung vom 29.05.2006 (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 329/2006), als Erwerber (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 351/2006) über die Immobilie Industrieweg 19, 30179 Hannover. Der Gesamtwert der Immobilie (nachfolgend „die Wertbau-Immobilie“;) wird mit 11,2 Mio. beziffert. Aus dem Erwerb besteht eine Restkaufpreisforderung in Höhe von ca. 2,71 Mio. EUR. Diese Restkaufpreisforderung wird in die Gesellschaft eingebracht.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft erhöht ihr Grundkapital von 5.910.253,00 EUR um 245.967,00 EUR auf 6.156.220,00 EUR durch Ausgabe von 245.967 neuer auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens 10,15 EUR bis höchstens 11,50 EUR je Aktie ausgegeben. Die Einlage des Veräußerers der Immobilie wird erbracht durch die Umwandlung der Restkaufpreisforderung in Höhe von 2,71 Mio. EUR und eines eventuellen Barbetrages. Wird durch die endgültige Prüfung der Sacheinlagebewertung der Betrag der Restkaufpreisforderung nicht erreicht, so wird der Veräußerer den Differenzbetrag in bar leisten. Wird durch diese Prüfung ein Wert festgestellt, der über der Einlageleistung liegt, so verbleibt diese Differenz der Gesellschaft. Die Aktien werden von dem Veräußerer Wertbau GmbH, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 96916 B, gezeichnet und sind diesem entsprechend zuzuteilen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

      Die neuen Aktien sind im Geschäftsjahr 2006/2007 zur Hälfte gewinnberechtigt

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und die Anpassung der Satzung insbesondere des § 2.2 bis 2.5 vorzunehmen



      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 2.1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 6.156.220,00 EUR und ist eingeteilt in 6.156.220 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“



      5.2.5 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der Immobilien der Freihorstfeld Immobilien Fonds GmbH & Co.KG

      Mit notariellen Kaufverträgen vom 29.05.2006 zwischen der Freihorstfeld Immobilien Fonds GmbH & Co.KG, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 37683 B, (nachfolgend „FIF“;) als Veräußerer und

      - der FIF 1 Asset GmbH & Co.KG (nachfolgend „FIF 1“;), Berlin, angemeldet zur Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg mit notarieller Anmeldung vom 29.05.2006 (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 326/2006), als Erwerber (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 339/2006) über die Immobilien Ilsestrasse 27/Emser Strasse 121,122, 12051 Berlin, Karl-Marx-Strasse 19, 12043 Berlin, 10551, Stromstrasse 48, 10551 Berlin,

      - der FIF 2 Asset GmbH & Co.KG (nachfolgend „FIF 2“;), Berlin, angemeldet zur Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg mit notarieller Anmeldung vom 29.05.2006 (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 327/2006), als Erwerber (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 347/2006) über die Immobilie Soldiner Strasse 76, 13359 Berlin,

      - sowie der FIF 3 Asset GmbH & Co.KG (nachfolgend „FIF 3“;), Berlin, angemeldet zur Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg mit notarieller Anmeldung vom 29.05.2006 (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 328/2006), als Erwerber (Urkunde des Notars Bernd Rosemeier in Hannover vom 29.05.2006, Urkundenrolle 343/2006) über die Immobilien Sahlkamp 3/Fliegerstrasse 1, 30179 Hannover, Eichstrasse 8, 10, 31241 Ilsede,

      als Erwerber hat die FIF die vorbezeichneten Immobilien veräußert.

      Weiterhin wird die FIF mit notariellen Kaufverträgen an die FIF 1 die Immobilien Bergmannstrasse 102, 103, 10961 Berlin, Treptower Strasse 13/Weser Strasse 131, 12059 Berlin, an die FIF 2 die Immobilie Okerstraße 8, 9/Weisestrasse 35, 36, 12049 Berlin, an die FIF 3 die Immobilie Niedersachsenstrasse 76, 30853 Hannover, veräußern.

      Aus vorgenannten Veräußerungen werden Restkaufpreisforderungen in Höhe von insgesamt 483.202,00 EUR resultieren. Der Gesamtwert der unter 5.2.5 genannten Immobilien beträgt 27,47 Mio. EUR. Diese Restkaufpreisforderungen werden in die Gesellschaft eingebracht.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft erhöht ihr Grundkapital von 6.156.220,00 EUR um 43.780,00 EUR auf 6.200.000,00 EUR durch Ausgabe von 43.780 neuer auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens 10,15 EUR bis höchstens 11,50 EUR je Aktie ausgegeben. Die Einlage des Veräußerers der Immobilien wird erbracht durch die Umwandlung der Restkaufpreisforderungen in Höhe von 483.000,00 EUR und eines eventuellen Barbetrages. Wird durch die endgültige Prüfung der Sacheinlagebewertung der Betrag der Restkaufpreisforderung nicht erreicht, so wird der Veräußerer den Differenzbetrag in bar leisten. Wird durch diese Prüfung ein Wert festgestellt, der über der Einlageleistung liegt, so verbleibt diese Differenz der Gesellschaft. Die Aktien werden von dem Veräußerer FIF gezeichnet und sind diesem entsprechend zuzuteilen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

      Die neuen Aktien sind im Geschäftsjahr 2006/2007 zur Hälfte gewinnberechtigt

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und die Anpassung der Satzung insbesondere des § 2. 2 bis 2.5 vorzunehmen



      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 2.1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 6.200.000,00 EUR und ist eingeteilt in 6.200.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“



      5.3 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen

      Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von 6,2 Mio. EUR um 2,0 Mio. EUR auf 8,2 Mio. EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von bis zu 15,00 EUR je Aktie ausgegeben.

      Die neuen Aktien werden von dem Bankhaus M.M. Warburg Co KG, Hamburg, gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis
      3,1 : 1 zum Preis von mindestens 10,15 EUR bis zu 15,00 EUR je Aktie zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet vier Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.

      Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2006/2007 zur Hälfte gewinnberechtigt.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen über die Ausgabe der Aktien festzusetzen sowie die Anpassung der Satzung insbesondere der §§ 2.2 bis 2.5 entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung vorzunehmen.



      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2.1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.200.000,00 und ist eingeteilt in 8.200.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.



      5.4 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

      Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlage erhöht von EUR 8,2 Mio. um bis zu EUR 2,0 Mio. auf bis zu EUR 10,2 Mio. durch die Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuer auf dem Namen lautender Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens 10,15 EUR bis zu EUR 15,00 je Aktie ausgegeben. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

      Die neuen Aktien werden gezeichnet von den Watermark Holdings Ltd., London. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2007 gewinnberechtigt.

      Die Sacheinlage wird seitens der Watermark Holdings Ltd. geleistet durch Umwandlung ihre der Gesellschaft gegebenen Darlehen im Volumen bis zu EUR 30,0 Mio.

      Zu weiteren Einzelheiten wird auf den beiliegenden Bericht des Vorstands verwiesen.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie Anpassungen der Satzung vorzunehmen.



      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.200.000,-- EUR und ist eingeteilt in 10.200.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“



      6. Beschlussfassung über Genehmigtes Kapital

      Für die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten und dem Erwerb weiterer Immobilien wird eine Verstärkung der Eigenkapitalbasis erforderlich. Daher wird vorgeschlagen, das bestehende Genehmigte Kapital aufzuheben und neues Genehmigtes Kapital zu schaffen und zu beschließen, bei dem außer Stammaktien auch stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben werden können, um alle Möglichkeiten des Kapitalmarktes zu nutzen und den unterschiedlichen Interessen von Aktionären entgegen zu kommen.

      Im Rahmen der Kapitalerhöhung kann es erforderlich oder sinnvoll sein, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Von diesem Bezugsrechtsauschluss wird nur im gesetzlich zulässigen Rahmen Gebrauch gemacht. Der Vorstand wird in einem Bericht an die Hauptversammlung die Gründe und den Ausgabebetrag erläutern.

      Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Das Genehmigte Kapital gemäß § 2.4.1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals aufgehoben.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2011 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft um höchstens EUR 5.000.000,00 (in Worten: Euro fünf Millionen) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stamm- oder stimmrechtslosen Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden

      a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

      b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten;

      c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft aus zugeben, insoweit jedoch begrenzt auf EUR 1.000.000,00;

      d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die im Interesse und Gegenstand der Gesellschaft liegen;

      e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland;

      f) wenn bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage der Ausgabepreis der Aktien en Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, insoweit jedoch begrenzt auf EUR 1.000.000,00.



      Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2.4.1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

      „2.4.1 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2011 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft um höchstens EUR 5.000.000,00 (in Worten: Euro fünf Millionen) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stamm- oder stimmrechtslosen Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden

      a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

      b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten;

      c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben, insoweit jedoch begrenzt auf EUR 1.000.000,00;

      d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die im Interesse und Gegenstand der Gesellschaft liegen;

      e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland;

      f) wenn bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage der Ausgabepreis der Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, insoweit jedoch begrenzt auf EUR 1.000.000,00.





      7. Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Dr. Harzem & Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006/2007 zu wählen.

      Bericht des Vorstands der IMW Immobilien Aktiengesellschaft gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5.2 (Bezugsrechtsausschluss bei der Kapitalerhöhung aus Sachmitteln)

      Der auf den 03. August 2006 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft werden als Punkte 5.2.1 bis 5.2.5 der Tagesordnung folgende Kapitalerhöhungsbeschlüsse vorgeschlagen:

      5.2.1 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der CIF Capricorn Immobilien Fonds GmbH & Co.KG - Kommanditanteile

      5.2.2 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der EIF Excelsior Immobilien Fonds GmbH & Co.KG – Stille Beteiligung

      5.2.3 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der Aircargo Logistics Center Langenhagen Grundstücksverwaltungs GmbH - Geschäftsanteile

      5.2.4 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der Immobilie der Wertbau GmbH

      5.2.5 Restkaufpreisforderung aus dem Erwerb der Immobilien der Freihorstfeld Immobilien Fonds GmbH & Co.KG



      Gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG erstatten wir über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden Bericht.

      Unsere Gesellschaft konnte ihren Geschäftsumfang in der Vergangenheit deutlich ausbauen und benötigt für den weiteren Ausbau Eigenkapital um Immobilien, Immobilienportfolios bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften zu erwerben. Derzeit sind die Chancen auf dem Immobilienmarkt sehr günstig und müssen im Interesse unserer Gesellschaft und ihrer Aktionäre rasch genutzt werden.

      Nach langwierigen Verhandlungen konnten einige Immobilienportfolien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften günstig erworben werden. Zur Finanzierung dieser Erwerbungen reichen die vorhandenen Finanzmittel nicht aus. Daher sollen diese Erwerbungen im Rahmen einer Sacheinlage gegen Hingabe von Aktien geschehen. Unsere Gesellschaft kann durch die Hingabe von Aktien einerseits ihre Liquidität schonen und erhält andererseits Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial. Außerdem verbessert sie ihre Ertragskraft.

      Der Wert dieser Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften wird von international anerkannten Sachverständigen auf EUR über 190 Mio. taxiert. Da wir im Rahmen des Erwerbs auch die Verbindlichkeiten neu strukturieren, benötigen wir für die Finanzierung dieses gesamten Portfolios Eigenkapital von rund EUR 20,0 Mio.

      Diese Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften waren aufgrund deren Verflechtung und Finanzierungsstruktur nur im Gesamtpaket zu erwerben. Einige Immobilien werden direkt erworben andere im Rahmen bestehender Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.

      Bei den erworbenen Immobilien handelt es sich um insgesamt 39 Objekte mit rund 180.000 qm Nutzfläche und jährlichen Mieteinnahmen von ca. EUR 13,5 Mio.

      Die Objekte liegen in mittleren bis guten Lagen vorwiegend in Berlin, Hamburg und Hannover.

      Der Vorstand hat sich bei der Ermittlung der Wertansätze auf international anerkannte Verfahren gestützt. Die Werthaltigkeit sämtlicher Immobilien wurde durch Gutachten zweier unabhängig von einander agierenden Immobiliensachverständigen (Dr.-Ing. Keunecke & Dipl.-Ing. Stöhr, Berlin, und CB Richard Ellis GmbH, Berlin,) belegt. Die beiden Gutachter haben sich dabei am berufsständische Standards und den in der Rechtssprechung anerkannten Grundsätzen der Bewertung orientiert.

      Da es sich überwiegend um Bestandsgebäude handelt, wurde der Ertragswert bzw. der am Markt derzeit erzielbare Wert ermittelt. Der Sachverständige Dr.-Ing. Keunecke und Dipl.-Ing. Stöhr ermittelt einen Ertragswert für das gesamte Immobilienportfolio von über EUR 196,0 Mio. Auch CB Richard Ellis GmbH errechnet einen Marktwert von EUR 196,0 Mio.

      Wir haben uns bei der Bemessung der Gegenleistung an diesen Werten orientiert.

      Die Bewertung der Anteile an den Immobiliengesellschaften erfolgte anhand eines Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young, Berlin. Das zugrunde gelegte Verfahren entspricht den in der Rechtssprechung anerkannten Grundsätzen der Bewertung.

      Die Bewertungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind zurzeit der Einberufung der Hauptversammlung noch nicht abgeschlossen. Wir gehen aber davon aus, dass die von uns vorgenommenen Einschätzungen bestätigt werden. Sollte dieser Fall nicht im vollen Umfang eintreten, so würde die Differenz zu dem angenommenen Wert durch Zahlung von Barmittel ausgeglichen.

      Für das Verhältnis des Wertes der Sacheinlage zu dem Wert der Aktien der Gesellschaft ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrags maßgeblich. Dabei wurde der Bewertung sowohl der Sacheinlage als auch der Bewertung der Aktien der Gesellschaft anerkannte Bewertungsgrundsätze zu Grunde gelegt, wobei für den Wert der Aktien in besonderem Maße - aber nicht ausschließlich - der Börsenkurs berücksichtigt wurde.

      Bei einem anzusetzenden Wert der eingebrachten Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften abzüglich der zu erforderlichen Verbindlichkeiten von rund EUR 20,0 Mio. und einem Kapitalerhöhungsvolumen für die Sacheinlage von insgesamt nominell EUR 1.800.000,-- d.h. 1.800.000 Stückaktien, ergibt sich ein rechnerischer Wert von EUR 11,00 (nach Aktiensplit) je Aktie. Dieser Wert entspricht dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor dem Erwerb der Immobilien bzw. Beteiligungen, der auch unter Berücksichtigung der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und der geplanten Ertragsentwicklung angemessen ist.

      Mit der Kapitalerhöhung aus Sachmitteln kann die Kapitalbasis des Unternehmens daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre flexibel und kostensparend erhöht werden, um auf diese Weise Immobilien bzw. Beteiligungen zu erwerben, das Geschäftsvolumen auszuweiten und die Ertragskraft der Gesellschaft zu verstärken.

      Die Gesellschaft hat im Hinblick auf das Bezugsrecht ihrer Aktionäre auch geprüft, ob ein Erwerb der Immobilien bzw. Beteiligungen durch Barzahlung sinnvoll ist. Aufgrund der damit verbundenen Schwierigkeiten, Kosten und Zeitverzögerungen, wurde davon Abstand genommen.

      Erfreulich ist, dass sich die Einleger einverstanden erklärt haben, ihre Forderungen überwiegend gegen Aktien in die Gesellschaft einzubringen. Durch diese Zusammenschlüsse erhält die Gesellschaft neue Partner und kann die damit verbundenen Synergieeffekte gewinnbringend nutzen.

      Die Kapitalerhöhung aus Sachmitteln mit dem dadurch verbundenen Bezugsrechtsausschluss liegt daher im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft, welches in diesem Fall die Individualinteressen der Aktionäre überwiegt.

      Die zusammengefassten Ergebnisse der Gutachten liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Dieser Bericht des Vorstands und die Zusammenfassung der Ergebnisse der Gutachten werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

      Bericht des Vorstands der IMW Immobilien Aktiengesellschaft gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5.4 (Bezugsrechtsausschluss bei der Kapitalerhöhung aus Sachmitteln)

      Der auf den 03. August 2006 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird als Punkt 5.4 der Tagesordnung folgender Kapitalerhöhungsbeschluss vorgeschlagen:



      „Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre“

      Gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG erstatten wir über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden Bericht.

      Um die Geschäftspolitik auszudehnen und um Chancen auf dem Immobilienmarkt zu nutzen, benötigte unsere Gesellschaft finanzielle Mittel, die von kreditgebenden Banken wie Eigenkapital angesehen worden ist. Diese finanziellen Mittel wurden uns seitens der Watermark Holding Ltd., London zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden uns EUR 33,8 Mio. Darlehen ohne die Stellung von Sicherheiten oder ähnliches zur Verfügung gestellt.

      Aus steuerlichen Gründen ist diese Darlehensgewährung nicht besonders vorteilhaft. Daher sollen diese Darlehen im Rahmen einer Kapitalerhöhung abgelöst werden.

      Die Sachmittel bestehen aus gewährten Darlehen in Geldeinheiten und können daher relativ einfach bewertet werden. Es werden insgesamt EUR 30,0 Mio. Darlehen in Eigenkapital umgewandelt. Hierfür ist die Ausgabe von 2.000.000 Stückaktien vorgesehen. Der rechnerische Wert ergibt sich somit zu EUR 15,-- je Aktie und entspricht der Relation der Barkapitalerhöhung.

      Auch mit dieser Kapitalerhöhung aus Sachmitteln kann die Kapitalbasis des Unternehmens daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre flexibel und kostensparend erhöht werden, um auf diese Weise Immobilien bzw. Beteiligungen zu erwerben und das Geschäftsvolumen der Gesellschaft auszuweiten.

      Erfreulich ist, dass sich die Fremdkapitalgeberin bereit erklärt hat, für ihre Darlehensforderung Aktien zu erhalten. Es hat sich in jüngerer Zeit gezeigt, dass diese Maßnahmen den Unternehmenswert gerade auch im Interesse der Altaktionäre wesentlich gesteigert haben. Die Darlehensfinanzierung durch die Einlegerin hat dem Erwerb des ersten Portfolios im letzten Jahr gedient und war ein entscheidender Sprung für das Unternehmen.

      Die Kapitalerhöhung aus Sachmitteln mit dem dadurch verbundenen Bezugsrechtsausschluss liegt im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft, welches in diesem Fall die Individualinteressen der Aktionäre überwiegt.

      Schriftlicher Bericht des Vorstands der IMW Immobilien Aktiengesellschaft gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 , 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 über den Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals

      Unter Tagesordnungspunkt 6 soll ein neues Genehmigtes Kapital von insgesamt EUR 5.000.000,-- im Wege der Satzungsänderung geschaffen werden, das bis zum 01. August 2011 befristet sein soll.

      Die Zulässigkeit eines genehmigten Kapitals ist in §§ 202 ff. AktG geregelt und auf fünf Jahre begrenzt. Die Schaffung eines genehmigten Kapitals ist - nicht zuletzt auch bei börsennotierten Gesellschaften - heutzutage gängige Praxis. Sie soll insbesondere die Flexibilität von Vorstand und Aufsichtsrat zur Durchführung zweckmäßiger Kapitalmaßnahmen erhöhen, indem sie die Beschlussfassung über und die Durchführung derartiger Kapitalmaßnahmen unabhängig von dem Stattfinden einer Hauptversammlung ermöglicht. Neben der erhöhten (auch zeitlichen) Flexibilität bietet diese Lösung insbesondere auch den Vorteil, dass bei zweckmäßigen Kapitalmaßnahmen keine zeit- und kostenintensive Hauptversammlung durchgeführt werden muss.

      Mit dem genehmigten Kapital kann die Kapitalbasis des Unternehmens daher im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre flexibel und kostensparend erhöht werden, um auf diese Weise Finanzmittel bereitzustellen. Diese finanziellen Mittel werden in erheblichem Maße benötigt, um das Geschäftsvolumen der Gesellschaft weiter auszuweiten.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiterhin vor, den Vorstand zu ermächtigen, im Rahmen des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 1 AktG ausschließen zu können. Auf diese Weise kann die Gesellschaft im eigenen Interesse und im Interesse der Aktionäre in die Lage versetzt werden, in diesen Fällen und sofern erforderlich, sich bietende Chancen zur Durchführung zweckmäßiger Kapitalerhöhungen schnell und effizient zu nutzen. Vor diesem Hintergrund führt der Vorstand zu den genannten Fällen, in denen er ermächtigt werden soll, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Bezugsrechtsausschluss zu beschließen, im Einzelnen folgendes aus:

      Das Bezugsrecht kann, wie in Ziffer 2.4.1 lit. a) vorgesehen, für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden, um einen runden Emissionsbetrag und ein glattes Bezugsverhältnis zu erreichen. Die hierbei als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Ein hierdurch möglicher Verwässerungseffekt für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre ist durch die Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

      Mit der in Ziffer 2.4.1 lit. b) vorgesehenen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zu Gunsten von Inhabern von zu begebenden Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten soll diesen – sofern erforderlich - die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung in der Weise ermöglicht werden, wie sie ihnen auf Grund ihrer Options- und Wandelrechte zustehen würden. Eine Anpassung von Options- und Wandelpreisen zum Schutz vor Verwässerung bei einer Kapitalerhöhung innerhalb der Options- und Wandelfrist wäre dann entbehrlich.

      Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß Ziffer 2.4.1 lit. c) der vorgeschlagenen Satzung soll der Gesellschaft die Möglichkeit bieten, Aktien an Arbeitnehmer auszugeben. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll es der Gesellschaft ermöglichen, durch die Ausgabe von Aktien in geeigneten Fällen Mitarbeitern des Unternehmens eine zusätzliche Form der leistungsorientierten Vergütung zu gewähren und so stärker an das Unternehmen zu binden bzw. qualifizierte neue Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Ein für die Gesellschaft und ihre Aktionäre damit verbundener positiver Effekt ist die Schonung der Liquiditätslage der Gesellschaft. Sofern der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der in Ziffer 2.4.1 lit. c) der vorgeschlagenen Satzung der Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung Gebrauch macht, wird er den Ausgabebetrag ebenfalls unter Beachtung der in § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG niedergelegten Maßstäbe festsetzen, wobei jedoch je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls ein moderat höherer Abschlag vom Wert der Aktie der Gesellschaft möglich sein kann, um die angestrebten Ziele (Motivations- und Bindungswirkung) zu erreichen. Das Volumen der auf diese Weise ausgegebenen Aktien ist auf EUR 1.000.000,00 begrenzt, so dass dem Schutzbedürfnis der Aktionäre vor einer Verwässerung ihres Anteilsrechts Rechnung getragen wird.

      Die Ermächtigung gemäß Ziffer 2.4.1 lit. d) der Satzung in der beabsichtigten Neufassung, das Bezugsrechts auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben, soll den Vorstand in die Lage versetzen, eigene Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu haben, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen (Objektgesellschaften) oder Beteiligungen an Unternehmen aus Branchen oder Geschäftsfeldern, in denen die IMW Immobilien AG tätig ist, gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Unternehmenserweiterungen, die durch einen Unternehmens- oder Beteiligungserwerb erfolgen, erfordern in der Regel schnelle Entscheidungen. Häufig verlangen die Inhaber geeigneter Zielobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung ihrer Anteile die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft. Um solche Zielobjekte erwerben zu können, muss die IMW Immobilien AG in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung anbieten zu können. Durch die vorgesehene Ermächtigung kann der Vorstand auf dem nationalen oder internationalen Markt rasch und flexibel auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zu Unternehmenserweiterung durch den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Ausgabe von Aktien im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ausnutzen. Die liquiden Mittel der Gesellschaft werden geschont und der Umfang einer möglichen Kaufpreisfinanzierung verringert. Ein solcher Bezugsrechtsausschluss führt zwar zu einer Verwässerung der Aktienbestände der Aktionäre durch eine Verringerung ihrer relativen Beteiligungsquote und ihres relativen Stimmrechtsanteils. Die Einräumung eines Bezugsrechts für die Aktionäre würde jedoch die Möglichkeit ausschließen, geeignete Zielobjekte gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Insoweit könnten die damit verbundenen Vorteile - schneller, flexibler und kostengünstiger Erwerb - für die Gesellschaft und die Aktionäre nicht genutzt werden. Gegenwärtig bestehen noch keine konkreten Erwerbsabsichten, für die von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung durch das Genehmigte Kapital Gebrauch gemacht werden soll. Der Vorstand wird jeweils sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung durch das Genehmigte Kapital im Falle einer konkreten Erwerbsabsicht eines geeigneten Zielobjektes Gebrauch machen soll. Er wird dies nur tun, wenn der Erwerb des Zielobjektes im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.

      Die Anzahl der neuen Aktien bestimmt sich im Falle einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß Ziffer 2.4.1 lit d) der zu beschließenden Satzung der Gesellschaft nach dem Verhältnis des Wertes der Sacheinlage zu dem Wert der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrags. Dabei werden der Bewertung sowohl der Sacheinlage als auch der Bewertung der Aktien der Gesellschaft anerkannte Bewertungsgrundsätze zu Grunde gelegt, wobei für den Wert der Aktien in besonderem Maße - aber nicht ausschließlich - der Börsenkurs berücksichtigt wird. Der aktienrechtliche Ausgabebetrag der Aktien wird je nach steuerlichen oder anderen Erwägungen zwischen dem geringsten Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG und dem Verkehrswert liegen. Eine vermögensmäßige Verwässerung der Anteile der bisherigen Aktionäre tritt allein durch die getroffene Wahl des Ausgabebetrags nicht ein, da für eine vermögensmäßige Verwässerung allein die Anzahl der ausgegebenen Aktien einerseits und der Gesamtwert der Gesellschaft vor und nach der Akquisition andererseits maßgeblich sind. Darüber hinaus wird der Ausgabebetrag stets unter Beachtung der in § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG niedergelegten Maßstäbe festgesetzt. Auch auf diesem Wege wird eine vermögensmäßige Verwässerung der nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmenden Aktionäre in dem aktienrechtlich vorgegebenen Rahmen vermieden.

      Die in Ziffer 2.4.1 lit e) der zu beschließenden Satzung der Gesellschaft enthaltene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Platzierung von Aktien der Gesellschaft, insbesondere auch im Ausland) soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, kurzfristig in- und/oder ausländische Kapitalmärkte zu erschließen, sofern dies aus unternehmerischen Gründen (insbesondere zur Expansion und Sicherung sowie Verbesserung der Wettbewerbsposition) sinnvoll erscheint und im Interesse der Gesellschaft liegt. Auch in diesem Falle wird der Ausgabebetrag unter Beachtung der in § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG niedergelegten Maßstäbe festgesetzt und so eine vermögensmäßige Verwässerung der nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmenden Aktionäre in dem gesetzlich gebotenen Rahmen vermieden. Die Erschließung neuer Kapitalmärkte, insbesondere auch im Ausland, sollte nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer möglicherweise sich über die Grenzen hinaus ausweitenden Geschäftsaktivität der Gesellschaft in besonderem Maße in deren Interesse liegen.

      Die in der Satzung der Gesellschaft enthaltene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Falle der Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu 10 vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft (somit EUR 1.000.000,00), wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, kann erforderlich oder zweckmäßig sein, um weitere Gesellschafter im Interesse der Gesellschaft an der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung zu beteiligen. Auch in diesen Fällen ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zweckmäßig und daher sachlich gerechtfertigt. Darüber hinaus ist diese Ermächtigung zum teilweisen Bezugsrechtsausschluss auch bereits im § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehen und damit sachlich gerechtfertigt.

      Bei allen aufgeführten Fällen, in denen der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Bezugsrechtsausschluss ermächtigt ist, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wird er im Einzelfall stets sorgfältig prüfen, ob sich unter Abwägung der Interessen der Aktionäre andere mildere Alternativen, insbesondere andere Finanzierungsmittel, im konkreten Fall anbieten, die ebenso geeignet sind, den im Interesse der Gesellschaft verfolgten Zweck zu erreichen. Hierbei werden selbstverständlich die Vorgaben des § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigt.

      Soweit das vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene genehmigte Kapital nicht für die vorstehend beschriebenen Zwecke benötigt wird, steht es für die Durchführung von Barkapitalerhöhungen unter Beachtung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zur Verfügung.


      Der Vorstand geht davon aus, dass der Aufsichtsrat nur unter den genannten Prämissen seine nach dem Gesetz erforderliche Genehmigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals erteilt.


      Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.



      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach
      § 3 Ziff. 3.1.4 der Satzung diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich spätestens bis Donnerstag, den 27. Juli 2006, bei der Gesellschaft angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

      Für die Ausübung von Teilnahme – und Stimmrechten ist der am 27. Juli 2006 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.


      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ihre depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

      Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

      Vollmachten und Weisungen müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte.



      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.

      Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie Auszüge aus dem Jahresabschluss der IMW AG werden auf Anfrage jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen kostenlos zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung in Form eines Geschäftsberichts ausgelegt.

      Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft schriftlich zu richten an:

      IMW Immobilien AG, z. Hd. Frau Conny Teichert, Stresemannstr. 74, 10963 Berlin, Telefax: 030/889226999.

      Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zumachende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.imw-ag.de unverzüglich veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.


      Berlin, im Juni 2006

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 14:50:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      Gehören denn die einäugigen Smilies mit zur HV-Einladung?
      Was bedeutet das, Philipp? Ist das gut oder schlecht?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 14:55:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Vor allem, was bedeutet die Preisspanne 10,15 bis 15 Euro? 15 Euro, das wäre ja über dem derzeitigen Kurs von ca. 110/120, wenn man den Split 1:11 einrechnet?
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 13:41:17
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was sind das denn für Kommunikationspannen?

      Da kommt erst die adhoc, wir kaufen für 100 Mio bei 10 Mio Mieteinnahmen. Dann kommt im ebundesanzeiger die HV-Einladung zur Einbringung der Restkaufpreise aus der gesamten Transaktion, dann wird die Einladung zurückgezogen. Und später wird adhoc mitgeteilt, man habe sich noch über den Erwerb der zweiten Tranche zu 96 Mio bei 4 Mio Mieteinnahmen geeinigt und die richtige HV-Einladung veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:57:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      Jedenfalls ist jetzt vollkommen klar, warum in den letzten Monaten oberhalb von 120 jede Menge Stück ins Ask gestellt wurden - richtig schöne Insider-Abzocke eben ...
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 17:07:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ja, so kann man das sehen!
      Jedenfalls scheint man in Berlin zu wissen, welche Art Story die Marktteilnehmer hören wollen.
      Mal sehen, ob die angebotenen Stücke zu 122 wieder offeriert werden.

      Es ist ja auch erstmal nur ein Vorschlag an die HV, mal sehen, was dabei rauskommt. Siehe stilwerk AG, dort geht man möglichen Anfechtungsklagen mit einem Angebot an den Streubesitz aus dem Weg.
      Avatar
      schrieb am 27.07.06 22:21:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich verstehe die Kritik nicht. Die neu erworbenen Immobilien werden gegen Aktienausgabe zu Kursen um den aktuellen Kurs (125/11 = 11,36 EUR) ausgegeben. Zusätzlich bringt der Großaktionär ein 30 Mio. Euro Darlehen zu 15 EUR/Aktie ein.

      Das ist fair. Auch die Aktionärskommunikation stimmt und der Geschäftsbericht gefällt. Klar, die Transaktion ist kompliziert und es stellt sich die Frage ob der Kaufpreis nicht etwas zu hoch ist. Von Abzocke kann hier aber keine Rede sein.


      Philipp Steinhauer
      Avatar
      schrieb am 27.07.06 23:42:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      Bezüglich der Kommunikationspannen kann man "Vorteil" gelten lassen, die Aktie ist ja nicht billiger geworden, nachdem alles unmißverständlich mitgeteilt wurde. Ich glaube auch nicht, daß man absichtlich Käufer anlocken wollte.

      Aber wenn man ein Paket in 2 Tranchen kauft und erst für 10 Mio Miete 100 Mio zahlt und dann für 4 Mio Miete 96 Mio, hätte man den Gesamtvorgang gleich in der adhoc vom 8.6.06 klar kommunizieren können. Der Hinweis die erwartete Anfangsrendite (liegt) bei ca. 6 % p.a. ist da etwas mager bzw. mißverständlich. Könnte ja auch die Anfangsrendite nach Abzug irgendwelcher Kosten gemeint sein.

      Es kommt noch dazu, daß aus der ersten HV-Einladung nicht ersichtlich ist, daß es sich bei den einzubringenden Objekten (180 Mio) um jene aus der adhoc-Mitteilung (100 Mio) handelt.

      Zwei Kritikpunkte zur Kapitalerhöhung:
      Erstens: Ein Haken ist, daß der Anteil des Streubesitzes zurückgeht, wenn die Kapitalmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden.
      Zweitens: Die Bewertung der einzubringenden Objekte ist vielleicht nicht absolut zu hoch, aber relativ zum Wert der Aktie. Schließlich wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die Wohnimmobilien wie ich meine deutlich günstiger gekauft, was sich im Kurs noch nicht niederschlägt. Deshalb ist meines Erachtens der Durchschnittskurs der letzten drei Monate (11 Euro nach Split) wohl kaum angemessene Grundlage für die Einbringung. Selbst die 15 Euro sehen wie ich meine nur auf den ersten Blick großzügig aus.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 10:21:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      Naja, angesichts der Kursentwicklung darf ich mich über die Heuschrecke gar nicht beklagen. Aber es gibt doch schon einige Dinge, die einem - von einem neutraleren Standpunkt aus betrachtet - unangenehm auffallen:

      1. Die Kursentwicklung von 35 auf 130 scheint nicht ganz zufällig gewesen zu sein (konkreter möchte es hier einmal nicht ausdrücken).
      2. Schon einige Monate bevor die jetzigen Kapitalerhöhungskonditionen bekannt gemacht wurden, wurden auf dem Niveau 120 bis 130 verdächtig große Blöcke angeboten (auch dies wohl nicht ganz zufällig ...).
      3. Gleichzeitig wurde der Vorstand mit 6 % des Kapitals über ein Optionsprogramm zum halben Preis bedacht. Nach Ausübung dieser Optionen hält der Vorstand mehr Aktien als im Streubesitz befindlich sind. Leisten muss der Vorstand dafür gar nichts, denn der Bezugskurs liegt ja um die Hälfte unter dem jetzt festgelegten "Emissionskurs" für alle anderen Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 11:42:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wer auch immer bei 125 die Pakete angeboten hat, möglicherweise wurde ein weiterer Kursanstieg damit verhindert. die Preisfindung der Aktie kann wohl kaum als Wertmaßstab für die Wertrelationen bei der Einbringung dienen, zumal ja auch Kapitalerhöhungen angekündigt waren, ohne Details zu nennen, was wohl auf Käufer abschreckend wirkt.

      Die Aktienoptionen machen mir wenig Sorgen. Nimmt der Großaktionär 2 Mio Aktien für 15 und das Management 264.000 zu 5,40 kommt im Mittel 13,90 raus. Aber die großzügigen 15 relativieren sich auch damit wieder.

      Insgesamt muß man aber natürlich auch sehen, daß der Mehrheitsaktionär mit Siebenmeilenstiefeln voranschreitet und die kleine IMW ohne seine Rückendeckung wohl kaum in dieser Zeit so weit gekommen wäre.
      Avatar
      schrieb am 19.08.06 10:13:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.148.081 von honigbaer am 28.07.06 11:42:43Hallo zusammen,

      war jemand auf der gestrigen HV?
      Auf der Homepage ist der Quartalsbericht leider noch nicht eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 18.01.07 19:25:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.506.582 von Boersenjuengling am 19.08.06 10:13:27IMW Immobilien AG:Erwerb weiterer Immobilien-Portfolien

      IMW Immobilien AG / Absichtserklärung/Sonstiges


      18.01.2007

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

      IMW Immobilien Aktiengesellschaft Stresemannstr. 74 10963 Berlin

      ISIN-Nr. DE 000 A0BVWY6 und DE 000 A0BVWZ3

      Mitteilung gemäß § 15 WpHG Die IMW Immobilien AG, Berlin, hat mit der Valbonne Real Estate Holding B.V. Ams-terdam, Niederlande, und mit deren Muttergesellschaft, der Hofer 2 Corporation N.V. Curacao, Niederländische Antillen, eine Absichtserklärung zur Übernahme/Erwerb verschiedener Immobilien-Portfolien unterzeichnet.

      Die zu erwerbenden Objekte befinden sich in Berlin, Berlin-Hellersdorf, Halle sowie in verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen und verfügen zusammen über 7.200 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die vermietbare Fläche beträgt ca. 470.000 qm und die jährlichen Nettomieteinnahmen belaufen sich auf rd. EUR 25,0 Mio. Der Wert der zu erwerbenden Immobilien liegt bei etwa EUR 365,0 Mio. Die Verwaltung/das Management der Objekte soll durch das Netzwerk der IMW AG erfolgen.

      Gegenwärtig werden die Immobilienbestände im Rahmen einer Due Diligence bewertet. Außerdem müssen die zuständigen Gremien der jeweiligen Vertragsparteien dem Erwerb/Verkauf noch zustimmen.

      Mit diesem Erwerb würde die IMW AG ihr Immobilienvermögen auf rund EUR 850,0 Mio. mit über 14.000 Einheiten ausbauen. Außerdem ist beabsichtigt, dass die IMW AG weitere Immobilienbestände aus dem Gesellschafterkreis der Verkäuferseite, der Familie van Riemsdijk, London, sowie den Herren Tom Moeskops und Harrie van de Moesdijk, Eindhoven, Niederlande, übernimmt und zukünftig die Zusammenarbeit bei der Akquisition von Immobilien-Portfolien sowie deren Verwaltung gemeinsam vorangetrieben wird. Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 17:50:25
      Beitrag Nr. 32 ()
      Aus einer Übersicht über Millionäre aus den Niederlanden im Jahr 2002:

      Platzierung und Vermögen 2002

      144 E 110.000.000 0 - Tom Moeskops
      172 E 95.000.000 0 - Harry van de Moesdijk
      (Quelle: www.elite-research.org)
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 14:57:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      IMW Immobilien: Top-Performer, über den keiner spricht...

      Der TOP-Performer macht aber heute dem Threadtitel alle Ehre! :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 10:05:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.873.401 von honigbaer am 13.06.07 14:57:36Tja, unglaublich, aber es geht weiter. Nach der heutigen Meldung dürfen wir wohl davon ausgehen, dass der Höhenflug anhält (oder sich noch einmal beschleunigt):

      17.07.2007 09:38:49DGAP-Adhoc: IMW Immobilien AG (deutsch)IMW Immobilien AG:Erfolgreichstes Geschäftsjahr

      IMW Immobilien AG / Jahresergebnis/Sonstiges

      17.07.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      IMW Immobilien Aktiengesellschaft Stresemannstr. 74 10963 Berlin

      ISIN-Nr. DE 000 A0BVWY6, DE 000 A0BVWZ3 und DE 000 AOKPLU0

      Mitteilung gemäß § 15 WpHG (Berlin, 17. Juli 2007) Die IMW Immobilien AG, Berlin, blickt auf ihr erfolgreichstes Geschäftsjahr (01.04.2006 - 31.03.2007) der Unternehmensgeschichte zurück. Der Konzernumsatz erhöhte sich von 11,7 Mio. EUR auf 41,3 Mio. EUR und das Konzernergebnis verbesserte sich auf 30,2 Mio. EUR (Vorj. 15,0 Mio. EUR).

      Gemäß den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS sind die Immobilienbestände jährlich neu zu bewerten. Aufgrund der günstigen Konditionen beim Erwerb beträgt der Wertzuwachs saldiert 39, 8 Mio. EUR (Vorj. 13,6 Mio.EUR).

      Die Konzernbilanzsumme ist von 287,5 Mio. EUR auf nunmehr 954,7 Mio. EUR gestiegen. Den wesentlichen Beitrag liefert das Immobilienvermögen, das sich von 214,2 Mio. EUR auf 887,7 Mio. EUR erhöhte. Das Eigenkapital im Konzern beträgt zum Bilanzstichtag 121,1 Mio. EUR (Vorj. 29,8 Mio.EUR). Der Net Asset Value beläuft sich auf 169,2 Mio. EUR (Vorj. 29,4 Mio. EUR).

      Die IMW AG plant, die Expansion fortzusetzen und ist zuversichtlich, das Immobilienvermögen innerhalb der nächsten zwei Jahre auf 3,0 Mrd. zu steigern. Parallel werden sich die Mieterlöse auf über 180 Mio. Euro entwickeln. Die Gesellschaft erwartet ein EBITDA von rund 135 Mio. EUR.

      Ende der Mitteilung DGAP 17.07.2007
      ---------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch Emittent: IMW Immobilien AG Stresemannstraße 74 10963 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 889 2269-0 Fax: +49 (0)30 889 2269-99 E-mail: info@imw-ag.de Internet: www.imw-ag.de ISIN: DE000A0BVWY6 WKN: A0BVWY Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 10:58:10
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wie erwartet erreichte die Aktie nach dieser Meldung einen neuen historischen Höchstkurs. Dennoch sind die Bewertungskennziffern auf den ersten Blick noch sehr attraktiv. Die Aktie notiert ziemlich genau auf NAV-Niveau und bei einem Gewinn von fast 4 EUR je Aktie erscheint ein Kurs von 21 EUR nicht als zu hoch. Da die IMW-Lenker irgendwann mit einer großen Barkapitalerhöhung das eigentliche Going Public planen, könnte ich mir vorstellen, dass die jetzt gewählte Vorgehensweise auch für das laufende Geschäftsjahr wiederholt wird: Es werden große Immobilienbestände leicht unter Verkehrswert eingebracht, um dann beim Jahresabschluss aufgewertet zu werden. Damit schafft man sich dann auch bei weiter steigenden Kursen eine günstige Bewertungsbasis für die Kapitalerhöhung.

      Wohin der Wachstumskurs führen soll, ist ja in der heutigen Ad hoc schon skizziert. Die Immobestände sollen 3 Mrd. EUR erreichen (= 375 EUR je heutiger Aktie), die Mieteinnahmen 180 Mio. EUR (= 22 EUR je heutiger Aktie).
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 13:59:59
      Beitrag Nr. 36 ()
      Heute schoener Umsatz-aber unter 26 gibts scheinbar nichts mehr.
      Aber bei 4 Euro Gewinn ist das auch nur ein KGV von unter 7.
      Wenn ich mir da manchen Immowert anschaue kann es hier noch bis 50/60 Euros hoch gehen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 14:09:36
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.726.373 von gnuldi am 17.07.07 13:59:59Ja, wie ich schon geschrieben habe ist das "auf den ersten Blick" wohl so. Allerdings halte ich die Gewinne und damit die Bewertung eben nicht für ein Ergebnis der operativen Tätigkeit des Unternehmens, sondern führe sie auf das Ausnutzen von Bewertungsspielräumen zurück. Darüber hinaus halte ich auch die derzeitigen Kurse nicht für wirkliche Marktpreise, sondern betrachte sie als Ergebnis geschickter Kurspflege - man könnte es auch geschickte IR-Arbeit nennen, die ich keineswegs schlecht reden möchte.

      Bislang hat das o. g. Zusammenkommen versch. Faktoren dazu geführt, dass der Kurs rasant gestiegen ist. Wenn das so weitergeht, können wir in der Tat noch deutlich höhere Kurse sehen. Wenn allerdings irgendwann der Tag kommen sollte, an dem die operative Tätigkeit des Unternehmens höhere Kurse rechtfertigen soll, könnte es eng werden. In den letzten Monaten ist die Kursentwicklung bei vielen Immo-AGs aufgrund ambitionierter Bewertungen (wie hier), teilweise schon wieder rückläufigen Marktpreisen und steigenden Zinsen gekippt. Bei der IMW muss man daher sehr genau aufpassen, wie lange das Management mit der Geschicklichkeit der letzten zwei Jahre gegen diesen Trend gewinnen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 14:17:38
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.726.492 von Herbert H am 17.07.07 14:09:36Zu den Zinsen steht im GSC HV Bericht vom 30.04.2007 dass die Verwaltung von einem Festzinssatz von 4,65 Prozent berichtet sowie von ferner existierenden variabler Vereinbarungen.
      Das scheint abgesichert zu sein.
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 13:37:36
      Beitrag Nr. 39 ()
      Nachdem der Kurs so schön Richtung 28 geklettert ist, ging es heute erstmal auf 23,10. Dafür reicht offenbar eine größere Verkaufsorder.

      Die nächsten Nachrichten dürften im Zusammenhang mit der anstehenden Kapitalerhöhung kommen.
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 00:43:21
      Beitrag Nr. 40 ()
      ...
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 14:42:16
      Beitrag Nr. 41 ()
      aktuelle News:
      Ein kleiner Verkauf, 12000 qm im Hamburg und Hannover für immerhin 17 Mio, an Patrizia. Ein guter Preis, aber auf das Gesamtportfolio lassen sich die erzielten 1400 Euro je qm keinesfalls hochrechnen.

      Der Q1 Bericht 2008/09 hat den Jahresbericht 2007/08 überholt, oder übersehe ich da was? Vielleicht fällt der Halbjahresbericht zum 30.9. etwas ausführlicher aus, angesichts der Größe des Unternehmens wäre das durchaus angebracht.
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 06:00:39
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ich habe mich zwischenzeitlich aus der Aktie verabschiedet. Die Gründe dafür sind nicht IMW-spezifisch, sondern haben damit zu tun, dass ich ganz allgemein von Immo-Aktien Abstand genommen habe (mit einigen wenigen Ausnahmen). Allen noch Investierten weiterhin viel Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 28.11.08 14:44:48
      Beitrag Nr. 43 ()
      Unten die letzten Nachrichten zur Info.
      Besser werden die Nachrichten derzeit nicht.
      Was wohl mit Kooperation, Zusammenschluss, Veräußerung, struktureller Neuausrichtung in der neuesten Meldung gemeint ist?
      :confused::confused:

      DGAP adhoc vom 28.11.08:

      Im Berichtszeitraum 01. April 2008 bis 30. September 2008 (1. Halbjahr
      2008/2009) konnten sowohl die Mietererlöse leicht auf 29,0 Mio. Euro
      (Vorjahresvergleichswert 28,9 Mio. Euro) als auch das operative Ergebnis
      auf 16,4 Mio. Euro (Vorjahresvergleichswert: 15,0 Mio. Euro) verbessert
      werden. Dagegen resultieren aus der Bewertung der Immobilienbestände zum
      30.09.2008 Buchverluste von saldiert 73,3 Mio. Euro. Auch das Zinsergebnis
      liegt mit -14,6 Mio. Euro unter dem Vorjahresvergleichswert von - 13,8 Mio.
      Euro.

      Der Konzernverlust für die ersten sechs Monate der laufenden Periode
      beträgt - 61,6 Mio. Euro. Für den Vergleichszeitraum des Vorjahres konnte
      ein Konzerngewinn von 22,4 Mio. Euro ausgewiesen werden, der allerdings
      maßgeblich von Steuereffekten getragen wurde.

      In dem Bewertungssaldo ist auch eine zusätzliche Abwertung eines
      Teilportfolios in Höhe von 7,8 Mio. Euro enthalten. Dies wurde
      erforderlich, da die Tochtergesellschaft Valbonne Real Estate 7 B.V. heute
      einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg gestellt hat. Die
      Insolvenz wurde beantragt, da die Bank nach wie vor die Auszahlung der
      restlichen Darlehenssumme in Höhe von 1,6 Mio. Euro verweigert. Der fair
      value des Portfolios beträgt 19,6 Mio. Euro. Entsprechend den
      IFRS-Regelungen ist die besondere Situation bei der Bewertung dieses
      Portfolio zu berücksichtigen.
      Ende der Mitteilung

      DGAP adhoch vom 23.11.2008:

      Der Vorstand der IMW Immobilien AG, Berlin, hat soeben beschlossen, die
      ordentli-che Hauptversammlung, die auf den 25.11.2008 einberufen wurde,
      abzusagen und diese Hauptversammlung auf ein noch zu bestimmendes Datum
      spätestens Mitte Februar 2009 zu verlegen. Die Gesellschaft befindet sich
      im Endstadium intensiver Verhandlungen über bindende Absichtserklärungen zu
      Kooperation, Zusammen-schluss, Veräußerung oder struktureller
      Neuausrichtung. Von Verhandlungspartnern wurde nunmehr jede bindende
      Erklärung bis zur vorgesehenen ordentlichen Haupt-versammlung abgelehnt, da
      bis zu diesem Termin am 25.11.2008 insbesondere die Entscheidung über die
      Anfechtung der Beschlüsse der letzten außerordentlichen Hauptversammlung,
      dort gerade der Rechtsformwechsel in die SE, noch nicht vorlie-gen. Die
      Anfechtung von HV-Beschlüssen verhindert derzeit den Vollzug dieser
      Be-schlüsse der letzten HV. Über diese Anfechtungen und die mögliche
      Freigabe wird aber erstinstanzlich erst am 26.11.2008, also einen Tag nach
      der vorgesehenen HV, verhandelt.
      Außerdem stehen zwei im aktuellen Geschäftsbericht erwähnte
      Finanzierungsver-handlungen in einem solchen Abschlussstadium, dass eine
      Aktionärsinformation ohne eine Beeinträchtigungsgefahr für diese Abschlüsse
      nicht möglich erscheint.

      Weiter ist bekannt zu geben, dass die seit Juni 2008 schwelende
      Auseinanderset-zung mit der Wachovia-Bank über eine formale
      Covenants-Verletzung in zwei kleine-ren Teilportfolien zu der - nach
      diesseitiger Überzeugung unberechtigten, aber er-warteten - Kreditkündigung
      geführt hat. Die IMW AG will ihre Rechtsauffassung durchsetzen, dass diese
      Bank insbesondere nicht berechtigt war, bei einem Portfolio die restliche
      Valutierung zu verweigern. Das Kreditrisiko beschränkt sich auf diese
      beiden Portfolien und löst keine Haftung der IMW AG oder ihrer anderen
      Objektge-sellschaften aus. Das Volumen ist kleiner als 7% der
      Gesamtportfolien.


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