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    Besteuerung von Optionsscheinen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.05 09:43:39 von
    neuester Beitrag 03.11.05 10:12:12 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.017.336
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      Avatar
      schrieb am 03.11.05 09:43:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir ist bekannt, daß man Gewinne bzw. Verluste aus Termingeschäften nicht mit Spekulationsgewinnen bzw. -verlusten verrechnen kann. Mehr noch, es erfolgt eine volle Besteuerung. (also kein Halbeinkünfteverfahren)
      Frage: Werden dann Verluste dem `normalen` Einkommen gegengerechnet?
      Danke.
      be.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 10:00:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.551.917 von dr.wssk am 03.11.05 09:43:39[/posting]Werden dann Verluste dem `normalen` Einkommen gegengerechnet?

      hättest gerne :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 10:04:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.551.917 von dr.wssk am 03.11.05 09:43:39[/posting]Gewinne und Verluste dürfen nur in derselben Einkunftsart miteinander verrechnet werden. Also Verluste aus Aktien kannste schon gegen Gewinne aus Optionsscheinen rechnen im selben Jahr zumindest (oder auch bei Verlustvortrag).

      Derivate unterliegen der Vollbesteuerung, Aktien dagegen Halbeinkünfteverfahren.

      Das ganze zählt zum restlichen Einkommen dazu, darauf Dein Steuersatz und ab zum Amt die Kohle !

      Wenn Du solche (oder tiefergehende) Fragen hast, dann geh doch hier auf W.O. mal in den Recht&Steuern-Bereich
      ;)

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 10:12:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank!
      be


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