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    Frage zur Steuerbehandlung von Optionen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.05 11:03:49 von
    neuester Beitrag 30.12.05 17:24:50 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.029.407
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      schrieb am 30.12.05 11:03:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. Wie ist die steuerliche Regelung bei ausgelaufenen Optionsscheine ohne Verkauf (also bis zur Fälligkeit behalten) bei:
      > Totalverlust also Ausbuchung ohne Gegenwert:
      (können m.W. nicht abgesetzt werden weil nicht verkauft?) oder???
      > Verluste also Ausbuchung mit Gegenwert aber weniger als Einsatz.
      ???
      > Gewinne also Ausbuchung mit Gegenwert mehr als Einsatz (Z. B. auf DAX)
      ???

      2. Wie hoch ist der Freibetrag für Wertpapier Gewinne bei zusammenveranlagte Ehepaare?
      Auch nur 512,- € oder doppelt so hoch?

      Danke euch im Voraus
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 17:24:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Wie ist die steuerliche Regelung bei ausgelaufenen Optionsscheine ohne Verkauf (also bis zur Fälligkeit behalten) bei: > Totalverlust also Ausbuchung ohne Gegenwert: können m.W. nicht abgesetzt werden weil nicht verkauft?) oder???

      Das ist nicht sicher. Siehe mein
      Thread: Verfallene Optionsscheine absetzbar


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