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    WARNUNG VOR COBRACREST - DER NEGATIV-THREAD - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 20.01.06 04:25:51 von
    neuester Beitrag 15.09.06 16:15:41 von
    Beiträge: 3.147
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      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:10:02
      Beitrag Nr. 501 ()
      [posting]19.828.016 von alpine110 am 22.01.06 18:08:15[/posting]Alpine , doch die gibt es

      http://www.boerse-am-sonntag.de/
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:10:23
      Beitrag Nr. 502 ()
      alpi
      ich denke jeder weiß das er € am sonntag meint
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:11:10
      Beitrag Nr. 503 ()
      [posting]19.828.032 von Highfither am 22.01.06 18:09:34[/posting]nein, wird nicht geprüft. Banken sind sogar verpflichtet, Übernahmeangebote an die Kunden weiterzuleiten (die die Aktien im Depot haben natürlich)

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:11:14
      Beitrag Nr. 504 ()
      [posting]19.827.990 von Art Bechstein am 22.01.06 18:06:56[/posting]quax suggeriert immer, die grosse ahnung zu haben und müllt die schrätts mit ellenlangen scheinbar seriösen postings zu. hat er schon bei eff gemacht.

      klingt im anfang immer gut, nachher isses eher peinlich + langweilig... :D das geht jetzt hier garnatiert 4 wochen so... (wenn es cc dann noch gibt :rolleyes: )
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:12:08
      Beitrag Nr. 505 ()
      [posting]19.828.037 von Art Bechstein am 22.01.06 18:10:02[/posting]nein. das ist ein newsletter.

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      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:12:15
      Beitrag Nr. 506 ()
      [posting]19.828.054 von alpine110 am 22.01.06 18:11:14[/posting]qvc ist ein übler Faktenverdreher; solche Leute sollte man rigoros bei WO rauswerfen :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:13:03
      Beitrag Nr. 507 ()
      [posting]19.827.944 von Art Bechstein am 22.01.06 18:04:05[/posting]Du kannst Dich normalerweise über jede noch so besch..
      Inc in den USA Informationen erhalten, über eine Firma,
      die ca. eine halbe Milliarde für CC ltd auf den Tisch gelegt haben soll, da soll nichts zu finden sein, ein stealth bomber sozusagen, das glaubst Du doch selber nicht? :laugh::laugh:

      Im übrigen hat auch der Vorsitzende der DSW sich sehr skeptisch über dieses sogenannte Übernahmeangebot geäußert.


      Bei Energulf ist jedenfalls klar wo das Geld der Aktionäre hinfließt, mögen es bis jetzt dry holes gewesen sein, bei CC
      ist es eine einzige Schlangengrube, die Kapitalerhöhung für dei Advantec jetzt CC wurde mit wertlosen Sacheinlagen der GICG bezahlt, die freuen sich über jeden Käufer, egal ob es WP Experten oder andere sind.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:13:06
      Beitrag Nr. 508 ()
      [posting]19.828.064 von alpine110 am 22.01.06 18:12:08[/posting]ach so - klingt wie ne Zeitung. Also EuramS meinte er wohl, aber wie gesagt, von Ermittlungen ist da m.E. nicht die Rede.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:14:21
      Beitrag Nr. 509 ()
      [posting]19.828.075 von kfe1000 am 22.01.06 18:13:03[/posting]ok, dann besorg mir mal Geschäftszahlen über die Cinemaelectric Inc; die sind sogar in den Pink Sheets notiert. Wenn Du da so gut bist, dann mal los...

      Aber nicht vergessen...

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:16:34
      Beitrag Nr. 510 ()
      Zu qyx:

      Bei DEWB bin ich nicht immer qyx`s Meinung - könnte daran liegen, dass ich investiert bin :-) - bei CC bin ich aber vollkommen seiner Meinung!
      Bin , fairerweise gesagt, aber auch nicht mehr investiert und rechne morgen mit Kursen um die 1,50 €.
      Die ganze Diskussion bringt, meiner Meinung nach, aber eh nichts: kommt Zeit kommt Rat.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:16:40
      Beitrag Nr. 511 ()
      [posting]19.828.075 von kfe1000 am 22.01.06 18:13:03[/posting]wo steht das denn mit der halben Milliarde? Leute, Ihr müßt Euch mal an die Fakten halten und Euch das hier noch so hindichten, wie es gerade genehm ist. Wenn Du schon einen auf Aktionärsschützer machst, dann bitte mit Fakten und gut vorbereitet. DSW kannste übrigens vergessen; die hab ich schon oft auf HV`S erlebt - Selbstdarsteller, ohne viel Faktenwissen zu den Gesellschaften.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:16:52
      Beitrag Nr. 512 ()
      #504

      No Comment....
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:17:40
      Beitrag Nr. 513 ()
      [posting]19.827.990 von Art Bechstein am 22.01.06 18:06:56[/posting]Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber wurde nicht vermeldet, dass der amerikanische Partner die Mehrheit hält und in den USA ein IPO vorbereitet wird. In diesem Zusammenhand wird ja auch die Variante eines Tausches in Aktien in Bezug auf diesen IPO gemacht. So steht es jedenfalls auf der Cobracrest.de Seite, sofern ich lesen kann.

      Dass es sich bei der Muttergesellschaft der Cobracrest aus London um eine Briefkastenfirma handelt und dass hinter dieser Mutter Cobracrest Associates LTD niemals eine operative Geschäftstätigkeit stand, ist ja bereits aufgedeckt.

      Eine "Carlyle International Inc." ist mit operativem Geschäftsbetrieb offenbar nicht in den USA vorhanden. Es scheint sich ganz offenbar dabei um so eine Konstruktion zu handeln, wie diejenigen der anderen Cobracrest-Auslandsgesellschaften. Und solche Konstruktionen werden in der Umgangssprache als Briefkastenfirmen bezeichnet.

      (Alle Infos natürlich ohne Gewähr und in eigener Recherche nachzuprüfen. Art Bechstein, etwas Recherche könnte dir meiner bescheidenen Meinung nach nicht schaden)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:20:36
      Beitrag Nr. 514 ()
      [posting]19.828.040 von plotz am 22.01.06 18:10:23[/posting]Ja, Danke plotz. Klar, Euro am Sonntag heißt das Blatt. Nicht Börse am Sonntag.

      Ich meine das Blatt, das im größten deutschen Zeitungshaus erscheint.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:21:37
      Beitrag Nr. 515 ()
      Hallo Liebe User

      Ich war eigentlich an NicStic interessiert und bin dann zu Cobracrest gestossen. Ich bleibe dabei bis zum letzten Euro Cent.

      R I S I K O =GEWINN oder VERLUST

      CIAO

      L I E B E K O L L E G E N
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:23:00
      Beitrag Nr. 516 ()
      Also das Carlyle International Inc nur als Strohfirma dient kann ich mir gut vorstellen.

      Die Fragen der Fragen ist wer steckt dahinter?

      Für einen großen Tabakkonzern ist eine Strohfirma immer gut für die Übernahme. Sonst könnten ja noch einige Teilhaber davon ausgehen das ihre Shares 20 Euro wert sind.

      (Nur ein Gedanke)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:25:14
      Beitrag Nr. 517 ()
      Mensch Leute seid Ihr fertig. Euer aller Geld in einen Topf.
      Dann einen Börsenmantel kaufen. Einen neuen Mixdrink in
      Auftrag geben Die Firma inkl. Getränk das nur in Planung und in Euren Köpfen ist, einfach mal schätzen lassen und schon habt Ihr Euer Geldbeutel voll!

      Ich übernehme den Laden dann für 12,50€ Sag ich halt so, überlege es mir am Ende doch anders.

      jojo
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:25:14
      Beitrag Nr. 518 ()
      [posting]19.828.122 von Art Bechstein am 22.01.06 18:16:40[/posting]Hier stehen die infos über den ipo, 300 millionen für 51%,
      rechne es einfach hoch, hat jemand die aktuelle
      Euro am Sonntag gelesen, stimmt das mit der BAFIN Ermittlung,?:eek:

      Pressemitteilung vom 15.12.2005

      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE 15.12.2005, 20:22 Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------
      Großaktionär strebt zum Börsengang in Amerika Erhöhung seines Anteils an der Cobracrest an.
      Die Cobracrest Associates Ltd. in London will ihren Anteil an der Deutschen Tochter auf bis zu 90% erhöhen. Ein Squeeze out bei der Cobracrest AG & Co. KG aA schließt die Cobracrest Associates Ltd. London derzeit aus.

      Die Cobracrest Associates Ltd. London hat 51% ihrer Gesellschaftsanteile in Vorbereitung der 90% Übernahme und des angestrebten Börsenganges in den USA an eine amerikanische Gesellschaft veräußert. Das Volumen der Transaktion beläuft sich auf über 300 Mio. USD.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:27:37
      Beitrag Nr. 519 ()
      @ sieben
      der ist auch gut :laugh:
      jetzt glaube ich dir endlich das du deine anderen postings ernst gemeint hast.
      ach so es gibt übrigents immer noch das gerücht das alle pkws heute mit wasser fahren würden wenn die mineralölkonzerne das nicht verhindert hätten
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:27:57
      Beitrag Nr. 520 ()
      @sieben

      du bist echt weltmeister! Du hast schon mind. 3x Sachen behauptet, welche nicht korrekt waren - und hast aber dabei andere genau dieser Unkorrektheit bezichtigt. Nochmal: Zuerst Fakten sammeln und nicht immer andere zu unrecht abqualifizieren
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:31:57
      Beitrag Nr. 521 ()
      COBRACREST LIEST HIER EINDEUTIG MIT und versucht noch einige Fehler zu retuschieren.

      Dieser link ging heute Nacht noch:
      http://www.gdb.ag/news.php?action=fullnews&id=28

      Aber ich habs bei google gecatched :-)

      http://64.233.183.104/search?q=cache:yj0bGFJkRVcJ:www.gdb.ag/news.php%3Faction%3Dfullnews%26id%3D28+%2210+Jahre+bei+Sony+und+8+Jahre+bei+Nokia+die+Geschicke+in+der+Distribution+leitete%22&hl=de


      siehe Posting: 19.821.262


      11. July 2005

      Cobracrest AG & Co. KG aA (WKN A0AHTE-Börse Frankfurt)

      Cobracrest expandiert weiter in Europa


      Der Lifestyle und Beteiligungs Konzern Cobracrest wird seine Produkte unter dem Slogan „Fuel for the people“ nun auch in Frankreich, Spanien und in die Schweiz einführen.

      Die Entwicklung der Produktfamilie Clubber Energy wurde vorangetrieben und den gesetzlichen Bestimmungen Frankreichs angepasst. Die Markteinführung in Frankreich ist für das IV Quartal 2005 geplant.
      Mit dem Schweizer Konzern Meister Food konnte die Cobracrest einen versierten Partner zum Vertrieb der Clubber Produkte gewinnen. Meister Food beliefert die großen Einzelhändler, wie z.B. Migros, in der Schweiz.
      Der Vorstand der Cobracrest rechnet nach Produkteinführung mit einem Verkauf von ca. 5-8 Mio. Energy Drinks noch im laufenden Jahr 2005.
      Die Verträge mit dem französischen und spanischen Abnehmern stehen im III Quartal zur Unterzeichnung an.
      Der Vorstand gibt weiter bekannt, dass man mit Herrn Richard Häusler, der 10 Jahre bei Sony und 8 Jahre bei Nokia die Geschicke in der Distribution leitete , einen erfahrenen Leiter für die Ausweitung des Europa Geschäfts gewinnen konnte. Herr Häusler hat am 01.07.2005 seine Arbeit aufgenommen.

      An dem mittelfristigen Aktienkurs von € 16-21 hält der Vorstand fest.

      Berlin, den 05.07.2005

      Cobracrest AG & Co. KG aA

      ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      Das amüsante daran? In der verschickten Pressemitteilung die überall verschickt wurde, stand 14 Jahre Sony und 7Jahre Nokia.

      http://www.google.de/search?q=%22Richard+H%C3%A4usler%22+son…

      Übrigens: Konnte ich weder bei Sony noch bei Nokia ein Herr Häusler in wichtiger Positon finden.

      Er leitetet die " Geschicke in der Distribution" . War er also Leiter in der Versandabteilung? Oder Vorarbeiter?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:36:08
      Beitrag Nr. 522 ()
      immer schön vorsichtig bleiben! irgendwie hat das alles einen faden beigeschmack!

      und wenn sie dann schon notwendig haben, einen politiker ranziehen zu müssen (wahrscheinlich noch nicht mal nachgefragt), um das ding seriös erscheinen zu lassen...

      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:39:05
      Beitrag Nr. 523 ()
      [posting]19.828.265 von plotz am 22.01.06 18:27:37[/posting]Nicht mit Wasser, aber mit Wasserstoff!!!

      mz
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:40:14
      Beitrag Nr. 524 ()
      [posting]19.828.135 von qyx am 22.01.06 18:17:40[/posting]qyx,

      wieder total tendenziös dein posting, bzgl. cc ltd gibt es gar nichts aufzudecken und bzgl. carlyle int inc habe ich persönlich den status report ins board gestellt (von wegen recherche mein ich) aber dass es sich um eine mittellose firma handelt, konnte ich nirgendwo lesen. also bitte belege für deine behauptung.

      von ipo habe ich auch nichts gelesen; woher stammt deine diesbezügliche behauptung?


      nur zu du rechercheur

      art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:41:50
      Beitrag Nr. 525 ()
      [posting]19.828.375 von Rosenberger am 22.01.06 18:36:08[/posting]welchen politiker?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:42:30
      Beitrag Nr. 526 ()
      [posting]19.828.312 von firmenrecherche am 22.01.06 18:31:57[/posting]genau, und die Illuminaten wollen die Weltherrschaft - oder waren das die Marsmännchen?

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:43:32
      Beitrag Nr. 527 ()
      [posting]19.828.238 von kfe1000 am 22.01.06 18:25:14[/posting]Kfe,

      falsch! was Du darin liest, ist es nicht....bitte genauer arbeiten.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:45:21
      Beitrag Nr. 528 ()
      Okay wir ihr meint :rolleyes:

      Ich wollte euch eigentlich nur eine andere Sicht der Dinge geben. Aber wenn man es richtig nimmt verschwende ich nur eure und meine Zeit.

      In diesem Sinne Wünsche ich allen einen schönen Abendt. Ganz gleich welcher Meinung ihr seid.

      Mit freundlichen Grüßen

      _sieben
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:46:16
      Beitrag Nr. 529 ()
      [posting]19.828.312 von firmenrecherche am 22.01.06 18:31:57[/posting]Das ist interessant. Berichte mit offensichtlich widersprüchlichen Informationen wurden also bereits gelöscht.

      Was ich mich auch frage: "Mit dem Schweizer Konzern Meister Food..."

      Was um Himmels Willen soll denn ein Schweizer Konzern "Meister Food" sein.

      Konnte nichts darüber finden, außer in den Meldungen von Cobracrest. Master Food kenne ich (Produtent von Mars etc.), aber Meister Food...?

      Oder ist das wieder sowas wie Caryle Group und Carlyle International...

      Komisch, Cobracrest operiert anscheinend ne Menge mit bedeutenden Unternehmen - jedenfalls mit Unternehmen, die sich so ähnlich anhören. Und dann ist am Ende nicht mal ne Büroadresse verfügbar...

      Naja, aber was sage ich, ich -und andere- sind ja nur wieder dabei Fakten zu verdrehen. Klar Art Bechstein.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:46:26
      Beitrag Nr. 530 ()
      [posting]19.828.425 von Art Bechstein am 22.01.06 18:40:14[/posting]Art wir habe heute morgen über den ipo diskutiert, leidest Du an Alzheimer oder hast zuviel Clubber getrunken?

      Für Dich von der webseite,


      Pressemitteilung vom 15.12.2005

      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE 15.12.2005, 20:22 Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------
      Großaktionär strebt zum Börsengang in Amerika Erhöhung seines Anteils an der Cobracrest an.
      Die Cobracrest Associates Ltd. in London will ihren Anteil an der Deutschen Tochter auf bis zu 90% erhöhen. Ein Squeeze out bei der Cobracrest AG & Co. KG aA schließt die Cobracrest Associates Ltd. London derzeit aus.

      Die Cobracrest Associates Ltd. London hat 51% ihrer Gesellschaftsanteile in Vorbereitung der 90% Übernahme und des angestrebten Börsenganges in den USA an eine amerikanische Gesellschaft veräußert. Das Volumen der Transaktion beläuft sich auf über 300 Mio. USD.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:47:03
      Beitrag Nr. 531 ()
      [posting]19.828.238 von kfe1000 am 22.01.06 18:25:14[/posting]BaFin Ermittlung stimmt natürlich nicht. Das ist eine Negativdeutung von qvy, der bei jedem seiner Postings die Fakten ins Negative verdreht. Manche scheinen ja hier recht erhaben, während die Methoden an Unseriosität nicht zu überbieten sind. Heiligt beim Anlegerschutz etwa der Zweck jedes Mittel? oder dienen die Postings mancher User hier doch anderen Zwecken, wie etwa der Bedienung von Rachemotiven o.ä.?

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:49:56
      Beitrag Nr. 532 ()
      [posting]19.828.515 von kfe1000 am 22.01.06 18:46:26[/posting]Kfe,

      nochmal nur für Dich - ein IPO ist eine spezielle Art des Börsengangs; jedoch ist nicht jeder Börsengang ein IPO. IPO suggeriert, dass Gelder über die Börse gesammelt werden, und zwar bei den im Raum stehenden Aktienzahlen in erheblichem Umfang. Die Cobracrest Inc. könnte auch ein Back Door listing oder einen reverse merger vollziehen; viel Wege fühen nach Rom bzw. an die Börse. Bitte bei den Fakten bleiben und nicht nach eigenem Gusto verdrehen - so verdirbst Du Dir selbst das Robin Hood Image.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:51:15
      Beitrag Nr. 533 ()
      Und dieser Großaktionär Cobracrest Associates Limited in London hat als Büroadresse einen Postweiterleitungsservice. (Sind einige tausend Limiteds, vielfach auch aus Deutschland unter dieser Adresse eingetragen).

      Ganz enorm für einen internationalen Konzern, der diesen IPO in den USA auf die Beine stellen will.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:51:20
      Beitrag Nr. 534 ()
      @ qyx

      Das gleiche habe ich auch gedacht.

      Finde leider keine Firma "Meister Food" aus der Schweiz.

      Masterfood kennt dagegen doch jeder.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:52:03
      Beitrag Nr. 535 ()
      [posting]19.828.521 von Art Bechstein am 22.01.06 18:47:03[/posting]Ich habe die Euro am Sonntag leider nicht gelesen, die BAFIN Ermittlung ist von 2 anderen usern gepostet worden, morgen wissen wir mehr, da werden einige Journalisten beim BAFIN anrufen und dieses Ergebnis uns mitteilen, ich bin gespannt.:D

      Hast Du die Euro am Sonntag gelesen?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:54:01
      Beitrag Nr. 536 ()
      IPO (Initial Public Offering): Der Begriff IPO bedeutet die Neuemission von Aktien bislang nicht börsennotierter Unternehmen. Es ist der englische Begriff für Aktiengesellschaften, die ihre Anteile an der Börse handeln lassen wollen.

      Art, langsam wirds peinlich mit dir...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:54:24
      Beitrag Nr. 537 ()
      Übrigens wer noch Hoodia-Lizenzen für Europa haben möchte - der sollte mal hier nachschauen.

      http://www.lizenzboerse.de/hoodia.htm

      Gegebenfalls kann man seinen eigenen Börsenmantel ein wenig aufwerten :-)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:56:34
      Beitrag Nr. 538 ()
      Und wenn die Aktien nicht an der Börse gehandelt werden sollen, was würde denn dann ein Umtausch in die Aktien bringen, wie er in Aussicht gestellt wird...Art?

      Aha, oder weht daher der Wind, dass das so eine dubiose Geschichte werden soll? Du weißt da offenbar mehr, bitte kläre uns auf.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:56:47
      Beitrag Nr. 539 ()
      [posting]19.828.613 von kfe1000 am 22.01.06 18:52:03[/posting]Den Artikel hat jemand reingestellt. Kfe es ist so; das BaFin ist eine Faultierfarm und ein echt lahmer Haufen. Eher die Ermittlungen aufnehmen, da muß schon echt was passieren, v.a. bei einem Freiverkehrswert. Bei Realtos z.B. hat der Verein nix gemacht - gar nix!!!. Ich habe mal intensiv einen Fall beim BaFin verfolgen lassen, und zwar eine aus meiner Sicht illegale Aktienplatzierung der MIVT. Du glaubst nicht, was da für Rückfragen kamen? und irgendwann merkt ich dann, dass die mich nur abwimmeln wollten, obwohl 100% ein Verstoß gegen das Verkaufsprospektgesetz vorlag. Wenn un ein Journalist beim BaFin anruft und etwas nachfragt - meinste ernsthaft, da wird jemand sagen, "nö, lassen se mal junger Mann, wird schon alles in Ordnung sein"??? Das würde mit jeder AG in Deutschland funktionieren, weil ein Amt immer zuerst "cover your ass" betreibt, damit sie nicht durch den Ring gezogen werden....

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:57:09
      Beitrag Nr. 540 ()
      Ok, es gibt offensichtlich zwei Seiten:

      Die eine, ist wohl investiert, und hoffe auf den großen Geldsegen diese Woche, ist sich aber auch z.T. im klaren darüber, dass aufgrund der vielen Unverständlichkeiten, undurchsichtigen Sachverhalten und Widersprüche alles doch nicht so laufen könnte wie ausgemalt.
      Aber diese Leute diskutieren hier über die Für und Widers.

      Die andere Seite ist mir ein Rätsel. Selbst nicht investiert, schreiben hier einige user tagelang dutzende von postings in denen sie ausschließlich die schlechten Seiten und Widersprüche ect. beleuchten, investieren Stunden an Freizeit an einem Sonntag, und ereifern sich teilweise in diesem Thread, und das alles nur, um .. ja warum eigentlich? Um allen nicht-Investierten zu sagen, sie sollen bloß nciht einsteigen??? Hätte nciht gedacht, dass es hier soviele Robin Hoods gibt!
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:58:23
      Beitrag Nr. 541 ()
      [posting]19.828.654 von qyx am 22.01.06 18:56:34[/posting]Du machst eine dubiose Geschichte draus. Du redest von IPO - das steht aber nirgendwo. Börsengänge über back door (z.B. EOP Biodiesel) oder reverse merger sind gnag und gäbe und nichts dubioses und das beste daran - die Aktien können sogar gehandelt werden...:laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:58:40
      Beitrag Nr. 542 ()
      [posting]19.828.638 von firmenrecherche am 22.01.06 18:54:24[/posting]eure ganzen postings,sind morgen früh,nur noch was für den papierkorb.:laugh::laugh::p:p
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:59:04
      Beitrag Nr. 543 ()
      [posting]19.828.312 von firmenrecherche am 22.01.06 18:31:57[/posting]Das wird ja immer schlimmer. Scheinbar macht man bei Cobracrest aus jedem Furz eine großartige Leistung... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 18:59:56
      Beitrag Nr. 544 ()
      [posting]19.828.635 von qyx am 22.01.06 18:54:01[/posting]qyv - Du bist ein Witz - sorry. Offering ist das entscheidende Wort. Üblicherweise werden bei einem IPO Aktien zur Zeichnung (zum Kauf) angeboten. Das muß aber nicht so sein = keine zwingende Voraussetzung für einen Börsengang. Krieg das mal in den Schädel rein.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:00:34
      Beitrag Nr. 545 ()
      Art, deinen Ausführungen entnehme ich, dass du nicht unintelligent bist und von Börse etwas verstehst.

      Sei ehrlich, willst du die Fakten nicht sehen oder argumentierst du, weil du selbst auf einen Zock gesetzt hast?

      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du von der Meinung selbst überzeugt bist, die du hier vertrittst.

      Und das ist ein Kompliment, da es dir mehr Kompetenz einräumt, als deine Beiträge ansonsten hier vermuten lassen würden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:01:29
      Beitrag Nr. 546 ()
      [posting]19.828.592 von qyx am 22.01.06 18:51:15[/posting]qyx,

      siehe mein Posting vorher; Du solltest Dich ein wenig mehr mit Hintergrundgrundwissen ausrüsten, bevor Du hier so einen Schmarrn postest.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:01:51
      Beitrag Nr. 547 ()
      [posting]19.828.654 von qyx am 22.01.06 18:56:34[/posting]bezahlter basher hol mal luft bitte. :rolleyes: die pusher machens doch eben. mann, du nervst aber. :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:04:25
      Beitrag Nr. 548 ()
      [posting]19.828.720 von qyx am 22.01.06 19:00:34[/posting]qyx,

      Deine Motive sind mir noch unklarer; ich bin der 50:50 Typ - sehe für beide Schulen hier Ansatzpunkte. Mir geht es aber gegen den Strich, wenn selbsternannte Aktionärsschützer wie Du hier tendenziös negativ posten und Fakten verdrehen. Damit bist Du nicht besser als die, die Du vorgeblich bekämpfen willst. Die Börsengeschichte USA hat durchaus ihren Charme - ob`s so kommt, weiß ich auch nicht, aber ich versuche mich an die Fakten zu halten.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:07:57
      Beitrag Nr. 549 ()
      Art Bechstein, dass du unsachlich wirst, zeigt mir, dass du offenbar nicht in der Lage bist, ohne Emotionen den Sachverhalt nüchtern zu betrachten. Warum?

      What`s your point? In der Unternehmensmeldung steht wörtlich drin, dass es einen "Börsengang" in den USA geben soll.

      Der Hinweis, dass dieser "Konzern" einer Cobracrest Associates Limites in London ein Unternehmen ohne operatives Geschäft ist, hinter dessen Adresse sich ein Postweiterleitungsservice verbirgt (Briefkastenfirma), ist ja wohl nicht wegzudiskutieren, oder?

      Das ist wohl sehr wohl relevant, wenn Anlegern angeboten werden soll, Aktien in Aktien dieser Gesellschaft umzutauschen. Oder ist das für dich unbedenklich?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:14:06
      Beitrag Nr. 550 ()
      [posting]19.828.658 von Art Bechstein am 22.01.06 18:56:47[/posting]Hattest Du realtos Aktien? Auch wenn die Freiverkehrsregularien sehr schwach sind, es gibt immer ein erstes Mal, vor allem wenn es so offensichtlich ist.

      Welcher Schwachkopf kauft für ca. eine halbe Milliarde usd
      93% einer wertlosen Holding, deren float durch eine Kapitalerhöhung aufgebläht wurde, die mit Sacheinlagen der GICG bezahlt wurde.

      Eine Firma, die mit der carlyle group verwechselt werden soll
      und über man nicht die geringsten Auskünfte bekommt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:14:42
      Beitrag Nr. 551 ()
      ich bin nur froh,das cobrcrest morgen um 8:30 uns aufklärt.;);)
      bevor viele verunsicherte anleger in panik,
      ihre aktien verkaufen.
      das wird einige leute,sehr ärgern.:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:20:01
      Beitrag Nr. 552 ()
      Einige User haben ja berichtet, dass in Zusammenhang mit den Cobracrest "Machern" auch Telefonverkäufe gestartet werden, wo offenbar überteuerte Aktien, an die (naive) Frau oder den (naiven) Mann gebracht werden sollen.

      -wie es auch immer genau ist, da gibt es natürlich immer mehrere Meinungen.-

      Frage: Kann es sein, dass so etwas Ähnliches auch wieder passieren soll? Art Bechsteins Hinweis ist insofern nicht von der Hand zu weisen, dass man ganz genau gucken muss, was die Cobracrest im weitesten Sinne noch unter "Börsengang" subsumieren kann.

      Dann gibt es nachher ein paar hundert Millionen Aktien, deren Wert mit über 7 Euro z.B. ausgewiesen wird. Nur man wird eben keinen Käufer finden, der sie einem abkauft, wenn man sich nicht im Bekanntenkreis selbst stark macht...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:20:55
      Beitrag Nr. 553 ()
      [posting]19.828.811 von qyx am 22.01.06 19:07:57[/posting]qvy,

      das liegt daran, das Du keine Ahnung von Börse hast und hier Dinge durcheinanderbringst. Börsengang ist richtig, nur hast Du von IPO gesprochen, was eine Spezifizierung von Börsengang ist, die jedoch nicht den Fakten entspricht.

      Cobracrest hat offensichtlich einen anderen Zweck für den Konzern. Wahrscheinlich steuerliche Gründe. Briefkastenfirma ist negativ belegt, suggeriert Betrug. Vermutlich jeder Dax Konzern unterhält solche Briefkastenfirmen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:21:41
      Beitrag Nr. 554 ()
      hi fliese
      wenn aber keine meldung kommt dann gute nacht
      aber sie wird bestimmt kommen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:23:46
      Beitrag Nr. 555 ()
      [posting]19.828.893 von kfe1000 am 22.01.06 19:14:06[/posting]kfe,

      klar hatte ich Realtos Aktien - ich war doch überall dabei - schon vergessen.

      Das eine Verwechslung mit der Carlyle Group angestrebt war, ist wieder eine tendenziöse Unterstellung, Annahme von Dir. Tatsache ist, dass es die Carlyle int. Inc seit mehr als 10 Jahren gibt - ein wirklich lang vorbereiteter Betrug :laugh:

      Im Übrigen dürfte diese GCCI (o.ä.) wesentlicher Anteilseigner der Carlyle Int. Inc sein oder hast Du daran Zweifel?


      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:23:59
      Beitrag Nr. 556 ()
      [posting]19.829.004 von Tanteii am 22.01.06 19:21:41[/posting]hallo,tanteii.
      sie wird kommen.;);)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:24:13
      Beitrag Nr. 557 ()
      @homo
      hier redet doch keiner über das für und wieder.
      die einen reden nur dafür und die anderen nur dagegen wie ich zb.
      börse ist für mich und viele user hier (egal welche seite ) ein hobby.
      ich finde es einfach witzig was hier so getextet wird komme mir aber wirklich nicht wie der große aufklärer vor.
      so ein board wie dieses dient dem austausch von unterschiedlichen meinungen. wenn wir alle hier nicht online wäre und unsere mehr oder weniger qualizierten meinungen von uns geben würden wäre wo einfach überflüssig.
      wenn es immer darum geht seine eigene meinung zu bestätigen braucht man einfach nur die homepage aufsuchen und alles glauben dann ist die welt doch wieder ok.
      und ein chat hat auch nichts mit mühe machen zu tun, es gibt überall chats für alles und ist für die meisten nur ein zeitvertreib.
      wer allerdings manche meinungen nicht lesen möcht kann sie auch ausblenden lassen,macht aber komischerweise keiner man regt sich halt lieber auf
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:28:05
      Beitrag Nr. 558 ()
      Es gibt 2 Arten von Menschen die über Cobracrest ihre Meinung schreiben, die einen haben Aktien von Cobracrest und die anderen wollen Aktien von Cobracrest.

      Alle anderen beschäftigen sich nicht mit der Aktie.

      Denkt mal drüber nach.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:30:04
      Beitrag Nr. 559 ()
      [posting]19.829.043 von fliesenbatscher am 22.01.06 19:23:59[/posting];);)jo dann gehts ab
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:33:57
      Beitrag Nr. 560 ()
      Fangen wir nochmals von vorne an:

      Die derzeitige Marktkapitalisierung liegt bei ca. 260 Millionen Euro.

      100 Mio. Aktien zu 2,64 Euro.

      Wie kann man dies rechtfertigen?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:34:40
      Beitrag Nr. 561 ()
      Es gibt 2 Arten von Menschen die über Cobracrest ihre Meinung schreiben, die einen haben Aktien von Cobracrest und die anderen wollen Aktien von Cobracrest.

      Alle anderen beschäftigen sich nicht mit der Aktie.

      Denkt mal drüber nach.



      An alle Basher ihr nervt !!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:36:57
      Beitrag Nr. 562 ()
      [posting]19.829.200 von firmenrecherche am 22.01.06 19:33:57[/posting]Börsenphantasie USA; Vermarktung nikotinfreie Zigarette, Clubber Lizenzen weltweit, dieses Pflanzenzeugs entwickeln - halt einen Livesyle Konzen aufbauen und in einem wichtigen Markt lancieren.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:38:13
      Beitrag Nr. 563 ()
      [posting]19.828.990 von Art Bechstein am 22.01.06 19:20:55[/posting]Art, wenn eine neue Firmierung an die Börse gebracht werden soll, mit dem Zweck, die Consumer Markets zu revolutionieren, denn wäre das bei einem seriösen Vorgehen i.d.R. sehr wohl ein IPO.

      Natürlich hast du Recht, dass dieser Begriff nicht vom Unternehmen genannt wurde. Insofern ist mein Optimismus, hier von einem IPO zu sprechen natürlich eigene Interpretation. In diesem Zusammenhang ist ja auch mehr als fraglich, welche Interessen wirklich verfolgt werden und was man nachher unter welche Begriffe subsumieren will.

      Dass ein im DAX gelistetes Unternehmen unter der Adresse seinen Konzernsitzes (Hauptsitz der Konzernmutter) kein eigenes Büro mit Ansprechpartnern unterhält und es sich stattdessen um einen Postweiterleitungsservice handelt unter dessen Adresse (gegen jährliche Gebühr) tausende von Unternehmen gemeldet sind, die allesamt einen Briefkasten mit ihrer Firmierung dort haben und mehr nicht.

      Lieber Art, das glaubst du doch wohl selber nicht oder?

      Du kannst mir gerne Fachwissen absprechen oder mich oder Fakten versuchen ins Lächerliche zu stellen. Es gibt da einen Spruch: "No matter how far you have gone on the wrong road, turn back".

      Eine andere Weisheit sagt: "Wer andere besiegt, hat Kraft. Wer sich selbst bezwingt, ist wirklich stark."

      Welche Interpretationen du aus diesen Weisheiten ziehst, dass überlasse ich deinem Intellekt, den ich als nicht gering einschätze.

      Viele Grüße und viel Erfolg
      qyx
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:41:36
      Beitrag Nr. 564 ()
      P.S. wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten oder Cobracrest schenken...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:42:23
      Beitrag Nr. 565 ()
      [posting]19.829.279 von qyx am 22.01.06 19:38:13[/posting]Du solltest wirklich ein Buch mit Zitaten veröffentlichen; von Börse verstehst Du leider nicht viel. Ist mir jetzt aber zu blöd, Dir das alles zu erklären. Du bist enttarnt und kannst jetzt mit Deinem unseriösen Gebashe weitermachen. Für mich bist Du von Rache/Neid getrieben (=ehemaliger Mitarbeiter oder Geschäftspartner). Als Aktionärsschützer taugst Du wenig, weil Dich Deine Methodik disqualifiziert.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:44:28
      Beitrag Nr. 566 ()
      [posting]19.829.200 von firmenrecherche am 22.01.06 19:33:57[/posting]Überhaupt nicht. Wenn man die ganzen aufgebauschten Pressemitteilungen einmal genau unter die Lupe nimmt, bleibt nichts von dem Glanz übrig, den sie auf den ersten Blick ausstrahlen... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:46:33
      Beitrag Nr. 567 ()
      also @ Art Bechstein, du schaffst es tatsächlich seit
      ca. 4 Stunden alle Thread`s hier unter kontrolle zu
      halten. Und das bei dieser immensen Schreibgeschwindigkeit
      auch noch ohne Schreibfehler......

      Wahnsinn, das ringt mir fast einen gewissen Respekt ab...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:49:08
      Beitrag Nr. 568 ()
      [posting]19.829.200 von firmenrecherche am 22.01.06 19:33:57[/posting]Cobracrest kommt mir vor wie ein gigantischer aufgeblasener Luftballon. 99% Luft und 1% Substanz...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:50:34
      Beitrag Nr. 569 ()
      [posting]19.829.398 von Aborigine am 22.01.06 19:46:33[/posting]macht den Kopf frei - Familie liegt krank im Bett :laugh:

      Versteh mich nicht falsch; auch ich habe einige Zweifel bei der Sache, sehe die Chance aber bei 50:50, dass die wirklich eine Börsennotiz in den USA anstreben. Ob es wirklich 5,23 Euro/Aktie gibt oder ein Mix aus Bar und Aktie weiß ich auch nicht. Mich stört hier nur, dass die selbsterklärten Aktionärsschützer so mies und unsachlih argumentieren und Fakten verdreht oder gezielt mißinterpretiert werden. Meine Position in ABT ist übrigens nicht der Rede wert. War mehr eine spontane Entscheidung gestern bei 2,40 Euro reinzugehen. Hatte ne BM bekommen, kurz geguckt und spontan rein. Dann ein wenig recherchiert - das wars eigenlich.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:50:37
      Beitrag Nr. 570 ()
      ja abo der ist gut nicht ,das schaffe ich noch nicht einmal.
      hast dich aber auch lange nicht mehr gemeldet, ist dein optimismus noch immer da ?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:51:04
      Beitrag Nr. 571 ()
      @ Art

      Börsenphantasie USA:
      Warum soll ein Anleger eine Firma erwerben der durch irgendwelche Sacheinlagen aufgebläht wurde. Der keinen Umsatz macht, geschweige Gewinn. Der dubiose Pressemitteilungen versendet, nichts von Marketing versteht. Der eine (nach meiner Meinung) dubiosen Mutterfirma zusammengeschutert wurde.

      Nikotinfreie Zigaretten:
      Es gab schon x Versuche (auch von großen Tabakkonzerne) rauchfreie Zigaretten einzuführen - die Leute wollen dies nicht.

      Clubber Lizenzen:
      Es handelt sich hierbei um einen EnergyDrink von vielen. Warum soll ich ausgerechnet Clubber kaufen.

      Bei denn ganzen Produkten muss profesionelles Marketing her. Weist du wieviel zig Millionen allein RedBull ins Marketing gebuttert hat.

      Ein Energy-Drink über vernetzte Händler (= Multi-Level-Marketing) zu verkaufen macht kein Sinn.

      Ich könnte hier noch soviel schreiben ....

      Sicherlich meinst du Lifestyle, das kommt von Lebensstil.
      Live bedeutet soviel wie gerade bzw. direkt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:52:03
      Beitrag Nr. 572 ()
      [posting]19.829.339 von Art Bechstein am 22.01.06 19:42:23[/posting]Art Bechstein,

      du übersiehst etwas. Es ist ein leichtes, jemanden, der -noch dazu mit Fakten untermauert- eine ungewollte Meinung vertritt als Laien oder erfolglosen Loser abzustempeln oder ehemaligen Mitarbeiter.

      Dann müßte ich von vielen Unternehmen ehemaliger Mitarbeiter sein, denn dieser Vorwurf mir gegenüber ist wahrlich nicht neu in diesem Board, wie du leicht feststellen kannst. Mir wurde in anderen Werten sogar schon mit der Staatsanwaltschaft gedroht, um mich als verkappter Mitarbeiter enttarnen zu wollen...

      Viele User in diesem Board haben Probleme mit unerwünschten Meinungen und verkennen, dass die Wahrheitsfindung auch ihnen selbst und ihrem Investment dient. Es ist vuelfach eine menschliche Schwäche, sich eigene Fehleinschätzungen eingestehen zu können.

      Interessanterweise gehöre ich zu den Personen, die sowohl für Werte Empfehlungen geben, als auch von Investments abraten.

      Du kannst dir ja einmal den Spaß erlauben und etwas unter meinem Namen in den Beiträgen stöbern und dir einen Überblick über meine Erfolgsquote anschauen...

      Das wird dir möglicherweise Anlaß geben, deine Position zu überdenken.

      Viele Grüße
      qyx
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:54:05
      Beitrag Nr. 573 ()
      Mann, wie witzig!!!:laugh:

      @ Firmenrecherche: Du hast die Diät-Drinks auf Basis einer afrikanischen "Wunderpflanze" vergessen.

      Wahrscheinlich sind die allein drölf Milliarden wert:D

      Ein amüsierter,
      BB
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:55:47
      Beitrag Nr. 574 ()
      @ Art Bechetein - dann wünsche ich deiner Familie
      eine gute Genesung...........

      und dir viel Erfog.......;)

      doch, doch @ Plotz bin schon hier, nur muss ich ja
      nicht immer an vordester Front stehen......:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:56:36
      Beitrag Nr. 575 ()
      Irgendwie erinnert mich das Ganze immer mehr an die Realtos-Geschichte. Auch zwei User von damals sind nun wieder dabei (fliesenbatscher und Art Bechstein), mit genau denselben Einstellungen. Habt ihr aus der Realtos-Geschichte nichts gelernt ? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:57:07
      Beitrag Nr. 576 ()
      [posting]19.829.469 von firmenrecherche am 22.01.06 19:51:04[/posting]na, Du weißt ja ganz genau Bescheid. Warum schreibst Du das eigentlich immer und immer wieder. Bekommst Du Kohle dafür? Man kann jede - wirklich jede - Firma schlechtreden. Du hast Dir hier eine gewisse Fertigkeit angeeignet und wiederholst das mit einer bewundernswerten Hartnäckigkeit. Das wirft bei mir erstmal Fragen hinsichtlich Deiner Motive auf - aber lasen wir das. Wir sind halt anderer Meinung - Du hast Deine und bist nicht investiert, ich habe meine und bin investiert- So einfach ist Börse. Deine ständigen Wiederholungen drängen mir ja fast Deine Meinung auf - lies mal rechts unter Boardregeln Punkt 3.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:00:26
      Beitrag Nr. 577 ()
      [posting]19.829.481 von qyx am 22.01.06 19:52:03[/posting]ich habe ein Problem damit, dass Du Fakten verdrehst und das unter dem Deckmantel eines Aktionärsschützers - das ist nicht ok und bringt Dir halt solche Vorwürfe ein. Damit mußt Du schon leben, wenn Du Fakten bewußt und bösartig verdrehst. So, das war es jetzt von mir an Dich - bringt mir nichts mit einem Faktenverdreher zu diskutieren.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:00:36
      Beitrag Nr. 578 ()
      [posting]19.829.549 von Art Bechstein am 22.01.06 19:57:07[/posting]Art Bechstein,

      du erweckst hier eher den Eindruck, andere Meinungen unterbuttern zu wollen.

      Eine Diskussion lebt von Pro und Kontra. Anstatt ungeliebte Meinungen und Fakten aus dem Board drängen zu wollen, entgegne berechtigten Einwänden doch einmal mit Argumenten.

      Welchen Umsatz, welchen Gewinn, welchen Marktanteil, welche Finanzbasis etc. siehst du denn, um auf Basis von Bewertungskennzahlen eine im Raum stehende Bewertung rechtfertigen zu wollen?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:00:55
      Beitrag Nr. 579 ()
      [posting]19.829.541 von LordofShares am 22.01.06 19:56:36[/posting]:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:01:11
      Beitrag Nr. 580 ()
      @bigbill

      Sorry - hier noch Hoodia:

      Hierbei handelt es sich um eine Pflanze
      http://de.wikipedia.org/wiki/Hoodia

      Die Kapseln werden zu knapp 30 Euro bei CobraCrest verkauft. Wenn due es billig willst kauf Sie doch bei ebay: http://search.ebay.de/search/search.dll?cgiurl=http%3A%2F%2F…
      für unter 10 Euro.

      Und neu ist das auch nicht. Hoodia ist schon lange bekannt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:01:44
      Beitrag Nr. 581 ()
      [posting]19.829.611 von qyx am 22.01.06 20:00:36[/posting]Du verdrehst Fakten und das ist kein Unterbuttern. Wenn Du die Wahrheit nicht erträgst, dann mußt Du halt nicht so einen Stuß posten. Du bist für mich nicht glaubwürdig.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:01:59
      Beitrag Nr. 582 ()
      [posting]19.829.607 von Art Bechstein am 22.01.06 20:00:26[/posting]Das Wort des "Aktionärsschützers" ist eine Kreation von dir und stammt nicht von mir.

      Welche Fakten soll ich denn verdreht haben. Nenne diese. Ansonsten ist dein Beitrag nichts als Diffamierung und Spam.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:02:05
      Beitrag Nr. 583 ()
      Das ist ja ein richtiges Abenteuer hier mitzulesen. Ich bin übrigens auch investiert und bin davon überzeugt das was kommt. Es gibt keine andere Möglichkeit, denn sonst würde sich die Firma nicht die Mühe machen und alles rechtfertigen zu wollen. Auch die HP ist ein eindeutiger Beweis.

      Gruß
      Brainstorm
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:04:11
      Beitrag Nr. 584 ()
      [posting]19.829.639 von qyx am 22.01.06 20:01:59[/posting]Unterstellung eines IPO (was nicht stimmt)

      Unterstellung, das BaFin ermittle gegen CC (was nicht stimmt)

      Unterstellung, bei CC LTd (UK) handle es sich um eine (betrügerische mindestens bösartige) Briefkastenfirma, was in der Aussage nicht haltbar ist.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:04:55
      Beitrag Nr. 585 ()
      Uuupss ich muss mich verbessern:

      60 Kapseln Hoodia kosten bei CobraCrest 29,90 Euro.
      (400 mg)

      Bei ebay: 2160 mg für 9,85€ bzw. 120 Kapeln für 10 Euro.

      Ich bezahle bei Cobracrest also mehr als das 5-fache.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:05:25
      Beitrag Nr. 586 ()
      Diverse alte schräge Ereignisse der Firma herauszusuchen bringt doch garnichts, denn man findet bei jedem Dax-Konzern solche negativen Begebenheiten in der Vergangenheit. In diesem Fall zählt doch das, was kommt und nicht was war!?!!

      Gruß Brainstorm
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:06:39
      Beitrag Nr. 587 ()
      [posting]19.829.641 von Brainstorm85 am 22.01.06 20:02:05[/posting]Klar versuchen die alles, um den schönen Schein zu wahren. Schließlich wollen die noch ganz viele Cobracrest-Aktien verkaufen. Am Freitag brach ihnen der Kurs ja dummerweise zu früh weg, dank der Warnungen verschiedener aufrechter Menschen... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:06:46
      Beitrag Nr. 588 ()
      Das interessiert jetzt wirklich nicht @firmenrecherche
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:09:06
      Beitrag Nr. 589 ()
      Das stimmt schon, das die Aktien verkaufen wollen. Aber im Hintergrund steht ja auch einen Mehrwert für den Aktionär zu schaffen, denn der Wert soll ja nach der Übernahme weiterhin interessant bleiben.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:11:08
      Beitrag Nr. 590 ()
      [posting]19.829.753 von Brainstorm85 am 22.01.06 20:09:06[/posting]Ein guter Witz. Wenn die alle Cobracrest-Aktien verkauft haben, dann geht denen die weitere Entwicklung von Cobracrest kilometerweit am Arsch vorbei...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:11:27
      Beitrag Nr. 591 ()
      Mein Posting bezieht sich auf die Marktkapitalisierung von über 260 Mio. Art... teilte mir mit warum er denkt das dies gerechtfertigt wäre.

      Ich habe dies wiederlegt hatte aber Hoodia vergessen.

      Bigbill Beitrag Nr. 19.829.508 teilte mir dies mit, worauf ich ihm noch die Fakten zu Hoodia mitteilte.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:13:19
      Beitrag Nr. 592 ()
      [posting]19.829.788 von firmenrecherche am 22.01.06 20:11:27[/posting]soso, Du kannst also Börsenwerte widerlegen :laugh: Dann frage ich mich, warum Du Deine Energie nicht positiv nutzt und Geld damit machst oder klappt der Zauber nur im Negativreden - ist auch viel leichter - gelle?

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:16:31
      Beitrag Nr. 593 ()
      So Kinders,

      ich klink mich jetzt mal aus. Schlaft alle schön, damit wir morgen weitermachen können.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:16:53
      Beitrag Nr. 594 ()
      Hoodia ist nicht gleich Hoodia
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:18:39
      Beitrag Nr. 595 ()
      @Art..

      Wer denn Börsenwert von CobraCrest nicht widerlegen kann, sollte meiner Meinung nicht an der Börse investiert sein.

      Selbstverständlich bin ich bei diversen Firmen investiert, welche unterbewertet sind. Hier sind wir aber im CobraCrest-Thread.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:18:59
      Beitrag Nr. 596 ()
      [posting]19.829.674 von Art Bechstein am 22.01.06 20:04:11[/posting]1. Es wird von "Börsengang" gesprochen. In diesem Zusammenhang würde man von einem Millionenkonzern ein IPO gemeinhin sehen, denn dieser Ausdruck bezeichnet gemeinhin, Anteile an der Börse zu platzieren.

      Dass das Unternehmen diesen Begriff nicht benutzt und von "Börsengang" spricht stimmt. Was du andersweitig darunter subsumieren willst ist Haarspalterei von dir meiner Meinung nach.

      Nach herrschender Meinung versteht man jedenfalls unter einem IPO ein "erstes öffentliches Angebot": es werden erstmalig Aktien eines Unternehmens interessierten Anlegern öffentlich zum Kauf angeboten. Allgemein ist mit einem IPO eine Börsenzulassung des Aktienkapitals und die Aufnahme der Börsennotierung verbunden.

      Meines Erachtens ist es das, was Cobracrest suggeriert. Du hast offenbar eine andere -für mich wenig nachvollziehbare- Meinung.

      2. Die Untestellung, dass die BAFIN den Fall überprüft und damit Ermittlungen im Falle Cobracrest eingeleitet haben soll, entstammt -wie gesagt- der "Euro am Sonntag", die im Axel Springer Verlag, dem größten deutschen Verlagshaus erscheint. Die Richtigkeit dieser Angabe kann ich letztlich nicht 100%ig erbringen. Interessanter ist aber hier, was dich zu der Annahme verleitet, dass dieses Medium Fehlinformation verbreitet.

      3. Dass die Cobracrest Associates Limited London betrügerisch, mindestens bösartig sein soll, entstammt wiederum nur deiner Fantasie und keinem meiner Beiträge. Nur solltest gründlicher lesen, wenn du zitierst.

      Dass es sich um eine Briefkastenfirma zu handeln scheint, wird offenbar, wenn man in dem englischen Handelsregister sich die Unternehmensadresse ansieht und feststellt, dass es sich bei dieser Adresse um das englische Unternehmen Citibox handelt, welches ein Postweiterleitungsservice ist und unter dessen Adresse eine unüberschaubare Anzahl von Limiteds regeistriert ist.


      Art Bechstein, ich denke, dass dein Vorwurf der Faktenverdreherei damit widerlegt ist. Gleichzeitig hast du dich selbst mit deinen belegbar haltlosen Vorwürfen in ein sehr zweifelhaftes Licht gerückt. (nur meine Meinung).
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:22:38
      Beitrag Nr. 597 ()
      [posting]19.829.843 von firmenrecherche am 22.01.06 20:18:39[/posting]Man kann es auch so ausdrücken:

      Wer den fairen Wert von Cobracrest nicht einschätzen kann, der sollte keine Cobracrest-Aktien kaufen.
      Wer den fairen Wert von Cobracrest einschätzen kann, der kauft keine Cobracrest-Aktien...

      (in Anlehnung an ein Posting des Users big_mac)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:26:43
      Beitrag Nr. 598 ()
      Die Negativ-Info über „CobraCrest Associates Ltd.“ kam gegebenfalls von mir.

      Aufina Holding AG
      Die Aktionäre der Aufina Holding AG haben ihre ersten Erfahrungen zum Thema Sicherheit einer Immobilien-Aktie schon lange hinter sich. Inzwischen ist klar, dass durch eine Reihe von Übernahmeversuchen des insolventen Unternehmens seitens der Initiatoren versucht wird, so viel juristisches Kuddel-Muddel zu schaffen, dass die wahren Hinterleute nicht mehr belangt werden können. Nachdem die Gold-Zack AG und eine Shannon International Plc. als potenzielle Übernehmer in der Öffentlichkeit lanciert wurden, tauchte kurze Zeit später eine RESE-Grundbesitz AG auf, die den Aufina-Aktionären anbot, ihre Aktien gegen einen Genussschein zu tauschen. Ein Vorstandsmitglied der RESE-Grundbesitz AG wurde mittlerweile wegen Betrugs verurteilt.
      Inzwischen werden die Aufina-Aktionäre, die das RESE-Tauschangebot nicht angenommen haben, von der GICG Deutsche Beteiligungs AG und deren Mutterunternehmen, einer englischen Firma „CobraCrest Associates Ltd.“, umworben. Aufina-Eigner könnten sich an der CobraCrest beteiligen, heißt es in einem uns vorliegenden Vertrag, allerdings wäre dann noch einmal ein weiterer Betrag zur Zahlung fällig. Immerhin, so heißt es weiter, stehe jetzt dann der Börsengang endlich bevor.
      Wir empfehlen Aufina-Aktionären dringend, kein weiteres Geld in dubiose Nachfolgefirmen der Aufina zu investieren, sondern unverzüglich Rechtsrat einzuholen.

      Nachzulesen unter:
      http://www.anlageschutzarchiv.de/inhalt.php3?id_nr=4554
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:30:54
      Beitrag Nr. 599 ()
      @firmenrecherche
      Schreib halt wenigstens das Datum dazu - 1 Jahr alt
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:33:09
      Beitrag Nr. 600 ()
      Jeder kann eine Limited in England innerhalb von 24 Stunden gründen.

      Die beiden These, die sich aufdrängen sind meiner Meinung nach:

      1. Ist es ein kleiner Kreis von (möglicherweise deutschen) Personen, die diverse Firmenkonstrukte dazu nutzen, um zu ihren Gunsten Kapital von Anlegern -teilweise am Rande der Legalität- einzuwerben?

      2. Verlieren die Anleger dabei i.d.R. Geld?

      Die Recherche von Firmenrecherche, sowie meine eigene Recherche und die anderer Leute, läßt den Schluß zu, dass beiden Thesen vermutlich nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen sind. Das ist jedenfalls meine Meinung.

      Hat denn schon jemand Informationen, wie viele Mitarbeiter, diese Unternehmen beschäftigen wollen?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:37:03
      Beitrag Nr. 601 ()
      @ qyx

      Kann Dir nur zustimmen.

      Hast du die Website von der GCGI Europäische Beteiligungs AG besucht. www.gdb.ag

      Wollte es gerade wieder tun und wurde zu CobraCrest weitergeleitet.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:39:39
      Beitrag Nr. 602 ()
      es wird kommen wie es kommen muß - habe es bei Langbar auch nicht geglaubt aber es ist so - storys nach dem Motto investiere € 1 und du bekommst morgen € 2-5 zurück. die gibt es nicht.

      es ist nicht ökonomisch sinnvoll und nachvolziehbar, das aktien zu 2-4 € gehandelt werden und jemand über 5 € bietet. das ist alles.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:41:06
      Beitrag Nr. 603 ()
      [posting]19.829.946 von firmenrecherche am 22.01.06 20:37:03[/posting]Wahnsinn, das letzte Mal war ich gestern noch auf der Seite. Heute die Umleitung.

      Zum Teil gab es da Informationen noch aus dem Jahre 2004, die sich sehr unseriös anhörten. Die Seiten Cobracrest.de und cc-takeover.com sind auf GCGI registriert. Das heißt diese Seiten gehören nicht einer juristischen Person Cobracrest AG.

      Wie gesagt, es scheinen die gleichen Personen dahinter zu stecken. Ein anderer Schluß erscheint mir wenig plausibel.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:41:08
      Beitrag Nr. 604 ()
      Die Mutterfirma die GCGI Europäische Beteiligungs AG - normalerweise unter www.gdb.ag zu finden ist nicht mehr existen. Alle Daten wurden vom Server gelöscht. Dafür gibt es eine Weiterleitung zu CobraCrest.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:43:53
      Beitrag Nr. 605 ()
      [posting]19.829.977 von pblack am 22.01.06 20:39:39[/posting]Das ist die ökonomische Antwort pblack. Wie versuchen nur noch, etwas Licht ins Dunkeln zu bringen. Solche Arbitragemöglichkeiten bei gleichzeitig derartiger Publicity sind schlitweg markttechnisch nicht möglich.

      Alleine schon nicht weil Insider und deren Bekannte vom Teufel geritten sein müßten, wenn sie den Free Float dann nicht wegkaufen...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:44:37
      Beitrag Nr. 606 ()
      Also jetzt müßte doch wirklich jeder merken was hier passiert.

      Kleinaktionäre werden reingelegt. Wie es schon desöfteren passiert ist.

      Warum sollte man sonst die Website und alle Daten löschen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:47:28
      Beitrag Nr. 607 ()
      Am Mittwoch/Donnerstag werden wir wohl in denn bekannten Börsenmagazine überall große Berichte wiederfinden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:54:26
      Beitrag Nr. 608 ()
      Was ist euere Erwartung in Bezug auf die Nachricht
      der Cobracrest heute/ morgen > 08.30 Uhr...?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:55:30
      Beitrag Nr. 609 ()
      [posting]19.830.051 von firmenrecherche am 22.01.06 20:47:28[/posting]Börsenmagazine werden schreiben das alle deutschen sind italiener geworden Pleitolini mitwoch kurse unter 1€ :D
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 20:59:42
      Beitrag Nr. 610 ()
      arme basher, morgen müsst ihr beim 4€ eröffnungskurs einsteigen. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:01:08
      Beitrag Nr. 611 ()
      Das Problem ist, dass diese Leute trotz allem Dilettantismus offenbar sehr clever agieren.

      Zumindest eine Person anscheinend aus diesem Personenkreis wurde laut deinem Artikel in der Vergangenheit wegen Betruges verurteilt. Die anderen nicht. Trotzdem sind Anlegern bereits erhebliche Verluste entstanden.

      Das Problem ist, dass sie, wie es aussieht, in einer rechtlichen Grauzone agieren. So wie die Unternehmensmeldungen formuliert sind, haben die mehrere Optionen, dass sie wohl nicht belangt werden können.

      Beispiel: Sie sprechen von zwei Optionen. Letztlich wird es dann die zweite Option sein, wo ein Aktienumtausch auf einer Preisbasis von 7,03 Euro erfolgen soll.

      Die Cobracrest International Inc. USA soll für 2 Milliarden an die Börse geführt werden.

      Sie können ja einen Börsengang machen und Anteile anbieten, die in der Summe einen Wert von 2 Milliarden ergeben. Das wären z.B. ca. 284,5 Millionen Aktien à 7,03 Euro.

      Die wird wohl keiner kaufen, aber Anleger hier bekommen sie zu diesem Verhältnis umgetauscht. Und schon haben sie nicht gelogen und die Leute haben Aktien, die auf dem Papier 7,03 Euro wert sind. Nur verkaufen zu dem Preis dürfte schwer werden.

      P.S. wenn die Cobracrest International Inc. soetwas ist wie die Muttergesellschaft Cobracrest Associates Limited, dann ist das eine Gesellschaft ohne operatives Geschäft...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:05:18
      Beitrag Nr. 612 ()
      Die Cobracrest Internatinal Inc. USA, soll bis Ende des 1. Quartals 2006 an die AMEX oder NASDAQ geführt werden.

      Nach uns vorliegenden Unterlagen wird der Börsengang in den USA eine Größenordnung von ca. $ 2 MRD erreichen.

      Laut Carlyle International Inc. USA , konnten die Vorbereitungen dazu bereits abgeschlossen werden.
      Derzeit ist eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, das Börsen - Listing durchzuführen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:07:55
      Beitrag Nr. 613 ()
      [posting]19.830.117 von Aborigine am 22.01.06 20:54:26[/posting]Aborigine, wenn ich bösartig wäre, könnte ich veranlassen, dass es keine solche Nachricht auf der cc-takeover.com-Seite geben wird, weil diese Seite gegen geltendes Recht verstößt und kein Impressum aufweist.

      Ich mache es aber nicht, weil ich auch gespannt bin. Ich habe keine Ahnung, aber ich denke, es wird sich zunächst einmal gut anhören.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:12:26
      Beitrag Nr. 614 ()
      [posting]19.830.224 von Gebueschknisterer am 22.01.06 21:05:18[/posting]Interessant nicht. Es soll einen NASDAQ-Deal geben und das sehr bald. Doch keine Information ist dazu auf einer amerikanischen Internetseite zu finden.

      Das Unternehmen, was an die Börse geführt werden soll für 2 Milliarden Dollar hat noch nicht einmal eine eigene Internetpräsenz.

      Das Bankenkonsortium müßte schon längst die Planungen nahezu abgeschlossen haben, die Marketing- und PR-Abteilungen müßten trommeln, dass man wegen Vorfreude auf dieses Unternehmen nicht mehr schlafen kann.

      Aber nichts. Von heute auf morgen heißt es dann: Unternehmen x (keiner hat den Namen je gehört) kommt an die NASDAQ. Leute kauft. Und dann wandern 2 Milliarden Dollar über die Ladentheke.

      Alles klar. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:17:40
      Beitrag Nr. 615 ()
      Was ist, wenn die NASDAQ die Zulassung mit dem Hinweis ablehnt, ob die Antragssteller irrenhausreif sind? Dann platzt der ganze Deal, da können die machen, was sie wollen. Dann bleiben die Cobracrest-Aktien im deutschen Freiverkehr-Haifischbecken.

      Dafür können die Unternehmenslenker nichts, sie hatten eben Visionen und Ideen, die die böse NASDAQ nicht honoriert hat. Naja, was falschen gesagt haben sie nicht, denn sie haben ha wirklich einen Antrag nach USA geschickt. Alleine das Porto hat 20 Euro gekosten. Und damit mehr als 1/5 des Preises für die Südafrikalizenzen.

      Da kann doch keiner sagen, dass das Management nicht alles erdenklich mögliche im Sinne seiner Aktionäre versucht hätte....:cool:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:22:17
      Beitrag Nr. 616 ()
      qyx,

      Du erzählst hier definitiv Unsinn, aber davon eine ganze Menge. Warum verdrehst Du bösartig die Fakten? was ist Dein Auftrag hier? wer bezahlt Dich?

      Es ist nirgendwo von einem IPO die Rede und Du verdrehst hier definitv Fakten. Man spricht davon, dass man das Unternehmen an die Börse führen wolle. Das ist ein gewaltiger Unterschied, der in Deinen Schädel einfach nicht reingeht. Du hast vom US-Börsenrecht anscheinend null Ahnung. Also solltest Du Dich ein wenig zurückhalten mit Deinen unsinnigen Verdrehungen hier.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:24:59
      Beitrag Nr. 617 ()
      [posting]19.830.179 von qyx am 22.01.06 21:01:08[/posting]wieder falsch qyx,

      selbst der ARD-Artikel und der DSW Kommentator gehen von einer Option seitens des Anlegers nicht der Gesellschaft aus. Rechtlich ist immer entscheidend, wie der durchschnittliche Anleger die Meldung versteht und da ist DSW ja prädestiniert. Also bitte keinen Unsinn an den Haaren herbeizaubern.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:28:06
      Beitrag Nr. 618 ()
      @ art

      Hast du die Website der Muttergesellschaft GCGI Europä.... besucht. Sie lautete www.gdb.ag

      Seit einigen Stunde ist die nicht mehr online.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:28:13
      Beitrag Nr. 619 ()
      [posting]19.829.844 von qyx am 22.01.06 20:18:59[/posting]1. hast Du immer noch nicht kapiert mit dem IPO

      2. das BaFin führt keine Ermittlungen gegen CC, sondern es gibt lediglich den Hinweis eines Reporters, dass eine Mitarbeiterin des BaFin sich die Sache mal anschauen wolle - das sind keine Ermittlungen

      3. Du suggerierst, dass eine UK Ltd. etwas Schlechtes ist und liegst damit einfach falsch. Fakt ist, dass die UK Ltd. im letzten Jahr Geschäftsform des Jahres war, weil sie einfach strukturiert ist und steuerliche Vorteile bieten kann.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:30:17
      Beitrag Nr. 620 ()
      [posting]19.830.445 von firmenrecherche am 22.01.06 21:28:06[/posting]na, dann wird da wohl was Großes vorbereitet - vielleicht ja das Impressum :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:32:19
      Beitrag Nr. 621 ()
      So habe fertig.

      Mal alles flott durchgelesen und durchaus meinen Spass gehabt.




      @ firmenrechte
      so etwas wie "Businessethik" ist schon ok.
      Auch ich leiste mir gelegentliche Hinweise
      und weiss wie dreist und persönlich angreifend die ewig depperten Lemminge reagieren können.

      Lies diese blödierten Ausdünstungen von derart verkrampften Glücksrittern einfach als Lachnummern und denke daran,
      dass Du sicher den einen oder anderen ( stillen ) Leser sicher zur Vorsicht gebracht
      hast.

      Entscheiden muss jeder für sich selbst.
      Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

      Viel Feind - viel Ehr.
      Dies siehst Du an den Reaktionen mancher Daytrader, deren Kreise Du störst.
      ;-)


      Einen Obulus für Deine recherche aber wirst Du nicht erhalten, wahrscheinlich auch kaum Dank.

      Erst wenn Du weitere dieser Abzock-Anstalten aufdeckst, wirst Du längerhin und aufmerksamer gelesen werden.

      So wie technisch begründete Ansagen erst "Fans" generieren, wenn die Trefferquote anhaltend bestens ist.
      Da ist die Ratio höher gefragt als bei selbst verzapften Fehlkäufen.

      Denn
      viele die eine Entscheidung getroffen haben, wollen nur die dazu passenden Postings lesen.
      Das mag herausragend idiotisch sein, ist aber täglich nachzulesen.


      Servus
      Juppes
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:32:59
      Beitrag Nr. 622 ()
      [posting]19.830.179 von qyx am 22.01.06 21:01:08[/posting].... oder so in dieser Art.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:33:16
      Beitrag Nr. 623 ()
      @ art

      Auf dieser Website gab es ein Impressum.

      Ich verstehe dich immer noch nicht. Du findest eine Marktkapitalisierung von 250 Millionen für diese Firma als angemessen?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:33:52
      Beitrag Nr. 624 ()
      hui hui hui !
      was regt ihr euch denn noch so auf ? dauert doch nicht mehr so lange und der erste kurs sagt alles.
      ich denke mal keiner wird der cc so alles glauben also muß die meldung um 8:30 schon toll sein um überhaupt was zu bewirken.
      glaubt doch eh keiner mehr das das alles so stimmt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:35:10
      Beitrag Nr. 625 ()
      [posting]19.830.501 von firmenrecherche am 22.01.06 21:33:16[/posting]sag mal, bin ich hier der Fragenonkel - mir haben die Leute hier heute schon 20.000 Fragen gestellt. Irgendwann ist es auch mal gut. Die Antwort ist Dir doch eh egal.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:40:01
      Beitrag Nr. 626 ()
      [posting]19.830.411 von Art Bechstein am 22.01.06 21:24:59[/posting]Zunächst mal möchte ich dein "wieder falsch" kommenteiren, lieber Art: ich habe doch gerade in Beitrag #593 Stellung genommen und konnte anhand von Quellen darlegen, dass du es bist, der hier von falschen Fakten ausgeht und mir dann noch dreister Weise zu unterstellen versucht, dass ich Fakten verdrehen würde.

      Jetzt kommst du mit der nächsten Variante. Eine gewisse Kreativität bei deinem Schaffen muß der aufmerksame Leser dir sicherlich zubilligen.

      Es geht, wie dir leicht ersichtlich sein sollte, um eine Idee, wie Cobracrest versuchen könnte, sich da "rauszureden", wenn du es nennen willst.

      Oder glaubst du wirklich, dass im ersten Quartal 2006 ein Börsengang in Höhe von 2 Milliarden US-Dollar an der NASDAQ erfolgt, wo im Internet keine einzige englischsprache oder sonst irgend eine Quelle dazu zu finden wäre?

      Und das Unternehmen, das dann sehr bald an die Börse gehen soll, hat keine eigene Webseite und wie es aussieht kein eigenes operatives Geschäft?

      Art Bechstein: deine Investitionsentscheidungen mußt du selber treffen, da kann und will ich mich nicht einmischen. Das was du hier fabrizierst, da bin ich auch sehr geduldig mit dir. Und letztlich: wie du dich hier einer Öffentlichkeit -hinter einem anonymen Nicknamen- präsentieren willst, mußt du auch selber wissen. Du erkennst also hoffentlich, dass ich deinem Vorgehen und deinen Beiträgen die Aufmerksamkeit zubillige, die solcherlei Beiträgen zugebilligt werden sollte und deine Ausführungen mit dem dafür notwendigen Humor zur Kenntnis nehme. Letztlich wünsche ich dir viel Glück und dass du mit etwas Abstand die Sachverhalte wieder nüchterner und emotionsloser betrachten kannst. Beides kannst du meiner Meinung nach gut gebrauchen.

      Viele Grüße
      qyx
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:41:22
      Beitrag Nr. 627 ()
      @alle: Lest euch mal unbedingt sämtliche News und Pressemeldungen auf der Homepage durch.


      Der Größenwahn des Managements kennt keine Grenzen. Das kann kein Mensch ernst nehmen! Ich hab mich halb schlapp gelacht über die diversen vollmundigen Versprechungen und das ganze wirre Zeug, das mal so und mal so dargestellt wird.


      CC schliesst Pressemeldungen u.a. mit folgendem Satz:


      Diese Politik dürfte der Garant für einen mittelfristigen Aktienkurs mit einer Bandbreite von € 16,-- bis € 21,-- sein.


      oder

      An dem mittelfristigen Aktienkurs von € 16-21 hält der Vorstand fest.


      sehr seriöses Unternehmen.

      :laugh:


      anderes Zitat:

      Bei der von Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Bewertung der Sacheinlage (vgl. Ad-hoc Mitteilung vom 29.4.2005) wurden nur die Länder Deutschland und die Vereinigten Staaten und ausschließlich das Produkt Clubber Energy berücksichtigt. Dabei wurde ein Wert von Euro Mio. 100,00 bestätigt. Internen Berechnungen der Cobracrest AG & Co. KGaA zufolge:laugh: wurde bei der fortschreitenden Entwicklung der Firmenwert auf über Euro Mio. 500,00 indiziert beziffert.

      Der Vorstand der Cobracrest gibt bekannt, dass direkte Verhandlungen mit europaweit vernetzten Zentralhändlern noch im August zur Unterschrift gebracht werden. Mit der Umsetzung dieser Verträge muss von einem Firmenwert von über einer Milliarde Euro ausgegangen werden. Aus diesem Grund sei die Aktie zurzeit völlig unterbewertet. Mittelfristig sieht er den Kurs in dem Bereich von Euro 16,-- bis Euro 21,00.


      oder:

      Die Geschäftsleitung rechnet im Jahr 2005 mit einem Umsatz aus dem Bereich Getränke/Food von über 35 Mio. €.


      wers glaubt wird selig, der hoffentlich bald erscheinende Jahresbericht wird zeigen ob überhaupt signifikanter Umsatz erzielt wurde...

      oder:


      Die Ausstrahlungen des bereits fertig gestellten Fernsehspots sollen mit Ende der Sommerferien beginnen. Die Cobracrest plant jährlich einen Betrag von ca. € 15 Mio. im Bereich der Fernsehwerbung, Rundfunkwerbung und Printmedien zu investieren.
      Die Produktauslieferungen „Clubber Energy“ und „Clubber Energy Light“ in die Tankstellen beginnen in der laufenden 30 KW.


      Berlin, den 25.07.2005
      Cobracrest AG & Co. KG aA





      Sieht alles irgendwie nach Clubber Blubber Blasen aus :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:44:51
      Beitrag Nr. 628 ()
      @ firmenrecherche
      eins muß man dir lassen ,besser als du hat hier noch keiner getextet obwohl ich mir auch alle mühe gebe.
      nur ich würde mich an deiner stelle aber nicht so sehr auf die streithähne die sowieso mit keinem logischen argument zu überzeugen sind einlassen.
      bringt doch eh nichts ,kannste die besten beweise liefern.
      muß erst in der bildzeitung stehen das die das glauben.
      oder was ich eher denke das die das beruflich für cc machen.
      keine behauptung nur eine meinung hier bei wo.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:49:01
      Beitrag Nr. 629 ()
      [posting]19.830.576 von qyx am 22.01.06 21:40:01[/posting]qyx,

      Du hast einfach keine Ahnung von Börse - das ist Dein Problem und wir müssen es hier ausbaden.

      Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, ist das nicht immer ein IPO - das versteh erstmal bitte.

      Es gibt auch Börsengänge ohne IPO, d.h. es wird keine Kapitalerhöhung durchgeführt und kein Geld eingesammelt.

      Wenn kein Geld eingesammelt wird, brauchst Du keine Konsortialbanken und keine große Werbekampagne.

      Das solltest Du erstmal kapieren - dann bist Du einen Schritt weiter.

      Cobra könnte z.B. ein Unternehmen an der Amex oder Nasdaq via reverse merger übernehmen und in Cobra umbenennen - Ergebnis: das Unternehmen wurde an die Börse geführt, es wurde kein IPO durchgeführt.

      Ich rechne eher mit einer Notiz am Nasdaq-OTC Board, wo die Aufnahmekriterien niedriger sind; Ergebnis: man hätte das Unternehmen an die Nasdaq (OTC=Freiverkehr) geführt und hat kein IPO durchgeführt.

      Bitte verbreite hier keine falschen Schlußfolgerungen - Du machst Dich als Aktionärsschützer total unglaubwürdig, wenn Du so tendenziös schreibst.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 21:57:40
      Beitrag Nr. 630 ()
      [posting]19.830.686 von Art Bechstein am 22.01.06 21:49:01[/posting]Art Bechstein, das wird langsam albern. Es ist offensichtlich, dass du es bist, der hier nicht versteht -meine Vermutung: nicht verstehen will.

      Cobracrest hat auf der Homepage selbst stehen, dass die Cobracrest International Inc. an die Börse gebracht werden soll.

      Es gibt kein Indiz, dass ein Unternehmen übernommen werden soll. Woher sollten auch 2 Milliarden Dollar -die genannt werden- für eine Übernahme kommen?

      Wenn das passiert, was du sagst, dass kein Geld eingesammelt wird, dann wäre dieses das Worst Case für hiesigen Aktionäre. Denn dann würden sie nach dem Umtausch ihrer Aktien in einem solchen Laden festhängen, der ohne Finanzausstattung 2 Milliarden wert sein soll und ihre Aktien wären nach solcher Berechnungsgrundlage umgetauscht.

      Art Bechstein, es tut mir leid, was du von dir gibst, ist größtenteils völliger Nonsense. Dass du dabei andere User beleidigst, zeigt dich noch zusätzlich in einem schwachen Lichte.

      Meine Vermutung: Du bist investiert und willst so schnell wie möglich noch einigermaßen raus. Denn ansonsten würdest du dich freuen, wenn es morgen runter geht, könntest noch einsammeln und dann seelenruhig deine über 100% nach dem sicheren Umtausch machen.

      Daran glaubst du aber ganz offensichtlich nicht, nach deinem ganzen Theater hier zu urteilen.

      Sage mir, wenn ich mich irre. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:03:03
      Beitrag Nr. 631 ()
      [posting]19.830.794 von qyx am 22.01.06 21:57:40[/posting]blödsinn,:p:p
      nach der stellungnahme von cobra,macht erst die börse auf.
      dann gibt es nix mehr unter 3 euro.:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:03:09
      Beitrag Nr. 632 ()
      [posting]19.830.686 von Art Bechstein am 22.01.06 21:49:01[/posting]art, sag nich, ich hätte dich nicht gewarnt, als ich sagte du sollst leiber nicht auf quax eingehen...:rolleyes::p

      das macht er übrigens immer so, das er dinge als fakt darstellt, die so nicht stimmen, das ganze aber in 100 zeilen lange postings in - zugegebenermassen - anständiges deutsch verpackt. dadurch suggeriert er dem unbedarften leser seine (tatsächlich nicht vorhandene) sachkenntnis.

      btw: ich glaube cc kein wort - aber quax noch weniger :p
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:04:39
      Beitrag Nr. 633 ()
      [posting]19.830.794 von qyx am 22.01.06 21:57:40[/posting]qyx,

      sag mal, jetzt drehst Du aber völlig ab. Du hast von Börse wirklich keine Ahnung - stimmts?

      Von Übernahme hab ich nicht gesprochen, sondern von einem Börsengang via reverse Merger. Das Ziel ist der Börsengang, wie das geschieht/geschehen soll, ist doch überhaupt nicht gesagt worden und die fabulierst hier über ein aufwendiges IPO mit 2 Mrd. US$.

      Merkst Du gar nicht, dass Du hier auf vollkommen ungesicherter Basis spekulierst und Schlüsse ziehst, die nicht durch Fakten unterlegt sind.

      Wenn Du es als Beleidigung empfindest, dass Du von Börse keine Ahnung hast, dann kann ich es auch nicht ändern - Deine Äußerungen hier lassen jedenfalls keinen anderen Schluß zu.

      Warum soll ich billig nachkaufen? Ich bin mir nicht sicher, wie die Sache ausgeht, aber immerhin verbreite ich hier keine falschen Informationen wie Du und ziehe dann daraus auch noch die falschen Schlüsse daraus.

      Sei doch mal ehrlich und räum Deinen Irrtum ein.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:05:31
      Beitrag Nr. 634 ()
      [posting]19.830.794 von qyx am 22.01.06 21:57:40[/posting]Die nasdaq hat nicht mit der otc Börse zu tun, netter dumm push, Art träume Du weiter von irgendwelchen reverse mergern,
      die Übernahme wird nicht stattfinden.

      Art kaufe Dir die Euro am Sonntag, gehe auf Seite 32, möchtest Du raten, nein

      Auch die Bundesanstalt für Finanzierungsaufsicht kommt die Sache spanisch vor. Wir werden uns die Sache mal anschauen erklärte eine Sprecherin gegenüber der Euro am Sonntag.:eek:


      Wie war das eigentlich bei Realtos?

      warum ist webseite der gicg auf die der cobracrest umgelenkt worden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:07:22
      Beitrag Nr. 635 ()
      [posting]19.830.847 von alpine110 am 22.01.06 22:03:09[/posting]Alpine,

      ich mußte gerade an Deinen Hinweis denken, aber die Mischung aus "keine Ahnung aber sich wichtig nehmen" ist wirklich kompliziert :laugh: absolut vernunftsresistent!

      Lese übrigens immer still Deine "Tipps" im Board.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:08:55
      Beitrag Nr. 636 ()
      [posting]19.829.541 von LordofShares am 22.01.06 19:56:36[/posting]Irgendwie erinnert mich das Ganze immer mehr an die Realtos-Geschichte. Auch zwei User von damals sind nun wieder dabei (fliesenbatscher und Art Bechstein), mit genau denselben Einstellungen. Habt ihr aus der Realtos-Geschichte nichts gelernt ?

      ich weiss jetzt, dass man "analysen" von art bechstein in der pfeiffe rauchen kann.
      theoetisch mag er ja recht viel drauf haben, allerdings geht ihm meiner meinung nach der gesunde menschenverstand ab.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:13:53
      Beitrag Nr. 637 ()
      [posting]19.830.924 von EasyTech am 22.01.06 22:08:55[/posting]Was für Analysen? ich habe mir CC gestern nachmittag das erste Mal angeschaut und sehe, dass viel (bezahlte) Basher viel Unsinn schreiben.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:14:22
      Beitrag Nr. 638 ()
      [posting]19.830.868 von Art Bechstein am 22.01.06 22:04:39[/posting]Art,

      jetzt kommen wir der Sache langsam näher, denn ich fabuliere hier über ein aufwendiges IPO mit 2 Mrd. US$ eben gerade nicht.

      Im Gegenteil, ich halte es es für nahezu ausgeschlossen. Meiner Meinung ist es aber gerade das, was Cobracrest suggeriert. Denn Varianten wie du sie nennst, sind -realistisch betrachtet- einzig -wenn überhaupt- möglich.

      Das bedeutet aber im Klartext nichts anderes, als dass der Anleger gelackmeiert ist.

      Dann würden Aktionäre in einem Laden hängen, der nach Bemessungsgrundlage für den Umtausch 2 Milliarden Dollar wert sein soll.

      Ich -und nicht nur ich- denken, eine Diskussion wäre schnell ad absurdum geführt, wenn man bei so einem Laden einen Wert von einer Milliarde Dollar sehen wollte.

      Das heißt nichts anderes, als dicke Verluste für die Anlegergemeinde.

      Viele Grüße
      qyx

      P.S. "Ahnung" von der Börse sollte wohl nicht zwangsläufig nur jemandem zugemessen werden, der deine -kreativen- Theorien teilt. Wie wäre es den Erfolg in seinen Investments und Prognosen als Indikator zu nehmen. Ich biete dir gerne an, dass du diesem anhand meiner dokumentierten Beiträge in diesem Board nachverfolgst. Ich bin gespannt, ob du dann den Mumm hast, diesen deine eigenen Ergebnisse gegenüberzustellen. Aber ich denke, du wirst um eine -ausweichende- Antwort wieder mal nicht verlegen sein...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:16:07
      Beitrag Nr. 639 ()
      [posting]19.830.975 von Art Bechstein am 22.01.06 22:13:53[/posting]Jeserich AG usw.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:16:49
      Beitrag Nr. 640 ()
      Jungs,

      Art weiß ganz genau was für ein Schrott diese Company ist.
      Sein Engagement hier ist wohl eher auf seinen Spaß zurückzuführen, bestimmen Leuten ihre Grenzen aufzuzeigen.

      je ausführlicher qyx antwortet desto mehr theoretische Fehlerchen sind drin und Art ist es einfach eine Freude, so etwas auseinander zu nehmen.

      Es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass Cobracrest von vorne bis hinten ein Betrug ist.

      Es wird eine Angebotsunterlage geben.
      Darin werden Bedingungen stehen, die objektiv nicht erfüllbar sind (weil die Initiatoren diese verhindern können).

      Wenn die Börsenaufsicht hier nicht einschreitet schaffen es die Herrschaften, bis März den Freefloat auf nahe 100% zu erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:17:23
      Beitrag Nr. 641 ()
      [posting]19.830.591 von Gebueschknisterer am 22.01.06 21:41:22[/posting]Zitat Gebueschknisterer: "wers glaubt wird selig, der hoffentlich bald erscheinende Jahresbericht wird zeigen ob überhaupt signifikanter Umsatz erzielt wurde..."

      Das ist ein weiterer wichtiger Punkt: Bisher gibt es keine Bilanz bzw. keinen Jahresabschluss von Cobracrest, keine Fundamentaldaten zu dem Unternehmen. Nur diese aufgebauschten Pressemitteilungen, in denen von völlig weltfremden Wunschkursen geträumt wird. Man kann also nicht anhand von Fundamentaldaten überprüfen, ob das Übernahmeangebot realistisch oder völlig absurd ist. Stattdessen muss man sich die Mühe machen und jede einzelne Pressemitteilung auf Herz und Nieren überprüfen, wobei dann Erschreckendes zutage tritt...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:18:14
      Beitrag Nr. 642 ()
      14.07.2005 11:26
      Was ist faul bei Cobracrest?
      von Detlev Landmesser
      Unter dem Motto "Fuel for the people" ist das Unternehmen Cobracrest angetreten, den Weltmarkt zu erobern. Und "Fuel" gibt es derzeit reichlich für die Börsianer – in Form von zweifelhaften Informationen.
      Was ist faul bei Cobracrest?
      Allein in dieser Woche gab es drei Pressemitteilungen, die besonders seit Dienstag für eine Kursexplosion der im Freiverkehr notierten Aktie der "Cobracrest AG & Co. KGaA" sorgten. Von unter drei Euro schoss das Papier auf zeitweise mehr als fünf Euro. Im Juni war die Aktie sogar bis auf knapp 12 Euro katapultiert worden, bevor sie jäh wieder abstürzte.

      Ein volatiler Titel also, der zweifellos noch weitere Überraschungen bereit hält.

      Mehr zum Top-Thema
      Teil 2: Wer ist Cobracrest?

      Freiverkehr abschaffen?

      Alarmglocken an!
      Stutzig sollte spätestens die Pressemitteilung des Unternehmens vom 16. Juni gemacht haben: Darin hieß es, der Aufsichtsrat habe den Vorstand ermächtigt, Gespräche zur "mehrheitlichen Übernahme von drei deutschen Konzernen" aufzunehmen. Damit wolle sich Cobracrest "kurzfristig einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro zukaufen".

      "Cobracrest, übernehmen Sie" - so einfach ist das also. Nur: Wo ist das Geld für einen solchen Milliarden-Deal? Kein Problem: "Mit einem Grundkapital in Höhe von über 100 Millionen Euro" werde das "genehmigte Kapital von derzeit über 49 Millionen Euro" für Übernahmen eingesetzt. Hoppla! Ein noch gar nicht durch eine Kapitalerhöhung eingeholtes Kapital von 49 Millionen Euro, um mal eben drei Konzerne mit 1,2 Milliarden Euro Umsatz zu übernehmen?

      Aber auch das "Grundkapital in Höhe von über 100 Millionen Euro" wirft Fragen auf. Mitte Mai hat Cobracrest nach eigenen Angaben eine Kapitalerhöhung in Höhe von 99.542.929 Euro durchgeführt. Diese sei durch Sacheinlage von 50.000 Aktien der derzeitigen persönlich haftenden Gesellschafterin, der GICG Europäische Beteiligungs AG erfolgt.

      Folglich wurden die Aktien der GICG Europäische Beteiligungs AG, die bis Februar unter "GICG Deutsche Beteiligungs AG" firmierte, mit einem Wert von 1.990,86 Euro pro Stück angesetzt. Eine Marktbewertung fand nicht statt – an der Börse wurde die GICG-Aktie jedenfalls nicht gehandelt.

      Um den Wert der Sacheinlage der zu prüfen, beauftragte das Charlottenburger Amtsgericht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young mit einem Plausibilitätsgutachten.

      Kursverlauf der Cobracrest-Aktie (vormals Advantec) seit September 2004
      Kursverlauf der Cobracrest-Aktie (vormals Advantec) seit September 2004 vergrößern


      Fehlerhafte Angaben
      Der vorläufige Höhepunkt des Cobracrest-Hypes war die auf den 7. Juli datierte Pressemitteilung, die aber erst am Mittwoch, also am 13.07., über dpa verbreitet wurde. Darin hieß es, Ernst & Young habe die "Wertbandbreite des Konzerns" ermittelt. "Bei der fortschreitenden Entwicklung" sei der Firmenwert "bis hin zum Jahre 2008 auf über Euro 500,0 Mio. (indiziert) beziffert" worden.

      Gleich dahinter setzte das Management noch einen drauf: Der Vorstand gebe bekannt, dass "direkte Verhandlungen mit europaweit vernetzten Zentralhändlern noch im August zur Unterschrift gebracht" würden. "Mit der Umsetzung dieser Verträge muss von einem Firmenwert von über einer Milliarde Euro ausgegangen werden." Daher sei die Cobracrest-Aktie "zurzeit völlig unterbewertet". Wie schon in den beiden vorangegangenen Mitteilungen wurde dann ein "mittelfristiges" Kursziel für die Aktie von 16 bis 21 Euro ausgegeben.

      Abgesehen davon, dass konkrete Kursziele des Managements für die eigene Aktie eine zweifelhafte Spezialität von im Freiverkehr notierten Firmen sind, enthielt die Mitteilung zumindest einen, nicht ganz unwesentlichen Fehler.

      Denn einen Wertansatz von Ernst & Young von über 500 Millionen Euro bis ins Jahr 2008 hat es nie gegeben. Auf Nachfrage von boerse.ARD.de vom Dienstag reagierte Cobracrest mit einer "Präzisierung" der Pressemitteilung, die an diesem Mittwoch verbreitet wurde.

      Kleine, aber feine Unterschiede
      Darin heißt es nun: "Bei der von Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Bewertung der Sacheinlage wurden nur die Länder Deutschland und die Vereinigten Staaten und ausschließlich das Produkt Clubber Energy berücksichtigt. Dabei wurde ein Wert von Euro Mio. 100,00 bestätigt. Internen Berechnungen der Cobracrest AG & Co. KGaA zufolge wurde bei der fortschreitenden Entwicklung der Firmenwert auf über Euro Mio. 500,00 indiziert beziffert."

      Mit dem Wörtchen "indiziert" soll nach Angaben des Unternehmens der Projektionscharakter der Zahl hervorgehoben werden.

      Die weitere Projektion eines Firmenwerts von über einer Milliarde Euro sowie das Kursziel werden erneut wiederholt. Dagegen wurde auf den merkwürdigen Satz "Free Float soll mit Einleitung des Segmentwechsels auf über 30 Prozent steigen", mit dem auch erfahrene Börsianer nichts anfangen konnten, in der neuen Mitteilung verzichtet.

      Lesen Sie in Teil 2 über Produkte und globale Visionen des Unternehmens.

      http://boerse.ard.de/content_rb.jsp?key=dokument_112986&date…
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:19:35
      Beitrag Nr. 643 ()
      jede menge basher hier. die wollen ja aber alle günstig einsteigen. positiver kann es ja nicht sein. :D
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:19:40
      Beitrag Nr. 644 ()
      Teil 2: Wer ist Cobracrest?
      von Detlev Landmesser
      Die Verflechtung der Firmen Cobracrest KGaA, GICG Europäische Beteiligungs AG und der Mutter "Cobracrest Associates Ltd. London" ist nicht gerade auf den ersten Blick zu durchschauen.
      Clubber-Werbegrafik: Der Drink einer neuen Generation?

      Clubber-Werbegrafik: Der Drink einer neuen Generation? vergrößern

      Nach Angaben vom vergangenen September hatte die GICG 86,11 Prozent an der Advantec Biotech AG erworben und die Aktien an die Londoner Holding Cobracrest Associates Ltd. weiter veräußert. Später brachte die Cobracrest Associates Ltd. die GICG per Sacheinlage in den Börsenmantel der Advantec ein, der schließlich in "Cobracrest AG & Co. KGaA" umfirmiert wurde. An der GICG hält auch die Vericon Beteiligungs AG noch einen kleinen Anteil.

      Den aktuellen Streubesitz bezifferte Cobracrest gegenüber boerse.ARD.de auf etwa zehn bis zwölf Prozent.

      Wer den Internet-Auftritt von Cobracrest besucht, findet keine für die Bewertung des Unternehmens relevanten Daten: Angaben zu Umsätzen und Ergebnissen, Eigenkapital, Anzahl der Aktien, Beteiligungsstruktur – Fehlanzeige. Das Unternehmen begründete dies gegenüber boerse.ARD.de damit, dass es sich ja noch um eine junge Firma handle.

      Mehr zum Top-Thema
      Was ist faul bei Cobracrest?

      Freiverkehr abschaffen?

      Hoffnungsträger "Clubber-Familie"
      Als Kerngeschäftsfelder nennt die Firma die Lifestyleprodukte Energy Drinks und Nahrungsergänzungsmittel. Sie hält die Markenrechte an den Produkten "Clubber Energy, Clubber Energy Light und Clubber Energy Love", letzteres ein "natürliches Pflanzenpräparat", dessen Formel "Sex andauernder und intensiver mache". Und das ganz ohne Rezept erhältlich...

      Die Produkte stellt Cobracrest nach eigenen Angaben selbst her. In 14 Tagen sollen zunächst die Energy Drinks "Clubber Energy" und "Clubber Energy Light" auf den deutschen Markt gebracht werden.

      Zuletzt wurden verschiedene Vertriebsvereinbarungen in Europa und Lateinamerika gemeldet. Statt konkreter Projektionen zu Umsatz und Ergebnis dürfen sich die Aktionäre mit der Aussage vom Juni begnügen, die vertraglichen Mindestabnahmen mit den bisherigen Vertriebspartner beliefen sich für 2005 "auf über 60 Mio. Produkteinheiten aus der neuen "Clubber Familie".

      Was die neuen Energy-Drinks so einmalig macht, bleibt der Fantasie überlassen. Der 1984 gegründete weltweite Marktführer Red Bull, der nach eigenen Angaben mehr als eine Milliarde Dosen pro Jahr absetzt, hatte jedenfalls zuletzt mit der deutschen Rücknahmeverordnung für Getränkedosen zu kämpfen.

      Globale Visionen
      Unerfahrene Aktionäre können sich derweil an den globalen Visionen von Cobracrest berauschen: "Innovationen generieren steigende Umsätze, insbesondere wenn die Produkte convenienceorientiert sind, die für Abwechslung sorgen und einen deutlichen Grad an Innovation aufweisen, wie die genannten `Clubber-Produkte`."

      Diese "Entwicklung" gelte nicht nur für Deutschland, sondern lasse sich auch auf den globalen Märkten erkennen. "Daraus konnte Cobracrest vielfältige Möglichkeiten für den Markt ableiten und Trends erkennen die positive Absatzchancen bieten."

      Oder, noch erhellender: "Der Vorstand kann gesichert festhalten, dass mit den Nischenprodukten von Cobracrest, der basierenden Strategie und verbundenen bzw. durchgeführten Kapitalerhöhung nicht nur der Spagat zwischen aktueller Rentabilität und zukünftigen Geschäftsmöglichkeiten gelungen ist, sondern auch auf der Tatsache, die eigenen Hausaufgaben erledigt zu haben mit dem Standpunkt, die zukünftige operative Geschäftsplanung unter die Zielvereinbarung "Ertrag und Wachstum" auf eine gesicherte Ausgangsbasis gestellt zu haben."

      Ein Aktionär, der solche Sätze liest, sollte sich ernsthafte Gedanken darüber machen, ob er auf das richtige Pferd gesetzt hat.

      Keine Frage, mit dem richtigen Timing kann man an der Börse auch mit Luftschlössern Geld gewinnen. Doch wer dies versucht, kann ebensogut Roulette spielen. Denn der Haken bei solchen Fällen ist, dass dieses Timing leider stets andere in der Hand haben, die - wenn überhaupt - viel später für ihre Handlungen bezahlen müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:20:28
      Beitrag Nr. 645 ()
      [posting]19.831.033 von EasyTech am 22.01.06 22:18:14[/posting]du spamst...:rolleyes::(
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:21:03
      Beitrag Nr. 646 ()
      [posting]19.830.903 von Art Bechstein am 22.01.06 22:07:22[/posting]Lese übrigens immer still Deine " Tipps" im Board.

      ach du bist das! :laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:21:34
      Beitrag Nr. 647 ()
      [posting]19.830.981 von qyx am 22.01.06 22:14:22[/posting]qyx,

      natürlich redest Du die ganze Zeit über das 2 Mrd. IPO und machst daran die ganze Abfindungsgeschichte fest, d.h. Du machst sie mies, weil man nicht eine solche Summe einzusammeln vermag. Du bezweifelst, dass es Cobra gelingen werde, 2 Mrd $ einzusammeln. Und genau das ist einfach falsch, weil das CC gar nicht erwähnt hat. Das ist eine vollkommen falsche Schlußfolgerung.


      Oder machst Du jetzt eine Rolle rückwärts?

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:21:51
      Beitrag Nr. 648 ()
      [posting]19.831.069 von alpine110 am 22.01.06 22:20:28[/posting]Alpine, bist du eigentlich Mann oder Frau?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:22:47
      Beitrag Nr. 649 ()
      Hallo Richard,
      da hast Du Dir ja wirklcih richtig viel Mühe gemacht. Mich (uns) hat an Freitag ein "Boy" namens Jonny (!!) Francois Pacino aus der Schweiz angerufen als der Kurs bei rund € 4 stand. Seine Gesellschaft sei Beauftrag worden -schon vor mehreren Wochen- ein Paket von 5 Mio. Aktien zu plazieren. Da noch kein Widerruf gekommen sei, könne er noch demjenigen, der schnell reagiere Aktien anbieten. Zuerst sprach er von einer Vergünstigung von 5% unter dem aktuellen Kurswert. Später war er bereit bei Paketen von mindestens Stück 50.000 auf € 1,80 runterzugehen. Also erstens, der Typ hat null Ahnung gehabt. Der wußte noch nicht einmal, was ein Zertifikat / Globalurkunde ist. Er erklärte mir aber, dass Cargil doch ein riesiges Unternehmen sei, wo ja auch der gute George und Family engagiert seien. Nachdem ich bei Cargil in London anrief und mir die nette Dame dort erklärte, dass Cobra Crest dort nicht bekannt sei (mit dem Namen konnte Sie vermutlich wegen anderer Anfragen etwas anfangen) und außerdem Ihr besonderes Mißtrauen zum Ausdruck brachte, entschlossen wir uns keine Aktien abzunehmen. Das habe ich dan auch Al Pacino mitgeteilt. Der Junge hat das überhaupt nicht verstanden. Jedenfalls rief er dann etwas später nochmal an und erklärte mir, dass es sich hier um Cargil International und nicht um Cargil Group ginge, und somit die Pressemitteilung schon richtig sei. Der Kracher: Er sagte zu mir, es viele ihm auf, dass ich so kurz angebunden sei am Telefon und er würde doch gerne noch mit mit Quatschen. Was für ein Knallkörper. Jedenfalls bedauere ich alle, die nächste Woche mit erheblichen Kopfschmerzen ihrem Geld nachtrauern werden. Vielleicht findet sich ja jemand bereit, der diesen Cobra Crest Verbrechern an die Staatsanwaltschaft sehr fix verpfeift. Diese Typen gehören echt ausgerottet.

      Kevin
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:24:29
      Beitrag Nr. 650 ()
      [posting]19.831.007 von EasyTech am 22.01.06 22:16:07[/posting]ich habe nicht den Anspruch, dass alle meine Investments ein Erfolg werden. Ich müßte mal Deinen Track Record durchgucken, wenn Du einen hast....vielleicht kann ich ja noch was lernen, wenn Du 100% Trefferquote hast.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:31:57
      Beitrag Nr. 651 ()
      [posting]19.831.132 von Art Bechstein am 22.01.06 22:24:29[/posting]100% trefferquote hat wohl niemand.

      liess dir bitte mal obenstehende artikel von boerse.ard.de durch.
      wenn dir dann nichts spanisch vorkommt, dann weiss ich auch nicht mehr.

      ke von quasti plus minus null auf 100 millionen euro per sacheinlage.
      die gesellschaft selbst verbreitet ein kursziel von 16 bis 21 euro.
      usw.

      ich weiss mittleile wenn was faul ist....weil die trefferquote in der vergangenheit nicht bei 100% lag. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:33:49
      Beitrag Nr. 652 ()
      weiter so. gebt alles, jungs
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:37:05
      Beitrag Nr. 653 ()
      AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH

      BITTE ENDLICH AUFHÖREN.

      Sach mal für wen macht ihr das Theater eigentlich hier????

      Alle anderen sind schon bei den Tagesthemen. Das Gesülze kann sich ja wirklich keiner mehr "anhören".

      Also soooo viele Warner und MAhner hab ich ja wirklich noch NIE auf einem Haufen gesehen.:eek::eek:

      Jetzt kommt in letzter Sekunde sogar noch einer dazu.

      Threeways, qyx, EasyTech, firmenrecherche, Gebüschknisterer, Strong_buy und natürlich der altbekannte Sir LordofShares......

      Hab ich wen vergessen???

      Und die alle kämpfen hier seit Stunden gegen ArtBechstein.

      Boah.

      Sach mal Jungs wie viel Zeit habt ihr jetzt in die Geschichte Cobracrest gesteckt?
      An einem Wochenende!:eek:
      Völlig selbstlos!:eek::eek:
      Ganz ohne Eigeninteresse, nur als Warner und MAhner auftretend.:eek::eek::eek:

      Ich muss ja zugeben, dass mir dieser Laden auch höchst komisch vorkommt, aber eine gute alte WO-Regel heißt:
      "Je mehr Leute dich (völlig selbstlos) vor deinem Investment retten wollen, umso sicherer ist da etwas zu holen."
      Kritisch ist es immer nur dann, wenn alle im Thread euphorisch sind.
      Aber hier, das ist ja echt der Hammer. Und alles nur um Lemminge zu retten. Mein Gott, dass es noch so viele gute Menschen auf einem Fleck gibt, ich bin ganz gerührt.

      kiko:)

      Aber jetzt hört bitte auf, ihr könnt ja dann morgen früh ab 08:30 weitermachen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:39:16
      Beitrag Nr. 654 ()
      [posting]19.831.255 von EasyTech am 22.01.06 22:31:57[/posting]easytech,

      ich habe schon oft gutes Geld an der Börse gemacht, wenn mir irgendetwas Spanisch vorkam umgekehrt Geld verloren, wenn mir nichts Spanisch vorkam....

      Wie gesagt, ich bin 50:50 offen, ob die einen Börsenlisting in USA hinbekommen oder nicht. Ich warne oft vor faulen Aktien - hier scheint mir das angesichts der auffällig starken Präsenz von Aktionärsschützern entbehrlich zu sein. Mein Einsatz ist hier minimal, aber ich bin etwas allergisch gegen die Scheinheiligkeit mancher gutwilliger basher, die massiv Fakten verdrehen und Stimmung erzeugen. ich hatte mich eigentlich um Fakten bemüht, die Carlyle Int. Inc gefunden und ein paar aktienrechtliche Hinweise hinsichtlich Listing USA gegeben.

      Bin echt mal gespannt, wie es weitergeht...

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:41:07
      Beitrag Nr. 655 ()
      [posting]19.831.106 von threeways am 22.01.06 22:22:47[/posting]Es soll bestimmt Carlyle statt Cargil heißen, oder ?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:42:15
      Beitrag Nr. 656 ()
      [posting]19.831.384 von Art Bechstein am 22.01.06 22:39:16[/posting]dito :cool:

      @quax
      ich glaube kaum, das du mal das privileg haben wirst, das TATSÄCHLICH herauszufinden...:p:kiss: das ham schon ganz andere versucht...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:42:37
      Beitrag Nr. 657 ()
      Also die Vorstände scheinen noch im Lande zu sein! :D
      stehen ja im Telefonbuch :p

      Also warum sollten sie offensichtlich Lügen verbreiten wenn Sie dann ab Mittwoch im Bau sitzten würden.

      Ich verkauf morgen nicht unter 5 Euro.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:43:24
      Beitrag Nr. 658 ()
      bei CC ist etwas oberfaul, wer das nicht merkt ist selber schuld. Größenwahn ohne Ende. Das sind die reinsten Märchenerzähler. Die kaufen so mir nichts Dir nichts Projekte ein, die angeblich allesamt ein Milliardenpotenzial haben.:rolleyes: Das haben schon ganz andere versucht. CC hat noch rein gar nichts bewiesen. Außer dass man große Sprüche klopfen kann... 523 Mio. soll die Firma wert sein? Das ich nicht lache...:laugh:



      Morgen wird der Kurs vollends zusammenbrechen, weil alle Shorties am Fr. Abend raus sind. Wer ist schon so blöd und bleibt bei so einem Wert übers WE short. -> Am Montag werden die Shorties die sich Fr. verabschiedet haben wieder shorten und andere verunsicherte Aktionäre werden auch ihre Aktien verkaufen wollen.


      Doch wer soll die Aktien alle kaufen? Wer von der Sache überzeugt ist, der hat doch schon längst gekauft... Oder will von Euch hier im Board ernsthaft einer kaufen???
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:44:21
      Beitrag Nr. 659 ()
      dann noch viel spass beim traden, denn enorme volatilität wirds geben.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:44:55
      Beitrag Nr. 660 ()
      ich stelle mir die frage immer wieder , wenn 99% hier die aktie negativ finden und nicht haben, warum verbringen sie dann stunden über stunden jeden tag und selbst am wochenende hier beo wo ??????? keine freunde ? keine hobbys ? kein job ? keine frau ? besthet euer leben nur aus langeweile und die menschen retten wollen, wenn ihr die aktie nicht habt udn alles mist ist frage ich mich was wollt ihr hier noch ??? das ganze wochenende die menschen retten ? :eek: das leben ist so kurz , verbringt es nicht 15 stunden am tag im internet :)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:45:42
      Beitrag Nr. 661 ()
      [posting]19.831.450 von EasyTech am 22.01.06 22:44:21[/posting]danke, wir lesen uns wieder; vielleicht bei Terrex mit den Besserungsscheinen... ganz interessanter Laden by the way.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:46:25
      Beitrag Nr. 662 ()
      [posting]19.831.086 von Art Bechstein am 22.01.06 22:21:34[/posting]Das liest und interpretierst du falsch! Es geht darum, dass ich schlichtweg eine Bewertung von 2 Milliarden Dollar, die insgesamt gesehen wird, als völlige Illusion halte vor dem Hintergrund aller Fakten, die erkennbar bzw. nicht erkennbar sind.

      Du hängst dich an dem Begriff IPO auf. Ein IPO ist -vereinfacht gesagt- eine Neuemission. Und gerade von so einer muss zunächst wohl ausgegangen werden, wenn man den Unternehmensmeldungen glauben schenken will, wo die Cobracrest nach eigener Aussage die Cobracrest Internationel Inc. an die Börse bringen will und sich ein Wert von 2 Milliarden Dollar dann ergeben soll.

      Und dem steht gegenüber, dass eine Werthaltigkeit in einer solchen Dimension nach bisherigen Erkenntnisssen wohl kaum gesehen werden kann. Konsequenz: Damit es sich nicht um eine falsche Aussage handelt, muß "getrickst" werden. Wie auch immer, da gibt es natürlich mehrere Optionen.

      Wieviel von den 2 Milliarden Cobracrest einsammeln will oder nicht, ist überhaupt nicht relevant. Relevant ist, dass von einem Unternehmenswert von 2 Milliarden Dollar gesprochen wird. Und genau das ist es, was mich mehr als stutzig werden läßt.

      Ich sehe nicht, warum ich irgendwelche Rollen machen soll, da du es bist, der in die eine Richtung und dann, wenn anhand von Quellen nachgewiesen ist, dass es offensichtlich falsch ist, wieder in eine andere Richtung diskutiert und dabei dann noch dreister Weise Diskussionspartnern Fehler in der Argumentation unterstellst. Was sagst du denn zum Beispiel dazu, dass die Mutter Cobracrest Associates LTD gar keine operative Geschäftstätigkeit hat und unter der Firmenadresse sich ein Postweiterleitungsservice befindet, wo unzählige Limiteds gemeldet sind?

      Und das bei einer Konzernmutter, wo die USA-Tochter, über die überhaupt nichts zu finden ist, nach einem Börsengang 2 Milliarden Dollar wert sein soll.

      Wäre interessant, von dir auch mal eigene Argumente zu hören.

      Viele Grüße
      qyx
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:46:32
      Beitrag Nr. 663 ()
      selbst bei 0,10 Euro Aktienkurs wär CC immer noch mit 10 Mio. Euro bewertet. Selbst diese Marketcap. müssten die erst mal mit Umsätzen untermauern...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:46:55
      Beitrag Nr. 664 ()
      #650

      kiko du hast es voll getroffen.

      man muss die jungs wirklich bewundern. es gäbe genügend sozialer einrichtungen, die auf der suche nach solch gütigen menschen sind und finden sie nicht.

      derweil müssten sie nur bei wo nachsehen;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:48:14
      Beitrag Nr. 665 ()
      das ist so unterhaltsam, ganz einfach
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:49:49
      Beitrag Nr. 666 ()
      [posting]19.831.466 von Art Bechstein am 22.01.06 22:45:42[/posting]terrex ist auf jeden fall interessant.
      könnte gut sein, dass ich da mal einsteige.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:50:35
      Beitrag Nr. 667 ()
      Hello,

      ich lese seid Jahren in diversen Foren mit einen lachenden und einem weinenden Auge mit.
      doch heute musste ich mich endlich mal bei wallstreet anmelden.

      Ich muss feststellen das hier ordentlich kriminelle Energie freigesetzt wird.

      Ich muss Euch als ca 10 Jahre überwiegend an US-Börsen handelder Broker sagen das Eure Denkansätze nicht stimmen.

      Vielleicht hat Art Bechstein etwas Ahnung von US Börsen aber er vertritt anscheinend die Investierten User sonst wäre er nicht so eifrig. oder es stimmt wie er sagt das es Ihn genauso wie mich ärgert das viele menschen auf kosten anderer sich die Hosen füllen.
      user wie firmenrecherche oder qyx handeln meiner meinung nach aus eigen interesse. warscheinlich müssen sie noch shortpositionen glattstellen.


      möchte noch meine eigene meinung und vermutung deuten:

      ich kann mir durchaus vorstellen das die 5,23 bezahlt werden. das Squeeze Out wird warscheinlich stattfinden. wie man schon oft erlebt hat wurden warscheinlich die fehlenden stücke am freitag weitesgehen eingesammelt.
      d.h. mann muss nurnoch eine geringe menge zurückkaufen.
      schlau gemacht aber rechtens.

      bald wird cobracrst wohl unter einem anderen namen an der otc gelistet sein.
      was dann mit der aktie passiert liegt am management.
      der name brenner sagt mir was.
      sind zwar nur vermutungen aber die erfahrung zeite das es oft so läuft.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:51:44
      Beitrag Nr. 668 ()
      Ich habe mir jedenfalls mal die Domain

      www.carlyle-international.com

      gekauft.:cool::look:

      Falls das alles in die Hose gehen sollte, woran ich nicht glaube, dann kann ich die ja auch an die Carlyle Group verkaufen falls die sich doch irgendwann entscheiden sollten nach Europa zu investieren.:D

      Mein Angebot steht bei 10.000 US Dollar!:rolleyes:

      Ich tippe auf einen SK für Montag von

      4,35 €!:O

      P:look:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:52:17
      Beitrag Nr. 669 ()
      ganz einfach sie haben gemerkt, dass hier 100 Prozent drinne sind und wollen noch günstig rein.
      Ich denke viele werden den 1. Kurs abwarten. Wer Glück hat kauft evtl. gleich zum ersten Kurs.

      Mal schaun was Sache ist.
      in kürze müßte es ja News auf der Homage geben. Ich lehne mich morgen ganz genüsslich zurück. Denn ich hab ja bereits welche im Depot:D
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:53:11
      Beitrag Nr. 670 ()
      [posting]19.831.475 von qyx am 22.01.06 22:46:25[/posting]also doch "Rolle rückwärts" :laugh:

      Du hast eindeutig von "Aktienverkauf" "über den ladentisch gehen" usw. im Zusammenhang mit dem Börsengang geschrieben und gerade das als unseriös herausgearbeitet, worin ich Dir zustimmen würde.

      Allerdings ist das eine Fehlinterpretation der Mitteilung von CC, wo man wörtlich von "an die Börse führen" schreibt und das ist - obwohl Dir schwer erschließlich - auch auf anderen Wegen möglich.

      Gerade der Hinweis auf die Rechtsanwälte spricht m.E. sogar mehr für einen Reverse Merger (ein IPO wären eher Banken...)

      Nimm es einfach als gutgemeinten Ratschlag, präziser zu lesen, zu schreiben und zu formulieren. Das erhöht die Glaubwürdigkeit ungemein.

      Sofern ich Dich im Eifer des Gefechts beleidigt haben sollte, bitte ich das zu entschuldigen. Es geht schließlich nur um eine Aktie...

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:53:37
      Beitrag Nr. 671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr. 19.831.520 - erstellt von USBroker2006 am 22.01.06 22:50:35

      Endlich mal einer der hier durchblickt! :look:

      Grüssle

      P:yawn:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:54:14
      Beitrag Nr. 672 ()
      [posting]19.831.534 von powerautomation am 22.01.06 22:51:44[/posting]:laugh:

      bei solchen aktionären wundert mich gar nichts mehr.

      schon mal was von firmen-, namens- und markenrecht gehört?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:54:33
      Beitrag Nr. 673 ()
      [posting]19.831.427 von alpine110 am 22.01.06 22:42:15[/posting]Haha, Alpine, ich weiß es schon...:)

      Du kannst nur ein Mann sein, sonst wärest du nicht so frech zu mir und hättest mir schon längst eine Boardmail mit deiner Telefonnummer geschickt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:54:50
      Beitrag Nr. 674 ()
      So ist es wohl. Mit der Aktion am Freitag muss man evtl. jetzt noch eine kleine Zahl von Aktionäre (evt. unter 1 Prozent) mit 5,23 € auszahlen.

      Geschickt gemacht wenn es so war.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:54:52
      Beitrag Nr. 675 ()
      [posting]19.831.555 von powerautomation am 22.01.06 22:53:37[/posting]das wird teuer mein junge. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:55:54
      Beitrag Nr. 676 ()
      @Easytech

      was wird teuer??? :look::confused:

      P:DWER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:56:41
      Beitrag Nr. 677 ()
      @power: Das du die Namensrechte missbrauchst. Ich würd se ganz schnell wieder abmelden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:57:22
      Beitrag Nr. 678 ()
      [posting]19.831.520 von USBroker2006 am 22.01.06 22:50:35[/posting]sehe ich ähnlich, aber ich bin immer so eifrig :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:59:09
      Beitrag Nr. 679 ()
      [posting]19.831.583 von powerautomation am 22.01.06 22:55:54[/posting]wenn du die domain der firma anbietest.

      wenn sie freundlich sind, schreiben sie dir, dass du die domain kostenlos rausrücken sollst.

      wenn sie unfreundlich sind, lassen sie das vom anwalt erledigen. kosten für dich: ca. 500 -1500 eur.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:59:19
      Beitrag Nr. 680 ()
      Ich finde es faszinierend welche geistigen Ergüsse bezüglich Börsegang/IPO oder was auch immer in USA hier stattfinden, obwohl das praktisch nix mit der derzeitigen Situation zu tun hat.
      dieser komische brechstein benötigt eine Rückwärtsfusion, woher dann aber 2Mrd kommen werden, bleibt abzuwarten.

      Aber wie gesagt, zur zeit fasziniert eigentlich die Unverfrorenheit von Cobracrest viel mehr.

      Mehr oder weniger Null Umsatz

      Muttergesellschaft muß auf zweisteligen MIllionenbetrag an Rückzahlung verzichten damit Cobracrest ausgeglichen bilanzieren kann (ich behaupte mittlerweile: überhaupt bilanzieren kann)

      Tolle Firma! Alle Behauptungen von CC sind nur Schall und Rauch.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 22:59:33
      Beitrag Nr. 681 ()
      [posting]19.831.568 von qyx am 22.01.06 22:54:33[/posting]es sei denn, sie denkt, Du seiest eine Frau :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:00:55
      Beitrag Nr. 682 ()
      Ich hab die Domain ganz legal gekauft - weil sie nicht registriert war. :cool: Ich kenne mich damit schon aus, hab jetzt insgesamt 27 Domains die eventuell werthaltig sind. :D

      Die Domain steht jetzt zum Verkauf: 10.000 Dollar will ich mindestens haben. Hab außerdem nichts gesehen, dass an www.carlyle-international.com irgendwelche Namensrechte vorliegen!

      So long... :lick:

      P:yawn:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:02:09
      Beitrag Nr. 683 ()
      Bringt mir einen Beweis für die Namensrechte. Dann wird alles gut.

      Des Weiteren: Was sind schon 1.500 € ?? :D

      P:cool:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:02:15
      Beitrag Nr. 684 ()
      [posting]19.831.550 von Art Bechstein am 22.01.06 22:53:11[/posting]Art,

      du weißt doch genau das dies Schnuppe ist ob IPO oder wie auch immer. Es geht darum ob hier Werte vorhanden sind, die den Kurs/das Angebot rechtfertigen. Ich sehe hier nur Lachnummern - von Red Bull Imitaten bis hin zu abgelutscheten Zigaretteninnos.

      Nochmal: Es ist ökonomischer Quatsch, dass Aktien an dem Tag an dem jemand sagt dass er über € 5 bietet das Papier zwischen 2-4,50 € gehandelt wird. Ende.

      Hier geht es darum die Story solange wie möglich am Laufen zu halten, um abzuladen und irgendwann ist Schluß.

      Ist natürlich nur meine bescheiden Meinung. Bin nicht investiert und investiere auch nicht mehr in storys nach dem Motto " to good to be true" - schreibe einfach nur so und wünsche allen einen guten schnitt bevor die letzten beschissen werden - einen trifft es immer. Spreche aus leidlicher erfahrung;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:02:50
      Beitrag Nr. 685 ()
      [posting]19.831.631 von manif1 am 22.01.06 22:59:19[/posting]die 2Mrd$ können sich auch nur auf die Marktkapitalisierung beziehen. Reverse Merger finden jeden Tag in den USA statt und ich tippe auch auf OTC.

      Im übrigen bitte ich Dich, nicht absichtlich meine ID zu verfremden - das ist ein Verstoß gegen die Boardregeln

      Danke dafür

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:03:25
      Beitrag Nr. 686 ()
      Benutzerprofil Benutzername: Der_Zirkel
      Registriert seit: 18.01.2006 [ seit 4 Tagen ]
      Benutzer ist momentan: Online seit 22.01.2006 22:40:33

      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      P:yawn:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:04:40
      Beitrag Nr. 687 ()
      [posting]19.831.668 von pblack am 22.01.06 23:02:15[/posting]pblack,

      nicht ganz! IPO wäre in der Tat ein Witz; ein backdoor listing durchaus möglich. In den USA geht fast alles...

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:06:08
      Beitrag Nr. 688 ()
      ein guter rat legt euch schalfen lest morgen den bericht der um 8:30 kommen soll.

      PS: ihr habt keine ahnung von us-Börsengängen und schon garnicht von komplexen übernahmen.
      sorry
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:08:07
      Beitrag Nr. 689 ()
      [posting]19.831.550 von Art Bechstein am 22.01.06 22:53:11[/posting]Schon okay, Art, kein Problem, Entschuldigung angenommen. :)

      Scheint, dass wir im Grunde die gleiche Meinung haben, uns nur nicht richtig verstanden haben.

      Wir denken beide, dass es kaum möglich ist, hier größere Summen am Kapitalmarkt einzusammeln. Wir sehen es beide als unwahrscheinlich, dass es einen Börsengang geben wird mit einer Bewertung von 2 Milliarden-Dollar.

      Was da letztlich für andere Optionen oder Tricks dann verwendet werden, da kann man letztlich nur spekulieren. Dein Hinweis, dass lediglich von Rechtsanwälten gesprochen wurde, paßt da ins Bild. Wenn es einen groß initiierten Börsengang schon sehr bald geben sollte, dann müßte man ja auch längst zumindest eine (amerikanische) Nachricht finden, wenn das in Amerika der Fall sein soll und die Planungen und die Marketing-Maschinerie müßte auf Hochtouren laufen...

      Also warten wir es ab, es bleibt spannend.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:10:27
      Beitrag Nr. 690 ()
      @power: sowas ist out und kein Argument.

      Wenn Du denkst jeder neue bei WO ist dumm, dann bist du unterste Liga und hast wohl nur ein sehr kleines Gehirn:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:11:15
      Beitrag Nr. 691 ()
      [posting]19.831.707 von qyx am 22.01.06 23:08:07[/posting]absolut nicht korrekt

      ich sage euch OTC

      2Mrd kein problem. aber verwässert.

      dies hat nichts mit der tatsache zutun das warscheinlich die letzten investierten ihre 5,23 bekommen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:14:05
      Beitrag Nr. 692 ()
      @ Zirkel

      anhand deiner Äußerungen ist es nicht verwunderlich, dass du hier vielleicht erst seit 4 Tagen registriert bist oder die x-te ID bei W:O hast! :D

      geh heim - !

      P:cool:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:16:54
      Beitrag Nr. 693 ()
      @usbroker2006

      Wie ich mitgeteilt habe bin ich weder investiert noch möchte investieren.

      Dein deutsch ist sehr schlecht. Hiermit meine ich nicht nur Grammatik, Zeichensetzung, Gross- Kleinschreibung, sondern auch seit /seid www.seitseid.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:17:47
      Beitrag Nr. 694 ()
      [posting]19.831.747 von firmenrecherche am 22.01.06 23:16:54[/posting]sorry bin nicht deutscher.

      frage mich was diese aussage soll?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:18:40
      Beitrag Nr. 695 ()
      [posting]19.831.725 von USBroker2006 am 22.01.06 23:11:15[/posting]USBroker,

      genau darauf spekuliere ich auch! es geht letztlich immer um Wahrscheinlichkeiten und so schlecht stehen die Chancen nicht, dass die CC-Aktionäre rausgekauft werden. Geld dafür muß vorhanden sein. Ich persönlich glaube, dass man den "Kriegsschauplatz" in die USA verlagern will und hier einen sauberen Schnitt hinkriegen will - denn die Leute zeigen sich öffentlich und sind viel konkreter als in den früheren Geschichten wie heingrund, Aufina usw. hat von Euch mal einer ein Bild vom Möller gesehen?
      Ist nur eine Spekulation, aber darum geht es letztlich an der Börse.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:18:51
      Beitrag Nr. 696 ()
      [posting]19.831.725 von USBroker2006 am 22.01.06 23:11:15[/posting]USBroker2006.

      Du als erfahrener Investor nach eigener Aussagen hälst es also für sehr wahrscheinlich, dass die Aktien im Free Float für 5,23 Euro pro Stück abgefunden werden.

      Ein solches Marktversagen ist also für dich nichts Ungewöhnliches. Das bedeutet also, dass die Insider und deren Bekannten und deren Bekannten und deren Bekannten, die dann genauer wissen sollten, dass die Barabfindung -wie angedeutet- tatsächlich kommt, trotzdem nicht den Free Float wegkaufen?

      Ich kann also morgen kaufen und dann problemlos mit über 100% Prozent hier Arbitragen abschöpfen? (Weil die Insider zu dumm dafür sind und ganz andere Leute, die regelmäßig gut informiert sind, auch nicht kaufen?)

      Ist es das, was du auf Basis deiner langjährigen Börsenerfahrung uns hier mitteilen willst?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:20:26
      Beitrag Nr. 697 ()
      @firmenrecherche

      Wer Im Glashaus sitzt...

      Sollte nicht ebenfalls in zwei Sätzen drei Fehler haben !
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:20:34
      Beitrag Nr. 698 ()
      @USBROKER2006

      lass den "Firmenrecherche" gehen.... das hat alles keinen Zweck hier.

      Es sind 50% die investiert sind und 50% die den Aufsprung verpasst haben und alles schlecht reden.

      Ich finde deine Aussage sehr zutreffend. Wir werden es alle bald erfahren.

      Wilhelm Busch sagte einst:

      "Überraschungen kommen meist dann, wenn man es nicht erwartet!"

      So long...
      P:cool:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:21:38
      Beitrag Nr. 699 ()
      @ Firmenrecherche,
      warum dann dein absolut unsinniges Engagement, geh ins Bett und träum was Schönes, vielleicht von `ner Cobra.
      Was willst du eigentlich??
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:22:28
      Beitrag Nr. 700 ()
      [posting]19.831.766 von qyx am 22.01.06 23:18:51[/posting]wer sagt das sie das nicht tun?

      habe freitag große pakete gesehen.

      die übernahme ist in insiderkreisen schon länger bekannt.

      es gab auch günstigere kurse.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:23:48
      Beitrag Nr. 701 ()
      [posting]19.831.654 von powerautomation am 22.01.06 23:00:55[/posting]manchen ist nicht mehr zu helfen.

      es gibt einen unternehmen mit der firmierung "Carlyle International, Inc." deren namen bzw. firmierung sollte kein unberechtigter verwenden. oder heisst du etwa carlyle international zum vornamen? :laugh:

      dann bezahl eben lehrgeld.
      viel spass und gute nacht.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:24:03
      Beitrag Nr. 702 ()
      [posting]19.831.754 von USBroker2006 am 22.01.06 23:17:47[/posting]Hey dude, so where r u from? From the States? Would be happy to hear about your origins. That`s only due to the reason I am such an inquisitive guy. And I would really like to participate from your experiences in today`s stock markets.

      Best greetings,
      qyx
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:25:48
      Beitrag Nr. 703 ()
      [posting]19.831.826 von qyx am 22.01.06 23:24:03[/posting]
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:26:43
      Beitrag Nr. 704 ()
      [posting]19.831.766 von qyx am 22.01.06 23:18:51[/posting]schau Dir mal Turbon/Adsero an - genau das gleiche, nur da gibt es fest Committments einiger Großaktionäre und sogar schon Käufe der Adsero - trotzdem notiert die Turbon-Aktie über 30% unter dem Übernahmepreis.

      Außerdem kann es doch sein, dass Aktien eingesammelt werden und wie bekommt man Vola in die Aktie? richtig- man schiebt sie ein bißerl an. Möglichkeiten gibt es viele...Börse ist eben viel Psychologie, wie man hier gut sehen kann.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:26:55
      Beitrag Nr. 705 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:27:28
      Beitrag Nr. 706 ()
      [posting]19.831.747 von firmenrecherche am 22.01.06 23:16:54[/posting]Was soll der Müll?

      Schon mal daran gedacht, dass es auch nichtdeutsche WO-Mitglieder gebn könnte?

      Mit solchen Argumenten unter der Gürtellinie, was will man damit erreichen?

      kiko
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:28:51
      Beitrag Nr. 707 ()
      bleiben wir bei der deutschen sprache dude

      kannst mir gerne ein paar themen relevante fragen stellen. werden sie versuchen für dich zu beantworten. wenn dir was dran liegt
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:30:24
      Beitrag Nr. 708 ()
      [posting]19.831.866 von kiko_sevilla am 22.01.06 23:27:28[/posting]ich wette Firmenrecherche fahndet schon wieder nach unserem Gast aus den USA :laugh: In Kürze, spätestens morgen 8:30 Uhr werden hier erste Ergebnisse von Firmenrecherche bekanntgegeben.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:31:38
      Beitrag Nr. 709 ()
      [posting]19.831.900 von Art Bechstein am 22.01.06 23:30:24[/posting]:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:31:54
      Beitrag Nr. 710 ()
      qyx
      der kann doch kein english. die müssen doch erst noch deutsch lernen. ich verstehe nicht das du dich hier so aufregst.
      warten wir doch einfach bis morgen früh ab und der kurs wird alles sagen.
      es ist hier doch alles gesagt worden ,wer jetzt noch glaubt alles wird gut dem ist nicht mehr zu helfen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:34:16
      Beitrag Nr. 711 ()
      [posting]19.831.900 von Art Bechstein am 22.01.06 23:30:24[/posting]Ach übrigens hätte ich nicht gedacht, dass ich jetzt heute doch so ruhig schlafen kann.
      Ein bisschen flaues Gefühl in der Magengegend hatte ich schon, aber bei dieser geballten Sammariterpräsenz muß ich mir um meine Zockposition doch keine Sorgen mehr machen....

      Na das wir denn wohl morgen wieder einmunteres Auf und Ab geben....

      kiko:cool:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:35:31
      Beitrag Nr. 712 ()
      sorry ich kann keine boardmails beantworten. warscheinlich weil ich neu angemeldet bin.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:35:37
      Beitrag Nr. 713 ()
      [posting]19.831.883 von USBroker2006 am 22.01.06 23:28:51[/posting]Broker, wenn ich ganz ehrlich bin, dann habe ich das Gefühl, dass du doch Deutscher bist. Denn dein Syntax deutet -meiner Einschätzung nach- darauf hin.

      Mich verwundert es auch, dass es sich bei dir wieder um einen User handel, der neu angemeldet ist und jetzt für Cobracrest Stellung bezieht.

      Deine Argumentation, die du ja nahezu entschuldigend schon vorausgeschickt hast, dass du schon seit langer Zeit hier liest, es dir aber gerade heute auf der Seele brennt voll einzusteigen hier, mag ja im Einzelfall möglich sein. Mich verwundert nur, dass es von derartigen Usern so viele gerade hier jetzt gibt, die alle mit den gleichen Argumenten kommen. (Und überdies auch mehrheitlich eine Ortographie haben, die zu wünschen übrig läßt und sich ähnelt).

      Wenn ich daneben liege, ist nicht böse gemeint. Klar können wir beim Deutsch bleiben, wenn du dich damit doch wohler fühlst.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:35:51
      Beitrag Nr. 714 ()
      @ Easytech & Zirkel

      Ihr Vögel: Aber ihr kennt euch ja soooooo gut aus - genau wie bei COBRA! :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:



      OLG Frankfurt/M.
      05.12.2000
      6 W 122/00
      Bei einer Namensverletzung durch die Registrierung einer Domain steht dem Verletzten gegenüber dem Störer ein Anspruch auf Unterlassung und ggf. Aufgabe der Registrierung, nicht jedoch ein Anspruch auf Übertragung der Domain.

      MMR 2001, 158


      P:DWER

      Solche Gehirnamputierten mit ihren Nichtssagenden Aussagen sollte man lebenslang wegsperren!:yawn:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:37:22
      Beitrag Nr. 715 ()
      [posting]19.831.747 von firmenrecherche am 22.01.06 23:16:54[/posting]mein lieber schwan – firmenrecherche – bevor ich an anderer leute deutsch rummäkle, würd ich es selbst lernen! Musst du dich kaufen duden ......
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:38:05
      Beitrag Nr. 716 ()
      @ art
      auch schon wieder eine merkwürdige ausdrucksweise.
      über 30 % unter dem firmenwert
      gut kann man so stehen lassen besagt für cc jetzt eh nichts bin einfach mal gespannt auf morgen
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:38:28
      Beitrag Nr. 717 ()
      [posting]19.831.961 von qyx am 22.01.06 23:35:37[/posting]Benutzerprofil

      Benutzername: qyx
      Registriert seit: 14.09.2005 [ seit 130 Tagen ]
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      Erstellte Antworten: 557 [ Durchschnittlich 4,2756 Beiträge/Tag ]
      Postings der letzten 30 Tage anzeigen


      Oh, da spricht aber ein ganz alter Hase. (Zumindest mit dieser ID)
      Und schau mal diene Postings der letzten 30 Tage an. Na fällt dir was auf? Dast nur zu Cobracrest.
      Ungefähr 200 und immer mit derselben Leier.....

      kiko:)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:40:15
      Beitrag Nr. 718 ()
      Ja du bist vielleicht ein Mega-Depp. Eine Unterlassungserklärung kostet im normalfall 1.500 Euro.

      Nicht mehr haben wir hier behauptet.


      Aber in die Hosen hast dir wohl doch geschissen dass du gleich danach gegoogelt hast :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:40:30
      Beitrag Nr. 719 ()
      [posting]19.831.961 von qyx am 22.01.06 23:35:37[/posting]danke meine frau sagt mein deutsch ist perfekt.
      zumindest in sprachlicher ausführung

      das denke ich nicht.

      ja bin seit eben hier.

      will mehr von Euren US-Geschichten hören.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:41:46
      Beitrag Nr. 720 ()
      [posting]19.831.992 von plotz am 22.01.06 23:38:05[/posting]nicht unter Firmenwert, sondern unter Übernahmepreis von 14$.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:42:44
      Beitrag Nr. 721 ()
      [posting]19.832.001 von kiko_sevilla am 22.01.06 23:38:28[/posting]Moment mal kiko. Da kann doch wohl was nicht stimmen. Schau doch mal unter "Postings des Users". Dann kannst du auch meine Empfehlungen finden. Ich "bashe", wenn du es so nennen willst, nämlich nur in Worten, wo es eine Berechtigung dafür gibt. Schau dir die Empfehlungen an. Brauchst nicht lange suchen, gerade in der letzten Woche wären über 50% durch einfaches Nachtraden für dich drin gewesen (was natürlich keine Aufforderung zu irgendetwas ist).

      Wenn du mal in den DEWB-Thread schaust, dann können dir ne Menge Leute berichten, dass ich mich zu ganz anderen Werten ebenfalls kritisch äußere...

      *Kopfschüttel*
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:43:28
      Beitrag Nr. 722 ()
      @Zirkel

      sowas hab ich auf Lager, weil mit solchen Idioten wie dir muss man hier bei W:O seit neuestem einfach rechnen!:laugh::look:

      P:cool:WER
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:44:33
      Beitrag Nr. 723 ()
      [posting]19.832.027 von USBroker2006 am 22.01.06 23:40:30[/posting]am OTC sind Reverse Merger so um die 2-10% Verwässerung zu bekommen. Das geht doch eigentlich. Bei Amex hab ich keinen Plan, aber da gibt es auch viele ausgebombte Werte, wo das klappen könnte. Oder wie siehst Du das?

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:45:14
      Beitrag Nr. 724 ()
      [posting]19.832.051 von qyx am 22.01.06 23:42:44[/posting]die kritiker von heute sind die gewinner von morgen.

      der gefällt mir
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:45:32
      Beitrag Nr. 725 ()
      Informationen zur Übernahme der Cobracrest AG & Co. KG aA


      Aktionäre erhalten Barangebot von € 5,23 je Aktie

      Während der festgesetzten Umtauschfrist vom 27. März 2006 bis 28. April 2006, werden Ihre Aktien der Cobracrest AG & Co.KG aA zu einem Barpreis von je Euro 5,23 umgetauscht.

      Die Depotführende Bank wird Sie frühzeitig hierüber informieren.
      Die Carlyle International Inc. USA, wird zeitnah eine entsprechende Angebotsunterlage erstellen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:46:34
      Beitrag Nr. 726 ()
      GAnz schön konkret für eine angebliche Lüge :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:46:35
      Beitrag Nr. 727 ()
      @ usbroker2006

      Nichts für ungut.

      Hatte selbst mal eine Beziehung zu einer US-Frau für einige Jahre.

      Woher kommst du?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:47:42
      Beitrag Nr. 728 ()
      [posting]19.832.027 von USBroker2006 am 22.01.06 23:40:30[/posting]Dein Deutsch ähnelt vom Syntax (Satzbau) sehr der deutschen Sprache. Perfekt von der Rechtschreibung ist es längst nicht. Wenn du etwas lernen willst, was du bislang immer falsch machst: das(s) schreibt sich mit einem s, wenn man "dieser", "jener", "welcher" etc. dafür einsetzen kann. Ansonsten schreibt es sich mit zwei s.

      Das müssen die Herren von der Cobracrest IR übrigens auch noch dringend lernen....

      Falls du Amerikaner bist, würde ich mich über eine Unterhaltung in Landessprache freuen, denn ich bin es auch.

      Viele Grüße
      qyx
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:48:03
      Beitrag Nr. 729 ()
      [posting]19.832.051 von qyx am 22.01.06 23:42:44[/posting]Salzgitter, Puma und Sino - ziemlicher Mainstream würd ich sagen...
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:50:39
      Beitrag Nr. 730 ()
      Informationen zur Übernahme der Cobracrest AG & Co. KG aA


      Bericht des Vorstandes und Aufsichtsrates zum Übernahmeangebot vom 19.01.2006 durch Carlyle International Inc., USA

      Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG & Co. KG aA wurden mit eingehendem Schreiben vom 19.01.2006 darüber informiert, dass die Carlyle International Inc., USA bereits einen Bestand von 93% der stimmberechtigten Aktien der Cobracrest AG & Co. KG aA besitzt und nunmehr auch den verbleibenden Streubesitz übernehmen möchte.

      Das Übernahmeangebot gilt für zwei Varianten.
      Übernahmeangebot 1

      Carlyle bietet den Aktionären einen Kaufpreis von € 5,23 je Aktie an.


      Übernahmeangebot 2

      Carlyle bietet einen Tausch der Aktien der Cobracrest & Co. KG aA, Berlin gegen Aktien der Cobracrest International Inc., USA auf einer Preisbasis von € 7,03 je Aktie an.

      Die vorstehende Übernahme erfolgt in der Zeit vom 27.03.2006 bis zum 28.04.2006.
      Ihre Depot führende Bank wird Sie über die weiteren Formalitäten unterrichten.
      Vorstand und Aufsichtsrat haben das vorgelegte Angebot geprüft und machen darauf aufmerksam, dass ein "Squeeze out" im Bereich des Möglichen liegt. Das würde bedeuten, sobald Carlyle im Besitz von über 95% der gesamten Aktien der Cobracrest AG & Co. KG aA ist, kann gegenüber den restlichen Aktionären ein Zwangsumtausch durchgesetzt werden.

      Im Hinblick auf das Übernahmeangebot 2 hat Carlyle International Inc., USA darüber informiert, dass Sie auch die Mehrheitsanteile an der Cobracrest International Inc. USA besitzt und dass diese Gesellschaft während der Umtauschfrist in den USA an die Börse geführt werden soll. Die Vorbereitungen dazu sind bereits abgeschlossen.

      Eine renommierte Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzlei sei bereits mit den für das Börsenlisting erforderlichen Arbeiten beauftragt worden.
      Im Börsengang wird ein kapitalisierter Unternehmenswert von ca. USD 2 Mrd. erwartet.

      Carlyle International Inc. wird in den nächsten Tagen eine Homepage einrichten. Dort haben Sie die Möglichkeit, auch in deutscher Sprache per eMail direkte Fragen zur Übernahme zu stellen. Die Webseite wird rechtzeitig hier auf der Cobracrest Homepage veröffentlicht.


      Cobracrest AG & Co. KG aA
      Vorstand/Aufsichtsrat
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:50:41
      Beitrag Nr. 731 ()
      [posting]19.831.826 von qyx am 22.01.06 23:24:03[/posting]qyx,

      Deine Sprachprobe klingt aber nicht nach native speaker :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:51:58
      Beitrag Nr. 732 ()
      @ usbroker2006
      @ qyx

      Tolle Idee. Diskutieren wir mal ein wenig auf englsh.

      Lets go. Usbroker2006 what is your question about CobraCrest?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:53:05
      Beitrag Nr. 733 ()
      [posting]19.832.110 von Art Bechstein am 22.01.06 23:48:03[/posting]Stimmt Art: In deutschen Werten ist es meistens "Mainstream". Dafür mit Hebel. Was zählt ist die Performance. Und liquide Märkte sind mir im Übrigen lieber, als Märkte, wo ich mir beim Rauskommen den Kurs selbst kaputt machen kann.

      Zockerwerte sind für mich nur lukrativ, wenn ich im Vorfeld einsteige. Sobald der Push gespielt ist, ist die weitere Kursentwicklung unberechnebar, wenn die Masse in den Wert getrieben ist. Da denke ich einfach in Chance-Risiko-Relationen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:53:59
      Beitrag Nr. 734 ()
      [posting]19.832.075 von Art Bechstein am 22.01.06 23:44:33[/posting]die aktie wird an der otc fallen wie ein stein.
      das hat aber mit euch nichts zutun

      das steht erstmal fest. die verwässerung kann durchaus bei 10 % liegen. (erstmal) tendenz stark steigend.

      an der amex nicht so leicht aber durch andere instrumente machbar.
      wie verstrickt man vorgehen wird weiss ich nicht.
      AMEX ist nach meinem derzeitigen wissenstand zu cobracrest nahezu ausgeschlossen.
      obwohl ich wüsste noch was aber viel zu spekulativ
      kein ipo das ist klar.
      Carlyle muss bereits starke finanzmittel haben

      PS:bitte keine boardmail oder email adressen
      pardon
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:55:22
      Beitrag Nr. 735 ()
      [posting]19.832.157 von qyx am 22.01.06 23:53:05[/posting]ja ok, aber Du brauchst bald neue Favoriten mein ich; sind ein wenig ausgereizt die Werte und v.a. hyper-zyklisch. Schon bald könnte Anti-Zyklik gefragt sein...

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:58:01
      Beitrag Nr. 736 ()
      [posting]19.832.161 von USBroker2006 am 22.01.06 23:53:59[/posting]meine Prozentangabe war wirklich nur auf die Übernahme bezogen; da sind 10% aber absolutes Maximum. Hast Du Infos zu der Karen Brenner?
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:58:04
      Beitrag Nr. 737 ()
      [posting]19.831.512 von EasyTech am 22.01.06 22:49:49[/posting]@easyTech
      @Art

      das gehört hier natürlich nicht her, aber ich hoffe, dass ihr wisst, dass der Held aus Köln der große Kahrmann höchst persönlich ( für die die es nicht wissen VV bei CBB :eek:)hier involviert ist, ich weiß zwar adhoc nicht über welche Tochtergesellschaften alle aber er ist dabei.
      Nur zur Info
      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:58:52
      Beitrag Nr. 738 ()
      @all,

      habe ein paar Tage geschwiegen und mich durch die diversen Threads unterhalten lassen.

      Wesentliche Fragen für Zweifler wie Befürworter werden meines Erachtens sehr detailliert durch das seit 01.01.2002 gültige Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz beantwortet.

      Oder wie sagt man so schön: Der einfache Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

      Das Gesetz beantwortet alle Fragen, etwa ob ein Angebot widerrufen werden kann oder nicht, ein Rücktritt möglich ist oder nicht, unter welche Bedingungen ein Angebot gestellt werden kann, welche Änderungen ein Angebot erfahren kann und welche nicht, welche Annahmefristen vorgeschrieben sind, dass und innerhalb welcher Zeit der Vorstand eine Stellungnahme abgeben muss etc. pp.

      Dem Gesetz folgend kann man sich meines Erachtens eine Meinung bilden im Hinblick auf das Übernahmeangebot der Cobracrest, dessen Rechtsverbindlichkeit und dessen Ernsthaftigkeit.

      Die Angebotsunterlagen müssen von Gesetzes wegen veröffentlicht werden, und zwar u.a. auch im Internet.

      Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlagen am Dienstag abend wissen wir dann sämtliche Einzelheiten über das Angebot(auch dessen Bedingungen).

      Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts habe ich mir nun eine feste Meinung über das Übernahmeangebot gebildet.

      Welcher Art diese Meinung ist, behalte ich ausnahmsweise für mich, da ich den Beitrag neutral halten möchte, nicht die üblichen Pawlowschen Push&Bash,Yes&No-Reflexe auslösen möchte und als Sachinformation in der Weise gestalten möchte, dass ein jeder sich über das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz selbst in Kenntnis setzt. Wer nicht in Kenntnis dieses Gesetzes ist, kann meines Erachtens nicht für selbst verantwortlich behaupten, er handle in informierten Zustand, gleichgültig ob er investiert ist oder nicht und damit Erfolg hat oder nicht, objektiv zufällig oder nicht.

      Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz lässt sich herbeigoogeln und liest sich für einen juristischen Text verständlich genug.

      Eine gute Nacht

      wünscht

      @abs
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 23:59:43
      Beitrag Nr. 739 ()
      [posting]19.832.187 von Art Bechstein am 22.01.06 23:58:01[/posting]kann zu kareen brenner nichts sagen. weiss nur das sie sehr aktiv ist
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:02:00
      Beitrag Nr. 740 ()
      [posting]19.832.194 von ambodenstaendig am 22.01.06 23:58:52[/posting]glaube, Du liegst da falsch, weil das Übernahmegesetz nur für geregelten Markt gilt. Bei freiwilligen Angeboten bin ich mir nicht sicher, ob das Gesetz Anwendung findet. Weiß das jemand 100%?

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:05:44
      Beitrag Nr. 741 ()
      § 18
      Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
      (1) Ein Angebot darf vorbehaltlich § 25 nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen oder im Zusammenhang mit dem Angebot für diese Personen oder Unternehmen tätige Berater ausschließlich selbst herbeiführen können.

      (2) Ein Angebot, das unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder des Rücktritts abgegeben wird, ist unzulässig.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:06:20
      Beitrag Nr. 742 ()
      [posting]19.832.168 von Art Bechstein am 22.01.06 23:55:22[/posting]Das stimmt. Z.B. bei Puma und Sino bin ich wieder draußen. Bei Salzgitter wechsele Longs und Shorts im Moment. War vom Short, der mit über 60% gut geklappt hatte, wieder auf Long gewechselt. Ich hoffe mal, dass Salzgitter morgen früh nicht im Zuge des Gesamtmarktes runtergerissen wird. Die Aktie war mein bester Langfristwert, jetzt zocke ich nur noch, habe meine Aktienpositionen geschlossen (leider schon bei 42,20, sonst hätte ich noch mal 100% mehr auf meine Einstiegskurs mitnehmen können).

      Bei anderen Werten wie IEM siehts nicht so gut aus, da hätte ich mir eine bessere Entwicklung verhofft.

      Klar, wenn du ein paar Tipps hast, schaue ich mir gerne mal an. Was ist mit dem Wert, wo du sagtest, der ist 30% unter Übernahmekurs? Ist das was Reelles? Wie schätzt du da Chance-Risko?

      Gruß
      qyx

      P.S. Sorry, hat nichts mit Cobracrest zu tun...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:06:23
      Beitrag Nr. 743 ()
      Übernahmegesetz gilt für CC nicht !

      §1
      Anwendungsbereich
      Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.


      Art
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:06:40
      Beitrag Nr. 744 ()
      Also ist das Angebot bindent und kann nicht einfach wieder zurück gezogen werden. :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:07:35
      Beitrag Nr. 745 ()
      [posting]19.832.245 von qyx am 23.01.06 00:06:20[/posting]Ist mir für 30% zu riskant - Turbon ist ganz ok aber der Übernehmer ist OTC Bude.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:10:25
      Beitrag Nr. 746 ()
      Abschnitt 1
      Allgemeine Vorschriften
      § 1
      Anwendungsbereich
      Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

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      § 2
      Begriffsbestimmungen
      (1) Angebote sind freiwillige oder auf Grund einer Verpflichtung nach diesem Gesetz erfolgende öffentliche Kauf- oder Tauschangebote zum Erwerb von Wertpapieren einer Zielgesellschaft.

      (2) Wertpapiere sind, auch wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind,

      Aktien, mit diesen vergleichbare Wertpapiere und Zertifikate, die Aktien vertreten,

      andere Wertpapiere, die den Erwerb von Aktien, mit diesen vergleichbaren Wertpapieren oder Zertifikaten, die Aktien vertreten, zum Gegenstand haben.
      (3) Zielgesellschaften sind Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Sitz im Inland.

      (4) Bieter sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen ein Angebot abgeben, ein solches beabsichtigen oder zur Abgabe verpflichtet sind.

      (5) Gemeinsam handelnde Personen sind natürliche oder juristische Personen, die ihr Verhalten im Hinblick auf ihren Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Zielgesellschaft mit dem Bieter auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmen. Tochterunternehmen des Bieters gelten als mit diesem gemeinsam handelnde Personen.

      (6) Tochterunternehmen sind Unternehmen, die als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten oder auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, ohne dass es auf die Rechtsform oder den Sitz ankommt.

      (7) Organisierter Markt sind der amtliche Handel oder geregelte Markt an einer Börse im Inland und der geregelte Markt im Sinne des Artikels 1 Nr. 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. EG Nr. L 141 S. 27) in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums.

      (8) Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die Staaten der Europäischen Gemeinschaften sowie die Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

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      § 3
      Allgemeine Grundsätze
      (1) Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die derselben Gattung angehören, sind gleich zu behandeln.

      (2) Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft müssen über genügend Zeit und ausreichende Informationen verfügen, um in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden zu können.

      (3) Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft müssen im Interesse der Zielgesellschaft handeln.

      (4) Der Bieter und die Zielgesellschaft haben das Verfahren rasch durchzuführen. Die Zielgesellschaft darf nicht über einen angemessenen Zeitraum hinaus in ihrer Geschäftstätigkeit behindert werden.

      (5) Beim Handel mit Wertpapieren der Zielgesellschaft, der Bietergesellschaft oder anderer durch das Angebot betroffener Gesellschaften dürfen keine Marktverzerrungen geschaffen werden.

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      Abschnitt 2
      Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      § 4
      Aufgaben und Befugnisse
      (1) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) übt die Aufsicht bei Angeboten nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsmäßige Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Die Bundesanstalt kann Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.

      (2) Die Bundesanstalt nimmt die ihr nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.

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      § 5
      Beirat
      (1) Bei der Bundesanstalt wird ein Beirat gebildet. Der Beirat besteht aus

      vier Vertretern der Emittenten,

      je zwei Vertretern der institutionellen und der privaten Anleger,

      drei Vertretern der Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 4 des Wertpapierhandelsgesetzes,

      zwei Vertretern der Arbeitnehmer,

      zwei Vertretern der Wissenschaft.
      Die Mitglieder des Beirates werden vom Bundesministerium der Finanzen für jeweils fünf Jahre bestellt; die Bestellung der in Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Mitglieder erfolgt nach Anhörung der betroffenen Kreise. Die Mitglieder des Beirates müssen fachlich besonders geeignet sein; insbesondere müssen sie über Kenntnisse über die Funktionsweise der Kapitalmärkte sowie über Kenntnisse auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, des Bilanzwesens oder des Arbeitsrechts verfügen. Die Mitglieder des Beirates verwalten ihr Amt als unentgeltliches Ehrenamt. Für ihre Teilnahme an Sitzungen erhalten sie Tagegelder und Vergütung der Reisekosten nach festen Sätzen, die das Bundesministerium der Finanzen bestimmt. An den Sitzungen können Vertreter der Bundesministerien der Finanzen, der Justiz sowie für Wirtschaft und Arbeit teilnehmen.

      (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über die Zusammensetzung des Beirates, die Einzelheiten der Bestellung seiner Mitglieder, die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft, das Verfahren und die Kosten erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

      (3) Der Beirat wirkt bei der Aufsicht mit. Er berät die Bundesanstalt, insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt. Er unterbreitet mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder Vorschläge für die ehrenamtlichen Beisitzer des Widerspruchsausschusses und deren Vertreter.

      (4) Der Präsident der Bundesanstalt lädt zu den Sitzungen des Beirates ein. Die Sitzungen werden vom Präsidenten der Bundesanstalt oder einem von ihm beauftragten Beamten geleitet.

      (5) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.

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      § 6
      Widerspruchsausschuss
      (1) Bei der Bundesanstalt wird ein Widerspruchsausschuss gebildet. Dieser entscheidet über Widersprüche gegen Verfügungen der Bundesanstalt nach § 4 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 1, §§ 24, 28 Abs. 1, §§ 36 und 37.

      (2) Der Widerspruchsausschuss besteht aus

      dem Präsidenten der Bundesanstalt oder einem von ihm beauftragten Beamten, der die Befähigung zum Richteramt hat, als Vorsitzendem,

      zwei vom Präsidenten der Bundesanstalt beauftragten Beamten als Beisitzern,

      drei vom Präsidenten der Bundesanstalt bestellten ehrenamtlichen Beisitzern.
      Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

      (3) Die ehrenamtlichen Beisitzer werden vom Präsidenten der Bundesanstalt für fünf Jahre als Mitglieder des Widerspruchsausschusses bestellt.

      (4) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über das Verfahren, die Einzelheiten der Bestellung der ehrenamtlichen Beisitzer, die vorzeitige Beendigung und die Vertretung erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

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      § 7
      Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
      (1) Das Bundeskartellamt und die Bundesanstalt haben einander die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen mitzuteilen. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten ist § 15 des Bundesdatenschutzgesetzes anzuwenden.

      (2) Die Bundesanstalt kann sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz privater Personen und Einrichtungen bedienen.

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      § 8
      Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
      (1) Der Bundesanstalt obliegt die Zusammenarbeit mit den für die Überwachung von Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren, Börsen oder anderen Wertpapier- oder Derivatemärkten sowie den Handel in Wertpapieren und Derivaten zuständigen Stellen anderer Staaten.

      (2) Im Rahmen der Zusammenarbeit nach Absatz 1 darf die Bundesanstalt Tatsachen übermitteln, die für die Überwachung von Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren oder damit zusammenhängender Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich sind; hierbei kann sie von ihren Befugnissen nach § 40 Abs. 1 bis 4 Gebrauch machen. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten hat die Bundesanstalt den Zweck zu bestimmen, für den diese verwendet werden dürfen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die Daten nur zu dem Zweck verarbeitet oder genutzt werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Eine Übermittlung unterbleibt, soweit Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen wird. Die Übermittlung unterbleibt außerdem, wenn durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, insbesondere wenn im Empfängerland ein angemessener Datenschutzstandard nicht gewährleistet wäre.

      (3) Werden der Bundesanstalt von einer Stelle eines anderen Staates personenbezogene Daten mitgeteilt, so dürfen diese nur unter Beachtung der Zweckbestimmung durch diese Stelle verarbeitet oder genutzt werden. Die Bundesanstalt darf die Daten unter Beachtung der Zweckbestimmung den Börsenaufsichtsbehörden und den Handelsüberwachungsstellen der Börsen mitteilen.

      (4) Die Regelungen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt.

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      § 9
      Verschwiegenheitspflicht
      (1) Die bei der Bundesanstalt und bei Einrichtungen nach § 7 Abs. 2 Beschäftigten, die Personen, derer sich die Bundesanstalt nach § 7 Abs. 2 bedient, sowie die Mitglieder des Beirates und Beisitzer des Widerspruchsausschusses dürfen ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse eines nach diesem Gesetz Verpflichteten oder eines Dritten liegt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie personenbezogene Daten auch nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses oder ihrer Tätigkeit nicht unbefugt offenbaren oder verwerten. Dies gilt auch für andere Personen, die durch dienstliche Berichterstattung Kenntnis von den in Satz 1 bezeichneten Tatsachen erhalten. Ein unbefugtes Offenbaren oder Verwerten im Sinne des Satzes 1 liegt insbesondere nicht vor, wenn Tatsachen weitergegeben werden an.

      Strafverfolgungsbehörden oder für Straf- und Bußgeldsachen zuständige Gerichte,

      Stellen, die kraft Gesetzes oder im öffentlichen Auftrag mit der Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen, der Überwachung von Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren oder der Überwachung von Börsen oder anderen Wertpapier- oder Derivatemärkten, des Wertpapier- oder Derivatehandels, von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Investmentgesellschaften, Finanzunternehmen oder Versicherungsunternehmen betraut sind, sowie von solchen Stellen beauftragte Personen,
      soweit die Tatsachen für die Erfüllung der Aufgaben dieser Stellen oder Personen erforderlich sind. Für die bei den in Satz 3 genannten Stellen beschäftigten oder von ihnen beauftragten Personen gilt die Verschwiegenheitspflicht nach den Sätzen 1 bis 3 entsprechend. An eine ausländische Stelle dürfen die Tatsachen nur weitergegeben werden, wenn diese Stelle und die von ihr beauftragten Personen einer den Sätzen 1 bis 3 entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

      (2) Die §§ 93, 97, 105 Abs. 1, § 111 Abs. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 1 sowie § 116 Abs. 1 der Abgabenordnung gelten nicht für die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Personen, soweit sie zur Durchführung dieses Gesetzes tätig werden. Sie finden Anwendung, soweit die Finanzbehörden die Kenntnisse für die Durchführung eines Verfahrens wegen einer Steuerstraftat sowie eines damit zusammenhängenden Besteuerungsverfahrens benötigen, an deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, und nicht Tatsachen betroffen sind, die den in Absatz 1 Satz 1 oder 2 bezeichneten Personen durch eine Stelle eines anderen Staates im Sinne von Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 oder durch von dieser Stelle beauftragte Personen mitgeteilt worden sind.

      (3) Die Mitglieder des Beirates und die ehrenamtlichen Beisitzer des Widerspruchsausschusses sind nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), in der jeweils geltenden Fassung von der Bundesanstalt auf eine gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.

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      Abschnitt 3
      Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
      § 10
      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
      (1) Der Bieter hat seine Entscheidung zur Abgabe eines Angebots unverzüglich gemäß Absatz 3 Satz 1 zu veröffentlichen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht auch, wenn für die Entscheidung nach Satz 1 der Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters erforderlich ist und ein solcher Beschluss noch nicht erfolgt ist. Die Bundesanstalt kann dem Bieter auf Antrag abweichend von Satz 2 gestatten, eine Veröffentlichung erst nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorzunehmen, wenn der Bieter durch geeignete Vorkehrungen sicherstellt, dass dadurch Marktverzerrungen nicht zu befürchten sind.

      (2) Der Bieter hat die Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 vor der Veröffentlichung

      den Geschäftsführungen der Börsen, an denen Wertpapiere des Bieters, der Zielgesellschaft und anderer durch das Angebot unmittelbar betroffener Gesellschaften zum Handel zugelassen sind,

      den Geschäftsführungen der Börsen, an denen Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden, sofern die Wertpapiere Gegenstand der Derivate sind, und

      der Bundesanstalt
      mitzuteilen. Die Geschäftsführungen dürfen die ihnen nach Satz 1 mitgeteilten Entscheidungen vor der Veröffentlichung nur zum Zwecke der Entscheidung verwenden, ob die Feststellung des Börsenpreises auszusetzen oder einzustellen ist. Die Bundesanstalt kann gestatten, dass Bieter mit Wohnort oder Sitz im Ausland die Mitteilung nach Satz 1 gleichzeitig mit der Veröffentlichung vornehmen, wenn dadurch die Entscheidungen der Geschäftsführungen über die Aussetzung oder Einstellung der Feststellung des Börsenpreises nicht beeinträchtigt werden.

      (3) Die Veröffentlichung der Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 ist

      in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder

      über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, nach § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen, anderen Unternehmen, die ihren Sitz im Inland haben und an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, und Versicherungsunternehmen weit verbreitet ist,
      in deutscher Sprache vorzunehmen. Dabei hat der Bieter auch die Adresse anzugeben, unter der die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 erfolgen wird. Eine Veröffentlichung in anderer Weise darf nicht vor der Veröffentlichung nach Satz 1 vorgenommen werden.

      (4) Der Bieter hat die Veröffentlichung nach Absatz 3 Satz 1 unverzüglich den Geschäftsführungen der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 erfassten Börsen und der Bundesanstalt zu übersenden. Dies gilt nicht, soweit die Bundesanstalt nach Absatz 2 Satz 3 gestattet hat, die Mitteilung nach Absatz 2 Satz 1 gleichzeitig mit der Veröffentlichung vorzunehmen.

      (5) Der Bieter hat dem Vorstand der Zielgesellschaft unverzüglich nach der Veröffentlichung nach Absatz 3 Satz 1 die Entscheidung zur Abgabe eines Angebots schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand der Zielgesellschaft unterrichtet den zuständigen Betriebsrat oder, sofern ein solcher nicht besteht, unmittelbar die Arbeitnehmer, unverzüglich über die Mitteilung nach Satz 1.

      (6) § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt nicht für Entscheidungen zur Abgabe eines Angebots.

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      § 11
      Angebotsunterlage
      (1) Der Bieter hat eine Unterlage über das Angebot (Angebotsunterlage) zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Angebotsunterlage muss die Angaben enthalten, die notwendig sind, um in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden zu können. Die Angaben müssen richtig und vollständig sein. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache und in einer Form abzufassen, die ihr Verständnis und ihre Auswertung erleichtert. Sie ist von dem Bieter zu unterzeichnen.

      (2) Die Angebotsunterlage hat den Inhalt des Angebots und ergänzende Angaben zu enthalten.

      Angaben über den Inhalt des Angebots sind

      Name oder Firma und Anschrift oder Sitz sowie, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, die Rechtsform des Bieters,

      Firma, Sitz und Rechtsform der Zielgesellschaft,

      die Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind,

      Art und Höhe der für die Wertpapiere der Zielgesellschaft gebotenen Gegenleistung,

      die Bedingungen, von denen die Wirksamkeit des Angebots abhängt,

      der Beginn und das Ende der Annahmefrist.
      Ergänzende Angaben sind

      Angaben zu den notwendigen Maßnahmen, die sicherstellen, dass dem Bieter die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, und zu den erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters,

      Angaben über die Absichten des Bieters im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft, insbesondere den Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung ihres Vermögens, ihre künftigen Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane und wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen einschließlich der insoweit vorgesehenen Maßnahmen,

      Angaben über Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile, die Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Zielgesellschaft gewährt oder in Aussicht gestellt werden,

      die Bestätigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 unter Angabe von Firma, Sitz und Rechtsform des Wertpapierdienstleistungsunternehmens.
      (3) Die Angebotsunterlage muss Namen und Anschrift, bei juristischen Personen oder Gesellschaften Firma, Sitz und Rechtsform, der Personen oder Gesellschaften aufführen, die für den Inhalt der Angebotsunterlage die Verantwortung übernehmen; sie muss eine Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften enthalten, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.

      (4) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

      nähere Bestimmungen über die Gestaltung und die in die Angebotsunterlage aufzunehmenden Angaben erlassen und

      weitere ergänzende Angaben vorschreiben, soweit dies notwendig ist, um den Empfängern des Angebots ein zutreffendes und vollständiges Urteil über den Bieter, die mit ihm gemeinsam handelnden Personen und das Angebot zu ermöglichen.
      (5) Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung nach Absatz 4 durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 12
      Haftung für die Angebotsunterlage
      (1) Sind für die Beurteilung des Angebots wesentliche Angaben der Angebotsunterlage unrichtig oder unvollständig, so kann derjenige, der das Angebot angenommen hat,

      von denjenigen, die für die Angebotsunterlage die Verantwortung übernommen haben, und

      von denjenigen, von denen der Erlass der Angebotsunterlage ausgeht,
      als Gesamtschuldner den Ersatz des ihm aus der Annahme des Angebots entstandenen Schadens verlangen.

      (2) Nach Absatz 1 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben der Angebotsunterlage nicht gekannt hat und die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.

      (3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nicht, sofern

      die Annahme des Angebots nicht auf Grund der Angebotsunterlage erfolgt ist,

      derjenige, der das Angebot angenommen hat, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben der Angebotsunterlage bei der Abgabe der Annahmeerklärung kannte oder

      vor der Annahme des Angebots in einer Veröffentlichung nach § 15 Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer vergleichbaren Bekanntmachung eine deutlich gestaltete Berichtigung der unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Inland veröffentlicht wurde.
      (4) Der Anspruch nach Absatz 1 verjährt in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, zu dem derjenige, der das Angebot angenommen hat, von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben der Angebotsunterlage Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage.

      (5) Eine Vereinbarung, durch die der Anspruch nach Absatz 1 im Voraus ermäßigt oder erlassen wird, ist unwirksam.

      (6) Weitergehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder vorsätzlichen unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 13
      Finanzierung des Angebots
      (1) Der Bieter hat vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass das Angebot als Gegenleistung die Zahlung einer Geldleistung vorsieht, ist durch ein vom Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen schriftlich zu bestätigen, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen.

      (2) Hat der Bieter die nach Absatz 1 Satz 2 notwendigen Maßnahmen nicht getroffen und stehen ihm zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung aus diesem Grunde die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung, so kann derjenige, der das Angebot angenommen hat, von dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das die schriftliche Bestätigung erteilt hat, den Ersatz des ihm aus der nicht vollständigen Erfüllung entstandenen Schadens verlangen.

      (3) § 12 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 14
      Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
      (1) Der Bieter hat die Angebotsunterlage innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots der Bundesanstalt zu übermitteln. Die Bundesanstalt bestätigt dem Bieter den Tag des Eingangs der Angebotsunterlage. Die Bundesanstalt kann die Frist nach Satz 1 auf Antrag um bis zu vier Wochen verlängern, wenn dem Bieter die Einhaltung der Frist nach Satz 1 auf Grund eines grenzüberschreitenden Angebots oder erforderlicher Kapitalmaßnahmen nicht möglich ist.

      (2) Die Angebotsunterlage ist gemäß Absatz 3 Satz 1 unverzüglich zu veröffentlichen, wenn die Bundesanstalt die Veröffentlichung gestattet hat oder wenn seit dem Eingang der Angebotsunterlage zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass die Bundesanstalt das Angebot untersagt hat. Vor der Veröffentlichung nach Satz 1 darf die Angebotsunterlage nicht bekannt gegeben werden. Die Bundesanstalt kann vor einer Untersagung des Angebots die Frist nach Satz 1 um bis zu fünf Werktage verlängern, wenn die Angebotsunterlage nicht vollständig ist oder sonst den Vorschriften dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht entspricht.

      (3) Die Angebotsunterlage ist zu veröffentlichen durch

      Bekanntgabe im Internet und

      Abdruck in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder durch Bereithalten zur kostenlosen Ausgabe bei einer geeigneten Stelle im Inland; im letzteren Fall ist in einem überregionalen Börsenpflichtblatt bekannt zu machen, bei welcher Stelle die Angebotsunterlage bereit gehalten wird.
      Der Bieter hat der Bundesanstalt unverzüglich einen Beleg über die Veröffentlichung nach Satz 1 Nr. 2 zu übersenden.

      (4) Der Bieter hat die Angebotsunterlage dem Vorstand der Zielgesellschaft unverzüglich nach der Veröffentlichung nach Absatz 3 Satz 1 zu übermitteln. Der Vorstand der Zielgesellschaft hat die Angebotsunterlage unverzüglich dem zuständigen Betriebsrat oder, sofern ein solcher nicht besteht, unmittelbar den Arbeitnehmern zu übermitteln.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 15
      Untersagung des Angebots
      (1) Die Bundesanstalt untersagt das Angebot, wenn

      die Angebotsunterlage nicht die Angaben enthält, die nach § 11 Abs. 2 oder einer auf Grund des § 11 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung erforderlich sind,

      die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben offensichtlich gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung verstoßen,

      der Bieter entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1 der Bundesanstalt keine Angebotsunterlage übermittelt oder

      der Bieter entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1 die Angebotsunterlage nicht veröffentlicht hat.
      (2) Die Bundesanstalt kann das Angebot untersagen, wenn der Bieter die Veröffentlichung nicht in der in § 14 Abs. 3 Satz 1 vorgeschriebenen Form vornimmt.

      (3) Ist das Angebot nach Absatz 1 oder 2 untersagt worden, so ist die Veröffentlichung der Angebotsunterlage verboten. Ein Rechtsgeschäft auf Grund eines nach Absatz 1 oder 2 untersagten Angebots ist nichtig.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 16
      Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
      (1) Die Frist für die Annahme des Angebots (Annahmefrist) darf nicht weniger als vier Wochen und unbeschadet der Vorschriften des § 21 Abs. 5 und § 22 Abs. 2 nicht mehr als zehn Wochen betragen. Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1.

      (2) Bei einem Übernahmeangebot können die Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot nicht angenommen haben, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach der in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Veröffentlichung (weitere Annahmefrist) annehmen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bieter das Angebot von dem Erwerb eines Mindestanteils der Aktien abhängig gemacht hat und dieser Mindestanteil nach Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht wurde.

      (3) Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Zielgesellschaft einberufen, beträgt die Annahmefrist unbeschadet der Vorschriften des § 21 Abs. 5 und § 22 Abs. 2 zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Der Vorstand der Zielgesellschaft hat die Einberufung der Hauptversammlung der Zielgesellschaft unverzüglich dem Bieter und der Bundesanstalt mitzuteilen. Der Bieter hat die Mitteilung nach Satz 2 unter Angabe des Ablaufs der Annahmefrist unverzüglich in einem überregionalen Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Er hat der Bundesanstalt unverzüglich einen Beleg über die Veröffentlichung zu übersenden.

      (4) Die Hauptversammlung nach Absatz 3 kann bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung einberufen werden. Abweichend von § 121 Abs. 5 des Aktiengesetzes und etwaigen Bestimmungen der Satzung ist die Gesellschaft bei der Wahl des Versammlungsortes frei. Wird die Monatsfrist des § 123 Abs. 1 des Aktiengesetzes unterschritten, so betragen die Anmeldefrist und die Frist nach § 125 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes vier Tage. Die Gesellschaft hat den Aktionären die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten soweit nach Gesetz und Satzung möglich zu erleichtern. Mitteilungen an die Aktionäre, ein Bericht nach § 186 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und fristgerecht eingereichte Anträge von Aktionären sind allen Aktionären zugänglich und in Kurzfassung bekannt zu machen. Die Zusendung von Mitteilungen kann unterbleiben, wenn zur Überzeugung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats der rechtzeitige Eingang bei den Aktionären nicht wahrscheinlich ist. Für Abstimmungsvorschläge gilt § 128 Abs. 2 Satz 2 des Aktiengesetzes in diesem Fall auch bei Inhaberaktien.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 17
      Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
      Eine öffentliche auf den Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft gerichtete Aufforderung des Bieters zur Abgabe von Angeboten durch die Inhaber der Wertpapiere ist unzulässig.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 18
      Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
      (1) Ein Angebot darf vorbehaltlich § 25 nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen oder im Zusammenhang mit dem Angebot für diese Personen oder Unternehmen tätige Berater ausschließlich selbst herbeiführen können.

      (2) Ein Angebot, das unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder des Rücktritts abgegeben wird, ist unzulässig.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 19
      Zuteilung bei einem Teilangebot
      Ist bei einem Angebot, das auf den Erwerb nur eines bestimmten Anteils oder einer bestimmten Anzahl der Wertpapiere gerichtet ist, der Anteil oder die Anzahl der Wertpapiere, die der Bieter erwerben kann, höher als der Anteil oder die Anzahl der Wertpapiere, die der Bieter zu erwerben sich verpflichtet hat, so sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 20
      Handelsbestand
      (1) Die Bundesanstalt lässt auf schriftlichen Antrag des Bieters zu, dass Wertpapiere der Zielgesellschaft bei den ergänzenden Angaben nach § 11 Abs. 4 Nr. 2, den Veröffentlichungspflichten nach § 23, der Berechnung des Stimmrechtsanteils nach § 29 Abs. 2 und der Bestimmung der Gegenleistung nach § 31 Abs. 1, 3 und 4 und der Geldleistung nach § 31 Abs. 5 unberücksichtigt bleiben.

      (2) Ein Befreiungsantrag nach Absatz 1 kann gestellt werden, wenn der Bieter, die mit ihm gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen

      die betreffenden Wertpapiere halten oder zu halten beabsichtigen, um bestehende oder erwartete Unterschiede zwischen dem Erwerbspreis und dem Veräußerungspreis kurzfristig zu nutzen und

      darlegen, dass mit dem Erwerb der Wertpapiere, soweit es sich um stimmberechtigte Aktien handelt, nicht beabsichtigt ist, auf die Geschäftsführung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen.
      (3) Stimmrechte aus Aktien, die auf Grund einer Befreiung nach Absatz 1 unberücksichtigt bleiben, können nicht ausgeübt werden, wenn im Falle ihrer Berücksichtigung ein Angebot als Übernahmeangebot abzugeben wäre oder eine Verpflichtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 bestünde.

      (4) Beabsichtigt der Bieter Wertpapiere, für die eine Befreiung nach Absatz 1 erteilt worden ist, nicht mehr zu den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Zwecken zu halten oder auf die Geschäftsführung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen, ist dies der Bundesanstalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bundesanstalt kann die Befreiung nach Absatz 1 außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn die Verpflichtung nach Satz 1 nicht erfüllt worden ist.

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      § 21
      Änderung des Angebots
      (1) Der Bieter kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist

      die Gegenleistung erhöhen,

      wahlweise eine andere Gegenleistung anbieten,

      den Mindestanteil oder die Mindestzahl der Wertpapiere oder den Mindestanteil der Stimmrechte, von dessen Erwerb der Bieter die Wirksamkeit seines Angebots abhängig gemacht hat, verringern oder

      auf Bedingungen verzichten.
      Für die Wahrung der Frist nach Satz 1 ist auf die Veröffentlichung der Änderung nach Absatz 2 abzustellen.

      (2) Der Bieter hat die Änderung des Angebots unter Hinweis auf das Rücktrittsrecht nach Absatz 4 unverzüglich gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen. § 14 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend.

      (3) § 11 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 3, §§ 12, 13 und 15 Abs. 1 Nr. 2 gelten entsprechend.

      (4) Im Falle einer Änderung des Angebots können die Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung nach Absatz 2 angenommen haben, von dem Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten.

      (5) Im Falle einer Änderung des Angebots verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.

      (6) Eine erneute Änderung des Angebots innerhalb der in Absatz 5 genannten Frist von zwei Wochen ist unzulässig.

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      § 22
      Konkurrierende Angebote
      (1) Konkurrierende Angebote sind Angebote, die während der Annahmefrist eines Angebots von einem Dritten abgegeben werden.

      (2) Läuft im Falle konkurrierender Angebote die Annahmefrist für das Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.

      (3) Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die das Angebot angenommen haben, können bis zum Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgte.

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      § 23
      Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
      (1) Der Bieter ist verpflichtet, die Anzahl sämtlicher ihm, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehenden Wertpapiere der Zielgesellschaft einschließlich der Höhe der jeweiligen Anteile und der ihm zustehenden und nach § 30 zuzurechnenden Stimmrechtsanteile sowie die sich aus den ihm zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, einschließlich der Höhe der Wertpapier- und Stimmrechtsanteile

      nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich,

      unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und
      unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
      gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen und der Bundesanstalt mitzuteilen. § 14 Abs. 3 Satz 2 und § 31 Abs. 6 gelten entsprechend.

      (2) Erwerben bei Übernahmeangeboten, bei denen der Bieter die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt hat, und bei Pflichtangeboten der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß Absatz 1 Nr. 2 außerhalb des Angebotsverfahrens Aktien der Zielgesellschaft, so hat der Bieter die Höhe der erworbenen Aktien- und Stimmrechtsanteile unter Angabe der Art und Höhe der für jeden Anteil gewährten Gegenleistung unverzüglich gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen und der Bundesanstalt mitzuteilen. § 31 Abs. 6 gilt entsprechend.

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      § 24
      Grenzüberschreitende Angebote
      Hat der Bieter bei grenzüberschreitenden Angeboten zugleich die Vorschriften eines anderen Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einzuhalten und ist dem Bieter deshalb ein Angebot an alle Inhaber von Wertpapieren unzumutbar, kann die Bundesanstalt dem Bieter auf Antrag gestatten, bestimmte Inhaber von Wertpapieren mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in dem Staat von dem Angebot auszunehmen.

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      § 25
      Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
      Hat der Bieter das Angebot unter der Bedingung eines Beschlusses seiner Gesellschafterversammlung abgegeben, hat er den Beschluss unverzüglich, spätestens bis zum fünften Werktag vor Ablauf der Annahmefrist, herbeizuführen.

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      § 26
      Sperrfrist
      (1) Ist ein Angebot nach § 15 Abs. 1 oder 2 untersagt worden, ist ein erneutes Angebot des Bieters vor Ablauf eines Jahres unzulässig. Gleiches gilt, wenn der Bieter ein Angebot von dem Erwerb eines Mindestanteils der Wertpapiere abhängig gemacht hat und dieser Mindestanteil nach Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht wurde. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Bieter zur Veröffentlichung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet ist.

      (2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.

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      § 27
      Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
      (1) Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft haben eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben. Die Stellungnahme muss insbesondere eingehen auf

      die Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung,

      die voraussichtlichen Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft, die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen und die Standorte der Zielgesellschaft,
      die vom Bieter mit dem Angebot verfolgten Ziele,

      die Absicht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, soweit sie Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft sind, das Angebot anzunehmen.
      (2) Übermitteln der zuständige Betriebsrat oder, sofern ein solcher nicht besteht, unmittelbar die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft dem Vorstand eine Stellungnahme zu dem Angebot, hat der Vorstand unbeschadet seiner Verpflichtung nach Absatz 3 Satz 1 diese seiner Stellungnahme beizufügen.

      (3) Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft haben die Stellungnahme unverzüglich nach Übermittlung der Angebotsunterlage und deren Änderungen durch den Bieter gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen. Sie haben die Stellungnahme gleichzeitig dem zuständigen Betriebsrat oder, sofern ein solcher nicht besteht, unmittelbar den Arbeitnehmern zu übermitteln. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft haben der Bundesanstalt unverzüglich einen Beleg über die Veröffentlichung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 zu übersenden.

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      § 28
      Werbung
      (1) Um Missständen bei der Werbung im Zusammenhang mit Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren zu begegnen, kann die Bundesanstalt bestimmte Arten der Werbung untersagen.

      (2) Vor allgemeinen Maßnahmen nach Absatz 1 ist der Beirat zu hören.

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      Abschnitt 4
      Übernahmeangebote
      § 29
      Begriffsbestimmungen
      (1) Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind.

      (2) Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

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      § 30
      Zurechnung von Stimmrechten
      (1) Stimmrechten des Bieters stehen Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft gleich,

      die einem Tochterunternehmen des Bieters gehören,

      die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Bieters gehalten werden,

      die der Bieter einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn, der Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Bieters auszuüben,

      an denen zugunsten des Bieters ein Nießbrauch bestellt ist,

      die der Bieter durch eine Willenserklärung erwerben kann,

      die dem Bieter anvertraut sind, sofern er die Stimmrechte aus diesen Aktien nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen des Aktionärs vorliegen.
      Für die Zurechnung nach Satz 1 Nr. 2 bis 6 stehen dem Bieter Tochterunternehmen des Bieters gleich. Stimmrechte des Tochterunternehmens werden dem Bieter in voller Höhe zugerechnet.

      (2) Dem Bieter werden auch Stimmrechte eines Dritten aus Aktien der Zielgesellschaft in voller Höhe zugerechnet, mit dem der Bieter oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt; ausgenommen sind Vereinbarungen über die Ausübung von Stimmrechten in Einzelfällen. Für die Berechnung des Stimmrechtsanteils des Dritten gilt Absatz 1 entsprechend.

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      § 31
      Gegenleistung
      (1) Der Bieter hat den Aktionären der Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung sind grundsätzlich der durchschnittliche Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft und Erwerbe von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter, mit ihm gemeinsam handelnder Personen oder deren Tochterunternehmen zu berücksichtigen.

      (2) Die Gegenleistung hat in einer Geldleistung in Euro oder in liquiden Aktien zu bestehen, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Werden Inhabern stimmberechtigter Aktien als Gegenleistung Aktien angeboten, müssen diese Aktien ebenfalls ein Stimmrecht gewähren.

      (3) Der Bieter hat den Aktionären der Zielgesellschaft eine Geldleistung in Euro anzubieten, wenn er, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen

      in den drei Monaten vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 insgesamt mindestens 5 Prozent der Aktien oder Stimmrechte an der Zielgesellschaft oder

      nach der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und vor Ablauf der Annahmefrist insgesamt mindestens 1 Prozent der Aktien oder Stimmrechte an der Zielgesellschaft
      gegen Zahlung einer Geldleistung erworben haben.

      (4) Erwerben der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, erhöht sich die den Angebotsempfängern der jeweiligen Aktiengattung geschuldete Gegenleistung wertmäßig um den Unterschiedsbetrag.

      (5) Erwerben der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 außerhalb der Börse Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, ist der Bieter gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des Unterschiedsbetrages verpflichtet. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb von Aktien im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Zielgesellschaft und für den Erwerb des Vermögens oder von Teilen des Vermögens der Zielgesellschaft durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung.

      (6) Dem Erwerb im Sinne der Absätze 3 bis 5 gleichgestellt sind Vereinbarungen, auf Grund derer die Übereignung von Aktien verlangt werden kann. Als Erwerb gilt nicht die Ausübung eines gesetzlichen Bezugsrechts auf Grund einer Erhöhung des Grundkapitals der Zielgesellschaft.

      (7) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über die Angemessenheit der Gegenleistung nach Absatz 1, insbesondere die Berücksichtigung des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien der Zielgesellschaft und der Erwerbe von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter, mit ihm gemeinsam handelnder Personen oder deren Tochterunternehmen und die hierbei maßgeblichen Zeiträume sowie über Ausnahmen von dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Grundsatz und die Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach den Absätzen 4 und 5 erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

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      § 32
      Unzulässigkeit von Teilangeboten
      Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.

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      § 33
      Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
      (1) Nach Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 darf der Vorstand der Zielgesellschaft keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte. Dies gilt nicht für Handlungen, die auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Gesellschaft, die nicht von einem Übernahmeangebot betroffen ist, vorgenommen hätte, für die Suche nach einem konkurrierenden Angebot sowie für Handlungen, denen der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft zugestimmt hat.

      (2) Ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand vor dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitraum zur Vornahme von Handlungen, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, um den Erfolg von Übernahmeangeboten zu verhindern, sind diese Handlungen in der Ermächtigung der Art nach zu bestimmen. Die Ermächtigung kann für höchstens 18 Monate erteilt werden. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst; die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Handlungen des Vorstands auf Grund einer Ermächtigung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

      (3) Dem Bieter und mit ihm gemeinsam handelnden Personen ist es verboten, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Zielgesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot ungerechtfertigte Geldleistungen oder andere ungerechtfertigte geldwerte Vorteile zu gewähren oder in Aussicht zu stellen.

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      § 34
      Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
      Für Übernahmeangebote gelten die Vorschriften des Abschnitts 3, soweit sich aus den vorstehenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

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      Abschnitt 5
      Pflichtangebote
      § 35
      Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
      (1) Wer unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt, hat dies unter Angabe der Höhe seines Stimmrechtsanteils unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 zu veröffentlichen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Bieter Kenntnis davon hat, oder nach den Umständen haben musste, dass er die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt hat. In der Veröffentlichung sind die nach § 30 zuzurechnenden Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand getrennt anzugeben. § 10 Abs. 2, 3 Satz 3 und Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend.

      (2) Der Bieter hat innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über eine Zielgesellschaft der Bundesanstalt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 14 Abs. 2 Satz 1 ein Angebot zu veröffentlichen. § 14 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Ausgenommen von der Verpflichtung nach Satz 1 sind eigene Aktien der Zielgesellschaft, Aktien der Zielgesellschaft, die einem abhängigen oder im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen der Zielgesellschaft gehören, und Aktien der Zielgesellschaft, die einem Dritten gehören, jedoch für Rechnung der Zielgesellschaft, eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens der Zielgesellschaft gehalten werden.

      (3) Wird die Kontrolle über die Zielgesellschaft auf Grund eines Übernahmeangebots erworben, besteht keine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1.

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      § 36
      Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
      Die Bundesanstalt lässt auf schriftlichen Antrag zu, dass Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils unberücksichtigt bleiben, wenn die Aktien erlangt wurden durch

      Erbgang, Erbauseinandersetzung oder unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten, Lebenspartnern oder Verwandten in gerader Linie und bis zum dritten Grade oder durch Vermögensauseinandersetzung aus Anlass der Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft,

      Rechtsformwechsel oder

      Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns.
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      § 37
      Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
      (1) Die Bundesanstalt kann auf schriftlichen Antrag den Bieter von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 befreien, sofern dies im Hinblick auf die Art der Erlangung, die mit der Erlangung der Kontrolle beabsichtigte Zielsetzung, ein nach der Erlangung der Kontrolle erfolgendes Unterschreiten der Kontrollschwelle, die Beteiligungsverhältnisse an der Zielgesellschaft oder die tatsächliche Möglichkeit zur Ausübung der Kontrolle unter Berücksichtigung der Interessen des Antragstellers und der Inhaber der Aktien der Zielgesellschaft gerechtfertigt erscheint.

      (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über die Befreiung von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

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      § 38
      Anspruch auf Zinsen
      Der Bieter ist den Aktionären der Zielgesellschaft für die Dauer des Verstoßes zur Zahlung von Zinsen auf die Gegenleistung in Höhe von fünf Prozentpunkten auf das Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, wenn

      er entgegen § 35 Abs. 1 Satz 1 keine Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 vornimmt,

      er entgegen § 35 Abs. 2 Satz 1 kein Angebot gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 abgibt oder

      ihm ein Angebot im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 1 nach § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 untersagt worden ist.
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      § 39
      Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
      Für Angebote nach § 35 Abs. 2 Satz 1 gelten mit Ausnahme von § 10 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 1, §§ 19, 25, 26 und 34 die Vorschriften der Abschnitte 3 und 4 sinngemäß.

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      Abschnitt 6
      Verfahren
      § 40
      Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
      (1) Der Bieter, die mit ihm gemeinsam handelnden Personen sowie deren Tochterunternehmen haben auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, die die Bundesanstalt benötigt zur Überwachung der Einhaltung der Pflichten

      nach § 10 Abs. 1 bis 5 Satz 1, § 14 Abs. 1 bis 4 Satz 1, § 21 Abs. 2, §§ 23, 27 Abs. 2 und 3 und § 31 Abs. 1 bis 6 oder auf Grund einer nach § 31 Abs. 7 erlassenen Rechtsverordnung, § 35 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 und

      nach § 11 Abs. 1 oder zur Prüfung, ob die Angebotsunterlage die Angaben enthält, die nach § 11 Abs. 2 oder einer auf Grund des § 11 Abs. 4 und 5 erlassenen Rechtsverordnung erforderlich sind.
      (2) Die Zielgesellschaft hat auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, die die Bundesanstalt zur Überwachung der Einhaltung der Pflichten nach § 10 Abs. 5 Satz 2, § 14 Abs. 4 Satz 2, §§ 27 und 33 benötigt.

      (3) Die Zielgesellschaft, deren Aktionäre und ehemaligen Aktionäre sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, die die Bundesanstalt zur Überwachung der Einhaltung der Pflichten nach § 31 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 7, und § 35 Abs. 1 und 2 benötigt. Dies gilt entsprechend für Personen und Unternehmen, deren Stimmrechte dem Bieter nach § 30 zuzurechnen sind.

      (4) Die inländischen Börsen haben auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, die die Bundesanstalt zur Überwachung der Einhaltung der Pflichten nach § 31 Abs. 1, 4 und 5, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 7, benötigt.

      (5) Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Der Verpflichtete ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

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      § 41
      Widerspruchsverfahren
      (1) Vor Einlegung der Beschwerde sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Verfügungen der Bundesanstalt in einem Widerspruchsverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn der Abhilfebescheid oder der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer enthält. Für das Widerspruchsverfahren gelten die §§ 68 bis 73 der Verwaltungsgerichtsordnung, soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist.

      (2) Die Bundesanstalt trifft ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Eingang des Widerspruchs. Bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten oder bei einer Vielzahl von Widerspruchsverfahren kann die Bundesanstalt die Frist durch unanfechtbaren Beschluss verlängern.

      (3) Die Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken, wie es einem auf Förderung und raschen Abschluss des Verfahrens bedachten Vorgehen entspricht. Den Beteiligten können Fristen gesetzt werden, nach deren Ablauf weiterer Vortrag unbeachtet bleibt.

      (4) Der Widerspruchsausschuss kann das Verfahren ohne mündliche Verhandlung dem Vorsitzenden durch unanfechtbaren Beschluss zur alleinigen Entscheidung übertragen. Diese Übertragung ist nur zulässig, sofern die Sache keine wesentlichen Schwierigkeiten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht aufweist und die Entscheidung nicht von grundsätzlicher Bedeutung sein wird.

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      § 42
      Sofortige Vollziehbarkeit
      Der Widerspruch gegen Maßnahmen der Bundesanstalt nach § 4 Abs. 1 Satz 3, § 15 Abs. 1 oder 2 , § 28 Abs. 1 oder § 40 Abs. 1 bis 4 hat keine aufschiebende Wirkung.

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      § 43
      Bekanntgabe und Zustellung
      (1) Verfügungen, die gegenüber einer Person mit Wohnsitz oder einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ergehen, gibt die Bundesanstalt der Person bekannt, die als Bevollmächtigte benannt wurde. Ist kein Bevollmächtigter benannt, so erfolgt die Bekanntgabe durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

      (2) Ist die Verfügung zuzustellen, so erfolgt die Zustellung bei Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes an die Person, die als Bevollmächtigte benannt wurde. Ist kein Bevollmächtigter benannt, so erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

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      § 44
      Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
      Die Bundesanstalt kann ihre Verfügungen nach § 4 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 1, § 28 Abs. 1, § 36 oder § 37 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2, auf Kosten des Adressaten der Verfügung im Bundesanzeiger veröffentlichen.

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      § 45
      Mitteilungen an die Bundesanstalt
      Anträge und Mitteilungen an die Bundesanstalt haben in schriftlicher Form zu erfolgen. Eine Übermittlung im Wege der elektronischen Datenfernübertragung ist zulässig, sofern der Absender zweifelsfrei zu erkennen ist.

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      § 46
      Zwangsmittel
      Die Bundesanstalt kann Verfügungen, die nach diesem Gesetz ergehen, mit Zwangsmitteln nach den Bestimmungen des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes durchsetzen. Sie kann auch Zwangsmittel gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts anwenden. Widerspruch und Beschwerde gegen die Androhung und Festsetzung der Zwangsmittel nach den §§ 13 und 14 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes haben keine aufschiebende Wirkung. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt abweichend von § 11 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes bis zu 500.000 Euro.

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      § 47
      Kosten
      Die Bundesanstalt erhebt für Amtshandlungen auf Grund von § 10 Abs. 2 Satz 3, §§ 14 und 15 Abs. 1 oder 2, §§ 20, 24, 28 Abs. 1, §§ 36, 37 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2, oder § 41 in Verbindung mit § 6 Kosten (Gebühren und Auslagen). Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die Kostentatbestände im Einzelnen und die Höhe der Kosten durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

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      Abschnitt 7
      Rechtsmittel
      § 48
      Statthaftigkeit, Zuständigkeit
      (1) Gegen Verfügungen der Bundesanstalt ist die Beschwerde statthaft. Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden.

      (2) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor der Bundesanstalt Beteiligten zu.

      (3) Die Beschwerde ist auch gegen die Unterlassung einer beantragten Verfügung der Bundesanstalt statthaft, auf deren Vornahme der Antragsteller ein Recht zu haben behauptet. Als Unterlassung gilt es auch, wenn die Bundesanstalt den Antrag auf Vornahme der Verfügung ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht beschieden hat. Die Unterlassung ist dann einer Ablehnung gleich zu erachten.

      (4) Über die Beschwerde entscheidet ausschließlich das für den Sitz der Bundesanstalt in Frankfurt am Main zuständige Oberlandesgericht.

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      § 49
      Aufschiebende Wirkung
      Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, soweit durch die angefochtene Verfügung eine Befreiung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 oder § 37 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2, oder eine Nichtberücksichtigung von Stimmrechtsanteilen nach § 36 widerrufen wird.

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      § 50
      Anordnung der sofortigen Vollziehung
      (1) Die Bundesanstalt kann in den Fällen des § 49 die sofortige Vollziehung der Verfügung anordnen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist.

      (2) Die Anordnung nach Absatz 1 kann bereits vor der Einreichung der Beschwerde getroffen werden.

      (3) Auf Antrag kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Beschwerde ganz oder teilweise anordnen oder wiederherstellen,

      wenn die Voraussetzungen für die Anordnung nach Absatz 1 nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen,

      ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung bestehen

      oder die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
      (4) Der Antrag nach Absatz 3 ist schon vor Einreichung der Beschwerde zulässig. Die Tatsachen, auf die der Antrag gestützt wird, sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen. Ist die Verfügung im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen, kann das Gericht auch die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden. Sie kann auch befristet werden.

      (5) Beschlüsse über Anträge nach Absatz 3 können jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Soweit durch sie den Anträgen entsprochen ist, sind sie unanfechtbar.

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      § 51
      Frist und Form
      (1) Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem Beschwerdegericht schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe oder der Zustellung des Widerspruchsbescheides der Bundesanstalt.

      (2) Ergeht auf einen Antrag keine Verfügung, so ist die Beschwerde an keine Frist gebunden.

      (3) Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde und kann auf Antrag von dem Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden.

      (4) Die Beschwerdebegründung muss enthalten

      die Erklärung, inwieweit die Verfügung angefochten und ihre Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und

      die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Beschwerde stützt.
      ↑ Inhaltsübersicht

      § 52
      Beteiligte am Beschwerdeverfahren
      An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 53
      Anwaltszwang
      Vor dem Beschwerdegericht müssen die Beteiligten sich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bundesanstalt kann sich durch einen Beamten auf Lebenszeit mit Befähigung zum Richteramt vertreten lassen.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 54
      Mündliche Verhandlung
      (1) Das Beschwerdegericht entscheidet über die Beschwerde auf Grund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

      (2) Sind die Beteiligten in dem Verhandlungstermin trotz rechtzeitiger Benachrichtigung nicht erschienen oder gehörig vertreten, so kann gleichwohl in der Sache verhandelt und entschieden werden.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 55
      Untersuchungsgrundsatz
      (1) Das Beschwerdegericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen.

      (2) Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

      (3) Das Beschwerdegericht kann den Beteiligten aufgeben, sich innerhalb einer zu bestimmenden Frist über aufklärungsbedürftige Punkte zu äußern, Beweismittel zu bezeichnen und in ihren Händen befindliche Urkunden sowie andere Beweismittel vorzulegen. Bei Versäumung der Frist kann nach Lage der Sache ohne Berücksichtigung der nicht beigebrachten Beweismittel entschieden werden.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 56
      Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
      (1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluss darf nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten. Das Beschwerdegericht kann hiervon abweichen, soweit Beigeladenen aus berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen Akteneinsicht nicht gewährt und der Akteninhalt aus diesen Gründen auch nicht vorgetragen worden ist. Dies gilt nicht für solche Beigeladene, die an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann.

      (2) Hält das Beschwerdegericht die Verfügung der Bundesanstalt für unzulässig oder unbegründet, so hebt es die Verfügung auf. Hat sich die Verfügung vorher durch Zurücknahme oder auf andere Weise erledigt, so spricht das Beschwerdegericht auf Antrag aus, dass die Verfügung der Bundesanstalt unzulässig oder unbegründet gewesen ist, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.

      (3) Hält das Beschwerdegericht die Ablehnung oder Unterlassung der Verfügung für unzulässig oder unbegründet, so spricht es die Verpflichtung der Bundesanstalt aus, die beantragte Verfügung vorzunehmen.

      (4) Die Verfügung ist auch dann unzulässig oder unbegründet, wenn die Bundesanstalt von ihrem Ermessen fehlerhaft Gebrauch gemacht hat, insbesondere wenn sie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder durch die Ermessensentscheidung Sinn und Zweck dieses Gesetzes verletzt hat.

      (5) Der Beschluss ist zu begründen und den Beteiligten zuzustellen.

      (6) Will das Beschwerdegericht von einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen, so legt es die Sache dem Bundesgerichtshof vor. Der Bundesgerichtshof entscheidet anstelle des Oberlandesgerichts.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 57
      Akteneinsicht
      (1) Die in § 52 bezeichneten Beteiligten können die Akten des Beschwerdegerichts einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. § 299 Abs. 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

      (2) Einsicht in Vorakten, Beiakten, Gutachten und Unterlagen über Auskünfte ist nur mit Zustimmung der Stellen zulässig, denen die Akten gehören oder die die Äußerung eingeholt haben. Die Bundesanstalt hat die Zustimmung zur Einsicht in die ihr gehörigen Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von berechtigten Interessen Beteiligter oder dritter Personen, geboten ist. Wird die Einsicht abgelehnt oder ist sie unzulässig, dürfen diese Unterlagen der Entscheidung nur insoweit zugrunde gelegt werden, als ihr Inhalt vorgetragen worden ist. Das Beschwerdegericht kann die Offenlegung von Tatsachen oder Beweismitteln, deren Geheimhaltung aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von berechtigten Interessen Beteiligter oder Dritter verlangt wird, nach Anhörung des von der Offenlegung Betroffenen durch Beschluss anordnen, soweit es für die Entscheidung auf diese Tatsachen oder Beweismittel ankommt, andere Möglichkeiten der Sachaufklärung nicht bestehen und nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles die Bedeutung der Sache für die Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrens das Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung überwiegt. Der Beschluss ist zu begründen. In dem Verfahren nach Satz 4 muss sich der Betroffene nicht anwaltlich vertreten lassen.

      ↑ Inhaltsübersicht

      § 58
      Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
      Im Verfahren vor dem Beschwerdegericht gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechend

      die Vorschriften der §§ 169 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung und

      die Vorschriften der Zivilprozessordnung über Ausschließung und Ablehnung eines Richters, über Prozessbevollmächtigte und Beistände, über die Zustellung von Amts wegen, über Ladungen, Termine und Fristen, über die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien, über die Verbi
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:12:29
      Beitrag Nr. 747 ()
      Zirkel, wenn du §1 gelesen hättest (siehe auch Arts Post über deinem), dann hättest du dir den Beitrag sparen können.

      Aber trotzdem Danke. ;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:13:17
      Beitrag Nr. 748 ()
      [posting]19.832.273 von qyx am 23.01.06 00:12:29[/posting]wollte ich gerade hinzufügen
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:15:21
      Beitrag Nr. 749 ()
      Wollt ihr eigentlich die ganze Nacht bushen???
      Könnt Ihr euch sparen. Da kommt ihr nicht mehr billig rein.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:16:15
      Beitrag Nr. 750 ()
      Cobracrests Unternehmensmeldungen verstoßen gegen sonst übliche Formalitäten, wie auch der gesamte Übernahmeprozess.

      Schon dadurch sollte deutlich werden, dass gewisse Maßgaben des Wertpapierhandelsgesetzes für das freie Börsensegment keine Anwendung finden.

      Desweiteren haben wir keine bestätigte Übernahme, sondern lediglich eine Übernahmeabsichtserklärung.

      Und es liegt überhaupt keine offizielle Information des Übernehmers bislang vor.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:18:58
      Beitrag Nr. 751 ()
      @ qyx

      Was du noch vergessen hast. Die Website www.cc-takeover.com ist wiederum von GCGI Europäische ....
      aber nicht von der Carlyle International Inc.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:20:56
      Beitrag Nr. 752 ()
      Die Informationsplitik zeigt auch, dass gewisse Maßgaben betreffend der Insiderinformation keine strikte Anwendung finden.

      Denn eine mögliche Übernahme ist -schwammig- offiziell auf der Website verlautbart, das Unternehmen behält sich aber vor, genauere Informationen erst später bereitzustellen.

      Insider können allerdings jetzt auch noch kaufen (MItarbeiter), das kann denen keiner verbieten, da offizielle Meldung. Aber aufgrund der Nicht-Aufklärung der anderen Marktteilnehmer haben diese einen Vorteil.

      Soetwas würde in anderen Börsensegmenten gegen die Maßgaben des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:23:42
      Beitrag Nr. 753 ()
      [posting]19.832.298 von firmenrecherche am 23.01.06 00:18:58[/posting]Carlyle wird dafür eine seite bereitstellen.ob sie leicht zu finden ist weiss ich nicht. cobracrest wird diese infos warscheinlich nur redundant für deutsche user veröffentlichen.
      eine derartige vorgehensweise wie sie hier oft geschildert wird ist auch am freien markt nicht zulässig. da muss das management schon flüchten wenn es der fall ist.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:24:27
      Beitrag Nr. 754 ()
      Ja, ich weiß, das kommt noch hinzu. Anders ausgedrückt kann man auch sagen, dass bislang noch gar nichts von der Carlyle International Inc. ist und alles nur von der Cobracrest Deutschland kommt (die auch als einzige ein operatives Geschäft zu haben scheint, sowie als einzige eine Website).

      Man kann ja nicht mal bei der Carlyle International Inc. nachfragen, weil man nicht mal eine Kontaktadresse rausbekommen soll. Man war je geneigt bei der Carlyle Group anzurufen, aber denjenigen, die es gemacht haben, wurde ja gesagt, dass die eine Cobracrest nicht kennen...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:26:49
      Beitrag Nr. 755 ()
      @Usbroker2006

      Schade das du nicht in english schreibst. Hätte gerne mal wieder mein english aufgefrischt.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:27:26
      Beitrag Nr. 756 ()
      "...dies hat nichts mit der tatsache zutun das warscheinlich die letzten investierten ihre 5,23 bekommen"

      Und bis dahin wird noch kräftig gedrückt und gesammelt?

      Bei der Unsicherheit, die hier die letzten Tage verbreitet wurde sollte es wohl ein Leichtes sein den Kurs nicht dauerhaft in die Höhe schiessen zu lassen, oder?

      kiko:confused::)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:31:59
      Beitrag Nr. 757 ()
      [posting]19.832.332 von kiko_sevilla am 23.01.06 00:27:26[/posting]die schön formulierten nachrichten haben warscheinlich den sinn überhaupt ein vertrauen zu gewinnen um ein volumen reinzubekommen.
      die fehlenden informationen dienen wiederum dafür das der kurs nicht bei 5 stehenbleibt.

      der derzeitige kursverlauf(hoch runter) ist genau nach deren geschmack.

      ich vermute es wird eingesammelt.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:36:58
      Beitrag Nr. 758 ()
      So USBroker, ich glaube wir sind jetzt so langsam die letzten hier.
      Jetzt können wir mal langsam das Licht ausmachen.

      Morgen ist auch noch ein Tag.

      Ob die Aktie morgen früh wohl nochmal an das Freitags-Hoch rankommt bevor wieder draufgeprügelt wird?

      Gute Nacht!
      kiko:)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:37:48
      Beitrag Nr. 759 ()
      USBroker2006 ich vermute es wird eingesammelt :eek:


      Nach den in den Infos der letzten Tage. :D

      Ich vermute eher das Gegenteil :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:38:58
      Beitrag Nr. 760 ()
      [posting]19.832.368 von kiko_sevilla am 23.01.06 00:36:58[/posting]das wird an den fakten liegen die präsentiert werden.
      und wie ich am freitag mitbekommen hab an euch. muhahaha
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:40:35
      Beitrag Nr. 761 ()
      Mal schauen welche Dinge sich CobraCrest morgen einfallen läst.

      Vielleicht eine neue Übernahme irgendeiner unbekannten Firma (Briefkastenfirma?).

      Vielleicht aber auch - das dass Übernahmeangebot noch (durch harte Verhandlungen) nachgebessert wurde. Sagen wir 8,50€ pro Aktie. Statt cash dann aber ein Tausch in Aktien nur Möglich sei.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:41:24
      Beitrag Nr. 762 ()
      [posting]19.832.369 von nekro am 23.01.06 00:37:48[/posting]generell kann ich nur sagen vertraue niemanden. selbst mir nicht.
      und schon garnicht an der börse

      jeder muss es selber für sich entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:45:37
      Beitrag Nr. 763 ()
      viel glück
      good luck
      Beaucoup réussis

      allen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:45:43
      Beitrag Nr. 764 ()
      [posting]19.832.332 von kiko_sevilla am 23.01.06 00:27:26[/posting]Kiko, diese ganze These ist unsinnig. Wenn so ein Übernahmeangebot mitsamt einer Zahlung von 5,23 Euro pro Aktie sicher sein sollte, dann würden das eine Menge Leute genauer wissen. Die Meldung ist draußen. Die Unternehmensangehörigen haben Bekannte und Familie...

      Jeder dieser Leute kann problemlos mindestens 100% Gewinne auf die Schnelle machen und sogar Kredite dafür ohne Risiko aufnehmen. Das ist für jeden die Chance seines Lebens dann.

      Dass trotzdem der Kurs so weit unter dem Übernahmekurs ist, kann dann nur erklärt werden, dass alle Leute, die es wissen, sich abgesprochen haben und auch keiner heimlich kauft...

      Im Normallfall sind die Aktien einfach weggekauft aus dem Markt, wenn Arbitrage besteht. Da werden dann keine Aktien mehr geschmissen, sondern nur noch hinzugekauft und das auch auf Kredit. Denn bessere Chancen gibt es nicht.

      Für so eine Situation von über 100% Arbitrage gibt es keine ökonomische Erklärung. Und es gibt in der Börsengeschichte keinen vergleichbaren Fall.

      Jedenfalls keinen, wo das Geld ausgezahlt wurde und die über 100% Arbitrage wirklich drin waren.

      Wenn es einen gibt, dann sagt es mir.

      Schon mal daran gedacht, dass der IR-Mann, der hier einigen Usern -aber nur bestimmten- Anfragen beantwortet hat (zum Teil auch vorausschauend mit der ersten Zeile: "ich wußte, dass sie das interessiert...":laugh:, auch seinen Neffen hätte anrufen können und kurz vorm Herzinfarkt ind Telefon hätte brüllen können:

      Trommel jeden zusammen, den du kennst, nehmt euer ganzes Geld und dann KAAAUUUUUUUFFFFFTTTTTT, das sind sichere über 100%!!!!!

      ???
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 00:48:59
      Beitrag Nr. 765 ()
      [posting]19.832.384 von firmenrecherche am 23.01.06 00:40:35[/posting]@"Vielleicht aber auch - das dass Übernahmeangebot noch (durch harte Verhandlungen) nachgebessert wurde. Sagen wir 8,50€ pro Aktie. Statt cash dann aber ein Tausch in Aktien nur Möglich sei."

      :cool:

      Das wäre der Hammer, wer weiß, das wäre dann wirklich die Krönung der Diamantenausgabe von "Verstehen Sie Spaß.."

      Man kriegt sogar 8,50 Euro pro Aktie und diese werden dann über alle Aktien auf Bemessungsgrundlage eines (selbst gesehenen) Wertes von 2 Milliarden US-Dollar für die USA-Tochter umgerechnet...

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 01:03:21
      Beitrag Nr. 766 ()
      [posting]19.832.424 von qyx am 23.01.06 00:48:59[/posting]Hi hast Du nicht vorhin jemand die Sache mit dass und das erklärt, warum liest Du dir das nicht nochmal durch , ah -habe vergessen über die Reihenfolge redet ihr erst morgen. sorry :laugh::D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 01:08:32
      Beitrag Nr. 767 ()
      Seid mal ehrlich, wer ist denn scharf auf irgendeinen Aktientausch? Selbst wenn wir nur 4€ als Abfindung für die Aktien bekommen, dann wird man das doch eher annehmen als Aktien einer neuen CC zu bekommen und die Zitterpartie nochmal durchzumachen zumal ich nicht glaube, dass in drei Jahren die Japaner kommen und die CC von der amerikanischen Börse aufkaufen,- vielleicht die Chinesen? können die Clubber gebrauchen? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 01:10:21
      Beitrag Nr. 768 ()
      [posting]19.832.459 von Tradedoctor am 23.01.06 01:03:21[/posting]Die Passage in den Anführungsstrichen ist ein Zitat und stammt nicht von mir. In den letzten Beiträgen sind vor mir keine das/dass-Fehler. Kommen allerdings im Eifer des Gefächtes auch bei mir gelegentlich vor. Danke aber trotzdem im Namen aller User, dass du dich so für die Rechtschreibung im Diskussionsforum stark machst. ;);)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 01:18:23
      Beitrag Nr. 769 ()
      [posting]19.832.483 von qyx am 23.01.06 01:10:21[/posting]hallo qyx
      ja sieht zitiert aus, mir ist das ehrlich gesagt völlig wurscht. Es fiel nur auf, dass ihr darüber gepostet habt und dann sah ich beim Überfliegen ausgerechnet bei Dir sowas. ;) War als Scherz gemeint ich mache auch Fehler, ich bin ja nicht beim Diktat hier, oder?
      Nur frech fand ich von firmenrecherche einen (angeblichen) Ausländer anzumachen wegen schlechten Deutsches. gute Nacht bin weg jetzt.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 02:28:18
      Beitrag Nr. 770 ()
      Mit diesem Beitrag verabschiede ich mich ins Bett und bin dann gespannt, was nachher kommt.

      Egal, was da steht -es wird sich vermutlich zunächst nicht schlecht anhören-, genau lesen ist sehr empfehlenswert. Das reicht allerdings im Falle von Cobracrest nicht, denn man muß auch die Geheimsprache des Unternehmens kennen.

      Hier noch einmal die offizielle PRESSEMITTEILUNG vom 13.07.2005 (Ausschnitt)

      ***
      Bei der von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten
      Bandbreitenbewertung wurden nur die Länder Deutschland und die Vereinigten
      Staaten und ausschließlich das Produkt Clubber Energy berücksichtigt. Bei der
      fortschreitenden Entwicklung wurde der Firmenwert bis hin zum Jahre 2008 auf
      über Euro 500,0 Millionen (indiziert) beziffert.
      ***

      Diese Meldung ist nachweislich falsch und das wurde von Ernst&Young bestätigt. Ernst&Young hat eine solche Entwicklung bis zum Jahr 2008 nicht berechnet. Der Wert von 500 Millionen entstammt eigenen Unternehmensberechnungen, was hier anders suggeriert wird. Das mußte auch Cobracrest mittlerweile eingestehen und das Unternehmen redet sich raus mit der Begründung, dass das Wort "indiziert" zeige, dass es sich um Unternehmenseigene Berechungen handle und nicht um welche von der vorgenannten Ernst&Young.

      Aha, wenn da steht, dass Ernst&Young Berechnungen macht und dann geschrieben wird es "wurde" ein Wert "beziffert", dann muss man natürlich wissen, dass Cobracrest es ist, der hier beziffert und nicht Ernst&Young, die mit so einer Berechnung absolut nichts zu tun haben nach eigenen Aussagen.

      Also genau überlegen, welche Worte bei diesem Unternehmen was bedeuten können...

      Was den Optimismus des Unternehmens anbetrifft, so schließt die Meldung mit der Formal: "Bis Ende des Jahrzehnts will Cobracrest zur führenden Premiummarke weltweit
      aufsteigen."

      Wenn das keine Ziele sind! In welchem Bereich wäre dann noch die Frage. Denn Cobracrest sieht Milliardenchancen für sich in ganz verschiedenen Märkten, die jeder für sich von milliardenschweren Global Playern beherrscht werden, gegen die man allesamt bestehen will und in wenigen Jahren die Welt beherrschen möchte...:kiss:

      CC, das ist übrigens das Kürzel eines Internet Payment-Anbieters, über den -als es noch nicht gesetzeswidrig war- üble Internet-Dialer abzocken liefen. Ob man da zu unserer CC Parallelen erkennen kann? Wir werden es sehen.

      Einen schönen Start in die Woche!
      qyx
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 03:05:34
      Beitrag Nr. 771 ()
      @all,
      ACHTUNG! ACHTUNG! ÜBERNAHMEGESETZ GILT NICHT !!!

      Erstmal allgemein: Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz gilt für freiwillige Übernahmeangebote wie für Pflichtangebote, welche ab einer Unternehmenskontrolle gemacht werden müssen, ab 30 % (von dieser Pflicht gibt es Befreiungsmöglichkeiten). Das ist das sog. übernahmerechtliche Squeeze-out.
      Auch dann kann ein aktienrechtliches Squeeze-out (§§ 327 a ff. AktG) noch folgen, wenn durch Annahme eines Übernahmeangebots und/oder parallel durch außerbörslichen Aktienerwerb 95 % der Aktien erworben sind. Einen kleinen Rest von Aktionären muss man regelmässig dann durch diesen Zwangsumtausch abfinden, um die Übernahme zu vollenden.

      Wäre Cobracrest also im geregelten oder amtlichen Markt notiert, wäre die Angelegenheit meines Erachtens mit nur noch sehr geringen Risiken behaftet, denn das Angebot wäre dann unwiderruflich und rücktrittsfeindlich, also rechtsverbindlich. Der Vorstand müsste unter Androhung von Sanktionen strengen Regeln folgen; bisher richtet man sich übrigens auffallend strikt nach den Regeln des Übernahmegesetzes, etwa durch baldige Abgabe einer Stellungnahme (Vorschrift) der Zielgesellschaft CC und durch Einstellung von Angebotsunterlagen des Bieters ins Internet ab Dienstag (Vorschrift), usw.

      Gemäß § 1 gilt das Gesetz aber nur für Unternehmen des Amtlichen und Geregelten Markts. DAS GESETZ GILT NICHT FÜR DEN FREIVERKEHR (§ 1). Ich habe mich auf der Webseite der Deutschen Börse auch nochmals vergewissert, dass Cobracrest im OPEN MARKET (FREIVERKEHR) NOTIERT ist. Für den Freiverkehr gelten lediglich sog. "Richtlinien", welche als pdf-Dokument von der Webseite der Deutschen Börse heruntergeladen werden können. In diesen finden sich keinerlei Hinweis auf eine entsprechende Geltung des Übernahmegesetzes für den Freiverkehr. Auf Regeln des Amtlichen Marktes wird nur Bezug genommen, soweit es um die technische Abwicklung des Wertpapierhandels geht.

      Demzufolge ist das Angebot des Bieters definitiv widerruflich und der Bieter kann theoretisch jederzeit vom Angebot zurücktreten. Demzufolge kann er auch jederzeit vom "übernahmerechtlichen" Squeeze-out (s.o.) Abstand nehmen und jederzeit zum aktienrechtlichen Squeeze-out gemäß §§ 327 a ff. AktG (letzteres gilt ohne Einschränkung für alle Marktsegmente einschließlich Freiverkehr) übergehen oder aber auch ganz die Aktion abbrechen. Das ist die GESETZESLAGE. Diese Information erfolgt mit neutraler Absicht. Ungeachtet, ob die Übernahme tatsächlich erfolgt oder nicht, ist mit Hinblick auf die Nichtgeltung des Übernahmegesetzes zumindest ein erhöhtes Investitionsrisiko für den Fall des Falles zu konstatieren.

      Auch wenn den Vorschriften des Übernahmegesetzes also formal im hiesigen Fall verfahrensmässig recht eng gefolgt wird, so ist doch festzustellen, dass weder Bieter noch Zielgesellschaften an diese Vorschriften gebunden sind.

      Mir ist auch nicht bekannt, dass das Gesetz dadurch verpflichtend wird, dass man dessen Vorschriften folgt. Ein interessanter und untersuchenswerter rechtlicher Aspekt wäre dies.

      Jeder hat also seine eigene Entscheidung zu treffen, muss sich im Falle einer Investition der Risiken bewußt sein, im Falle der Nichtinvestition sollte er nicht um eine möglicherweise entgangene Chance jammern.

      Aufgrund der Gesetzeslage sehe ich auch noch über Dienstag hinaus (Einstellung der Angebotsunterlagen ins Internet) den Kurs mit starken Unsicherheiten belastet und gehe von einem heftigen Trading mit selten gesehenen Kursschwankungen bis zum tatsächlichen Beginn der Annahmefrist Ende März aus.

      Das ist jetzt meine feste Überzeugung.

      @abs
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 03:45:29
      Beitrag Nr. 772 ()
      SO JETZT REDEN WIR EINMAL KLARTEXT :

      ich habe jetzt fast 1 stunde gebraucht mir diesen müll durchzulesen...

      alles wiederholungen ...wie oft wollt ihr eigentlich den gleichen dreck noch posten???

      da hängt so ein typ wie @qyx --- der bisher 3 beiträge in 3 monaten geschrieben seit 36 stunden ununterbrochen in diesem cobracrest beitrag herum ,versucht allen zu erklären wie das leben funktioniert und will dann noch us - bürgern etwas über die deutsche sprache .b.z.w grammatik erzählen...

      solche oberlehrer und klugsche..ser habe ich schon mal gleich gefressen...

      wer glaubst du eigentlich wer du bist?

      desweitern stellt sich die frage,warum jemand seit 2 tagen ununterbrochen am rechner sitzt ,wild spekuliert ,teilweise falschmeldungen verbreitet und versucht user zu manipulieren ...

      qyx --- was steckt dahinter? -- wieso geilst du dich ohne nur eine aktie von cobracrest zu besitzen über diese firma auf ? erklär mir`s ...

      der nächste "experte" ist @firmenrecherche...

      macht einen auf robin hood ...dass ich nicht lache...

      der retter der armen "aktionäre"...

      er taucht genau dann auf als @merill verschwindet...

      @firmenrecherche hat den gleichen schreibstil wie merill(die user die nicht erst seit 2 tagen dabei sind, wissen wenn ich mit @merill meine) und kopiert auch original die gleichen beiträge in die threads wie @merill...na klingelt`s?

      jeder der bis drei zählen kann,weiss was da läuft...

      @firmenrecherche... auch angeblich nicht investiert,war seit er im forum angemeldet ist(knapp 2jahre) nur in zwei,drei anderen beiträgen aktiv...

      mittlerweile hängt er ZEITGLEICH mit @qyx seit freitag in diesem beitrag herum...

      ihr glaubt doch nicht im ernst,dass diese beiden aus nächstenliebe uns schützen wollen,das ist doch lächerlich...

      kein normaler mensch der nicht investiert ist, verbringt freiwillig soviel zeit ,und recherchiert über irgendeine firma..

      so ihr zwei "superbörsianer" die schon montags wissen was mittwochs passiert,erklärt uns einfach einmal was ihr hier wollt?

      aber bitte kurz und prägnant ...

      auf eure romane hat ihr eh keiner mehr bock ,da wird`s einem ja übel...

      was ich euch wünsche schreibe ich jetzt nicht ... das wäre eine klare sperrung...*g*

      P.S wenn einer von euch rechtschreibfehler findet ,dann steckt sich euch in den a...h...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:11:04
      Beitrag Nr. 773 ()
      [posting]19.832.628 von TeigerWutz am 23.01.06 03:45:29[/posting]dito :D:laugh::laugh:;)

      Heute wird ein schöner Tag :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:30:04
      Beitrag Nr. 774 ()
      :laugh::laugh::laugh:@Wutzi,

      jetzt hast du es der Gemeinde hier gezeigt. Ich ziehe vor dir meinen Hut, bei soviel Geduld den ganzen Schreibermüll zu lesen, dazu hätte ich keine Geduld gehabt. Heute wird sich zeigen wer Recht hat und Recht behält, oder seine ID löschen sollte.

      Gesalbter.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:42:57
      Beitrag Nr. 775 ()
      Moin @all,

      so habe hier lange mitgelesen und melde mich auch mal kurz und einmalig zu Wort.

      Ich währe wenn ich investiert währe sehr vorsichtig bei dieser Ankündigung der angeblichen Übernahme. Ich habe schon einige Übernahmen mit den dazugehörigen Kursverläufen beobachtet und vor kurzen bei der ARXES AG auch mitgemacht.

      Bei allen ist der Kurs nach der Meldung IMMER bis an die Höhe des Übernahmeangebotes gestiegen und dann auch höchstens mit einem Abschlag von 5% wieder gefallen!!!!

      Ein Abschlag in dieser Höhe währe nicht ungewöhnlich da viele diesen hinnehmen und vor Vollzug des Übernahmeangebotes wieder Cash haben wollen.

      Aber der Kursverlauf hier zeigt eher auf, dass kurz nach der Meldung die Insieder in steigende Kurse verkauft haben.

      Noch eine Frage: Warum wird es erst am 24.01.2006 konkrete Informationen zur Übernahme geben?? Dies hätte schon ohne Aufwand am Wochenende geschehen können.!!

      Es sieht eher so aus als ob hier heute nochmal schön abgeladen werden soll..!!

      Aber ich kann mich natürlich auch täuschen!! Dies sollte nur zum nachdenken anregen.

      Schaut euch ruhig mal die ARXES AG an wie dort der Kursverlauf während der 3 monatigen Übernahme war.

      Aber trotzdem wünsche ich allen viel Glück

      Rechner:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:45:46
      Beitrag Nr. 776 ()
      9 von ambodenstaendig 20.01.06 08:57:26 Beitrag Nr.: 19.795.820
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben Cobracrest AG & Co. KGaA


      Ich habe gestern die Aussage gemacht: Wer unter 5 € verkauft, dem müssen wir ein sechswöchiges Seminar bei renommierten Professoren des Aktienrechts schenken ...

      Ich korrigiere mich, die Aussage war leichtfertig.

      Richtig ist: Wer unter 7,03 € verkauft, ...

      @abs


      P.S.:
      Erstaunlich, dass es einige immer noch nicht wahrhaben wollen. Vielleicht noch Kaufkurse zwischen 3-4 € möglich ? Zum Nachmunitionieren ?
      Schau`mer mal, dann sehen wir schon. @abs
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:49:36
      Beitrag Nr. 777 ()
      In gut 40 Minuten sollen News zur Uebernahme auf der Cobtacrest-Homepage veroeffentlicht werden. Ich gehe davon aus, dass diese deutlich positiv sein werden und moglicherweise auch Unerwartetes enthalten. Dementsprechend wied die Aktie mit deutlichen Kursgewinnen eroeffnen. Das wiederum wird Short-Eindeckungen zur Folge haben, die fuer weitere Kurssteigerungen sorgen sollten. Nicht auszuschliessen ist dabei, dass wir in die Naehe des uebernahmepreises von 5,23 euro oder sogar darueber gelanden.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:53:10
      Beitrag Nr. 778 ()
      [posting]19.833.479 von Aktienfueralle am 23.01.06 07:49:36[/posting]na, nu wartma ersma ab, ob überhaupt was kommt...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:53:24
      Beitrag Nr. 779 ()
      Warte auf die News und werde dann nachlegen :D obwohl ich eigenlich schon genug habe :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:54:08
      Beitrag Nr. 780 ()
      spätestens Morgen kommen die News :D

      aber 5,23 Euro sind ja jetzt schon zugesichert :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:59:26
      Beitrag Nr. 781 ()
      [posting]19.833.479 von Aktienfueralle am 23.01.06 07:49:36[/posting]wie kommst Du auf heute? Auf der HP steht doch was vom 24.01.2006 und das wäre morgen :confused:

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:01:17
      Beitrag Nr. 782 ()
      Ich gehe davon aus, dass die Uebernahmenachricht heute erstmals am Markt richtig bewertet wird, nachdem am Freitag vor allem Panik und Geruechte verbreitet wurden. Das hat sehr viele Leerverkaufer auf den Plan gerufen, die die schnelle Mark bzw. Euro witterten und die auch fuer die hohen Umsaetze verantwortlich waren. ich tippe auf einen Eroeffnungskurs von mindestens 4 Euro.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:03:17
      Beitrag Nr. 783 ()
      Das habe ich in denem der vielen Cobracrest-Foren gelesen; dort hat jamand eine entsprechende eMail von CC erhalten.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:08:49
      Beitrag Nr. 784 ()
      [posting]19.833.504 von Art Bechstein am 23.01.06 07:59:26[/posting]@art

      laut abt ist für heute ab 8:30 eine stellungnahme vom vorstand angekündigt...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:12:12
      Beitrag Nr. 785 ()
      Guten morgen Deutsche Genosen.Mein Ordner 20000 Baybys zu 1,80 wird augefuhr:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:13:11
      Beitrag Nr. 786 ()
      :laugh::laugh::laugh: wenn Du glück hast bekommst Du noch welche unter 3 Euro wohl ehr nicht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:13:36
      Beitrag Nr. 787 ()
      wenn die News erst mal raus sind :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:13:46
      Beitrag Nr. 788 ()
      bis 11 uhr wird ausgefuhr:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:14:06
      Beitrag Nr. 789 ()
      werden wir wohl über 4 Euro stehen Ziel 5,23 Euro :D:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:14:38
      Beitrag Nr. 790 ()
      ok Du hast den Einstieg verpasst, dein Problem.:p
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:14:50
      Beitrag Nr. 791 ()
      Glaubt ihr immer noch an eine Übernahme :laugh::laugh:

      oder ist das Realtitätsverlust, bedingt durch einen Einstieg zu 4€ ?

      unfassbar :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:15:26
      Beitrag Nr. 792 ()
      Unter 3 wird auch gut:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:16:23
      Beitrag Nr. 793 ()
      [posting]19.833.569 von x50y am 23.01.06 08:14:50[/posting]Jo aber das ist ja nicht Dein Problem.

      Irgendwie muß ich doch meinen Urlaub finanzieren :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:17:46
      Beitrag Nr. 794 ()
      Nach der ubernahme richtung suden 1 € wir kommen
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:18:40
      Beitrag Nr. 795 ()
      [posting]19.833.603 von mrpimpek am 23.01.06 08:17:46[/posting]:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:18:56
      Beitrag Nr. 796 ()
      [posting]19.833.569 von x50y am 23.01.06 08:14:50[/posting]#1 von x50y 06.01.06 09:12:59 Beitrag Nr.: 19.560.149
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben

      Wenn das alles so durchgeht sind 100% in einer möglich

      Die Firma selbst spricht von einem fairen Wert von 5€ - 7€

      aktuell nur 1,5€



      DGAP-News: Cobracrest AG & Co. KGaA < DE000A0AHTE5>
      Cobracrest AG & Co. KGaA: Übernahmeangebot nun amtlich
      Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------
      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE
      Übernahmeangebot nun amtlich
      Cobracrest Associates Ltd., London, Mehrheitsaktionärin der Cobracrest AG &
      Co. KG aA teilt mit, dass Sie ihren kompletten Aktienanteil der deutschen
      Tochter an den US- Partner veräußern wird.
      Der Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG aA wird in der Zeit vom 18.01.2006 bis
      25.01.2006 das offizielle Übernahmeangebot für die verbleibenden Aktionäre
      erhalten.
      Die Übernahme soll komplett im 1. Quartal 2006 abgewickelt werden. Nach
      Vorlage und Prüfung des offiziellen Angebotes wird der Vorstand der Cobracrest
      AG & Co. KG aA zum Angebot ausführlich Stellung beziehen.
      Cobracrest AG & Co. KG aA
      Der Vorstand
      Ende der Mitteilung (c)DGAP 06.01.2006
      ------------------------------------------------------------------------------
      WKN: A0AHTE; ISIN: DE000A0AHTE5; Index:
      Notiert: Open Market in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen, München und
      Stuttgart

      #5 von x50y 06.01.06 09:22:00 Beitrag Nr.: 19.560.418
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben

      wieso ? das muss stimmen sonst landen die Herren im Knast



      #10 von x50y 06.01.06 09:38:56 Beitrag Nr.: 19.560.880
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben


      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 19.560.638 von Aborigine am 06.01.06 09:29:54
      --------------------------------------------------------------------------------
      der Unterschied: diesmal gibt es offizielle Medlung zur Übernahme. keine Absicht oder so sondern eine definitive Ankündigung. Die kann man nicht einfach so zurückziehen


      :D:D Wie sich Meinungen doch ändern können.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:20:36
      Beitrag Nr. 797 ()
      24.01.2005 18 Uhr in Deutschland News sind raus
      und was macht der kurs richtig er ist unter 0,80 cent:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:21:18
      Beitrag Nr. 798 ()
      guten morgen an alle!

      he mrpimek: schön, dass Du Deine Vorgehensweise schon festgelegt hast.

      Deine kurzen Meinungsschnipsel sind aber völlig uninteressant, wenn du nicht mit Fakten kommst.

      also gib Dir mal Mühe und belege Deine Ansichten; anderfalls lass de Müll.:mad:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:23:41
      Beitrag Nr. 799 ()
      bis du fet drin?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:23:42
      Beitrag Nr. 800 ()
      Könnt ihr euch vorstellen, wenn die ganzen Basher hier Unrecht haten, und was die alles dann machen wollten.

      "Wenn die 5 E für die Aktie erhalten, fresse ich einen Besen"

      :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:25:25
      Beitrag Nr. 801 ()
      [posting]19.833.631 von mrpimpek am 23.01.06 08:23:41[/posting]Ist uninteressant und geht keinen was an.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:25:48
      Beitrag Nr. 802 ()
      [posting]19.833.537 von alpine110 am 23.01.06 08:08:49[/posting]Allerdings nur auf Anfrage über e-mail an mich und evtl. einige andere User.

      Mal schauen, ob überhaupt was kommt, was kommt und wann es denn wirklich kommt.

      Hallo Cobracrest, nachdem sie ja hier fleissig mitlesen wünsche ich mal guten Morgen.

      Dann hoffe ich mal, dass sie sich jetzt auch wirklich gleich melden!

      kiko:)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:26:11
      Beitrag Nr. 803 ()
      für 500 aktein kann ihr 10 Besen kaufen aber abwarten erst morgen:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:26:53
      Beitrag Nr. 804 ()
      Was absolut ein Witz ist, ist dieses distanzierte Verhalten zu Carlyle.

      Carlyle richtet eine Homepage ein!
      So ein Mist, unter nic.com, sieht jeder das die Homepage von GICG oder wie das Ding heißt eingerichtet ist, die ja Anteilseigner an Cobracrest ist.

      Also was soll das von wegen Carlyle gibt Details bekannt?
      Da kann es doch diese GICG, oder wie auch immer, oder Cobracrest gleich selbst bekanntgeben, wenn es denn so sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:27:46
      Beitrag Nr. 805 ()
      [posting]19.833.649 von mrpimpek am 23.01.06 08:26:11[/posting]:p
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:28:04
      Beitrag Nr. 806 ()
      umgerechent morgen 50 Aktien das mach zusamen 47 €uro:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:29:00
      Beitrag Nr. 807 ()
      [posting]19.833.657 von Bukem77 am 23.01.06 08:26:53[/posting]Nicht schon wieder die alte Leiher. :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:30:30
      Beitrag Nr. 808 ()
      news cobracrest !!!!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:30:36
      Beitrag Nr. 809 ()
      sieben acht neun
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:31:43
      Beitrag Nr. 810 ()
      Warum ist eigentlich die homepage der GICG auf die cobracerst
      umgeschalten worden? www.gdb.ag
      Macht sich da jemand aus dem Staub?
      Würde ich auch tun, Geld sollte jetzt genügend da sein.:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:31:45
      Beitrag Nr. 811 ()
      Bericht vom 20.Januar 2006 in "boerse.ard.de"

      Stellungnahme durch den Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG aA

      Weder die Cobracrest AG & Co. KG a.A. noch die Carlyle International Inc., USA nehmen unter normalen Umständen zu Presseberichten Stellung.
      Der am 20. Januar 2006 in "boerse.ard.de" erschienene Bericht hat jedoch zu einer starken Verunsicherung der Aktionäre der Cobracrest AG & Co. KG a.A. geführt.
      Diese Verunsicherung hatte auch ganz erhebliche Folgen auf den Aktienkurs.
      Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen, diese Berichterstattung zu kommentieren.

      Zum Beleg für die Richtigkeit der in dem Bericht verwendeten bzw. kolportierten Informationen wird auf die Suchmaschine "google" sowie auf Chat Foren in "wallstreet-online.de" verwiesen.

      Fakt ist, dass weder die Cobracrest AG & Co. KG a.A. noch die Carlyle International Inc., USA, vor der Veröffentlichung des Berichtes um Informationen oder gar Stellungnahmen angefragt worden sind.

      Der vorbezeichnete Bericht wurde am 20. Januar 2006 um 12.20 online gestellt. In dem Artikel wurde behauptet, dass es Skepsis im Markt gibt und der steigende Kurs schon fast wieder die Hälfte verloren habe.

      Fakt ist, dass der Kurs der Cobracrest Aktie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes in "boerse.ard.de" bei € 4,05 lag.

      Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes hatte der Kurs damit um über 60% gegenüber dem Vortag zugelegt.
      Eine fallende Tendenz des Kurses zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes ist aus den der Cobracrest AG & Co. KG a.A. vorliegenden Ticklisten nicht zu ersehen.

      Erst nach Veröffentlichung des Berichtes in "boerse.ard.de" und der ungeprüften Verbreitung dieser Meldung in anderen Presseorganen kam es zu einem massiven Kursverfall der Cobracrest-Aktie.
      Die kolportierte Kursentwicklung der Aktie wurden anscheinend von einer Vielzahl von Aktionären geglaubt und veranlasste diese zu entsprechenden Verkäufen der Aktie - mit den bekannten negativen Folgen für die Kursentwicklung der Cobracrest-Aktie.

      Der Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG a.A. wird sich nach Kräften bemühen die Hintergründe der erwähnten Berichterstattung aufzuklären. Wir hoffen im Interesse unserer Aktionäre und Kunden, dass die Angelegenheit alsbald aufgeklärt sein wird.

      Dessen ungeachtet werden wir unbeirrt an unserer Strategie festhalten.

      Wie bereits in unserer Pressemitteilung vom 20. Januar 2006 angekündigt, wird in Kürze eine Homepage im Zusammenhang mit der angekündigten Übernahme eingerichtet werden.
      Dort wird jeder Aktionär die Möglichkeit erhalten, Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme zu stellen.
      Auf dieser Homepage werden auch die entsprechenden Angebotsunterlagen in deutscher Sprache veröffentlicht werden.

      Vorstand
      Cobracrest AG & Co. KG aA
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:31:49
      Beitrag Nr. 812 ()
      München A0AHTE EUR 2,63 3,97 + 1,34 + 50,95 %

      München Taxt hoch!!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:32:00
      Beitrag Nr. 813 ()
      Welche News denn`?

      @sieben: Klar, das muss man einfach so sehen!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:33:27
      Beitrag Nr. 814 ()
      Alles klar!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:33:55
      Beitrag Nr. 815 ()
      wollte eigendlich nochmal unter 4 Euro nachlegen ,das kann ich jetzt vergessen mist :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:34:05
      Beitrag Nr. 816 ()
      DGAP-News: Cobracrest AG & Co. KGaA <ABT>

      Cobracrest AG & Co. KGaA: Stellungnahme zur Übernahme vom 19.01.2006

      Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE

      Stellungnahme zur Übernahme vom 19.01.2006


      Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG & Co. KG aA bedauern, dass es
      durch offenbar unvollständige und unsachgemäße Recherche zu einer fehlerhaften
      Berichterstattung von boerse.ARD.de gekommen ist.

      Tatsache ist:

      Das vorliegende Übernahmeangebot der seit 1994 bestehenden Carlyle
      International Inc., USA (nicht Carlyle Group-Delaware) wird vom Vorstand der
      Cobracrest AG & Co. KG aA der Deutschen Börse zur Prüfung vorgelegt werden.

      Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom 19.01.2006 ist
      bindend. Diese Gesellschaft ist mit ca. 93% aller Aktien Hauptaktionär der
      Cobracrest AG & Co. KG aA.

      Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass über den Wahrheitsgehalt der
      verbreiteten Fehlinformationen Deutsche und ggfls. US Amerikanische Gerichte
      entscheiden werden. Wir bedauern, dass der offensichtlich auf Chat Foren
      basierende Artikel vorübergehend einen massiven Kursverfall ausgelöst hat.

      Die ausführliche Stellungnahme unter http://www.cobracrest.com .

      Vorstand und Aufsichtsrat
      Cobracrest AG & Co. KG aA

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 23.01.2006
      ------------------------------------------------------------------------------
      WKN: A0AHTE; ISIN: DE000A0AHTE5; Index:
      Notiert: Open Market in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen, München und
      Stuttgart
      w
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:35:43
      Beitrag Nr. 817 ()
      :laugh:

      War klar dass wieder eine AdHoc kommt ;) Dachte das Übernahmeangebot wird auf Dausend erhöht :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:35:45
      Beitrag Nr. 818 ()
      JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!!!! Cobra beiss alle Basher!!!!
      BEISS!!!!!!!!:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:36:51
      Beitrag Nr. 819 ()
      Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom 19.01.2006 ist
      bindend. Diese Gesellschaft ist mit ca. 93% aller Aktien Hauptaktionär der
      Cobracrest AG & Co. KG aA.


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:38:24
      Beitrag Nr. 820 ()
      [posting]19.833.725 von x50y am 23.01.06 08:35:43[/posting]Kriegst keine mehr unter 4 Euro :p:p
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:38:28
      Beitrag Nr. 821 ()
      [posting]19.833.692 von Aktienfueralle am 23.01.06 08:31:45[/posting]Diese Stellungnahme ist ein Witz. Statt die vielen offenen Fragen zu beantworten, wird auf die Berichterstattung von boerse.ard geschimpft. Ganz schwach...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:38:31
      Beitrag Nr. 822 ()
      Der entscheidende Satz ist wohl dieser: #Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom 19.01.2006 ist bindend.# Damit sind die 5,23 Euro heute sicher!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:38:49
      Beitrag Nr. 823 ()
      ots: Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE / Stellungnahme zur ...

      08:31 23.01.06



      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE / Stellungnahme zur Übernahme
      vom 19.01.2006

      Düsseldorf (ots) - Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG &
      Co. KG aA bedauern, dass es durch offenbar unvollständige und
      unsachgemäße Recherche zu einer fehlerhaften Berichterstattung von
      boerse.ARD.de gekommen ist.

      Tatsache ist:

      Das vorliegende Übernahmeangebot der seit 1994 bestehenden Carlyle
      International Inc., USA (nicht Carlyle Group-Delaware) wird vom
      Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG aA der Deutschen Börse zur
      Prüfung vorgelegt werden.

      Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom
      19.01.2006 ist bindend. Diese Gesellschaft ist mit ca. 93% aller
      Aktien Hauptaktionär der Cobracrest AG & Co. KG aA.

      Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass über den
      Wahrheitsgehalt der verbreiteten Fehlinformationen Deutsche und
      ggfls. US Amerikanische Gerichte entscheiden werden. Wir bedauern,
      dass der offensichtlich auf Chat Foren basierende Artikel
      vorübergehend einen massiven Kursverfall ausgelöst hat.

      Die ausführliche Stellungnahme unter www.cobracrest.com.

      Vorstand und Aufsichtsrat
      Cobracrest AG & Co. KG aA

      Originaltext: Cobracrest AG & Co. KG aA

      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58600

      Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58600.rss2

      ISIN: DE000A0AHTE5




      Yes. und gleich bin ich 10.000 Riesen reicher.
      :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:39:55
      Beitrag Nr. 824 ()
      [posting]19.833.759 von Aktienfueralle am 23.01.06 08:38:31[/posting]Damit sind die 5,23 Euro heute sicher! ROTFL


      Wieviel willst du wetten ?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:39:58
      Beitrag Nr. 825 ()
      Frankfurt taxt 2,60/2,70
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:40:28
      Beitrag Nr. 826 ()
      [posting]19.833.758 von LordofShares am 23.01.06 08:38:28[/posting]Akzeptier es einfach, daß Du falsch gelegen bist!

      :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:40:28
      Beitrag Nr. 827 ()
      soll man am besten limitiert 4,5 Euro eine Order rein setzen ???

      Damit man noch welche ergattert ?????

      Dann hätte man ja immer noch einen Gewinn von 0,73 Euro pro Aktie :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:41:33
      Beitrag Nr. 828 ()
      ???

      München A0AHTE EUR 2,63 3,97 + 1,34 + 50,95 %

      München Taxt hoch!!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:41:46
      Beitrag Nr. 829 ()
      ich versuchs hab zwar schon welche aber kann ja nicht schaden, jetzt wo die 5,23 Euro sicher sind
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:41:48
      Beitrag Nr. 830 ()
      JEtzt würd ich mal gerne die ganzen Superhirne vom WE sehen. lol.....
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:42:21
      Beitrag Nr. 831 ()
      offizielle stellungnahme von

      Carlyle International Inc.

      fehlt immer noch!

      vorsicht ist geboten!!!!!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:42:35
      Beitrag Nr. 832 ()
      Geil :D:D Wer jetzt unter 5,23 Euro verkauft dem ist nicht zu helfen :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:42:48
      Beitrag Nr. 833 ()
      [posting]19.833.778 von nope1974 am 23.01.06 08:40:28[/posting]LOL :laugh::laugh::laugh:

      köstlich

      du kannst heute unter 2€ nachkaufen
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:43:04
      Beitrag Nr. 834 ()
      Und die die keine Aktien haben ärgern sich :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:43:25
      Beitrag Nr. 835 ()
      Wer jetzt noch schnell reagiert kriegt noch welche :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:43:30
      Beitrag Nr. 836 ()
      [posting]19.833.708 von alpine110 am 23.01.06 08:34:05[/posting]:laugh:

      Die einzige neue Information in dieser Pressemitteilung ist, dass die Carlyle International Inc. angeblich schon seit 1994 bestehen soll. Diese Information haben sie vermutlich diesem Forum, einem Posting von Art Bechstein, entnommen...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:43:48
      Beitrag Nr. 837 ()
      Träumer :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:43:58
      Beitrag Nr. 838 ()
      Abwarten, nicht gleich wieder rein, die ersten Kurse sind oft teurer als die um 9.30 urh wenn die ersten wieder rausspringen! Aber so hoch wird nicht getaxt, 2,70/2,80 in FFM
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:44:07
      Beitrag Nr. 839 ()
      [posting]19.833.810 von x50y am 23.01.06 08:42:48[/posting]Schlechte Verlierer!!! Ihr nervt :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:45:16
      Beitrag Nr. 840 ()
      :laugh::laugh::laugh: Der Kurs wird meiner nicht mehr unter 4 Euro fallen.

      Aber nicht direkt ordern, laßt mich erst kaufen :laugh::laugh::laugh:

      Clever :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:45:26
      Beitrag Nr. 841 ()
      ots: Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE / Stellungnahme zur ...

      08:31 23.01.06



      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE / Stellungnahme zur Übernahme
      vom 19.01.2006

      Düsseldorf (ots) - Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG &
      Co. KG aA bedauern, dass es durch offenbar unvollständige und
      unsachgemäße Recherche zu einer fehlerhaften Berichterstattung von
      boerse.ARD.de gekommen ist.

      Tatsache ist:

      Das vorliegende Übernahmeangebot der seit 1994 bestehenden Carlyle
      International Inc., USA (nicht Carlyle Group-Delaware) wird vom
      Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG aA der Deutschen Börse zur
      Prüfung vorgelegt werden.

      Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom
      19.01.2006 ist bindend. Diese Gesellschaft ist mit ca. 93% aller
      Aktien Hauptaktionär der Cobracrest AG & Co. KG aA.

      Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass über den
      Wahrheitsgehalt der verbreiteten Fehlinformationen Deutsche und
      ggfls. US Amerikanische Gerichte entscheiden werden. Wir bedauern,
      dass der offensichtlich auf Chat Foren basierende Artikel
      vorübergehend einen massiven Kursverfall ausgelöst hat.

      Die ausführliche Stellungnahme unter www.cobracrest.com.

      Vorstand und Aufsichtsrat
      Cobracrest AG & Co. KG aA

      Originaltext: Cobracrest AG & Co. KG aA

      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58600

      Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58600.rss2

      ISIN: DE000A0AHTE5
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:46:03
      Beitrag Nr. 842 ()
      [posting]19.833.827 von Bukem77 am 23.01.06 08:43:58[/posting]Bist Du welche hast.


      Ein Schelm wer böses dabei denkt :laugh::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:46:30
      Beitrag Nr. 843 ()
      Warum wird keine Ansprechpartner dieser sogenannten Investmentgesellschaft Carlyle Int genannt, gibt es eine Telephonnr?
      Man findet viel über die Carlyle Int.:D

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      Company Report Price
      CARLYLE INTERNATIONAL INC Company Profile Report \$0.00 A Company Profile Report on CARLYLE INTERNATIONAL INC is not available, and you will not be charged for this report.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:46:45
      Beitrag Nr. 844 ()
      Nicht ärgern jeder der noch unter 5,23 Euro rein kommt ist ein Gewinner ;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:46:52
      Beitrag Nr. 845 ()
      wie würdet Ihr das sehen - gibt es nun morgen die ausführliche Version des Übernahmeangebotes - also die auf der neu lancierten Homepage?

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:47:07
      Beitrag Nr. 846 ()
      würde mich nicht wundern, wenn nach eröffung der kurs weiter absackt!!!

      die blöcke die letzten freitag verkauft worden sind waren nicht von kleinanlegern gewesen!!

      vorsicht ist geboten!!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:47:07
      Beitrag Nr. 847 ()
      [posting]19.833.777 von Blackrain am 23.01.06 08:40:28[/posting]Falsch gelegen ? Was bist Du denn für einer ? Diese lächerlichen Abwehrversuche zeigen doch, dass die vielen Kritiker recht hatten. Weiterhin gibt es keine relevanten Informationen zu den vielen genannten Firmen...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:47:12
      Beitrag Nr. 848 ()
      egal was ich mus 15 mile gut fahren heute
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:47:43
      Beitrag Nr. 849 ()
      Also hört auf zu bashen. Jetzt könnt Ihr keinen klar denkenden Menschen mehr verunsichern :cool:

      Kauft und gehört einfach mit zu den Gewinnern :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:47:45
      Beitrag Nr. 850 ()
      Ne, mich kann die Aktie mal ;) Ich hab Geld am Freitag veloren, seit dem denke ich meine Investmentstrategie um:)

      Aber euch viel Erfolg. Ist ja echt spannend was passiert
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:48:37
      Beitrag Nr. 851 ()
      ich werde heute 50000 €uro investieren nur ist eine frage wann:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:48:44
      Beitrag Nr. 852 ()
      Mädels ihr seit köstlich. Das Ding war kein Fake und es gibt ne Übernahme zu 5,23. Könnt ihr nicht lesen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:48:53
      Beitrag Nr. 853 ()
      die 5,23 Euro sind zugesichert :D

      Aber wer verkaufen will ich nehm sie gerne :kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:48:56
      Beitrag Nr. 854 ()
      sogar im euro am sonntag auf seite 32 wurde was negaives zu cobra im arikel frankfurt intern geschrieben!!!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:49:13
      Beitrag Nr. 855 ()
      [posting]19.833.859 von LordofShares am 23.01.06 08:47:07[/posting]Lordofshares hast Du diese seltsame Meldung mit dem
      2 Milliarden Börsengang noch?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:49:14
      Beitrag Nr. 856 ()
      So easy war es noch nie :cool::D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:49:34
      Beitrag Nr. 857 ()
      Ein ungutes Gefühl bleibt.
      Meine Nase sagt mir-Da stimmt was nicht.
      Also lasse ich die Finger davon.:look:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:49:58
      Beitrag Nr. 858 ()
      der preis von 5,23 ist definitiv bindend.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:50:09
      Beitrag Nr. 859 ()
      mal schauen ob ich nochmal unter 4 Euro nachlegen kann
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:50:38
      Beitrag Nr. 860 ()
      [posting]19.833.853 von kfe1000 am 23.01.06 08:46:30[/posting]nac KFE,

      wieder am spammen :laugh:

      Es soll doch morgen die Informationen geben - so sthet es jedenfalls auf der CC Homepage.

      Ich warte übrigens immer noch auf die Infos über Cinemaelectric Inc, da es ja angeblich ein Kinderspiel ist, Informationen über US-Firmen zu bekommen.

      Fakt ist, dass es im Netz zu kaum einer nicht-börsennotierten US Company Geschäftsberichte im Internet gibt. Ist übrigens in Deutschland nicht anders. Über den Bundesanzeiger gibt es ganz selten freiwillig hinterlegte Abschlüsse.

      Also bitte nicht wieder irgendwelche Müll reindeuten, wie das gestern schon hundertfach passiert ist. Ihr Aktionärsschützer - und Du bist nun wirklich nur als solcher auf WO tätig - sollte selbst seriös bleiben und nicht Fakten in seinem Interesse verdrehen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:50:39
      Beitrag Nr. 861 ()
      das gibt ärger für ard
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:50:48
      Beitrag Nr. 862 ()
      joo der Preis von 5,23 Euro ist bindent, wer lesen kann iat klar im Vorteil :)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:51:07
      Beitrag Nr. 863 ()
      Mich verunsichert immer wieder aufs Neue das ganze gemauschel, Carlyle, Cobra und Co. ist alles eine Firma.

      Naja, ich drück die Daumen!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:51:16
      Beitrag Nr. 864 ()
      ich hoffe für ard da entscheidet kein us gericht
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:51:25
      Beitrag Nr. 865 ()
      Die hohem Umsaetze vom Freitag kamen vor allem von Leer-Verkaeufern, die sich jetzt, wo die Uebernahme sicher ist, eindecken muessen, zu jedem Kurs! Sie werden abrasiert, er wird heute deutlich hochgehen!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:51:35
      Beitrag Nr. 866 ()
      Jetzt versucht jeder zu bashen um noch günstig an Stücke zu kommen ;)

      Versuchen kann man es ja mal :O
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:51:59
      Beitrag Nr. 867 ()
      München 2,65€, was war schlusskurs?

      Taxe in Frankfurt geht wieder runter, nur noch 2,65/2,75!

      Echt spannend
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:52:16
      Beitrag Nr. 868 ()
      frankfurt taxt nur 2,65 zu 2,75 gute nacht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:52:22
      Beitrag Nr. 869 ()
      die 5,23 Euro sind zugesichert, besser gehts nicht :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:52:37
      Beitrag Nr. 870 ()
      DAS WIRD HEUTE EIN SEHR SEHR SCHLECHTER TAG FÜR BOERSE ARD!!!! :look::eek::O

      P:DWER

      der froh ist noch für 2,55 reingekommen zu sein! :D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:52:43
      Beitrag Nr. 871 ()
      Geil :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:52:54
      Beitrag Nr. 872 ()
      das die letzten anleger ihre 5,23 bekommen war mir eigentlich klar. freitag würde nochmal günstig eingekauft
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:53:07
      Beitrag Nr. 873 ()
      Freu :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:53:16
      Beitrag Nr. 874 ()
      :laugh: LOL Taxe in Frankfurt gleich wie am Freitag

      XETRA 2,4€

      Das endet heute dick im Blut wenn der Kurs nichtmal mehr auf das Cobra Gepushe reagiert

      Das sagt wohl alles, der Klitscher wird als absolut unglaubwürdig angesehen :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:53:26
      Beitrag Nr. 875 ()
      Nochmal nachlegen unter 4 Euro, es lohnt sich :lick:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:53:28
      Beitrag Nr. 876 ()
      armes deutschland,wie weit sind wir gesunken???:(:(
      sogar das gute,sehen viele nicht mehr.:cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:53:53
      Beitrag Nr. 877 ()
      [posting]19.833.882 von kfe1000 am 23.01.06 08:49:13[/posting]Na klar, hier:

      Zitat von Cobracrest:

      "Die Cobracrest Internatinal Inc. USA, soll bis Ende des 1. Quartals 2006 an die AMEX oder NASDAQ geführt werden.

      Nach uns vorliegenden Unterlagen wird der Börsengang in den USA eine Größenordnung von ca. $ 2 MRD erreichen."
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:54:02
      Beitrag Nr. 878 ()
      Auktion im Xetra ist eröffnet, erste Indication: 2,31
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:54:23
      Beitrag Nr. 879 ()
      die wollen doch nur günstig an Stücke kommen :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:54:32
      Beitrag Nr. 880 ()
      machen sie sich keine sorgen. diese personen müssen short positionen glatt stellen. arme shorties eher
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:54:42
      Beitrag Nr. 881 ()
      eine ist sicher heute werde ich paar mile vedinen:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:54:53
      Beitrag Nr. 882 ()
      Alle die letzt Woche verkauft haben, bedankt Euch bei den Bashern.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:55:14
      Beitrag Nr. 883 ()
      [posting]19.833.893 von USBroker2006 am 23.01.06 08:49:58[/posting]Das ist definitiv nicht bindend!

      Falls überhaupt -wird es frühestens am 28.3.06 bindend - falls es nicht schon vorher zu einen squeeze out kommt - wäre viel günstiger für die übernehmende firma

      derzeit ist noch gar nichts bindend mein lieber usbroker (den broker glaub ich dir aber auch nicht)

      bislang gibt es nur die Behauptung von CC.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:55:22
      Beitrag Nr. 884 ()
      Xetra Indikation 2,40€
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:56:02
      Beitrag Nr. 885 ()
      Schaut Euch bitte mal Easy Software WKN:563400 an :eek::eek:
      2003 stand Easy bei 0,50€ und 2006 bei 7,05€ :cool:
      Freitag neues Jahreshoch+ auf TH geschlossen+12,08% :eek::lick:
      Ende Februar kommen die Jahreszahlen 50-100% sind möglich siehe 2004 u. 2005 :lick::cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:56:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:56:06
      !
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      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:56:08
      Beitrag Nr. 888 ()
      wenn der kurs auf dem niveau eröffnet steige ich auch ein
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:56:21
      Beitrag Nr. 889 ()
      Pressemitteilung vom 23.01.2006
      Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

      Stellungnahme zur Übernahme vom 19.01.2006


      Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG & Co. KG aA bedauern, dass es durch offenbar unvollständige und unsachgemäße Recherche zu einer fehlerhaften Berichterstattung von boerse.ARD.de gekommen ist.

      Tatsache ist:

      Das vorliegende Übernahmeangebot der seit 1994 bestehenden Carlyle International Inc., USA (nicht Carlyle Group-Delaware) wird vom Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG aA der Deutschen Börse zur Prüfung vorgelegt werden.

      Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom 19.01.2006 ist bindend. Diese Gesellschaft ist mit ca. 93% aller Aktien Hauptaktionär der Cobracrest AG & Co. KG aA.

      Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass über den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Fehlinformationen Deutsche und ggfls. US Amerikanische Gerichte entscheiden werden. Wir bedauern, dass der offensichtlich auf Chat Foren basierende Artikel vorübergehend einen massiven Kursverfall ausgelöst hat.

      Die ausführliche Stellungnahme unter www.cobracrest.com.

      Vorstand und Aufsichtsrat
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:56:53
      Beitrag Nr. 890 ()
      Cobra bitte melden.:laugh::laugh::laugh:


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      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:57:01
      Beitrag Nr. 891 ()
      Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass über den
      Wahrheitsgehalt der verbreiteten Fehlinformationen Deutsche und
      ggfls. US Amerikanische Gerichte entscheiden werden. Wir bedauern,
      dass der offensichtlich auf Chat Foren basierende Artikel
      vorübergehend einen massiven Kursverfall ausgelöst hat.:O
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:57:03
      Beitrag Nr. 892 ()
      Jo. da kann ich glatt nochmal nachlegen für 10 Riesen.:p
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:57:14
      Beitrag Nr. 893 ()
      armes deutschland:laugh::laugh::laugh::laugh:

      dann werden die amerikaner euch die stücke wegkaufen
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:58:14
      Beitrag Nr. 894 ()
      [posting]19.833.975 von USBroker2006 am 23.01.06 08:54:32[/posting]Benutzername: USBroker2006
      Registriert seit: 22.01.2006
      Benutzer ist momentan: Online seit 23.01.2006 08:48:42

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:58:20
      Beitrag Nr. 895 ()
      mein ordner xetra 20000 zu 1,80€ wird ausgefuhr weten wir:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:58:29
      Beitrag Nr. 896 ()
      2,40
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:58:42
      Beitrag Nr. 897 ()
      unglaublich was hier abgeht, da nimmt Cobra dazu Stellung und klärt die Unwahrheiten auf und hier wird immernoch Panik verbreitet, was für Spinner sind hier eigentlich unterwegs ??
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:59:11
      Beitrag Nr. 898 ()
      MAN MÜSSTE EUCH ALLE SPERREN LASSEN FÜR VERBREITUNG DER LÜGEN!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:59:28
      Beitrag Nr. 899 ()
      [posting]19.834.034 von Bukem77 am 23.01.06 08:58:29[/posting]Schwachsinn FFM bid 2,64 ask 2,75
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:59:52
      Beitrag Nr. 900 ()
      die stellungnahme von CC ist doch megasuper. Wird aber nicht reichen um den Kurs zu pushen (denk ich mal).

      Diese Stellungnahme ist so was von flach und beschuldigt andere für eigene Fehler (oder war der Kursverlust von 12Euro auf 1Euro auch wer anderer Schuld?)

      Cobracrest war alleine in der LAge die Börsenkaitaliserung von 1,2MRD Euro auf 100Mill. EUro zu zertrümmern!

      Das eine der wenigen Falten die man über cobracrest sagen kann!

      Viel Spass beim Geld verlieren
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:59:54
      Beitrag Nr. 901 ()
      [posting]19.834.042 von powerautomation am 23.01.06 08:59:11[/posting]BIN DEINER MEINGUNG !!! SPERREN DIESE IDIOTEN !
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:59:58
      Beitrag Nr. 902 ()
      Ich kauf alles unter 4 Euro. Verkauft nur. :p
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:00:16
      Beitrag Nr. 903 ()
      ba mleden irgendwelche flachpfeifen schon wieder falsche taxe

      2,65 2,75
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:00:23
      Beitrag Nr. 904 ()
      [posting]19.834.037 von BoersenfanWO am 23.01.06 08:58:42[/posting]da haben sich viele reingesteigert; es gibt aber auch User wie KFE, die auschließlich negativ zu und über Aktien posten. Solche User müssen mal traumatische Erlebnisse gehabt haben, die sie nun auf diese Art und Weise verarbeiten - ist wie mit mit den Müttern, die keine Kinder bekommen und sich dann einen Hund kaufen :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:00:40
      Beitrag Nr. 905 ()
      ihr postet sogar falsche rt kurse. das soll sich mal jemand in amerika trauen
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:00:48
      Beitrag Nr. 906 ()
      und steigend 2,70 ,280
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:00:58
      Beitrag Nr. 907 ()
      jetzt wieder 2,70 - 2,80
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:01:22
      Beitrag Nr. 908 ()
      Du schaust ja auch in Frankfurt und nicht Xetra
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:01:32
      Beitrag Nr. 909 ()
      wenn der kurs nicht steigen würde wäre mir klar wieso die deutsche wirtschaft so absackt
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:01:51
      Beitrag Nr. 910 ()
      Geil,...die Sache ist echt spannend,..;)

      Ich frage mich wann die Blase platzt und wie das dann dem Gefolge verklickert wird ;)!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:02:23
      Beitrag Nr. 911 ()
      [posting]19.834.076 von Bukem77 am 23.01.06 09:01:22[/posting]XETRA sieht man vor der Eröffnungsauktion nicht, was seid ihr für Schwätzer ?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:02:24
      Beitrag Nr. 912 ()
      Frankfurt 2,7-2,8€.Gleich gehts ab...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:02:27
      Beitrag Nr. 913 ()
      in usa würde niemand zögern da ständ der kurs vorbörslich bei 4,5
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:03:06
      Beitrag Nr. 914 ()
      :eek::eek::eek::eek:



      Ein heißer Tipp der gratis ist aber nicht umsonst !





      Sky Petroleum – HAUPTTHREAD – Hauptaktionär ist der Außenminister von
      Katar





      19.01.2005 Sky Petroleum beginnt mit Ölbohrungen





      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:03:24
      Beitrag Nr. 915 ()
      Alles was ich geschriben habe das schtimt:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:03:41
      Beitrag Nr. 916 ()
      Wer schnell ist bekommt evtl. noch welche für 3,xxxx
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:03:58
      Beitrag Nr. 917 ()
      Frankfurt 2,8-2,9. Langsam ist es auch´beim letzten angekommen, daß die Sache echt ist.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:04:05
      Beitrag Nr. 918 ()
      [posting]19.834.037 von BoersenfanWO am 23.01.06 08:58:42[/posting]Cobracrest hat überhaupt nichts aufgeklärt, sondern nur die boerse.ard-Berichterstattung angegriffen...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:04:05
      Beitrag Nr. 919 ()
      Frankfurt jetzt 2,80 zu 2,90. Mein eroeffnungstipp: 3
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:04:15
      !
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      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:04:45
      Beitrag Nr. 921 ()
      Erwarte eine sehr starke Eröffnung und sehr schnell Kurse deutlich über 4 Euro
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:05:07
      Beitrag Nr. 922 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      unter 3 bin ich dabei
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:05:46
      Beitrag Nr. 923 ()
      wäre ja auch zu schön gewesen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:05:50
      Beitrag Nr. 924 ()
      Fällt schon wieder 2,86
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:06:04
      Beitrag Nr. 925 ()
      2,90 xetra
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:06:05
      Beitrag Nr. 926 ()
      WIe ich vorhergesagt habe, es werden nur noch sehr wenige Stücke unter 4 Euro zu haben sein, hier werden nur noch wenige verkaufen,

      KZ 5,00 bis 5,50 EURO bis morgen früh
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:06:20
      Beitrag Nr. 927 ()
      yeeeeeeeeeeeeeeeeeees.
      Hab tatsächlich noch mal 10 k für 2,89 bekommen :D:D:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:06:35
      Beitrag Nr. 928 ()
      sollten wir nicht bei 3,80 anfangen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:06:40
      Beitrag Nr. 929 ()
      Da ist einfach zu viel kaputt gemacht worden am Freitag!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:06:46
      Beitrag Nr. 930 ()
      [posting]19.834.110 von LordofShares am 23.01.06 09:04:05[/posting]wo man dich sieht bist du am bashen. Und wenn ne Gewinnmeldung kommen würde mit 100% Steigerung zum Vorjahr, zu würdest noch die Nadel im Heuhaufen suchen. Frag mich was dir der ganze Negativ-Quatsch bringt ? Mein Gott, les doch mal die Stellungnahme, da steht das Dementi drin zu den Vorwürfen. Ich fasse es echt nicht :mad::mad::mad:.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:06:56
      Beitrag Nr. 931 ()
      glückwunsch an die coolen
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:07:14
      Beitrag Nr. 932 ()
      erwarte heute noch kurse unter 1,5€
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:07:21
      Beitrag Nr. 933 ()
      nope1974 :)

      :yawn:

      da kannste ja nun :look:
      ordentlich nachlegen :D

      :kiss:

      Abfrage 23.01.06 09:06:56

      Kursstellung 23.01.06 09:06

      Bid Preis 2,76

      Bid Stücke 2.000

      Ask Preis 2,90

      Ask Stücke 1.000

      Kurs 2,93

      Gehandelte Stücke 86.785
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:07:35
      Beitrag Nr. 934 ()
      So ich lege gerade nochmal richtig nach!
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:09:55
      Beitrag Nr. 935 ()
      Yeeeeeeeeeeeeeeeeees. Ich könnt mich kaputt lachen. So einfach war es noch nie und alles haben die Hosen voll.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:10:24
      Beitrag Nr. 936 ()
      ich warte:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:11:44
      Beitrag Nr. 937 ()
      Auf wen wartest du Mr Pimpek?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:11:49
      Beitrag Nr. 938 ()
      [posting]19.834.149 von BoersenfanWO am 23.01.06 09:06:46[/posting]Das einzige, was Cobracrest jetzt noch helfen würde, wären Fakten. Aber gerade die bringen sie nicht. Stattdessen werden diejenigen angegriffen, die nach den Fakten fragen !
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:13:11
      Beitrag Nr. 939 ()
      [posting]19.834.193 von LordofShares am 23.01.06 09:11:49[/posting]:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:13:13
      Beitrag Nr. 940 ()
      Der von den Bashern herbeigesehnte Kurseinbruch ist trotz lauer Richtigstellung seitens CC ausgeblieben - das ist schon mal ein gutes Zeichen. Spannend wird es aber eigentlich erst morgen, wenn die Details kommen. Werde mich bis dahin abmelden, sofern nicht News kommen oder wieder haarsträubende Verdrehungen kommen wie gestern teilweise geschehen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:13:28
      Beitrag Nr. 941 ()
      [posting]19.834.193 von LordofShares am 23.01.06 09:11:49[/posting]keine ahnung von börse aber mitreden:laugh:

      wie viele von euch

      es ist einfach fakt das die 5,23 fest sind.
      oder es geht auf die pritsche
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:14:35
      Beitrag Nr. 942 ()
      [posting]19.834.193 von LordofShares am 23.01.06 09:11:49[/posting]Genauso wie bei Realtos vor 2 Jahren...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:15:07
      Beitrag Nr. 943 ()
      NA SEIT IHR ALLE RAUS???

      ORDERBUCH DES GRAUENS KANN ICH DA NUR SAGEN!!!!

      ich sehe schon die 2,61€ im Orderbuch!!!!:(
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:16:10
      Beitrag Nr. 944 ()
      [posting]19.834.205 von Art Bechstein am 23.01.06 09:13:13[/posting]Das es jetzt steigt ist klar, es kaufen alle die sich übers Wochenende bequatschen haben lassen.
      Warte mal 2-3 Stunden ab, ...;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:16:38
      Beitrag Nr. 945 ()
      [posting]19.834.138 von Der_Zirkel am 23.01.06 09:06:20[/posting]Leider gibt es bis 09:07 Uhr überhaupt keinen Kurs bei 2,89 Euro. Man sollte sich beim Posten schon etwas Mühe geben.:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:16:45
      Beitrag Nr. 946 ()
      viele versauen sich gerade ihr image.

      wenn der kurs nicht bei ca 5 schliesst lach ich mich echt tot
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:17:02
      Beitrag Nr. 947 ()
      Pressemitteilung vom 23.01.2006
      Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

      Stellungnahme zur Übernahme vom 19.01.2006


      Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG & Co. KG aA bedauern, dass es durch offenbar unvollständige und unsachgemäße Recherche zu einer fehlerhaften Berichterstattung von boerse.ARD.de gekommen ist.

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      Pressemitteilung vom 20.01.2006
      Aktionäre erhalten Barangebot von € 5,23 je Aktie


      Der Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG & Co. KG aA wurde heute von der Investmentgesellschaft Carlyle International Inc., USA darüber informiert, dass sie zum heutigen Tage bereits ca. 93% der gesamten stimmberechtigten Aktien der Cobracrest AG & Co. KG aA hält.

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      Pressemitteilung vom 12.01.2006
      Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE



      Beteiligung an IN motion AG mit Gewinn veräußert.

      Weltweiter Verkauf von Hoodia Produkten startet am 13.01.2006.

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      Pressemitteilung vom 06.01.2006
      Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

      Übernahmeangebot nun amtlich

      Cobracrest Associates Ltd., London, Mehrheitsaktionärin der Cobracrest AG & Co. KG aA teilt mit, dass Sie ihren kompletten Aktienanteil der deutschen Tochter an den US- Partner veräußern wird.

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      Pressemitteilung vom 31.12.2005
      Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

      Konzern trennt sich von Immobilien
      Clubber Love und Clubber Hoodia bereits in der Herstellung

      Der Konzern gibt den Verkauf seiner Immobiliensachwerte bekannt. Der Kaufvertrag wurde unterzeichnet. Der Kaufpreis wurde bereits durch den Käufer erbracht. Mit dem Verkauf wurde ein Nettoerlös von € 1.250.000,00 erzielt.

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      Pressemitteilung vom 15.12.2005
      Cobracrest AG & Co. KG aA - WKN A0AHTE 15.12.2005, 20:22 Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------
      Großaktionär strebt zum Börsengang in Amerika Erhöhung seines Anteils an der Cobracrest an.
      Die Cobracrest Associates Ltd. in London will ihren Anteil an der Deutschen Tochter auf bis zu 90% erhöhen. Ein Squeeze out bei der Cobracrest AG & Co. KG aA schließt die Cobracrest Associates Ltd. London derzeit aus.


      Details | An einen Freund senden



      Pressemitteilung vom 30.11.2005
      Cobracrest AG & Co. KGaA – WKN A0AHTE

      Cobracrest AG & Co. KGaA übernimmt Mehrheit an NicStic AG, Schweiz

      Weltweites Patent an „rauch- und tabakfreier“ Zigarette

      Die Unternehmen Cobracrest AG & Co. KGaA und NicStic AG, Schweiz haben in einem ersten Schritt die Übernahme von 52% an der NicStic AG, Schweiz vereinbart. Die NicStic AG hat weltweit eine Monopolstellung erlangt, indem sie die „rauch- und tabakfreie Zigarette“ entwickelt hat.

      Details | An einen Freund senden



      Pressemitteilung vom 29.11.2005
      Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

      Cobracrest übernimmt die Marke Hoodia®. Damit eröffnet sich alleine in Deutschland ein Markt von jährlich 25 Mrd. €
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:18:51
      Beitrag Nr. 948 ()
      [posting]19.834.208 von USBroker2006 am 23.01.06 09:13:28[/posting]:laugh:

      Du bist lustig. Zitat: "es ist einfach fakt das die 5,23 fest sind." An der Börse ist nur eines Fakt: dass nichts fest ist. Wie sagtest Du so schön: keine Ahnung von Börse...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:21:14
      Beitrag Nr. 949 ()
      Pressemitteilung vom 23.01.2006
      Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

      Stellungnahme zur Übernahme vom 19.01.2006


      Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG & Co. KG aA bedauern, dass es durch offenbar unvollständige und unsachgemäße Recherche zu einer fehlerhaften Berichterstattung von boerse.ARD.de gekommen ist.

      Tatsache ist:

      Das vorliegende Übernahmeangebot der seit 1994 bestehenden Carlyle International Inc., USA (nicht Carlyle Group-Delaware) wird vom Vorstand der Cobracrest AG & Co. KG aA der Deutschen Börse zur Prüfung vorgelegt werden.

      Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom 19.01.2006 ist bindend. Diese Gesellschaft ist mit ca. 93% aller Aktien Hauptaktionär der Cobracrest AG & Co. KG aA.

      Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass über den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Fehlinformationen Deutsche und ggfls. US Amerikanische Gerichte entscheiden werden. Wir bedauern, dass der offensichtlich auf Chat Foren basierende Artikel vorübergehend einen massiven Kursverfall ausgelöst hat.

      Die ausführliche Stellungnahme unter www.cobracrest.com.

      Vorstand und Aufsichtsrat
      Cobracrest AG & Co. KG aA
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:23:59
      Beitrag Nr. 950 ()
      Morgen Leute hat mal wer nen RT für mich.

      Thanx a lot

      Mexx:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:24:23
      Beitrag Nr. 951 ()
      Kein Wunder das nix hoch geht wenn jeder verkaufen will ;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:24:45
      Beitrag Nr. 952 ()
      Wenn ich mir so die einzelnen Volumina betrachte sind nur Kleinzocker drin.

      Erklärung dazu :

      Übers Wochenende haben die Banken`, Fonds und Versicherungen beschlossen, nichts vom großen Kuchen zu nehmen.
      Es soll als Geschenk alles den Kleinanlegern bleiben
      :D:D:D:cry::cry::cry::laugh::laugh::p
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:24:52
      Beitrag Nr. 953 ()
      ihr hab aktien [papier] und die anderen geld :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:25:02
      Beitrag Nr. 954 ()
      Cobracrest AG & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N.
      23.01.06 09:24:05 Uhr

      2,80 EUR

      +6,06% [+0,16]
      Börse: Frankfurt

      Berlin Frankfurt München Stuttgart Xetra

      Aktualisieren

      KursdatenAktuell
      2,80

      Zeit
      23.01.06 09:24:05

      Diff. Vortag
      +6,06 %

      Tages-Vol.
      320.317

      Geh. Stück
      113.092

      Geld
      2,80

      Brief
      2,85

      Zeit
      23.01.06 09:24:10

      Geld Stk.
      1.000

      Brief Stk.
      1.000

      Vortag
      2,64

      Eröffnung
      2,90

      Hoch
      2,90

      Tief
      2,72
      StammdatenWKN
      A0AHTE

      ISIN
      DE000A0AHTE5
      Letzte Kurse Zeit Kurs Volumen
      09:24:05 2,80 4000
      09:23:20 2,79 500
      09:22:44 2,78 350
      09:22:01 2,78 666
      09:21:25 2,75 9000
      09:19:34 2,72 850
      09:19:19 2,72 4500
      09:18:00 2,74 500
      09:17:06 2,75 125
      09:16:42 2,76 1000
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:26:15
      Beitrag Nr. 955 ()
      ich sehe aber eher das der kurs steigt.

      @lord

      es gibt dinge an der börse die darf man nicht verdrehen.
      hätte diesem deutschen forum mehr zugetraut.

      lies mal in usa über cobracrest. man hat viel gelacht
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:26:39
      Beitrag Nr. 956 ()
      oh wie warm 23 grad
      ich trade aus hurgada in ägypten:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:28:52
      Beitrag Nr. 957 ()
      Also.....
      eine Frechheit was einige hier schreiben..!!!!
      Ich bin Anlageberater und nicht engagiert...
      Bei einem seriösen Übernahme oder Abfindungsangebot gibt es am Tag des Angebotes normalerweise keine Chance mehr aufzuspringen...
      Ich könnte hier mind. 20 seriöse Beispiele geben...
      Es gibt keine Schnäppchen an der Börse !!!!!!!!!
      Ein Freund von mir hat am Freitag gekauft,,,,
      Schiffbruch erlitten,,,,heute morgen zum ersten Kurs bei 2,90 alles bestens verkauft, den Verlust in Kauf genommen,,
      und Lehrgeld gezahlt...
      Ob es noch zu höheren Kursen heute kommen kann...????
      Na klar,,,so ist börse....
      ob das alles hier aber seriös abgeht..:laugh:
      die frage beantworte ich nicht...!!!!!!
      wer sie sich nicht selber beantworten kann, hat an der börse nichts zu suchen, oder er hat zuviel Gier und Geld..:cry:
      viel Spass beim Hoffen,,,Bangen und nochmal richtig günstig nachlegen....
      gruss
      gamble
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:29:42
      Beitrag Nr. 958 ()
      [posting]19.834.325 von USBroker2006 am 23.01.06 09:26:15[/posting]Mit diesem Posting hast Du Dich endgültig disqualifiziert...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:29:49
      Beitrag Nr. 959 ()
      also doch jetzt investiert pimpert?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:30:27
      Beitrag Nr. 960 ()
      Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom 19.01.2006 ist bindend.

      von carlyle international erwarte ich noch eine stellungnahme!

      danach steht der kurs bei 5 euro !! :lick::cool:

      vorstände von cobra sind in deutschland!!!
      die würden nicht in deutschland bleiben, wenn ihnen wegen gefakter meldung der knast droht!!!

      überlegt selbst mal!!!

      keiner kann es so recht glauben wegen der übernahme von 5,23 euro, aber es wird so kommen!! wetten :cool::D


      ich wurde heute auch überzeugt!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:33:01
      Beitrag Nr. 961 ()
      für mich ist der Fall Cobra und das Übernahmeangebot der grösste Betrugsfall an der deutschen Börse seit ende des Neuen Marktes !im entry standard laufe derzeit auch einige ungereimtheiten ab , wie einst im NM , nur werden die ersten Betrugsfälle im Entry Standard wohl nicht vor 2008 ans Tageslicht kommen , das liegt auch daran , weil es in Deutschland keine Instution gibt , die an der Aufdeckung von Betrügerein an der deutschen Börse nicht interessiert ist
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:33:14
      Beitrag Nr. 962 ()
      [posting]19.834.346 von gamblechamp am 23.01.06 09:28:52[/posting]Richtig so ;););)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:34:09
      Beitrag Nr. 963 ()
      [posting]19.834.346 von gamblechamp am 23.01.06 09:28:52[/posting]Kann dir nur beipflichten.

      Habe ich vorhin schon gepostet aber keiner hat reagiert.

      Habe ende des Jahres bei der Übernahme der Arxes AG mitgemacht da lief es seriöser ab als hier.

      Aber trotzdem allen anderen viel Glück

      Rechner:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:34:32
      Beitrag Nr. 964 ()
      Für solche Börsengeschäfte ist Deutschland doch ein sehr sicherer Ort:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:34:54
      Beitrag Nr. 965 ()
      berater????

      habt ihr 0 ahnung vom freien markt?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:39:20
      Beitrag Nr. 966 ()
      Und genau WEIL hier soviele negativ eingestellt sind wird der Kurs heute noch ordentlich steigen, schätze auf ca. 4-4,30€ geht das heute noch locker:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:39:52
      Beitrag Nr. 967 ()
      das die übernahme nicht seriös abläuft sehe ich auch. aber sie wird ablaufen und ihr bekommt eure 5,23 die ihr garnicht verdient habt.

      geht erstmal zur university
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:40:09
      Beitrag Nr. 968 ()
      [posting]19.834.325 von USBroker2006 am 23.01.06 09:26:15[/posting]Wo wird denn in den usa über cobracrest geschrieben?:laugh:
      wetten, daß Du keine Quelle nennen kannst, man könnte Dich
      dann als Lügner bezeichnen.:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:41:06
      Beitrag Nr. 969 ()
      Betrug???? Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Die einzigen die hier das ganze anzweifeln war der ARD Fritze und die ganzen Leute hier die das geglaubt haben. Cobra hat bis jetzt nichts falsch gemacht. Sie haben die Öffentlichkeit darüber informiert. Also alles ok. Morgen gibt es dann die Details. Ich rechne aber heute noch mit einer Stellungnahme des Aufkäufers.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:41:44
      Beitrag Nr. 970 ()
      [posting]19.834.426 von kfe1000 am 23.01.06 09:40:09[/posting]stupid:laugh::laugh:

      ich soll dir meine quellen nennen:laugh:

      so leute wie dich braucht keiner
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:41:52
      Beitrag Nr. 971 ()
      Richtig so, USBroker
      hau ordentlich drauf.
      Schließlich hast DU dich ja heute als BERATER hier angeldet !!
      Wenn mal die Pusher gesucht werden, brauchst DU dich ja nur verstecken !:rolleyes::rolleyes::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:43:32
      Beitrag Nr. 972 ()
      KOMMT !!! LASST UNS AUCH ALLE EINE ÜBERNAHMEANGEBOT VERFASSEN :laugh:

      Ich beabsichtige ......bla bla blaaaaaa

      ROTFL :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:44:19
      Beitrag Nr. 973 ()
      [posting]19.834.439 von juxifuxi am 23.01.06 09:41:52[/posting]ich bin kein berater oder so.

      ich brauch nur was zu lachen. euch deutsche sollte man von der übernahme ausschliessen.

      Mrs Merkel!!!!!!!

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:44:36
      Beitrag Nr. 974 ()
      ROTFL??? ROFL ;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:45:50
      Beitrag Nr. 975 ()
      [posting]19.834.421 von TischtennisFranz am 23.01.06 09:39:20[/posting]denke ich auch dass die negative Stimmung bedeutet dass der Kurs momentan arg gedrückt ist und heute durchaus noch positiv überraschen könnte indem er in Richtung 3,50€ läuft.

      Wenn erst die angekündigte Website online ist, könnte das viele veranlassen doch wieder einzusteigen.

      Immerhin gäbs ja momentan fast ne 90%-Chance wenn die Übernahme doch noch klappen sollte.
      Für eine kleine Zock-Position allemal reizvoll....


      .
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:46:32
      Beitrag Nr. 976 ()
      [posting]19.834.457 von ReneSJB am 23.01.06 09:44:36[/posting]ich glaub ich werde meine freund in usa anrufen. anscheinend will ja keiner kaufen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:48:15
      Beitrag Nr. 977 ()
      Die Amis werden heute Mittag die Stücke schon wegkaufen. Schließlich ist so ne Übernahme für die nix neues. Und wer kenn in den USA schon ARD :laugh:

      Ich hab jetzt30 K für 2,70 insgesamt. Hatte auch was gutes wenn ich ehrlich bin. Jetzt heisst es zurück lehnen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:55:16
      Beitrag Nr. 978 ()
      Ihr Lemminge wollt doch abgezockt werden :laugh: Ihr braucht das doch

      gebts zu :D

      Unglaublich wieviel Dummheit an der Börse zu finden ist
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:56:27
      Beitrag Nr. 979 ()
      wo sind eigentlich @qyx und @firmenrecherche...

      wurden die nur bis sonntag bezahlt?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:57:34
      Beitrag Nr. 980 ()
      Warum ist denn der aktuelle Börsenkurs dem Vorstand so wichtig? Kann ihm doch nach der Übernahme egal sein.

      Dies gilt natürlich auch für diejenigen, die an das Übernahmeangebot glauben.

      Ich habe mich jedenfalls noch nie darüber aufgeregt, daß jemand Übernahmeangebote für Aktien, die ich besessen habe, angezweifelt hat. Ich habe einfach kassiert. Wo ist hier also das Problem?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:59:23
      Beitrag Nr. 981 ()
      [posting]19.834.485 von Der_Zirkel am 23.01.06 09:48:15[/posting]Nenn bitte beispiele für Übernahmen der Carlyle International?:laugh::laugh:

      Der überwiegende Teil der Käufer von heute sitzt schon auf Verlusten, tiefer wie 20 cents wird es schon nicht gehen,
      den letzten beissen die Hunde.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 09:59:24
      Beitrag Nr. 982 ()
      Falls jemand einen neuen Thread ueber Cobracrest aufmachen will, hier Ideen fuer Ueberschriften:

      - cobracrest - cash oder crash?
      - Schlachtefest bei Cobracrest
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:00:10
      Beitrag Nr. 983 ()
      x50y --- im gegensatz zu dir sind wir nicht bei 2 euro raus ....he,he

      ausserdem was interessiert dich unsere kohle?
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:00:27
      Beitrag Nr. 984 ()
      [posting]19.834.580 von Kalchas am 23.01.06 09:57:34[/posting]friend and family

      ich lache.

      jetzt hab ihr die chance und keiner will

      das ist deutschland
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:04:17
      Beitrag Nr. 985 ()
      na was ist mit eure übernahme
      was ist mit anleger die haben bei 4 bis 5 €uronen gekauf
      heute gehen wir alle zusammen richtung 2 €
      :D
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:04:36
      Beitrag Nr. 986 ()
      Habe mich heute Morgen von meinen Cobracrest zu 2,80€ verabschiedet:D:D:D

      Mir ist einfach nicht ganz wohl bei der Sache, die Firma macht bei näherer Betrachtung alles andere als einen guten Eindruck:mad::mad:

      Wünsche aber allen investierten noch viel Glück mit diesem Zock ( habe selbst nur ein paar hundert Talerchen mit CC verdient) !!!

      Gonzo72:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:05:21
      Beitrag Nr. 987 ()
      @kfe ....na und ...

      kaufe oder kaufe keine...

      deine entscheidung ...

      was willst du von uns?

      deine prognose ist nur dämlich...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:08:32
      Beitrag Nr. 988 ()
      :D

      Benutzerprofil
      Benutzername: USBroker2006
      User wurde gesperrt
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:10:05
      Beitrag Nr. 989 ()
      Fakt ist: Cobracrest liefert nach wie vor keinerlei Fundamentaldaten zu den vielen Firmen, die in ihren Pressemitteilungen genannt werden. Von Cobracrest kommt nichts außer Anschuldigungen. Ein sicheres Zeichen dafür, dass die Sache oberfaul ist...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:11:27
      Beitrag Nr. 990 ()
      [posting]19.834.702 von nkelchen am 23.01.06 10:08:32[/posting]Endlich...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:11:34
      Beitrag Nr. 991 ()
      [posting]19.833.778 von nope1974 am 23.01.06 08:40:28[/posting]:laugh::laugh:

      Heute ist dein grosser Tag!!!
      812 von nope1974 23.01.06 08:33:55 Beitrag Nr.: 19.833.706
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben Cobracrest AG & Co. KGaA

      wollte eigendlich nochmal unter 4 Euro nachlegen ,das kann ich jetzt vergessen mist

      :D
      nk
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:11:51
      Beitrag Nr. 992 ()
      m pimpek...

      ja,ja ....eure prognosen und das ganze geschwallle waren bisher nur heisse luft...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:13:42
      Beitrag Nr. 993 ()
      ich habe paar 24000 baybys von Amarillo wkn 917640 im nest hingeliegt :cool:
      Kauf auch mit amarillo kann man gute gewinne eifahren meine sin schön um 0,07 cent geschtigen
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:14:49
      Beitrag Nr. 994 ()
      @lord --- FAKT iss,dass sie die übernahme über die bühne bekommen müssen...alles andere ist uninteressant...
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:14:50
      Beitrag Nr. 995 ()
      Da Cobra eure Mails so zügig beantwortet hat habe ich Freitag Abend mal angefragt wie sie sich die Sache erklären das Carlyle International die fehlenden Prozente nicht einfach auf dem markt erwirbt, sondern lieber doppeltsoviel Geld verschleudert.

      Noch keine Antwort da, mal sehen was kommt ;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:15:17
      Beitrag Nr. 996 ()
      Also ich sehe die Sache so.

      Cobra trifft heute morgen folgende Aussage:

      "Das Übernahmeangebot der Carlyle International Inc., USA vom 19.01.2006 ist bindend. Diese Gesellschaft ist mit ca. 93% aller Aktien Hauptaktionär der Cobracrest AG & Co. KG aA."

      Für mich heisst das, so eine Aussage kann man nur treffen, wenn man diese 93 Prozent bereits überprüft hat.

      Am Freitag nach der Verkündung ist das teil ja gleich Richtung 5 Euro los maschiert. Warum ist sie gefallen?? Denkt doch mal drüber nach.
      Es war aufgrund des ARD Berichts. Und das war alles.

      Ich halte mich an obiger Aussage der Cobra fest.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:15:35
      Beitrag Nr. 997 ()
      das ganze hier ist mir zu wild...:confused:
      habe mein eigenes bild vom unternehmen gemacht
      und verkaufsorder bei 5,12 euro gesetzt....
      freue mich in den nächsten tagen ...
      zagor :look:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:16:10
      Beitrag Nr. 998 ()
      [posting]19.834.702 von nkelchen am 23.01.06 10:08:32[/posting]nee onkel,

      jetzt steht drin, --Mitgliedschaft durch u s e r--beendet.

      kassier-;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:16:14
      Beitrag Nr. 999 ()
      Sehr verhaltener Umsatz heute, aber was solls, wird nach erscheinen der Umtauschwebsite sicherlich wieder anziehen. Glaube dass wir heute die 3 EUR sicherlich sehen werden.

      Viel Erfolg beim Investment.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 10:16:26
      Beitrag Nr. 1.000 ()
      ich habe gerade meine amarillo verkauf und 1640 gut gefahren:D
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