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    BGB-InfoV (teil-)rechtswidrig. Alles widerruflich!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.07 17:58:23 von
    neuester Beitrag 17.01.07 09:34:46 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.105.508
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      Avatar
      schrieb am 16.01.07 17:58:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ja gibts denn das?! Bislang streiten die Gerichte noch über die Wirksamkeit der BGB-InfoV und das beigefügte Belehrungsmuster. Zuletzt die unternehmerfeindliche Entscheidung des LG Koblenz 12 S 128/06. Und dann guckst Du hier: http://www.belehrungsrecht.de/..

      Die These von Masuch zur normenhierarchischen Hochstufung ist jedenfalls Geschichte.

      Für diejenigen, die mit dem Fachchinesisch nichts anfangen können. Das von den meisten Unternehmern verwandten Belehrungen richten sich an einem gesetzlichen Belehrungsmuster aus. Dieses hat diverse Fehler. Das ist seit langem bekannt und so auch entschieden. Bislang hat man die dem Belehrungsmuster entsprechenden Belehrungen trotzdem lange Zeit noch durchgehen lassen. Nach dem neuen Ansatz von Faustmann (und diesem jüngsten Urteil) riecht es schwer danach, dass die Belehrungen unwirksam sind. Wer betroffen ist, unbedingt lesen.

      Bitte keine vorschnellen Postings im Sinne von: "Ist ja bloß eine Mindermeinung.." Sondern berücksichtigen, dass bislang offensichtlich noch von niemandem bei Gericht thematisiert (sprich: hat noch keiner bemerkt). Also: argumentative Auseinandersetzung gewünscht!

      S.

      P.S.:
      Das wir teuer für Unternehmer und Staat.
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 18:09:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      ..ach ja, noch kurz zu der Folge: Gemäß § 355 III S.3 BGB sind Geschäfte mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung unbefristet widerruflich.

      Betrifft:
      Haustür
      Fernabsatz
      Verbraucherkreditverträge
      Finanzierungsleasing
      etc..

      Kurz gesagt: Alle Geschäfte, an dem so eine Belehrung dranhängt..
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 18:38:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.962.221 von s135012 am 16.01.07 18:09:42..ich bitte die Zahl der Rechtschreib- und Grammatikfehler zu entschuldigen. Es war ein langer Tag.

      Bemerkenswert erscheint mir jedenfalls, dass Faustmann meint, dass die Belehrungsfehler, die auf dem gesetzlichen Muster beruhen, nicht abmahnfähig sind.
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 20:45:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.01.07 09:34:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein neuerlicher Beweis, daß selbst unsere Justizministeriumshansdämpflinge nicht mehr wissen, wie die eigenen Gesetze funktionieren.

      Letztens wäre ich mal sogar schon froh gewesen, wenn diese Herrschaften wenigstens nach ihren eigenen Regeln korrekt von DM auf Euro hätten umrechnen können.


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