BGB-InfoV (teil-)rechtswidrig. Alles widerruflich!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.01.07 17:58:23 von
neuester Beitrag 17.01.07 09:34:46 von
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Ja gibts denn das?! Bislang streiten die Gerichte noch über die Wirksamkeit der BGB-InfoV und das beigefügte Belehrungsmuster. Zuletzt die unternehmerfeindliche Entscheidung des LG Koblenz 12 S 128/06. Und dann guckst Du hier: http://www.belehrungsrecht.de/..
Die These von Masuch zur normenhierarchischen Hochstufung ist jedenfalls Geschichte.
Für diejenigen, die mit dem Fachchinesisch nichts anfangen können. Das von den meisten Unternehmern verwandten Belehrungen richten sich an einem gesetzlichen Belehrungsmuster aus. Dieses hat diverse Fehler. Das ist seit langem bekannt und so auch entschieden. Bislang hat man die dem Belehrungsmuster entsprechenden Belehrungen trotzdem lange Zeit noch durchgehen lassen. Nach dem neuen Ansatz von Faustmann (und diesem jüngsten Urteil) riecht es schwer danach, dass die Belehrungen unwirksam sind. Wer betroffen ist, unbedingt lesen.
Bitte keine vorschnellen Postings im Sinne von: "Ist ja bloß eine Mindermeinung.." Sondern berücksichtigen, dass bislang offensichtlich noch von niemandem bei Gericht thematisiert (sprich: hat noch keiner bemerkt). Also: argumentative Auseinandersetzung gewünscht!
S.
P.S.:
Das wir teuer für Unternehmer und Staat.
Die These von Masuch zur normenhierarchischen Hochstufung ist jedenfalls Geschichte.
Für diejenigen, die mit dem Fachchinesisch nichts anfangen können. Das von den meisten Unternehmern verwandten Belehrungen richten sich an einem gesetzlichen Belehrungsmuster aus. Dieses hat diverse Fehler. Das ist seit langem bekannt und so auch entschieden. Bislang hat man die dem Belehrungsmuster entsprechenden Belehrungen trotzdem lange Zeit noch durchgehen lassen. Nach dem neuen Ansatz von Faustmann (und diesem jüngsten Urteil) riecht es schwer danach, dass die Belehrungen unwirksam sind. Wer betroffen ist, unbedingt lesen.
Bitte keine vorschnellen Postings im Sinne von: "Ist ja bloß eine Mindermeinung.." Sondern berücksichtigen, dass bislang offensichtlich noch von niemandem bei Gericht thematisiert (sprich: hat noch keiner bemerkt). Also: argumentative Auseinandersetzung gewünscht!
S.
P.S.:
Das wir teuer für Unternehmer und Staat.
..ach ja, noch kurz zu der Folge: Gemäß § 355 III S.3 BGB sind Geschäfte mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung unbefristet widerruflich.
Betrifft:
Haustür
Fernabsatz
Verbraucherkreditverträge
Finanzierungsleasing
etc..
Kurz gesagt: Alle Geschäfte, an dem so eine Belehrung dranhängt..
Betrifft:
Haustür
Fernabsatz
Verbraucherkreditverträge
Finanzierungsleasing
etc..
Kurz gesagt: Alle Geschäfte, an dem so eine Belehrung dranhängt..
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.962.221 von s135012 am 16.01.07 18:09:42..ich bitte die Zahl der Rechtschreib- und Grammatikfehler zu entschuldigen. Es war ein langer Tag.
Bemerkenswert erscheint mir jedenfalls, dass Faustmann meint, dass die Belehrungsfehler, die auf dem gesetzlichen Muster beruhen, nicht abmahnfähig sind.
Bemerkenswert erscheint mir jedenfalls, dass Faustmann meint, dass die Belehrungsfehler, die auf dem gesetzlichen Muster beruhen, nicht abmahnfähig sind.
Ein neuerlicher Beweis, daß selbst unsere Justizministeriumshansdämpflinge nicht mehr wissen, wie die eigenen Gesetze funktionieren.
Letztens wäre ich mal sogar schon froh gewesen, wenn diese Herrschaften wenigstens nach ihren eigenen Regeln korrekt von DM auf Euro hätten umrechnen können.
Letztens wäre ich mal sogar schon froh gewesen, wenn diese Herrschaften wenigstens nach ihren eigenen Regeln korrekt von DM auf Euro hätten umrechnen können.
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