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    Abgeltungssteuer bei \"Daytradern\" > Steuern zahlen auf Verluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.07 12:09:20 von
    neuester Beitrag 11.02.07 20:22:24 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.110.943
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      Avatar
      schrieb am 09.02.07 12:09:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin, aus einem Steuerberater-Newsletter:

      2. WICHTIG: Ausgaben im Zusam-menhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen und Veräußerungsge-winnen können NICHT mehr abge-zogen werden. Also kein Abzug von Schuldzinsen oder von Transakti-onskosten!

      Das bedeutet für mich nach aller Logik:

      Wenn ein aktiver Daytrader (Scalper) in einem Jahr brutto 30000 Eur
      "erwirtschaftet", dummerweise aber 35000 Eur Transaktionskosten hatte (diese Fälle gibt es), dann darf(!) er demnach in Zukunftauf diesen REALEN(!) Verlust(!) von 5000 Eur noch einmal ca. grob 7500 Eur Steuern zahlen?!?!

      Ich lach mich schlapp, das kann nur ein Witz sein...

      Bitte um Aufklärung, bitte sagt mir einer, daß dieser Wahnsinn nicht wahr ist.

      Gruß
      Merkur
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 12:29:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meiner Meinung zählen die Transaktionskosten zu
      den Anschaffungskosten und mindern somit direkt
      den Nettogewinn.

      Schuldzinsen für einen WP-Kredit sind in der Tat
      Werbungskosten und somit zukünftig besser zu
      vermeiden. Hier gibt es ja hinreichend Anlage-
      alternativen.
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 12:33:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein, das wird eben nicht mehr so sein, es steht ausdrücklich im Entwurf: Bemessungsgrundlage ist der Brutto-Gewinn.

      Es ist klar, im Moment interessiert das keine Sau, aber in 2009, wenn dann alles zu süät ist, ist das Geschrei dann groß...
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 12:41:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.544.520 von Merkur_ am 09.02.07 12:33:39Dann gib doch bitte mal einen Beleg für
      Deine Aussage an - ich habe eben in dem
      PDF gesucht und keinen Hinweis auf Bruttogewinn
      gefunden.
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 12:49:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      II. Bemessungsgrundlage
      II. Tax Basis
      1. Steuerpflichtig sind die laufenden Brutto-Einnahmen und die „Brutto-Gewinne“ aus Veräußerungsge-schäften.

      2. WICHTIG: Ausgaben im Zusam-menhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen und Veräußerungsge-winnen können NICHT mehr abge-zogen werden. Also kein Abzug von Schuldzinsen oder von Transakti-onskosten!
      ----------

      So steht es in dem Steuerberater-Brief, und ich denke, die haben merh Ahnung als Du oder ich.

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      Avatar
      schrieb am 09.02.07 13:05:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.544.944 von Merkur_ am 09.02.07 12:49:37geplanter § 20 Abs. IV EStG:

      „(4) Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung und den Anschaffungskosten."

      Und die Transaktionskosten beim Kauf gehören schon immer zu den Anschaffungs(neben)kosten. Da wird sich nichts ändern. Die Transaktionskosten beim Verkauf sind bislang auch schon keine Werbungskosten, sondern Veräußerungskosten und damit direkt abziehbar. Insofern dürfte es eigentlich zu keiner Schlechterstellung kommen. Wer natürlich Tausende Euro an Depotgebühren, Verwaltungsgebühren, Wertpapierkreditzinsen o.ä. bezahlt, der ist mit der Neuregelung arm dran.

      Alles in allem: cool bleiben, das ist ein GesetzesENTWURF, da fließt noch viel Wasser die Elbe runter. Vielleicht einigt man sich wie bei der Umsatzsteuer:

      Die einen sagen (vor der Wahl): "Wir erhöhen überhaupt nicht", die anderen sagen: "Wir erhöhen um zwei Prozent" ... schließlich einigt man sich in der Mitte :laugh: und erhöht um drei Prozent :mad:!!!

      In diesem Sinne
      taxpayer
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 13:12:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ok, danke Taxpayer, dann haben die in dem Brief wohl hoffentlich Mist geschrieben...
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 13:25:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.545.502 von Merkur_ am 09.02.07 13:12:35Es gibt halt solche und solche ;)
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 14:40:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.545.819 von Taxpayer am 09.02.07 13:25:46wie ist es dann bei Hebelprodukten wie CFD`s, wobei bei Longpositionen
      immer über Nacht Zinsen durch das geringe Margin gezahlt werden
      müßen egal ob auch das Geld auf das Konto hätte ?
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 15:33:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Taxpayer

      Das mit der Umsatsteuer war doch klar.

      (0+2) : 2 = 3


      Prost!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 17:52:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      @#5

      selten so einen stuss gelesen und das schreibt ein steuerberater in seinem mandantenbrief oder wie???
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 17:55:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.552.985 von Berta Roker am 09.02.07 17:52:22nicht böse du schreiben auch stuss :p
      Avatar
      schrieb am 10.02.07 14:15:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      konto ins ausland!

      ggfls auswandern!

      den wegelagerern keine chance!

      steuergelder werden in diesem land sinnlos vergeutet!

      40 nachgewiesene milliarden jaehrlich!

      wo ist das problem?

      die welt ist gross und schoen!

      suwadee:cool:
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 10:27:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.543.963 von Merkur_ am 09.02.07 12:09:20@merkur
      Nach dem Artikel in BörseOnline dürfte als Bemessungsgrundlage für die künftige Abgeltungssteuer mit Bruttoertrag die volle Differenz von Kaufkurs und Verkaufskurs (künftig also keine mindernde Berücksichtigung von Kauf- u. Verkaufspesen, sog. Transaktionskosten mehr) gemeint sein.
      Sehr aktive Trader werden dann schon nach ca. 25 Trades/anno den neuen "Sparerpauschbetrag" durch die Transaktionsaktionsspesen "verbraten" haben! Dann bleibt NICHTS MEHR an Freibetrag für Zinseinnahmen, Computerkosten, DSL-Gebühren, Anschaffungen und dergleichen mehr, im Gegenteil!
      Jeder, der glaubt, der fiskalische Gesetzgeber werde es in den Details diesbezüglich noch akzeptabler regeln, wird eines Besseren belehrt werden! :(:mad: werden! Der Gesetzgeber wird argumentieren, dass der neue fixe Abgeltungssteuersatz halt erheblich niedriger ist, als der bisherige individuelle Progressive und damit eben alles ABGEGOLTEN ist (auch die Spesen...:D:D; meint: der Staat hat dem Steuerzahler gegenüber mit dem Pauschbetrag alles an Abzugsmöglichkeiten ABGEGOLTEN!!:D:D, trickreich vom Gesetzgeber, gelle?).
      Aber vielleicht hat jemand einen Bekannten, der im Finanzausschuss im Bundestag sitzt, und deshalb genauer, intimer Bescheid weiß und uns hier schlauer macht!
      O
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 20:22:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.608.494 von normalotto am 11.02.07 10:27:04@normalotto

      gaaanz ruhig ... wenn das "Steuerfachblatt" BörseOnline so was schreibt, dann muss es ja stimmen :laugh:

      Nochmal:

      1. Im Entwurf steht was anderes ...
      2. Das ist immer noch nur ein Entwurf ...
      3. abwarten und Tee trinken

      In diesem Sinne
      taxpayer


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