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    Steuerrückerstattung pfändbar??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.07 10:09:47 von
    neuester Beitrag 08.03.07 11:44:58 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 08.03.07 10:09:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage:

      Die Pfändung war bei einem Schuldner mangels Masse erfolglos. Man weiß aber, dass der Schuldner mit einer nicht unbeträchtlichen Steuerrückerstattung zu rechnen hat. Kann man "vorsorglich" schon mal beim zuständigen Finanzamt die Pfändung dieser Rückerstattung beantragen???
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 10:17:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.178.764 von shut am 08.03.07 10:09:47ja,

      du must ans FA einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß senden.
      Wenn kein anderer vor dir dran war, dann bekommst du auch dein Geld.;)
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 10:33:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu beachten ist, dass der Steuererstattungsanspruch nur für das bereits abgelaufene Kalenderjahr gepfändet werden darf.

      Sofern der Schuldner Steuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich nicht selbst abgibt, ist die Durchsetzung des gepfändeten Anspruchs allerdings ein wenig komplizierter.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 10:58:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.179.258 von zpo am 08.03.07 10:33:31Zu beachten ist, dass der Steuererstattungsanspruch nur für das bereits abgelaufene Kalenderjahr gepfändet werden darf

      wo steht das :rolleyes:

      Du kannst auch zukünftige Forderungen pfänden.

      Du musst nur eine begründete Forderung haben, die du dann beim
      FA als Pfänder vorlegst. Das FA muß dir dann (sofern kein anderer vor dir steht) deinen Pfändungsbetrag überweisen, sobald die Steuererstattung festgesetzt ist (muß natürlich höher als deine Forderung sein) ;)
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 11:38:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.179.706 von janolo am 08.03.07 10:58:12Na, dann schau mal in der Abgabenordnung nach.

      ;)

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      schrieb am 08.03.07 11:44:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.180.428 von zpo am 08.03.07 11:38:33§ 46 Abs. 6 AO
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 11:44:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.180.428 von zpo am 08.03.07 11:38:33also ich hab das schon so mitm FA gemacht und keine Probleme gehabt.

      Gut, ich habe da am 2.1. für das vergangene Jahr gepfändert.

      Habe aber auch schon vom FA nen Anruf bekommen, was denn nun
      komplett offen ist, da der Schuldner erst zwei Jahre später ne Erstattung bekam. Die Pfändung war aber schon aus 2005 ;)


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