BGH Urteil zu Beleidigung im Internetforum!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.03.07 00:59:02 von
neuester Beitrag 28.03.07 02:22:18 von
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ich denke mal, jetzt kommen die "ehrenamtlichen" Mods bei w-o richtig an´s arbeiten.
http://www.tagesspiegel.de/medien/archiv/28.03.2007/3169449.…
(28.03.2007)
Internet-Foren: Betreiber haften für Beleidigungen
Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können sich Betroffene nun leichter gegen Beleidigungen im Internet wehren. Forenbetreiber können nun auf Unterlassung verklagt werden, sobald sie die ehrverletzenden Äußerungen kennen. Dagegen ist es dem Beleidigten nicht zuzumuten, dass er sich an den Verfasser des ehrverletzenden Beitrags hält. Es ist das erste Mal, dass der BGH über die Verantwortlichkeit eines Forumbetreibers im Internet entschieden hat.
Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein gegen Kinderpornografie im Internet und einem Betreiber eines Internet-Forums, das sich mit Kinderpornografie beschäftigt. Ein Internetnutzer stellte die lauteren Absichten des Vereins in Abrede und warf ihm Pädophilie vor. Die Organisation sei ein Deckmantel, unter dem man sich „im Dreck suhle“. Zwei Beiträge dieser Art erschienen im Internet-Forum jeweils unter Pseudonym. In einem Fall kannte der beleidigte Vereinsgründer und Vorstandsvorsitzende den dahinter stehenden Autor. Der Vorsitzende des Vereins verklagte den Betreiber auf Unterlassung. Der sah sich für den Inhalt der Meinungsbeiträge jedoch nicht verantwortlich.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah eine Verantwortlichkeit des Internet-Betreibers nur bei anonymen Autoren. Sofern dem Vereinsvorstand der Autor der ehrverletzenden Äußerungen bekannt sei, müsse er diesen auf Unterlassung verklagen. Der Betreiber des Internet-Forums müsse allerdings solche beleidigenden Äußerungen aus dem Internet nehmen, bei denen der Verfasser unbekannt sei. Gegen das Düsseldorfer Urteil legten beide Streitparteien Revision vor dem BGH ein. Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH schloss sich der Düsseldorfer Differenzierung nicht an. Der Betreiber des Forums sei unabhängig vom Autor verantwortlich und könne auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, sobald er von der Beleidigung in seinem Forum wisse. Der Fall wurde an das OLG Düsseldorf zurückgewiesen, das nun endgültig über die Unterlassungsklage des Vereins entscheiden muss. (Aktenzeichen: VI ZR 101/06) Ursula Knapp
und
http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener"> http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html
BGH: Foren-Betreiber haftet ab Kenntnis für fremde Beiträge
27.03.2007 » 213 Hits » Tags: Foren-Betreiber, fremde Beiträge, Posting, Haftung, Mitstörer, Internet-Forum, Identität, Kenntnis, Unterlassungsanspruch, BGH, Bundesgerichtshof
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hatte heute zu entscheiden (Az.: VI ZR 101/06, Urteil vom 27.03.2007) ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internet-Forums vom Verletzten für fremde Foren-Beiträge in Haftung genommen werden kann. Die Besonderheit an dem Fall war, dass die Identität der Person die das Posting zu verantworten hat, bekannt war. Kläger war der Gründer und Vorstandsvorsitzende eines Vereins dessen Tätigkeitsfeld die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte unterhält ein Webforum zum gleichen Thema. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von ehrverletzenden Foren-Beiträgen in Anspruch.
Der BGH hat nun entschieden, dass auch bei Bekanntheit der Identität und Inanspruchnahme des Verletzers ein Foren-Betreiber zusätzlich ab Kenntnis eines rechtsverletzenden Postings haftet. Er ist verpflichtet, dieses zu entfernen. Das Gericht führt dazu in einer Pressemitteilung (39/07) aus: "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags." In der Vorinstanz hatte das OLG Düsseldorf (Az.: I 15 U 180/05, Urteil vom 26.04.2006) noch entschieden , dass ein Foren-Betreiber der die Identität des Verursacher eines strittigen Postings bekannt gebe, selbst nicht mehr für den Beitrag rechtlich in Anspruch genommen werden könne. In einem solchen Fall, so das OLG weiter, bestehe für den Verletzten die Möglichkeit, direkt vom Verursacher Unterlassung zu verlangen und diesen in Haftung zu nehmen.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil die Ansicht des OLG Düsseldorf deutlich zurück gewiesen. Das letztinstanzliche Urteil des OLG wurde damit aufgehoben. Nach Angaben in der Pressemitteilung des BGH, wurde ein zweiter umstrittener Foren-Beitrag vom zuständigen Tatrichter noch nicht gewürdigt. Eine abschließende Entscheidung stehe somit noch aus. Mit der schriftlichen Begründung des Urteils ist in einigen Wochen zu rechnen.
Fazit:
Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass ein Foren-Betreiber ab Kenntnis des rechtsverletzenden Beitrages haftet. Er ist verpflichtet diesen zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, besteht ein Unterlassungsanspruch und er kann als "Mitstörer" in Haftung genommen werden.
Autor: Philipp Otto
und auch
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Internetforen: Unerwünschte Beiträge müssen entfernt werden 27.03 | 16:45
Der BGH-Karlsruhe hat heute beschlossen: Betreiber von Internet-Forum müssen Beleidigungen und Ehrenverletzungen entfernen.
Selbst wenn die Betreiber eines Meinungs- und Diskussions-Forums nicht für den Inhalt der Web-Site verantwortlich sein sollten, sind sie dennoch verpflichtet unerwünschte Beiträge zu entfernen. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: VI ZR 101/06).
Voran ging die Klage eines Vorstandsvorsitzenden eines Anti-Kinderpornographie-Vereins. Dieser beschwerte sich bei den Betreibern eines Forums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Er forderte von dem Betreiber die Unterlassung zweier Beiträge, die er als zutiefst beleidigend empfand.
Die Forums-Administratoren entschlossen sich allerdings nur einen der Beiträge zu löschen, weil einer der User beiden Parteien bekannt war. Deswegen hätte er erst nach seiner Meinung gefragt werden müssen, bevor der Beitrag gelöscht wird.
Der BGH entschied jedoch, dass der Betreiber einer Web-Site dazu verpflichtet ist verletzende und hetzerische Beiträge zu löschen - selbst wenn es sich um einen bekannten User handelt. (mr)
http://www.tagesspiegel.de/medien/archiv/28.03.2007/3169449.…
(28.03.2007)
Internet-Foren: Betreiber haften für Beleidigungen
Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können sich Betroffene nun leichter gegen Beleidigungen im Internet wehren. Forenbetreiber können nun auf Unterlassung verklagt werden, sobald sie die ehrverletzenden Äußerungen kennen. Dagegen ist es dem Beleidigten nicht zuzumuten, dass er sich an den Verfasser des ehrverletzenden Beitrags hält. Es ist das erste Mal, dass der BGH über die Verantwortlichkeit eines Forumbetreibers im Internet entschieden hat.
Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein gegen Kinderpornografie im Internet und einem Betreiber eines Internet-Forums, das sich mit Kinderpornografie beschäftigt. Ein Internetnutzer stellte die lauteren Absichten des Vereins in Abrede und warf ihm Pädophilie vor. Die Organisation sei ein Deckmantel, unter dem man sich „im Dreck suhle“. Zwei Beiträge dieser Art erschienen im Internet-Forum jeweils unter Pseudonym. In einem Fall kannte der beleidigte Vereinsgründer und Vorstandsvorsitzende den dahinter stehenden Autor. Der Vorsitzende des Vereins verklagte den Betreiber auf Unterlassung. Der sah sich für den Inhalt der Meinungsbeiträge jedoch nicht verantwortlich.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah eine Verantwortlichkeit des Internet-Betreibers nur bei anonymen Autoren. Sofern dem Vereinsvorstand der Autor der ehrverletzenden Äußerungen bekannt sei, müsse er diesen auf Unterlassung verklagen. Der Betreiber des Internet-Forums müsse allerdings solche beleidigenden Äußerungen aus dem Internet nehmen, bei denen der Verfasser unbekannt sei. Gegen das Düsseldorfer Urteil legten beide Streitparteien Revision vor dem BGH ein. Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH schloss sich der Düsseldorfer Differenzierung nicht an. Der Betreiber des Forums sei unabhängig vom Autor verantwortlich und könne auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, sobald er von der Beleidigung in seinem Forum wisse. Der Fall wurde an das OLG Düsseldorf zurückgewiesen, das nun endgültig über die Unterlassungsklage des Vereins entscheiden muss. (Aktenzeichen: VI ZR 101/06) Ursula Knapp
und
http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener"> http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html
BGH: Foren-Betreiber haftet ab Kenntnis für fremde Beiträge
27.03.2007 » 213 Hits » Tags: Foren-Betreiber, fremde Beiträge, Posting, Haftung, Mitstörer, Internet-Forum, Identität, Kenntnis, Unterlassungsanspruch, BGH, Bundesgerichtshof
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hatte heute zu entscheiden (Az.: VI ZR 101/06, Urteil vom 27.03.2007) ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internet-Forums vom Verletzten für fremde Foren-Beiträge in Haftung genommen werden kann. Die Besonderheit an dem Fall war, dass die Identität der Person die das Posting zu verantworten hat, bekannt war. Kläger war der Gründer und Vorstandsvorsitzende eines Vereins dessen Tätigkeitsfeld die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte unterhält ein Webforum zum gleichen Thema. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von ehrverletzenden Foren-Beiträgen in Anspruch.
Der BGH hat nun entschieden, dass auch bei Bekanntheit der Identität und Inanspruchnahme des Verletzers ein Foren-Betreiber zusätzlich ab Kenntnis eines rechtsverletzenden Postings haftet. Er ist verpflichtet, dieses zu entfernen. Das Gericht führt dazu in einer Pressemitteilung (39/07) aus: "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags." In der Vorinstanz hatte das OLG Düsseldorf (Az.: I 15 U 180/05, Urteil vom 26.04.2006) noch entschieden , dass ein Foren-Betreiber der die Identität des Verursacher eines strittigen Postings bekannt gebe, selbst nicht mehr für den Beitrag rechtlich in Anspruch genommen werden könne. In einem solchen Fall, so das OLG weiter, bestehe für den Verletzten die Möglichkeit, direkt vom Verursacher Unterlassung zu verlangen und diesen in Haftung zu nehmen.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil die Ansicht des OLG Düsseldorf deutlich zurück gewiesen. Das letztinstanzliche Urteil des OLG wurde damit aufgehoben. Nach Angaben in der Pressemitteilung des BGH, wurde ein zweiter umstrittener Foren-Beitrag vom zuständigen Tatrichter noch nicht gewürdigt. Eine abschließende Entscheidung stehe somit noch aus. Mit der schriftlichen Begründung des Urteils ist in einigen Wochen zu rechnen.
Fazit:
Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass ein Foren-Betreiber ab Kenntnis des rechtsverletzenden Beitrages haftet. Er ist verpflichtet diesen zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, besteht ein Unterlassungsanspruch und er kann als "Mitstörer" in Haftung genommen werden.
Autor: Philipp Otto
und auch
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Internetforen: Unerwünschte Beiträge müssen entfernt werden 27.03 | 16:45
Der BGH-Karlsruhe hat heute beschlossen: Betreiber von Internet-Forum müssen Beleidigungen und Ehrenverletzungen entfernen.
Selbst wenn die Betreiber eines Meinungs- und Diskussions-Forums nicht für den Inhalt der Web-Site verantwortlich sein sollten, sind sie dennoch verpflichtet unerwünschte Beiträge zu entfernen. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: VI ZR 101/06).
Voran ging die Klage eines Vorstandsvorsitzenden eines Anti-Kinderpornographie-Vereins. Dieser beschwerte sich bei den Betreibern eines Forums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Er forderte von dem Betreiber die Unterlassung zweier Beiträge, die er als zutiefst beleidigend empfand.
Die Forums-Administratoren entschlossen sich allerdings nur einen der Beiträge zu löschen, weil einer der User beiden Parteien bekannt war. Deswegen hätte er erst nach seiner Meinung gefragt werden müssen, bevor der Beitrag gelöscht wird.
Der BGH entschied jedoch, dass der Betreiber einer Web-Site dazu verpflichtet ist verletzende und hetzerische Beiträge zu löschen - selbst wenn es sich um einen bekannten User handelt. (mr)
ich denke mal, jetzt kommen die "ehrenamtlichen" Mods bei w-o richtig an´s arbeiten.
Also wenn ich Dich jetzt als Legastheniker "verunglimpfen" würde, müßte mein Beitrag gelöscht werden?
Also wenn ich Dich jetzt als Legastheniker "verunglimpfen" würde, müßte mein Beitrag gelöscht werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.533.575 von Ulrich02 am 28.03.07 02:21:00Aber scheibt man "Legastheniker" so oder anders?
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