Ausgeknockten Schein verkaufen wegen Steuer ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.04.07 09:33:47 von
neuester Beitrag 11.04.07 11:36:58 von
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Hallo,
ich habe ein paar ausgeknockte RWE-Wavecalls der Deutschen Bank, bei der ich auch Kunde bin.
Seit der Schein ausgeknockt ist, kann ich ihn bei Maxblue im Direkthandel nicht verkaufen.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den Schein über den teureren Telefonhandel verkaufen muss, um die Verluste steuerlich geltend zu machen, oder ob es genügt, wenn er wertlos verfällt.
Weiss hier jemand Bescheid über diese wichtigen Feinheiten ?
Gruss,
<momos>
ich habe ein paar ausgeknockte RWE-Wavecalls der Deutschen Bank, bei der ich auch Kunde bin.
Seit der Schein ausgeknockt ist, kann ich ihn bei Maxblue im Direkthandel nicht verkaufen.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den Schein über den teureren Telefonhandel verkaufen muss, um die Verluste steuerlich geltend zu machen, oder ob es genügt, wenn er wertlos verfällt.
Weiss hier jemand Bescheid über diese wichtigen Feinheiten ?
Gruss,
<momos>
Obligatorische Rechstsgeschäft maßgebend.
Das heisst ein Verkauf ist durchzuführen.
Bin mir aber nicht sicher. Schau doch mal im entsprechenden Forum nach
Das heisst ein Verkauf ist durchzuführen.
Bin mir aber nicht sicher. Schau doch mal im entsprechenden Forum nach
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.617.511 von momos am 02.04.07 09:33:47Normalerweise stellen die Emmis für einen ausgeknockten Schein immer noch einen Kurs von 0,001€.
Somit müsste es noch möglich sein, diesen zu verkaufen.
(Kann ich aus früherer Erfahrung sagen)
Verkaufst du die Papiere nicht, werden sie in deiner Jahresabrechnug der bank fürs Finanzamt nicht als Verlust aufgeführt!!!
Somit müsste es noch möglich sein, diesen zu verkaufen.
(Kann ich aus früherer Erfahrung sagen)
Verkaufst du die Papiere nicht, werden sie in deiner Jahresabrechnug der bank fürs Finanzamt nicht als Verlust aufgeführt!!!
... die werden nach einiger Zeit zum Restwert (0,001) von der Bank ausgebucht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.617.511 von momos am 02.04.07 09:33:47Es gibt zum Auslaufen von Optionen ein Urteil (2005), wonach mit Verfall ein Verkauf vorliegt. Es kann nicht angehen, nur wegen der Steuer noch eine Gebühr zahlen zu müssen. Dürfte auch hier greifen.
Hallo,
dann werde ich mir mal überlegen, ob ich lieber die Gebühren bezahle, oder ggf. einen Widerspruch einlegen werde.
Vielen Dank,
momos
dann werde ich mir mal überlegen, ob ich lieber die Gebühren bezahle, oder ggf. einen Widerspruch einlegen werde.
Vielen Dank,
momos
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.622.541 von taxgladiator am 02.04.07 14:46:14Kannst du bitte eine Quelle posten. Danke im voraus.
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