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    Ausgeknockten Schein verkaufen wegen Steuer ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.07 09:33:47 von
    neuester Beitrag 11.04.07 11:36:58 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 02.04.07 09:33:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe ein paar ausgeknockte RWE-Wavecalls der Deutschen Bank, bei der ich auch Kunde bin.
      Seit der Schein ausgeknockt ist, kann ich ihn bei Maxblue im Direkthandel nicht verkaufen.

      Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den Schein über den teureren Telefonhandel verkaufen muss, um die Verluste steuerlich geltend zu machen, oder ob es genügt, wenn er wertlos verfällt.

      Weiss hier jemand Bescheid über diese wichtigen Feinheiten ?

      Gruss,
      <momos>
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 10:12:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 10:44:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Obligatorische Rechstsgeschäft maßgebend.
      Das heisst ein Verkauf ist durchzuführen.
      Bin mir aber nicht sicher. Schau doch mal im entsprechenden Forum nach
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 12:09:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.617.511 von momos am 02.04.07 09:33:47Normalerweise stellen die Emmis für einen ausgeknockten Schein immer noch einen Kurs von 0,001€.
      Somit müsste es noch möglich sein, diesen zu verkaufen.
      (Kann ich aus früherer Erfahrung sagen);)

      Verkaufst du die Papiere nicht, werden sie in deiner Jahresabrechnug der bank fürs Finanzamt nicht als Verlust aufgeführt!!!
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 14:08:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... die werden nach einiger Zeit zum Restwert (0,001) von der Bank ausgebucht.

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      schrieb am 02.04.07 14:46:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.617.511 von momos am 02.04.07 09:33:47Es gibt zum Auslaufen von Optionen ein Urteil (2005), wonach mit Verfall ein Verkauf vorliegt. Es kann nicht angehen, nur wegen der Steuer noch eine Gebühr zahlen zu müssen. Dürfte auch hier greifen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.07 09:36:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      dann werde ich mir mal überlegen, ob ich lieber die Gebühren bezahle, oder ggf. einen Widerspruch einlegen werde.

      Vielen Dank,
      momos
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 11:36:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.622.541 von taxgladiator am 02.04.07 14:46:14Kannst du bitte eine Quelle posten. Danke im voraus.


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