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    Besteuerungsgrundlage für Fonds übersetzt ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.07 15:44:16 von
    neuester Beitrag 23.09.07 10:44:36 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 06.04.07 15:44:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der europäische Binnenmarkt erlaubt es deustchen Anlegern mittlerweile, ihre Anlagen auch bei ausländischen Kreditinstituten zu tätigen. Das kann, mal abgesehen vom stärkeren Wettbewerb der Kreditinstitute, auch im Hinblick auf die kommende Einführung der Abgeltungssteuer sinnvoll sein (Stichwort: unterjährige Steuerstundung, da keine Abgeltungssteuer oder heute schon kein Kapitalertragssteuerabschlag bei der Ausschüttung abgeführt wird).

      Als steuerehrlicher Anleger muss man nun aber alle Erträge in seiner Steuererklärung nachträglich versteuern. Das große Problem ist nun, dass die ausländischen Kreditinstitute nun keine Jahresbescheinigung nach dem deutschen Steuerrech ausstellen, die der Anleger mehr oder weniger 1:1 in seine Steuererklärung übernehmen kann.

      Einfache Sichteinlagen, wie beispielsweise Tagesgeld, sind nun kein großes Problem - komplizierter wird es bei Aktienanlagen (Stichwort: Behandlung ausländischer Quellensteuern) und richtig kompliziert bei Fonds.

      Unter der Annahme, der Anleger hat nur in Deutschland weiße (steuertransparente) Fonds, ist die richtige Vorgehensweise nun sicher, die im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlichen Besteuerungsgrundlagen als Grundlage für die Steuererklärung zu benutzen zu benutzen.

      Damit ergeben sich 2 Fragen:

      1. Wo kann man eine "Übersetzungshilfe" für das Format der Besterungsgrundlagen in das Format der Anlagen KAP/AUS/SO finden? Gibt es diesbezüglich (einfach verständliche) Literatur oder am besten Referenzen im Internet?

      2. Wenn man einen Fonds kauft kann man Zwischengewinne beim Kauf als negative Kapitalerträge ansetzen. Die Fonds veröffentlichen dazu täglich die aufgelaufenen Zwischengewinne. Wo werden die Zwischengewinne offiziell veröffentlicht?

      Grüße,
      sparfux
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 11:16:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.690.606 von sparfux am 06.04.07 15:44:16 #1

      "Wenn man einen Fonds kauft kann man Zwischengewinne beim Kauf als negative Kapitalerträge ansetzen. Die Fonds veröffentlichen dazu täglich die aufgelaufenen Zwischengewinne. Wo werden die Zwischengewinne offiziell veröffentlicht?"

      wenn der Fonds als sauber (weisser) Fonds gelten soll hat sich die KAG / Fondsgesellschaft verpflichtet diese Infos täglich zu Verfügung zu stellen. Also entweder auf der Homepage der KAG schauen - da müsste es sein - oder e-bundesanzeiger.

      In der Börsenzeitung steht es auch immer drin, die ist zu teuer um die sich jeden Tag zu kaufen natürlich....
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 23:19:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.424.094 von Baikani am 01.07.07 11:16:41@Baikani,

      danke für die Hilfestellung. Das Problem war nicht korrekt zu lösen. Habe nirgendwo die vollständigen Infos finden können. Habe einfach eine "ungefähre" Steuererklärung in diesem Bereich abgegeben. Am Endergebnis würde eine komplett richtige Berechnung auch nichts ändern und ich wette mal, dass die FInanzbeamten es auch nicht besser wissen als ich ;)
      Avatar
      schrieb am 08.07.07 10:11:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Guten Tag sparfux,

      zur Frage 1)

      Wo kann man eine "Übersetzungshilfe" für das Format der Besterungsgrundlagen in das Format der Anlagen KAP/AUS/SO finden? Gibt es diesbezüglich (einfach verständliche) Literatur oder am besten Referenzen im Internet?

      Ich habe dazu beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V (www.bvi.de) einige gute Materialien gefunden, die mir wenigstens etwas geholfen haben.

      Hier einige Links:


      9 Abschnitte zur Besteuerung von Fonds für inländische Privatanleger:
      http://www.bvi.de/de/investmentfonds/steuern/index.html

      FAQ Seite zu "Steuern"
      http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/steuern/index.html

      Für das Jahr 2005 gab es eine sehr hübsche Ausfüllhilfe und diverse Fondsverzeichnisse:
      http://www.bvi.de/de/investmentfonds/steuern/download_steuer…

      Leider wird das im jahr 2006 nicht fortgesetzt. Keine Ahnung, warum. Vielleicht sind die Steuerberater Sturm gelaufen gegen solche Freigiebigkeit dieser Geheimwissenschaft ? Vielleicht war es auch dem BVI einfach zu blöd, sich mit dem KAPpes rumzuschlagen ...


      Ich selbst bin aber immer noch auf der Suche nach einem Buch zu KAP/SO/AUS wenn es um inländische und ausländische Fonds, auch Immobilienfonds und ETFs geht. Die Steueranleitungen der Stiftung-Warentest (einmal im Jahr, so eine Art Hilfe zur Steuererklärung) waren da nicht so der Bringer. Gerne tue ich mir auch Lehrmaterial für Steuerberater etc an, aber ich wüßte nicht, welche Bücher da in Frage kommen. Abgesehen davon ändert sich das ja nun eh jedes Jahr ...
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 08:45:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.561.364 von dakter am 08.07.07 10:11:22ch habe dazu beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V (www.bvi.de) einige gute Materialien gefunden

      Ja das ist nicht schlecht. Habe mir auch die CD dazu bestellt. Damit könnte man die Besteuerungsgrundlagen "übersetzen": Vergleich 2005er Besteuerungsgrundlage mit den Angaben vom BVI und dann analog auf 2006 anwenden. Das war mir dann aber entschieden zu viel Arbeit, so dass ich erstmal was "falsches" abegeben habe, was am Endergebnis aber nichts ändert.

      Falls Du weitere Infos findest, stell sie mal hier rein. Werde gleiches tun.

      Grüße,
      sparfux

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      schrieb am 18.07.07 10:25:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Noch ein schönes Fundstück, um sich in die Abbildung von Fondserträgen in die Steuerformulare einzuarbeiten:

      http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapital…

      Bei Axer gibt es übrigens auch eine Menge sehr detaillierter Unterlagen zur Steuerrecht auf Kapitalanlagen. Etwas mehr Praxisnähe und Schritt für Schritt Erläuterungen mit Beispielen wären allerdings schon schön ... das große Kochbuch zum Ausfüllen von KAP/AUS/SO fehlt immernoch. Und wird wegen der Neuerungen ab 2009 wohl auch nie mehr geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 13:29:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      hi,

      wie ist das eigentlich, wenn ich bei einer italienischen bank aktien halte und die bank auf dividenden 27% quellensteuer abführen muss. es gibt ja da ein doppelbesteuerungsabkommen. kann ich es dann unterm strich durch die steuererklärung so hinbekommen, dass ich so gestellt werde als hätte ich die gewinne bei einem deutschen institut erzielt?

      ich hab das bislang so verstanden, dass der deutsche staat da nur 15% anrechnet. den rest müsste man vom italienischen finanzamt zurückfordern.

      @sparfux: cu @wertpapier-forum

      cu
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 21:07:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      push
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 10:44:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.697.882 von frozen_bubble am 22.09.07 21:07:42stehe im Moment so ein bischen auf dem Schlauch:
      Habe in der Ukraine einen Lehrer, der hier in Deutschland bei Ebase ein Depot hat mit der Summe v. 20000,-€, ich habe Vollmacht für das Depot, was muss ich aus steuerlicher Sicht beachten ?

      Für Informationen bin ich dankbar.


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