Grundschuld und Gebühren - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.04.07 00:51:09 von
neuester Beitrag 17.04.07 07:57:56 von
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Für den Erwerb unseres Neubaus vom Bauträger liegen uns zwei nahezu identische Finanzierungsvorschläge vor.
Im Vorschlag 1 finanzieren zwei unterschiedliche Banken das Vorhaben. Bank 1 nimmt die ersten Darlehensanteil (134.000,-) und möchte eine Grundschuld mit Briefbildung, Bank 2 finanziert den Nachrang (ausschließlich die KFW-Mittel) und möchte eine (Buch-)Grundschuld 125.000,- (nachrangig).
Im 2. Vorschlag finanziert eine andere Bank den Betrag in Höhe von 259.000,- EUR.
Sind die Grundbuchkosten und Notarkosten beim Vorschlag eins wesentlich höher (doppelte Gebühr für alles?) oder nur unwesentlich höher? Mit den üblichen Grundbuchkostenrechnern komme ich nicht weiter?
Im Vorschlag 1 finanzieren zwei unterschiedliche Banken das Vorhaben. Bank 1 nimmt die ersten Darlehensanteil (134.000,-) und möchte eine Grundschuld mit Briefbildung, Bank 2 finanziert den Nachrang (ausschließlich die KFW-Mittel) und möchte eine (Buch-)Grundschuld 125.000,- (nachrangig).
Im 2. Vorschlag finanziert eine andere Bank den Betrag in Höhe von 259.000,- EUR.
Sind die Grundbuchkosten und Notarkosten beim Vorschlag eins wesentlich höher (doppelte Gebühr für alles?) oder nur unwesentlich höher? Mit den üblichen Grundbuchkostenrechnern komme ich nicht weiter?
Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Eintragung, eine Teilung auf zwei Darlehen macht es nicht teurer, zumindest wenn beide gleichzeitig beantragt werden.
Allerdings ist eine Briefgrundschuld etwas teurer, da ja ein Brief ausgestellt wird.
Wenn im zweiten Fall der ganze Betrag als Buchgrundschuld eingetragen wird, dürfte dies günstiger sein. Bei der Summe dürfte die Briefgrundschuld ca. 200 bis 300 Oiro teurer sein.
Allerdings ist eine Briefgrundschuld etwas teurer, da ja ein Brief ausgestellt wird.
Wenn im zweiten Fall der ganze Betrag als Buchgrundschuld eingetragen wird, dürfte dies günstiger sein. Bei der Summe dürfte die Briefgrundschuld ca. 200 bis 300 Oiro teurer sein.
Die Notargebühren hängen wesentlich davon ab, ob die Grundschuld/en mit oder ohne Unterwerfung unter die sofortige Zwngasvollstreckung sein müssen/sollen (wird von der Bank vorgegeben).
Die Grundbuchgebühren sind davon nicht berührt. Diese sind gleich.
Sofern ich diese Angaben erhalte, kann ich eine genaue Auskunft erteilten.
Gruß bfv
Die Grundbuchgebühren sind davon nicht berührt. Diese sind gleich.
Sofern ich diese Angaben erhalte, kann ich eine genaue Auskunft erteilten.
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