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    Finanzministerium plant Verschärfung der Abgeltungssteuer für Zertifikate - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.07 18:33:33 von
    neuester Beitrag 25.05.07 20:47:31 von
    Beiträge: 56
    ID: 1.127.490
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      Avatar
      schrieb am 16.05.07 18:33:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute in der FTD:
      Das Finanzministerium will einen Boom bei langlaufenden Zertifikaten Ende 2008 verhindern. Sie sollen doch nicht unbegrenzt unter die Altregelung, d.h. steuerfrei, sofern keine Finanzinnovation, bleiben, sondern nur, wenn die Laufzeit kleiner als 2 Jahre ist. Über den Bundesrat kommt ebenfalls ein Änderungsantrag: Die Steuerfreiheit für Verkäufe von Zertifikaten soll auf Juni 2009 zu begrenzt werden.

      So bleibt lediglich buy and hold in Aktien langfristig steuerfrei, sofern der Kauf noch 2008 erfolgt.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 19:39:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      tolle scheisse..........zum kotzen:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 21:47:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.348.112 von Marky_Mark am 16.05.07 18:33:33Jetzt kaufen und auf "Vertrauensschutz" hoffen...
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 21:55:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.349.056 von OLLIMZ am 16.05.07 19:39:13:mad::mad::mad:


      Danke, Frau Merkel!!! :mad::mad::mad:


      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 22:04:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      da wird doch nicht etwa die Fonds-Lobby die Finger im Spiel gehabt haben :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 17.05.07 03:30:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.350.838 von Mariela am 16.05.07 21:55:29Was heisst hier Frau Merkel?
      Spielt der SPD-Finanzminister keine Rolle?
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 06:15:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.352.747 von Hope77 am 17.05.07 03:30:19:cool:

      Richtlinienkompetenz

      „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“
      So stellt es der erste Satz des Artikels 65 im Grundgesetz fest. Er regelt die Verantwortungsverteilung in der Bundesregierung. Dieses Kanzlerprinzip ist eine Konsequenz daraus, dass allein der Bundeskanzler (und nicht etwa die Minister) vom Bundestag ins Regierungsamt gewählt wird und auch nur er bzw. sie vom Parlament gestürzt werden kann. Die Bundesminister sind in dieser Eigenschaft also an die "Richtlinien" des Kanzlers gebunden (Kabinettsdisziplin).

      Die Richtlinienkompetenz bezieht sich laut Grundgesetz ausschließlich auf Kabinettsmitglieder. Eine exakte Definition der „Richtlinien der Politik“ gibt es nicht. Wie weit die Kompetenz (= Zuständigkeit, Befugnis) des Kanzlers oder der Kanzlerin reicht, ist rechtlich nicht eindeutig bestimmt und hängt in der realen Politik von mehreren Bedingungen ab. Dazu gehört die Lage in der Koalition ebenso wie das Verhältnis des Kanzlers zu Kabinett, Fraktion, Partei und Öffentlichkeit.


      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 09:17:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.352.747 von Hope77 am 17.05.07 03:30:19daß die ossi merkel unfähig ist obwohl sie immer hosen anhat ist doch klar.dem bush kriecht sie in den a.... irhre hausaufgaben lässt sie schleifen
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 09:20:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und was ist mit ETF's ?
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 10:18:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.353.308 von hdw42 am 17.05.07 09:17:49na .. besser Hosen als Rock, denn:

      möchtest Du Ihre Beine sehen??????

      :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 10:34:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ 5
      Es hat nicht nur die Fonds-Lobby ihre Finger
      im Spiel, sondern die Zertifikate-Lobby selbst.

      So bleibt ein reger Absatz in Zertifikaten erhalten.
      Im übrigen sind es die gleichen Lobbyisten.

      Mal etwas anderes: Wofür braucht die Welt Zertifikate?
      Ich verdiene gut auch ohne diesen Schrott.
      Und auf die Schnauze fallen Z-Anleger, wenns ernst wird.
      Dann machen die Banken nämlich die Kurse und entscheiden,
      ob und zu welchem Kurs sie dir etwas abnehmen, wenn
      überhaupt.

      Gruß

      Dr.Glocke
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 10:39:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Dr.Glocke hat recht.

      Schon H.-J. Abs wusste:

      Aktionäre sind dummm und frech zugleich....

      Wie lässt sich das für Zertifikate-Käufer steigern?
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 10:58:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      DRECKSPACK :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 10:59:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.353.990 von kiefernberg am 17.05.07 10:18:05:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 16:31:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.352.794 von Heidi_Klum am 17.05.07 06:15:27Richtlinienkompetenz

      „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“


      Danke für Deine Unterstützung!!! :):):)

      Denn genau das wollte ich dem Hope77 auch erklären!

      Dass alle so tanzen, wie die Kanzlerin es vorgibt! :look::look::look:
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 16:35:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.352.747 von Hope77 am 17.05.07 03:30:19Spielt der SPD-Finanzminister keine Rolle?


      Doch! Eine untergeordnete!!!
      Und er macht, was sie sagt! OK??? :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 15:54:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.359.124 von Mariela am 17.05.07 16:35:51Bei allem Gemecker über die Abgeltungssteuer möchte ich mal eine andere Meinung vertreten:

      Es ist nicht einzusehen, warum Kursgewinne anders zu betrachten sein sollen, als Zins- und Dividendeneinkünfte. Die gegenwärtige Regelung ist doch totaler Blödsinn insbesondere wenn man sich solche Dinge wie Nullkupon-Anleihen und Co. ansieht. Das schreit nach der Abgeltungssteuer.

      25% ist vielleicht etwas hoch, aber im Prinzip finde ich die Sache in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 17:25:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.373.673 von andjessi am 18.05.07 15:54:1125% ist vielleicht etwas hoch, aber im Prinzip finde ich die Sache in Ordnung.

      Nur "etwas" hoch??? :confused::confused::confused:
      Unverschämt hoch!!!Dazu kommt die so genannte Solidaritätssteuer!!! Dann wird es echt saftig!!! :mad::mad::mad:

      Zum Vergleich:
      Holland hat eine Quellensteuer von 15 % und Finnland sogar 10 %!!!
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 17:31:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.375.499 von Mariela am 18.05.07 17:25:08Und jeder freiwillig Versicherte darf dann darauf noch seine Krankenkassenbeiträge zahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 17:47:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.375.606 von Kaufangebot am 18.05.07 17:31:39Und jeder freiwillig Versicherte darf dann darauf noch seine Krankenkassenbeiträge zahlen.

      Wo denn??? :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 18:09:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #19:
      Nicht jeder freiwillig Versicherte. Die Arbeitnehmer nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 19:13:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.376.257 von NATALY am 18.05.07 18:09:51Bisher war es so, daß Fonds, die vor 1.1.09 gekauft wurden, steuerfrei waren.

      Ich habe jetzt unsere tollen Politiker im Verdacht, daß auch bei einem in 2008 gekauften Fonds die nach 1.1.09 vom Fondsmanager gekauften Aktien der Abgeltungssteuer unterworfen werden.

      Bisher galt das nur für die ab 2009 gekauften Fondsanteile.

      Beim Fondsverkauf müßte die auf Fondsebene einbehaltene Steuer angerechnet werden können.
      Wäre noch weit komplizierter als heute.

      Wer weiß Näheres ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 20:32:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      Es wird bei der Abgeltungssteuer oft vergessen, dass freiwillig GKV-versicherte, die weniger als den GKV-Höchstbeitrag zahlen auf die Kursgewinne auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen.

      Denn ab 2009 gehören Kursgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Mit großen Folgen auch für Familienversicherte, die u. U. die 350 €- Grenze für die Familienversicherung reißen und sich freiw. versichern müssen.

      Die Grenzen zwischen pflicht- und freiw. versichert sollen aber fallen, wenn dann mal der Gesundheitssoli auf die Abgeltungssteuer erhoben wird ... Dann zahlt jeder, ob privat, freiw. oder pflichtversichert.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 20:40:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      Bisher war es so, daß Fonds, die vor 1.1.09 gekauft wurden, steuerfrei waren.

      Ich habe jetzt unsere tollen Politiker im Verdacht, daß auch bei einem in 2008 gekauften Fonds die nach 1.1.09 vom Fondsmanager gekauften Aktien der Abgeltungssteuer unterworfen werden.

      Bisher galt das nur für die ab 2009 gekauften Fondsanteile.

      Beim Fondsverkauf müßte die auf Fondsebene einbehaltene Steuer angerechnet werden können.
      Wäre noch weit komplizierter als heute.

      Wer weiß Näheres ?


      Stimmt, das sog. Fondsprivileg soll fallen. Nach meiner Lektüre des Gesetzentwurfs (bin aber Laie) läuft das wie folgt.

      Inld. und ausld. ausschüttende Fonds schütten die realisierten Kursgewinne (in den Zwischengewinnen enthalten) aus und es werden beim Anleger 25%+SolZ abgeführt.

      Inld. thes. Fonds führen bei der Thesaurierung die Abgeltungssteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge pauschal ab. Wer einen Freistellungsauftrag hat bekommt im Ausgleich für die Abgeltungssteuer neue Fondsanteile.

      Ausld. thes. Fonds: Alle akkumulierten Zwischengewinne (enthalten ab 2009 Kursgewinne nach 2009 gekaufter Aktien) seit dem Kauf werden beim Verkauf der Abgeltungssteuer unterworfen. Hier erriecht man immerhin einen Steuerstundenungseffekt über u. U. viele Jahre.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 21:17:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.378.543 von Marky_Mark am 18.05.07 20:40:46Hm, ist im Prinzip so schlimm, wie ich befürchtet habe.

      Kannst Du den Gesetzentwurf vielleicht mal reinstellen ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 21:37:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 21:41:25
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.379.171 von Urlaub2 am 18.05.07 21:17:12Wer einen Wohnsitz im Ausland hat (wie ich jedenfalls in Zukunft !) und gleichzeitig einen inl. thesaurierenden Fonds, bekommt der auch als Ausgleich für die Abgeltungssteuer neue Fondsanteile ?

      ;)

      Leider ist es so, daß bei der Kursgewinnbesteuerung, weil auch der SolZ dazukommt, Deutschland in Europa das zweitteuerste Land nach Schweden ist, und wohl auch im weltweiten Vergleich extrem teuer.

      Trotz super Steuereinnahmen ist unsere große Koalition jedenfalls voll gierig und ich verstehe hier den Ärger der Poster.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 21:58:04
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zu #23:
      Die Krankenversicherungen lassen sich den Est-Bescheid vorlegen. Wenn dort Speku-Gewinne ausgewisen sind, werden diese bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
      Dies wird sich bei Anwendung des Abgeltungsverfahrens ändern, da die abgegoltenen KAP-Einkünfte nicht mehr im ESt-Bescheid aufgeführt sind. Insoweit könnte eine Verbesserung für die freiwillig Versicherten eintreten.
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 22:37:28
      Beitrag Nr. 29 ()
      Glaub ich nicht, dass freiw. Versicherte auf Kapitalerträge keine KV-Beiträge mehr zahlen müssen, eher umgekehrt: Die Krankenkassen lassen sich auch den Bescheid über die gezahlte Abgeltungssteuer vorlegen.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 23:43:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.389.407 von Marky_Mark am 19.05.07 22:37:28Meine Meinung,
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 10:00:59
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Marky:
      Bescheid über die gezahlte Abgeltungssteuer

      Wird ein solcher Bescheid ausgestellt und von wem?
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 18:10:39
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo Nataly,

      laut Gesetzentwurf ja, löst die Jahresbescheinigung nach §24c ab.

      Sowas muss es schon geben, sonst könnte ich nichts nachweisen, wenn ich einen Steuersatz kleiner als 25% habe.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 23:48:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Marky:
      Möglicherweise hast du recht. Mal sehen, was kommt.
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 13:36:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.379.699 von Urlaub2 am 18.05.07 21:41:25Leider ist es so, daß bei der Kursgewinnbesteuerung, weil auch der SolZ dazukommt, Deutschland in Europa das zweitteuerste Land nach Schweden ist, und wohl auch im weltweiten Vergleich extrem teuer.

      Wie wahr! Und wie ärgerlich! :mad::mad::mad:


      Trotz super Steuereinnahmen ist unsere große Koalition jedenfalls voll gierig und ich verstehe hier den Ärger der Poster.

      Wie wahr! Und wie empörend!!! :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 16:50:27
      Beitrag Nr. 35 ()
      Für Trader entscheidet sich das Ganze sowieso an einer einzigen Frage: Gilt das Wahlrecht für eine individuelle Besteuerung VOR einem Steuerjahr oder erst danach. Warum das so wichtig ist ? Ganz einfach, die Trader müssen ihre Verluste gegenrechnen können, das können sie nur wenn sie die Abgeltungssteuer umgehen können und das geht wohl lt. Gesetz nur, wenn man sich für die individ. Steuererklärung entscheidet. Und dies muss natürlich vorab passieren damit es für einen Trader Sinn macht. Sich hinterher die Verluste per Steuererklärung zurück holen nutzt ihm gar nix, wenn ihm unterjährig die Kohle deshalb ausgeht.

      Variante 2 ist und bleibt das Traderkonto in Österreich. Das kommt aufs Gleiche raus, denn dort wird einfach keine Abgeltungssteuer einbehalten und abgeführt, das muss der Steuererklärende selbst am Jahresende tun, er wird also so gestellt wie in Deutschland nach dem alten Recht. Dass sich die hiesigen Broker darüber keinen Kopf zerbrechen beweist nur ihre Kurzsichtigkeit.
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 22:14:35
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.405.670 von bonAPART am 21.05.07 16:50:27Selbst bei Variante 2 kann es zu Liquiditätsengpässen kommen, wenn das FA monatliche Vorauszahlungen festsetzt.
      Avatar
      schrieb am 21.05.07 22:47:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.410.482 von Kaufangebot am 21.05.07 22:14:35Gibt es dafür irgendein Beispiel, Schreiben des FA oder Anlass, das die Vermutung nahe legen würde, dass man Vorauszahlungen irgend einer Art an das FA leisten soll, nur weil man ein Konto im Ausland hat, über das man als Privater gelegentlich Aktien kauft und verkauft ?
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 10:50:41
      Beitrag Nr. 38 ()
      Die FAZ berichtet heute über eine "Gnadenfrist für Zertifikate".

      Demnach sind Veräußerungsgewinne nach dem 30.6.2009 für solche Papiere steuerfrei, die VOR dem 14.3.2007 gekauft wurden. Das Gesetz soll übermorgen (25.5.) verabschiedet werden.
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 11:10:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      Zu #37:
      Sobald die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die über den Austro-Broker abgewickelt wurden, in einem ESt-Bescheid erfasst wurden, können diese in den vierteljährliche ESt-Vorauszahlungen berücksichtigt werden (§ 37 EStG).
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 19:33:30
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nun ist es raus:

      Der 14.03.2007 war der Stichtag für Zertifikate.

      Wohl dem, der schon im Februar im Rahmen Abgeltungssteuer aktiv war.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 22:13:28
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.431.014 von gyndae am 23.05.07 10:50:41Damit haben sich die Politiker mal wieder selbst übertroffen. Zuerst hieß es, Wertpapiere, die vor 2009 gekauft werden, sind steuerfrei und jetzt wurde der Termin in die Vergangenheit geschoben.

      Wer schon jetzt Endlos-Zertifikate im Depot hat, wird sie wohl sein Leben lang halten. Den Steuervorteil gibts sonst nirgenwo mehr.
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 22:30:20
      Beitrag Nr. 42 ()
      Auch das noch, ein Endlos-Zertifikat habe ich am 20.3. gekauft.

      Gibt es eigentlich auch Informationen, ob Optionsscheine hinzugezählt werden?
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 09:11:39
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.443.602 von estudent am 23.05.07 22:30:20Man sollte sich nicht allzuviel Gedanken über den Stichtag 14.3.07 machen. Diese Regelung dürfte wie üblich nicht verfassungsgemäss sein (Vertrauensschutz + Gleichheitsgrundsatz gebrochen). Anscheinend ist es die neue Strategie der Bundesregierung, nicht verfassungsgemässe Gesetze zu verabschieden und damit zu versuchen, die Einnahmen zu erhöhen. Ähnliche Gesetzes-Fälle liegen derzeit schon zuhauf beim Bundesverfassungsgericht und die bisherige Rechtsprechung des BVG ist eindeutig. Also einfach mal davon ausgehen, dass Zertifikate wie Aktien bezüglich der Fristen behandelt werden und sich nicht kirre machen lassen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 10:47:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      Wie sieht es mit Zertifikaten aus, die nach dem 14.03.07 gekauft, aber vor dem 30.06.08 verkauft werden. (>1 Jahr Haltefrist)
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 14:22:13
      Beitrag Nr. 45 ()
      Da gilt natürlich noch die bisherige Regelung, also steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 14:31:41
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.431.014 von gyndae am 23.05.07 10:50:41Immerhin, mein P3-Zertifikat läuft bis 2030! Und das habe ich schon ein Weilchen länger! Mit ganz ordentlichem Depotanteil! :)
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 14:51:44
      Beitrag Nr. 47 ()
      Für mich persönlich wäre das Zertifikateproblem damit weitgehend gelöst. Ansonsten wollte ich sowieso mehr auf Fonds und bestimmte Aktien (Princess, BB Biotech, BB Medtech) als Langfristinvestments setzen.

      Trotzdem ist es natürlich eine Sauerei, wie man hier wieder mit den Steuerbürgern umgeht.
      Absolute Mindestanforderung müßte sein, daß Zertifikate die am 1.1.2009 aus der Spekufrist raus sind (Also bis Ende 07 gekauft), steuerfrei bleiben.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 15:29:57
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.451.274 von Midas2000 am 24.05.07 14:51:44Wenn Deine Strategie auch von anderen Anlegern so umgesetzt werden würde, hätten wir ja eine gnadenlose Hausse zu erwarten.
      Zieh das Geld aus (Index)zertifikaten ab und investiere es direkt in Aktien oder Fonds.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 17:36:18
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ich befürchte, daß zum langfristigen Sichern von steuerfreien Kursgewinnen letztlich nur noch Aktien als Direktanlage in Frage kommen.

      Wer beispielsweise Aktienfonds erwirbt, für den wird ja heute bereits der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn/-verlust zusätzlich auf Ebene des Fonds ermittelt und beim Anteilseigner der Einkommensteuer unterworfen. Bislang waren die steuerpflichtigen sonstigen Einkünfte ("Spekulationsgewinne/-verluste") im Regelfall nur von untergeordneter Bedeutung, da nur ein geringer Teil der Umschichtungen innerhalb des Fonds durch Nichtüberschreiten der Einjahresfrist der Einkommensteuerpflicht unterlag.

      Zukünftig wird jedoch im Zeitablauf durch regelmäßige Umschichtungen innerhalb des Fonds der Anteil der steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne/-verluste soweit zunehmen, bis das letzte "Altpapier" verkauft und nur noch Anlagen im Fondsvermögen sind, die durch das Fondsmanagement nach dem 31.12.2008 erworben wurden. Der Anleger (wir alle) hat also nicht die Möglichkeit, die Dauer der Steuerfreiheit zu bestimmen, sie wird vielmehr durch die Aktivität des Fondsmanagements vorgegeben.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 21:10:04
      Beitrag Nr. 50 ()
      Du schreibst hier totalen Blödsinn. Jedenfalls war es bisher so, dass von Fonds innerhalb der Einjahresfrist erzielte Spekulationsgewinne steuerfrei waren. In den Zwischengewinnen sind nur Zins- oder Dividendeneinnahmen enthalten. Lafontaine wollte dies seinerzeit als Finanzminister ändern, ist aber an der Fondslobby gescheitert.
      Ich gebe zwar zu, dass nicht hunderprozentig klar ist wie ab 2009 verfahren wird. Aber wenn du aus der Gegenwart auf die Zukunft schließen möchtest, liegst du völlig daneben.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 21:26:06
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.463 von muckel68 am 24.05.07 17:36:18Zum Vergleich beabsichtigte Zertifikateregelung (Stichtag 14.3.) mit der Regelung "Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien" 1999 (liegt meines Wissens immer noch beim BVG (seit 3 !! Jahren)):
      *****************
      Die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist wahrscheinlich verfassungswidrig. Der BFH hat ernstliche Zweifel, ob die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre verfassungsgemäß ist. Vor Änderung von § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG zum 1.1.1999 betrug die die sog. „Spekulationsfrist“ zwei Jahre. Mit der zum 1.1.1999 eingeführten Regelung ist diese Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre verlängert worden. Verkäufe von Grundstücken, die innerhalb der neuen Frist von 10 Jahren angeschafft wurden, können somit "rückwirkend" zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft werden, auch wenn sie vorher außerhalb der früheren Spekulationsfrist von zwei Jahren steuerfrei waren. Der BFH hatte in einem Aussetzungsverfahren schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Neuregelung und setzte mit einem Beschluss den Vollzug des Einkommensteuerbescheids aus. Die Neuregelung greife in das das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauen der Steuerpflichtigen ein, weil Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen werden, für die die bisherige zweijährige Spekulationsfrist bereits vor dem 1.1.1999 abgelaufen war und damit nach alter Rechtslage steuerunschädlich geblieben wären.
      (quelle www.spekulationssteuer.de)

      *****************************************
      Genau dasselbe dürfte mit der Zertifikateregelung passieren. Da Verkäufe von Zertifikaten, die z.B. im Mai 2007 gekauft worden sind, im Jan. 2009 nach der alten Regelung längst steuerfrei sind aber nach der "Spezialregelung Zertifikate" ab 30.6.2009 plötzlich wieder in die Spekulationsfrist zurückkehren, ist dieser Fall absolut identisch mit dem Fall Verlängerung der Spekufrist für Altimmobilien anno 1999. Damit ist das Schicksal dieser Regelung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Mülltonne.
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 14:42:56
      Beitrag Nr. 52 ()
      welchen Grund gibt es für die Regierung überhaupt die (Index-)Zertifikate welche ab jetzt gekauft werden steuerlich als Langfristanlage schlechter zu behandeln als Aktien, Indexfonds oder Fonds :confused: ??

      Wer mit guter Absicht heute oder gestern unwissend paar Daxzertifikate gekauft hat mit Ziel einer Anlagedauer von 10 Jahren bis zur Rente, ist doch voll im Arsch gekniffen - sorry!

      Das WIESO ist einfach nicht geklärt, warum bestraft man Zertifikateanleger und nicht auch Aktien, Fondsanleger oder ETF- Anleger?
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 15:01:39
      Beitrag Nr. 53 ()
      werden Zertifikate ab sofort evtl. schlechter vom Fiskus behandelt, weil dort die Ausschüttungen steuerfrei in den Kurs mit einfließen?

      Man will also bei der künftigen Abgeltungssteuer thesaurierende Produkte ausklammern? bzw. Produkte die steuerlich zu stark geschützt sind?
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 19:50:29
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.467.214 von Magicbroker am 25.05.07 15:01:39Aktieninvestments können auch rein thesaurierend sein, wenn gar keine Dividende gezahlt wird und der gesamte Unternehmensgewinn stets in Aquis und/oder Aktienrückkauf gesteckt wird. Auch deshalb ist die Sonderregelung für Zertifikate verfassungswidrig (ist jedenfalls meine Meinung).
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 20:30:07
      Beitrag Nr. 55 ()
      Deutsche Anleger verschmähen US-Werte
      Donnerstag 24. Mai 2007, 07:00 Uhr


      Wenn es stimmt, dass das Anlageverhalten deutscher Privatinvestoren ein Kontraindikator für die künftige Kursentwicklung ist, dann sind US-Aktien derzeit einen näheren Blick wert.

      DÜSSELDORF. Fraglos schert sich die Wall Street kaum um die Dispositionen deutscher Anleger - die Werte aus den USA derzeit allenfalls mit spitzen Fingern anfassen. Und fraglos gibt es gewichtige Gründe, US-Aktien derzeit skeptisch zu sehen: Der Immobilienmarkt gilt als überhitzt, das Handelsbilanzdefizit ufert aus, das Wirtschaftswachstum schrumpft, und dem Dollar sagen Ökonomen eine weitere Abwertung voraus.

      Tatsächlich aber schütten deutsche Anleger das Kind mit dem Bad aus. Sie gewichten US-Aktien, als seien die Vereinigten Staaten ein riskantes Schwellenland, obwohl auf US-Titel im Weltaktienindex MSCI World noch immer rund 45
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      Prozent entfallen.

      So beträgt derzeit der Anteil von US-Aktien an allen Aktienengagements in den Depots von professionellen Vermögensverwaltern hier zu Lande nur rund zwölf Prozent. Das geht aus der jüngsten Untersuchung des unabhängigen Rankinginstituts Firstfive hervor, das die Transaktionen von mehr als 300 deutschen Vermögensverwaltern auswertet.

      Noch pessimistischer sind deutsche Privatanleger gestimmt. Auf Basis einer Analyse von über 100 000 Depots errechnet das Münchener Institut für Vermögensaufbau derzeit eine Quote für US-Papiere von nur rund drei Prozent an allen Einzelaktien. Dabei handelt es sich meist um ausgebombte Technologiewerte.

      Der Bild bessert sich auch nicht mit der Berücksichtigung von Investmentfonds. Vier Prozent des in Deutschland in Aktienfonds investierten Vermögens entfällt derzeit nach Berechnungen des Branchenverbands BVI noch auf Produkte mit dem Anlageschwerpunkt Nordamerika. Selbst wenn alle global anlegenden Aktienfonds in den Depots deutscher Anleger US-Werte derzeit so gewichteten, wie es der Vergleichsindex MSCI World vorsieht, läge der US-Anteil über alle Aktienfonds hinweg nur bei rund zehn Prozent.

      All diese Quoten fallen noch niedriger aus, zöge man nicht nur Aktien, sondern sämtliche Wertpapieranlagen als Grundgesamtheit heran.

      Das ist selbst für notorische USA-Skeptiker aus drei Gründen ein Renditerisiko. Erstens erwirtschaften viele US-Konzerne längst wesentliche Umsätze und Gewinne außerhalb der USA. Zweitens täuschen tägliche Allzeithochs im Dow Jones Index schnell darüber hinweg, dass viele Blue Chips - etwa General Electric (NYSE: GE - Nachrichten) , IBM (NYSE: IBM - Nachrichten) , Pfizer (NYSE: PFE - Nachrichten) oder Coca-Cola - derzeit auf Euro-Basis um mehr als 50 Prozent unter ihren alten Höchstständen der späten 90er-Jahren notieren. Drittens müssen die Volkswirtschaften und Aktienmärkte Europas und Asiens selbst im Krisenfall erst einmal den Beweis antreten, dass sie sich von den USA emanzipiert haben.

      Anleger tun daher gut daran, im Hinblick auf die Quote für US-Aktien ein gesundes Mittelmaß zu finden - zwischen Ignoranz und der MSCI-Quote von 45 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 20:47:31
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hier kommt einer der größten Fehler zu Tage:

      Wenn 45% der weltweiten Marktkapitalisierung
      auf die USA entfallen, dann sollte man 45% US-Werte
      im Depot halten. Das ist völliger Unsinn.
      Die eine Zahl hat mit der anderen absolut nichts zu tun.
      12% US-Aktien ist schon absolut ok.
      12% für ein einziges Land. Wenn man 30 Länder investieren will,
      dann ist das immer noch eine heftige Übergewichtung von US-Aktien.
      Und wenn ich 30 interessante Länder benennen müsste,
      würde mir die USA wohl weniger einfallen.

      1990 betrug der japanische Anteil an der weltweiten
      Kapitalisierung 50%. Nur Deppen hatten 50 % ihres Kapitals
      in Japan (ok, es gab viele Deppen).


      Das ist genauso bescheuert, wie die Tatsache, dass im Rahmen der
      Markowicz-Protfolio-Struktur immer Risiko mit Volatilität
      gleichgesetzt wird. Und danach ist alles so herlich einfach.
      Fakt ist: ein Depot mit Vola 20% kann risikoloser sein
      als ein Depot mit Vola 5%. Was haben Schwankuengen
      von Wertpapieren mit Risiko einer Anlage zu tun? Nix.

      trick17


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