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    Mahnung von G-Data - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.07 17:57:23 von
    neuester Beitrag 23.06.07 11:51:11 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.128.820
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      Avatar
      schrieb am 14.06.07 17:57:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen.
      ich hab da mal eine frage.

      vor etwas mehr als einem jahr habe ich mir die antivirensoftware von gdata gekauft.
      nun bin ich aufgefordert worden, um die lizens verlängern zu lassen 30€ zu überweisen.
      bis heute nun kam die 2.mahnung mit 5€ mahngebühr.
      wenn ich doch nun die software aber nicht mehr weiter verwenden wollte und
      die lizensvereinbarung meiner seits auslaufen lassen will, warum zwingt
      gdata mich dann mit einem mahnbescheid für das nächste kommende lizenzjahr die gebühr zu begleichen.

      bin ich mit der installation und dem anmelden bei gdata derartige
      vertragsbedingungen eingegangen und muss ich diesen vertrag innerhalb der gesetzlichen kündigungsfrist erst kündigen ?

      beim kauf der software über ebay waren mir solche geschäftbedingungen nicht zu grunde gelegt worden.

      35€ sind nicht die welt aber die art und weise kotzt mich an.
      wer hat ähnliche erfahrungen gemacht und tauscht sich mit mir aus.
      vielen dank, gruß, Ce.:cool:
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 18:43:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.895.556 von CeCoupe am 14.06.07 17:57:23Es spielt keine Rolle, wo Du die Software gekauft hast. entscheidend ist, daß Du mit der Inbetriebnahme bzw. Anmeldung mit Rechnungsadresse den sich automatisch verlängernden Lizenzvertrag eingegangen bist. Von daher ist die Mahnung vermutlich vollkommen korrekt.

      Wenn Dich etwas ankotzt, dann überlege immer erst mal, wer zuerst gekotzt hat. Und wenn Du mal einen Fehler gemacht hast, nämlich das Abo nicht zu kündigen, wie Du es vertraglich eingegangen bist, dann hilft in solchen Fällen oftmals nicht das Zurückkotzen, sondern ein ganz normaler, höflicher Brief mit der Bitte um Stornierung des Vertrags. Ich bin mir ziemlich sicher, die machen das, solange man sie nicht vollkotzt.
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 18:54:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.896.932 von antonazubi am 14.06.07 18:43:51Du Unsympath :keks:


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 19:15:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.896.932 von antonazubi am 14.06.07 18:43:51:rolleyes: sicher habe ich in den 25 seiten AGB`s den kleinen satz übersehen.

      aber es ist nach meiner anmeldung auch kein schriftstück in meinem
      briefkasten gelandet, in dem der vertragsabschluss mit
      allen relevanten daten und summen nochmals
      in schwarz und weiß verfasst worden "hätte" werden können.

      zum glück kotzt mich die summe nicht an. :keks:

      wirst wohl recht haben. :D
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 10:46:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.897.879 von CeCoupe am 14.06.07 19:15:50Abgesehen davon, daß die Frage der Vertragskündigung IMMER eine der elementarsten ist, die VOR dem Vertragsabschluß zu klären sind, ist die weit verbreitete Meinung, ein Vertrag käme NUR durch Unterschrift zustande, vollkommen falsch. Auch ist nach Vertragsabschluß kein weiteres Schriftstück irgendwelcher Art Pflicht.

      Beispiel: Jeder am Kiosk gekauften Currywurst liegt ein Vertragsabschluß zugrunde, auch ohne Bestellformular, Lieferschein, Rechnung oder Quittung. Trotzdem hat sich der Kiosk mit der Herausgabe der Currywurst zur Einhaltung bestimmter einklagbarer Standards bindend verpflichtet.

      Obwohl einem da evtl. manchmal wirklich das Kotzen kommen könnte :laugh:

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      schrieb am 16.06.07 14:53:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.895.556 von CeCoupe am 14.06.07 17:57:23Hallo CeCoupe,

      ich stehe gerade vor dem selben Problem. Hatte letztes Jahr das AVK mit Lizenz für ein Jahr erworben. Das ganze las sich seinerzeit für mich nicht so, daß ich ein Abo abschließen würde, welches sich automatisch verlängert, sondern daß ich aktiv werden und verlängern müßte, wenn ich wollte, daß das AVK nach dem Jahr weiterläuft. Weder in der Mail noch auf der Rechnung von GD**a steht konkret, daß ich ein zu kündigendes Abo abgeschlossen hätte. Geschweige denn sind irgendwo Kündigungsfristen(AGB, Website) erwähnt, wie es z.B. vorbildlich bei dem WISO-Abo gemacht wird.
      Habe nun auch schon die erste Zahlungserinnerung von GD**a.

      Hast Du schon was rausbekommen?

      Grüße
      Matthias
      Avatar
      schrieb am 23.06.07 11:51:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      also die Summe lohnt den Aufwand nicht. Wem es trotzdem nervt sollte mal www.frag-einen-anwalt befragen. Günstig und oft gut


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