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    Prozess MLP AG ./. finanzparasiten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.07 16:09:16 von
    neuester Beitrag 25.10.07 12:48:45 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.129.701
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    MLP
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      schrieb am 02.07.07 16:09:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf vielfachen Wunsch haben wird das Urteil, das MLP Ende letzten Jahres erstritten hatte und erst viereinhalb Monate später zugestellt wurde, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Online kann man es z.B. abrufen unter http://www.mlpwatchblog.com/2007/07/01/landgericht-hamburg-m…

      Kenner der Hamburger Presserechtsprechung haben uns versichert, dass einmal ergangene einstweilige Verfügungen auch in der Berufungsinstanz prinzipiell aufrecht erhalten werden, sodass die Angelegenheit vermutlich erst in Karlsruhe beendet werden wird.

      Die Taktik von USW finden wir insgesamt etwas seltsam:
      Erst feuert er Bucher, dann wundert er sich, dass dieser ein Konkurrenzunternehmen aufzieht und Personal abwirbt.
      Dann geht er gegen uns vor und wundert sich, dass wir dadurch erst bekannt wurden.

      Wer nicht genug Feinde hat, der schafft sich halt welche.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:16:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.450.463 von finanzparasiten am 02.07.07 16:09:16Die Qualität der finanzparasitenschen Argumentation erkennt man bereits daran, daß erstens dieser Rechtsstaat in fraglichem Link als Polizeistaat tituliert wird und zweitens die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen sie mit dem Attribut 'heimlich' diskreditiert werden soll. Laienhafte Rechthaberei ohne Substanz.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:34:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antonazubi, suche bitte jemanden, der Dir "former police state" übersetzt und überlege, ob da wirklich "dieser" Staat als Polizeistaat bezeichnet wird.

      Sodann suche Dir qualifizierten Rechtsrat, wie im Regelfall eine einstweilige Verfügung erzielt wird. Normalerweise erfährt der Antragsgegner erst von dem Verfahren, wenn es bereits abgeschlossen ist, nämlich von dem Gerichtsvollzieher, der die Verfügung überbringt.

      http://youtube.com/watch?v=w6dY4Ic3C4A
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:55:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.453.114 von finanzparasiten am 02.07.07 18:34:27Wenn man den aktuellen Rechtsstaat mit "former police state" tituliert, dann will man damit ebendiese Assoziation erreichen. Wozu denn sonst? Ich bezeichne doch meine Diskussionsgegner auch nicht als "frühere Hosensch...", auch wenn sie dauernd gedanklich 'Wiesloch' mit 'A..loch' substituieren wollen.

      Und die Formulierung Die Firma MLP Finanzdienstleistungen AG (Wiesloch) erwirkte im September letzten Jahres heimlich eine einstweilige Verfügungen gegen den Rechtsanwalt meint ganz klar, normalerweise gehörte sich sowas mit Ansage. Das negativ besetzte Attribut 'heimlich' soll eine tatsächlich nicht vorhandene Unzulässigkeit suggerieren.

      Das alles ist pure Meinungsmanipulation, keine sachliche Information. Wiewohl das Thema das durchaus verdient hätte.

      Im übrigen nutzt mir Dein Link nichts, ich lade mir prinzipiell keinen ausführbarebn Code aus nicht vertrauenswürdiger Quelle.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 12:10:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.450.463 von finanzparasiten am 02.07.07 16:09:16Den Prozess haben wir schon gewonnen - egal, was morgen am OLG Hamburg passiert:

      Im schlechtesten Falle bekommen wir Recht. Dann hätten wir kein PR-Objekt mehr und müssten uns zur Ruhe setzen. Da wir ja vorgerichtlich freiwillig Unterlassung der schärfsten Formulierungen erklärt hatten, würde sich an unserer Homepage durch das Urteil ja auch nichts ändern.

      Wenn uns aber das Oberlandesgericht Hamburg den Gefallen tut und sich mit dem Landgericht Hamburg in Widerspruch zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht setzt, dann haben wir in Karlsruhe endlich die Bühne, die wir suchen! Außerdem würden wir MLP auffordern, das Hauptverfahren zu betreiben und hätten noch ein Jahr Spaß mit den Wieslöchern. Da wir ja inzwischen aus den gegnerischen Schriftsätzen wissen, dass da nicht viel kommt, könnte das sehr unterhaltsam werden!!

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      schrieb am 09.07.07 12:40:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.589.984 von finanzparasiten am 09.07.07 12:10:56Wie gut, daß wenigstens der Name ein bißchen Wahrheit vermittelt.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 11:44:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Abenteuer beim Hanseatischen Oberlandesgericht fing bereits vielversprechend an: So wollten die kompetenten Richter Anfang Juni wissen, ob denn der beauftragte Anwalt eine Zulassung für Oberlandesgerichte habe. Die Zulassungspflicht war jedoch zum 1. Juni abgeschafft worden ... :kiss:


      Die Richter am Oberlandesgericht erwiesen sich durchaus als vorbereitet, was man bei unseren insgesamt 97 Anlagen auch erwarten durfte. Leider pflegten sie Wissenslücken durch pure Phantasie zu ersetzen.

      In ihrem Einführungsvortrag machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass der Fall lange kontrovers diskutiert worden sei, aber dass man der Berufung jedenfalls deshalb die Erfolgsaussichten absprach, da vieles im Berufungsschriftsatz als "neues Vorbringen" bewertet wurde und daher nicht berücksichtigt werden könne. Dies ist insoweit ulkig, da uns damals im November nur eine Woche Zeit gegeben wurde, den Widerspruch vorzubereiten. Damals war es uns ad hoc unmöglich gewesen, den Vorwurf der Bilanzfälschung nachzuweisen, was angeblich die StA Mannheim in fünf Jahren nicht geschafft hat. Zudem hatt der Richter damals nur eine halbe Stunde Verhandlungszeit angesetzt und sich geweigert, den Anwalt sprechen zu lassen.

      Da sich der Senat auf eine Wertung geeinigt hatte, wurde denn auch die Darstellung des Falles passend gemacht. So unterschlug die Vorsitzende, dass der beleidigend gewertete Begriff in der ersten Äußerung in Anführungszeichen stand und durch einen Doppelpunkt mit dem nachfolgenden Satz verbunden war, der über die Bilanzaffäre berichtete. Dass zudem noch ein link auf einen ausführlichen Artikel hierüber geschaltet gewesen war, hielt man für unerheblich. (Dass man im Gegenteil für links haftbar gemacht werden kann, sei hier nur mal so erwähnt.)

      Einen kapitalen Bock schoß die Vorsitzende, als sie von der Problematik mit den fehlerhaften Modellrechnungen schwadronierte, mit denen die Wieslöcher seinerzeit Vermögensvorsorgeprodukte verkauft hatten, die vor allem für das Vermögen von MLP vorsorgten. Die Vorsitzende bagatellisierte die Sache als "kleine Schummeleien". Da sie vom Thema keine Ahnung hatte, kam sie auch zu dem Fehlschluss, es hätte sich doch wohl nur um kleine Schadensbeträge gehandelt. Außerdem brachte sie das mit der Problematik mit den Kinderlebensversicherungen zusammen. Und auch die Bilanzfälschung sei sicherlich unerfreulich, aber naja ...

      Die Wieslöcher haben die Angelegenheit außerordentlich ernst genommen. so haben sie sogar eine eidesstattliche Erklärung von Lautenschläger verschickt. Neben dem Promi-Anwalt hatten sie diesmal auch eine hübsche Justiziarin nach Hamburg geschickt, die einen dircken weißen MLP-Ordner mit der Aufschrift "Finanzparasiten" mit sich führte. Die Vorstellung, dass wir im Regal der Rechtsabteilung der Wieslöcher präsent, erfüllt uns mit Genugtuung.

      Die Vorsitzende ließ jedoch erkennen, dass sie dem Anliegen, das sich bisher im einstweiligen Rechtsschutz befindet, eine Chance in Form eines Hauptsacheverfahrens beimisst, in welchem alles mögliche Vorbringen und allerhand Beweismittel zulässig sind. Da klar war, dass Richter nicht mehr umgestimmt werden konnten, nahm der Anwalt die Berufung zurück und verzichtete auf einen unproduktiven Showdown. Da nun klar ist, was die Wieslöcher zur Sache vorzutragen haben und wo das Gericht Lücken im Vorbringen sieht, kann das Hauptsacheverfahren nach diesem Testballon nun in aller Ruhe vorbereitet werden.

      Auch die Wieslöcher wissen nun so ungefähr, dass wir über sie sehr viel mehr wissen, als wir bisher veröffentlicht haben. Und dass wir uns nicht einschüchtern lassen. Die Idee, eine Justiziarin einfliegen zu lassen, war mehr als sinnvoll. In der Rückrunde werden wir in Hamburg noch wesentlich mehr Wieslöcher begrüßen dürfen. Vermutlich nicht alle so hübsch.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 15:18:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.628.465 von finanzparasiten am 11.07.07 11:44:52Stell doch mal ein Bild rein :D!
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 12:48:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.632.163 von Sir_Nick am 11.07.07 15:18:43Die Wieslöcher haben gut daran getan, in Hamburg zu klagen. In Köln etwa ist gerade ein sehr ähnlicher Fall gelaufen, in dem jemand die INSM (deren Protagonisten MLP nicht ganz fernstehen) als "kriminelle Vereinigung" bezeichnet hatte. Die Richter ließen durchblicken, dass die Äußerung wohl vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/97948

      Was den Wunsch des Vorposters Sir Nick betrifft, so liegt uns gegenwärtig nur das Bild aus der MLP-Teambase vor. Das ist aber erstens nicht mehr ganz aktuell (Frisur), und zweitens ist das Verbreiten von Personenbildern eine zustimmungsbedürftige Handlung. Wir glauben nicht, dass Angelika damit einverstanden wäre ... ;)


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