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    Steuerprüfung in der Firma - Fahrtenbuch weg - was tun??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.07 23:07:06 von
    neuester Beitrag 22.09.07 17:35:09 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 21.09.07 23:07:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen und Danke im Voraus für Eure guten Ratschläge...

      Folgendes Problem: Bin Außendienstler mit Firmenwagen (nicht zur privaten Nutzung) und somit zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet. Dieses hat aber nun offensichtlich meine Frau im Zuge des Wohnungswechsels in den Altpapiercontainer entsorgt.
      Meine Firma hat es nie sonderlich interessiert, wo ich mit dem Firmensprit rumfahre, das Finanzamt aber nun natürlich schon.

      Was tun????

      Die Wahrheit sagen (daß Fahrtenbuch nicht auffindbar ist)?

      Auf die Schnelle eins erstellen (mit mindestens 8 verschiedenen Kugelschreibern und den Reisen und Kilometern so halbwegs über'n Daumen gepeilt)?

      Wie ist die rechtliche Situation, wenn's nun mal weg ist?

      wie heißt noch der allwisssende Mod in solchen Fragen: Nathalie?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 23:45:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich selber würde die Wahrheit sagen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 23:46:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.694.529 von ludopata27 am 21.09.07 23:07:06Du bist also zu faul das Finanzamt zu bescheißen.:D

      Nicht schlecht.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 00:06:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.694.529 von ludopata27 am 21.09.07 23:07:06da hast du (bzw. deine firma???) ein ganz großes problem würde ich sagen. nachträglich erstellen kannst du vergessen bei den anforderungen, denen ein fahrtenbuch heutzutage genügen muss. wenn du an den richtigen prüfer kommst (so wie ich :mad: ) läufts wohl auf eine saftige nachzahlung hinaus.
      mir wurden bspw. für satte zwei jahre komplett die kfz-kosten aberkannt für ein fahrzeug, was ich tatsächlich zu mind. 95% beruflich nutze nur weil ich drei beschXXXXX, kleine fehler im fahrtenbuch hatte (differenz im kilometerstand zwischen eintragungsdatum der fahrt und werkstattrechnung mit des selben tages mit abweichendem kilometerstand von 150 kilometern sowie zweimal nachweislich falsche zeitangaben).
      und dafür haben die herren beamten das ganze so dargestellt letztendlich, als ob ich zwei jahre ausschliesslich das fahrzeug privat genutzt hätte - oder anders ausgedrückt: unter´m strich 7.500€ mehr für vater staat an nachzahlung :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 00:11:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Nataly

      welche Wahrheit?:kiss: (=Welche Konsequenzen?)

      @ Hohlbrot

      stimmt, zu faul bzw. zu unorganisiert...halt ein Chaot mit Verkaufserfolg...

      Wo hätte ich da bescheissen können? Wahrscheinlich liegt dies so nah, daß der unbescholtene treue Arbeitnehmer es gar nicht erkennen kann....;)

      Immerhin mache ich ein häusliches Arbeitszimmer geltend:laugh:

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      schrieb am 22.09.07 00:31:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      @darmspiegelung

      oh, das klingt allerdings dramatisch... ich lerne daraus bzw. nehme Natalys kurzen und knappen Kommentar dann doch direkt um so mehr ernst, es lieber einfach so zu halten, daß ich es nicht bringen kann...allenfalls die letzten 2000 km aus den letzen 5 Wochen (z.B.)


      Letzte Woche war ich im Theater bzw. Cabaret: Urban Priol aus Franken: "Tür zu!" - Das war ganz großes Tennis - auch er machte sich lustig über Vadda Staat in diesem Zusammenhang, mit der Bemerkung: " Aber wenn ich mal 'ne Tankquittung schon nach 8 Jahren weg werfe, dann ist der Teufel los!"

      Meine Tankquittungen habe ich all die Jahre mit der Reisekosten- und Spersenabrechnung erstattet bekommen, aber das ist Nataly wohl eh' klar.

      Können die mir was, wenn ich sage: hab isch nisch....oder können die mir nichts?

      Von meiner Firma bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, daß ich das Fahrtenbuch zu führen habe. Das war vor ein paar Jahren, als die letzte Prüfung war und ich keines hatte und ich dann (zu Recht) damit durchgekommen bin, daß es mir niemand gesagt hatte:laugh:

      Nur dieses Mal könnte auch meine Firma auf einmal richtig sauer werden, wenn durch mich da ein Problem mit dem FA entstehen sollte.

      Ja, so ist meine Firma (und mein Produkt sprengt jeden Rahmen:laugh:)

      Also...Wahrheit sagen, sagt Nataly.....Danke!
      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 01:07:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Können die mir was, wenn ich sage: hab isch nisch....oder können die mir nichts?"

      naja, ich würde sagen es kommt darauf an, was du für einen prüfer erwischt. generell ist mein standpunkt dazu aber dass "wenn du nischt hast bekommst du - bzw. deine firma - auch nischt erstattet/kosten anerkannt getreu dem alten buchhaltermotto: keine buchung ohne beleg.
      es ist wirklich traurig mittlerweile zu was für methoden manche prüfer heutzutage greifen weil sie im prinzip auch größtenteils dazu gezwungen werden oder aus erfolgsdruck. die richtigen sauereien bei den richtigen leuten werden eh meist nie aufgedeckt bzw. entdeckt und daher kriegen sie halt die kleinen leute mittlerweile umso mehr ran, 1.000 kleine nachforderungen von bspw. 1000€ sind halt rechnerisch genauso gut wie ein dicker fisch bei nachforderungen von 1.000.000€. früher haben viele prüfer auch mal ihren ermessensspielraum in gewissen belangen ausgeschöpft und menschlichkeit durchblicken lassen und mittlerweile ist es so wie du schon sagst: "wenn man mal ne etliche jahre alte tankquittung nicht mehr findet ist der teufel los"
      gute nacht (armes) deutschland !
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 01:15:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.694.856 von ludopata27 am 22.09.07 00:31:01übrigens, du weisst welche anforderungen seit ein paar jahren ein fahrtenbuch erfüllen muss, oder?
      also: datum, kilometerstand vor beginn der fahrt, abfahrtszeit, ankunftszeit, kilometerstand bei beendigung der fahrt, gefahrene strecke von A nach B, grund der fahrt, besuchte kunden.... usw. !
      ich bin genötigt (weil es nicht anders geht) jetzt wirklich alles unmittelbar und zeitnah in´s fahrtenbuch einzutragen und könnte noch nichtmal vom vortag alle notwendigen angaben nachtragen.
      bist du dir wirklich sicher die letzten 2.000 kilometer aus dem gedächtnis den anforderungen eines fahrtenbuches entsprechend nachzutragen? wenn du das schaffst hast du sicherlich ´den nobelpreis für gedächtnisleistungen verdient.
      ich würde an deiner stelle klar und ehrlich sagen dass du es verlegt hast, vielleicht hast du glück und es wird ein auge zugedrückt bzw. eine moderate lösung gefunden, alles andere ist eh sinnlos.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 07:30:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.694.529 von ludopata27 am 21.09.07 23:07:06moin moin,
      wie nataly schon geschrieben hat.
      sag die wahrheit
      vielleicht kannst du dann einen deal mit dem FA machen, ansonsten musst du den pkw als geldwerten vorteil nachversteuern. die höhe hängt dann vom neuwert des fahrzeugs ab x anzahl der monate seit dem du diesen benutzt.

      fazit, wenn es schon so offensichtlich ist, dass hier nachgebohrt wird lohnt sich ein beschiss einfach nicht.

      gopa ;)
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 09:31:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich denke, dass du nachträglich mit 1% versteuert wirst,
      war jedenfalls bei unserem AD so, der das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt hat.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 09:34:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      ach ja, ich würde für die Zukunft ein elektronisches Fahrtenbuch empfehlen.
      Accredis nutzen wir bei uns (10 ADs) und es gab keinerlei Beanstandungen bei einer Prüfung im letzten Winter.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 12:04:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      sprich mit Deinem Steuerberater!
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 14:56:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke für Eure Beiträge!

      Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als anhand der monatlichen Reisekosten/Spesen-Abrechnungen einigermaßen wahrheitsgetreu ein Fahrtenbuch zusammenzuschustern. Das erscheint mir immer noch besser, als gar nichts abzugeben. Die 1% Nachbesteuerung scheint dann sicher, sagt mein Schwager (="Steurberater"), er kann sich nicht vorstellen, daß man mit der von mir o.g. Ausrede durchkommt.:(
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 17:35:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.291 von gopassau am 22.09.07 07:30:11wieso beschiss?


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