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    DAB begrenzt Verfügung über Girokonto!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.12.07 16:55:00 von
    neuester Beitrag 11.12.07 19:32:16 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.136.054
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      schrieb am 06.12.07 16:55:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das schlägt dem Fass den Boden durch.

      Im Board der DAB-bank berichten Kunden, dass sie nicht über ihr gesamtes Giro-Guthaben verfügen könnten, weil der Überweisungsbetrag auf EUR 5.000,- beschränkt ist.!!
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 17:35:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:00Das reicht im Normalfall ja aus. Bei mehr Geld ist irgendwas faul, entweder Kapitalflucht (zB in Gold uns Silber) oder Verdacht auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen.
      Der Durchschnitts-Michel hat keine 5K auf Konto zu haben, nach Steuern, Lebensversicherungen und Riester soll er den kläglichen Rest bitte ausgeben um die Wirtschaft anzukurbeln, nix horten.;)
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 18:02:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielleicht ist das wegen der Meldepflicht
      Abhebungen über 5k müssen nämlich gemeldet werden.
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 18:12:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.686.781 von Red_Eileen am 06.12.07 18:02:03

      So ein Blödsinn!
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 18:51:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.686.781 von Red_Eileen am 06.12.07 18:02:03du meinst wahrscheinlich Einzahlungen über 10.000 € ... :D

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      schrieb am 06.12.07 19:20:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.687.373 von Elrond am 06.12.07 18:51:45Über 15.000,- :keks:

      Sosa
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 10:56:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:005 TEUR sind eine übliche grenze beim online banking.

      das machen viele banken (aus sicherheitsgründen) so und den meisten kunden reichen 5 TEUR verfügungsrahmen auch.

      wem das zu wenig ist, der kann mit seiner bank auch höhere grenzen vereinbaren.

      die sollen nicht immer gleich so einen wind machen (die DAB kunden).
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 12:28:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.687.844 von A_Sosa am 06.12.07 19:20:27seit wann 15.000 € .... :confused:

      früher waren es 20.000 DM .... Geldwäschegesetz ...
      hat sich das geändert ?
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 13:45:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.695.441 von Elrond am 07.12.07 12:28:43Die Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt.

      Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden.



      Aus Wikipedia


      Es ist wirklich so, ich bin Banker ;)



      Sosa
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 14:04:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bin u.a. auch bei der DAB. Sie bieten ein Formular zum downloaden an, auf dem man eine beliebige Höchstgrenze eintragen kann.

      Es geht hier um Sicherheit. Denn die DAB verwendet keine TAN oder HBCI, sondern nur eine Armada an PINs, Traderpassword usw.
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 14:22:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.696.285 von A_Sosa am 07.12.07 13:45:18thx :)
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 14:22:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.696.493 von walker333 am 07.12.07 14:04:34du bist bei der DAB ... :eek:


      dann schau lieber nicht in meinen thread ... :D
      Avatar
      schrieb am 08.12.07 11:34:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.696.493 von walker333 am 07.12.07 14:04:34
      Was soll der Unfug! Steht in keiner AGB zum Konto. Außerdem geht die Überweisung ja auf das Refenzkonto und Anfang September habe ich noch
      einen Betrag über 10.000,- EUR überweisen können.
      Avatar
      schrieb am 08.12.07 12:32:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Und was sagt denn die DAB dazu?
      Avatar
      schrieb am 08.12.07 15:11:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.703.252 von blaky am 08.12.07 12:32:00

      ERROR500 ERROR500E RROR500 ERROR500

      oder

      Temporär nicht erreichbar Temporär nicht erreichbar Temporär nicht erreichbar
      Avatar
      schrieb am 08.12.07 19:42:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Naja man kann die DAB aber auch telefonisch erreichen. Und das geht noch, auch wenn man unter Umständen länger warten muss.
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 16:43:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:00Habe das auch bemerkt, wobei ich telefonisch erfahren habe, dass man telefonisch zu gleichen Gebühren höhere Beträge anweisen kann. Muss wohl eingerichtet worden sein, um mehr Sicherheit zu bieten, was generell nicht schlecht ist. Bloß proaktiv informiert hat einen niemand darüber ...
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 19:20:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:00Bei mir ebenso, bin aber nicht bei der DAB. Diese Begrenzung ist normal. Kann auf Vereinbarung aber geändert werden
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 19:32:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Der Auftraggeber einer EU-Standardüberweisungen hat ab 12.500 EUR eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank zu erfüllen (§§ 59 ff der Außenwirtschafts- verordnung - AWV). Diese muß durch den Vordruck "Anlage Z 4" erfolgen. Weitere Informationen und den Meldevordruck "Anlage Z 4" zum Download erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank: www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php


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