DAB begrenzt Verfügung über Girokonto!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.12.07 16:55:00 von
neuester Beitrag 11.12.07 19:32:16 von
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Das schlägt dem Fass den Boden durch.
Im Board der DAB-bank berichten Kunden, dass sie nicht über ihr gesamtes Giro-Guthaben verfügen könnten, weil der Überweisungsbetrag auf EUR 5.000,- beschränkt ist.!!
Im Board der DAB-bank berichten Kunden, dass sie nicht über ihr gesamtes Giro-Guthaben verfügen könnten, weil der Überweisungsbetrag auf EUR 5.000,- beschränkt ist.!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:00Das reicht im Normalfall ja aus. Bei mehr Geld ist irgendwas faul, entweder Kapitalflucht (zB in Gold uns Silber) oder Verdacht auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen.
Der Durchschnitts-Michel hat keine 5K auf Konto zu haben, nach Steuern, Lebensversicherungen und Riester soll er den kläglichen Rest bitte ausgeben um die Wirtschaft anzukurbeln, nix horten.
Der Durchschnitts-Michel hat keine 5K auf Konto zu haben, nach Steuern, Lebensversicherungen und Riester soll er den kläglichen Rest bitte ausgeben um die Wirtschaft anzukurbeln, nix horten.
Vielleicht ist das wegen der Meldepflicht
Abhebungen über 5k müssen nämlich gemeldet werden.
Abhebungen über 5k müssen nämlich gemeldet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.686.781 von Red_Eileen am 06.12.07 18:02:03du meinst wahrscheinlich Einzahlungen über 10.000 € ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:005 TEUR sind eine übliche grenze beim online banking.
das machen viele banken (aus sicherheitsgründen) so und den meisten kunden reichen 5 TEUR verfügungsrahmen auch.
wem das zu wenig ist, der kann mit seiner bank auch höhere grenzen vereinbaren.
die sollen nicht immer gleich so einen wind machen (die DAB kunden).
das machen viele banken (aus sicherheitsgründen) so und den meisten kunden reichen 5 TEUR verfügungsrahmen auch.
wem das zu wenig ist, der kann mit seiner bank auch höhere grenzen vereinbaren.
die sollen nicht immer gleich so einen wind machen (die DAB kunden).
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.687.844 von A_Sosa am 06.12.07 19:20:27seit wann 15.000 € ....
früher waren es 20.000 DM .... Geldwäschegesetz ...
hat sich das geändert ?
früher waren es 20.000 DM .... Geldwäschegesetz ...
hat sich das geändert ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.695.441 von Elrond am 07.12.07 12:28:43Die Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt.
Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden.
Aus Wikipedia
Es ist wirklich so, ich bin Banker
Sosa
Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden.
Aus Wikipedia
Es ist wirklich so, ich bin Banker
Sosa
Bin u.a. auch bei der DAB. Sie bieten ein Formular zum downloaden an, auf dem man eine beliebige Höchstgrenze eintragen kann.
Es geht hier um Sicherheit. Denn die DAB verwendet keine TAN oder HBCI, sondern nur eine Armada an PINs, Traderpassword usw.
Es geht hier um Sicherheit. Denn die DAB verwendet keine TAN oder HBCI, sondern nur eine Armada an PINs, Traderpassword usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.696.285 von A_Sosa am 07.12.07 13:45:18thx
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.696.493 von walker333 am 07.12.07 14:04:34du bist bei der DAB ...
dann schau lieber nicht in meinen thread ...
dann schau lieber nicht in meinen thread ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.696.493 von walker333 am 07.12.07 14:04:34
Was soll der Unfug! Steht in keiner AGB zum Konto. Außerdem geht die Überweisung ja auf das Refenzkonto und Anfang September habe ich noch
einen Betrag über 10.000,- EUR überweisen können.
Was soll der Unfug! Steht in keiner AGB zum Konto. Außerdem geht die Überweisung ja auf das Refenzkonto und Anfang September habe ich noch
einen Betrag über 10.000,- EUR überweisen können.
Und was sagt denn die DAB dazu?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.703.252 von blaky am 08.12.07 12:32:00
ERROR500 ERROR500E RROR500 ERROR500
oder
Temporär nicht erreichbar Temporär nicht erreichbar Temporär nicht erreichbar
ERROR500 ERROR500E RROR500 ERROR500
oder
Temporär nicht erreichbar Temporär nicht erreichbar Temporär nicht erreichbar
Naja man kann die DAB aber auch telefonisch erreichen. Und das geht noch, auch wenn man unter Umständen länger warten muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:00Habe das auch bemerkt, wobei ich telefonisch erfahren habe, dass man telefonisch zu gleichen Gebühren höhere Beträge anweisen kann. Muss wohl eingerichtet worden sein, um mehr Sicherheit zu bieten, was generell nicht schlecht ist. Bloß proaktiv informiert hat einen niemand darüber ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.801 von savonarola1 am 06.12.07 16:55:00Bei mir ebenso, bin aber nicht bei der DAB. Diese Begrenzung ist normal. Kann auf Vereinbarung aber geändert werden
Der Auftraggeber einer EU-Standardüberweisungen hat ab 12.500 EUR eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank zu erfüllen (§§ 59 ff der Außenwirtschafts- verordnung - AWV). Diese muß durch den Vordruck "Anlage Z 4" erfolgen. Weitere Informationen und den Meldevordruck "Anlage Z 4" zum Download erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank: www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php
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