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    Depotuebertrag wegen Abgeltungssteuer in die Niederlande - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.08 21:12:23 von
    neuester Beitrag 06.03.08 23:19:35 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.136.876
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      Avatar
      schrieb am 02.01.08 21:12:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich arbeite seit Kurzem in den Niederlanden und habe dort meinen Wohnsitz.
      Kann ich nun einfach mein Depot auf eine niederländische Bank uebertragen ohne das das als Verkauf gewertet wird? :)
      Das Depot besteht zu 90% aus Zertifikaten welche im Sept./Okt. 07 gekauft wurden.
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 15:03:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.919.597 von paruni am 02.01.08 21:12:23Egal wohin das Depot übertragen wird, die steuerliche Freiheit ist davon unberührt

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 15:07:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.926.057 von Sunray01 am 03.01.08 15:03:27Das ist zu beachten

      Der Auftraggeber einer EU-Standardüberweisungen hat ab 12.500 EUR eine
      Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank zu erfüllen (§§ 59 ff der
      Außenwirtschafts- verordnung - AWV). Diese muß durch den Vordruck
      "Anlage Z 4" erfolgen. Weitere Informationen und den Meldevordruck
      "Anlage Z 4" zum Download erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen
      Bundesbank:

      www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 18:55:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.926.131 von Sunray01 am 03.01.08 15:07:45Danke Sunray, das Du dich mit dem Thema befasst.
      Leider beantwortet das meine Frage noch nicht.
      ....die steuerliche Freiheit ist davon unberührt. Was heisst das?
      Ausserdem: ist ein Depotuebertrag eine EU Standardueberweisung?

      Die FRage lautet:
      kann ich durch den Depotuebertrag die in Deutschland bei einem Verkauf anstehende Steuer sparen oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 21:01:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.930.345 von paruni am 03.01.08 18:55:30kann ich durch den Depotuebertrag die in Deutschland bei einem Verkauf anstehende Steuer sparen oder nicht?

      Als ehrlicher Steuerbürger " Nein ". als unehrlicher " JA ".
      Ist halt die Frage, ob deine Bank diesen Depoübertrag der Bundesbank meldet, und diese wiederum dem Finanzamt. Tut sie dies, nützt dir ein Übertrag ins Ausland gar nichts. Tut sie es nicht, hast du fast gewonnen, aber nur fast. Der Depoübertrag ist auch noch nach 10 Jahren für das Finanzamt locker nachvollziehbar. Mußt halt deine Bank mal fragen. Ob sie dir eine ehrliche Antwort gibt sei dahingestellt, und hinter deinem Rücken sich verpflichtet fühlt diese Meldung zu tätigen.
      Du bist in diesem Moment ja nur ein wertloser Kunde an dem man nichts mehr verdienen kann.
      Banken werden hier richtig eklig wenn nicht sogar gemein.

      Ich hoffe ich konnte dir helfen

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      Avatar
      schrieb am 04.01.08 10:56:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.932.446 von Sunray01 am 03.01.08 21:01:44danke, ja.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 12:52:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.932.446 von Sunray01 am 03.01.08 21:01:44Der Hauptpunkt ist ja, daß paruni seinen Hauptwohnsitz in die Niederlande verlegt hat.

      Deine Antwort klingt nun, als würde er sein Arbeitseinkommen in den Niederlanden versteuern müssen, seine Einkünfte aus (vereinfachend) Kapital jedoch in Deutschland.

      Hat wohl was mit beschränkt steuerpflichtig oder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland zu tun. Und daß ins Ausland Verzogene noch 10 Jahre durchs Finanzamt "gejagd" werden können?!

      Danke für Aufklärung.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 23:51:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.938.050 von walker333 am 04.01.08 12:52:06Selbstverständlich ist die Versteuerung mit Wohnsitz Niederlande eine andere als mit Wohnsitz D.
      Dann muß aber auch eine vollständige Abmeldung hier in D. erfolgen.

      Das wurde ja schon des öfteren hier besprochen, das zB. Wohnsitz in Belgien nach belgischen Recht erfolgt. Dort gilt die Spekusteuer nicht.
      Das praktiziert Beckenbauer und viele andere Größen ( Schuhmacher )uns jeden Tag vor.
      Viele Kapitalkräftige Jungs aus diesem WO-Forum sind aus diesem Grunde auch in die Schweiz gezogen.

      Wo hier das Konto ist, ist ( fast) egal. Ein Übertrag in diesem Sinne ist keinesfalls notwendig. Dann muß die Bank aber auch wissen, dass hier nicht nach Deutschen, sondern nach dem Land des Wohnsitzes versteuert wird, sonst schlägt die Abgeltungssteuer zu.

      Fragen zu Wohnsitz Niederlande und die dortige Versteuerung von Kapitalerträgen gibt sicherlich jeder Steuerberater in Niederlande
      gegen Gebühr preis.

      Hier wurde das übrigens schon einmal besprochen

      http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1126950-1.h…

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.01.08 19:47:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.926.131 von Sunray01 am 03.01.08 15:07:45>>>...Der Auftraggeber einer EU-Standardüberweisungen hat ab 12.500 EUR eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank zu erfüllen ...

      Was ist wenn einer jeden Tag z.B. a' 12.450 Euro überweisen würde?!?
      Gibt es da auch "Probleme"/Meldepflichten?

      Mit Dank und Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 08:41:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.961.882 von gigas1 am 06.01.08 19:47:22Hmmmmmmmmmmmmm. Das ist eine Ermessensfragen der Bank. Ich glaube nicht dass die bei größeren Summen tatenlos zu sehen werden. Die könnten dich ja fragen, warum du das machst. Eine Anzeige wegen Geldwäsche könnte eine Drohung sein um dich bei der Stange zu halten
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 13:06:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bitte, hier wird nicht von Geldwäsche gesprochen.
      Es handelt sich um eine hypothetische Frage/Situation.

      Ich habe soeben die Nummer 0800-1234-111 angerufen.
      siehe:
      http://www.bundesbank.de/download/meldewesen/aussenwirtschaf…

      Antwort: die Meldepflicht gilt pro Überweisung.
      Man kann pro Tag mehrere Überweisungen machen (unter 12.500) Euro,
      dann braucht man keine Meldung zu machen.

      Diese Meldungen werden nur für statistische Zwecke erhoben.
      Das hat mit dem FA nicht zu tun.

      Ruf bitte auch kurz an (0800-1234-111 ), wenn du noch "tiefere" Fragen hast.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 14:56:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.965.857 von gigas1 am 07.01.08 13:06:53Das sind sehr interessante Infos, danke dafuer.
      Allerdings muesste ich ja meine Wertpapiere verkaufen, in Deutschland, den Gewinn versteuern und dann die Ueberweisung taetigen, das bringt mir nichts.
      Ich will das komplette Depot uebertragen ohne das das als Verkauf gewertet wird. Aber ich frage die Tage mal bei Abn Amro direkt nach, bzw meiner depotführenden Bank in D.
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 13:05:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.966.992 von paruni am 07.01.08 14:56:36Hallo @paruni,

      hat deine Anfrage beim Abn Amro etwas Positives gegeben?
      Was wird dir diese Depot-Übertragung kosten?
      Avatar
      schrieb am 23.02.08 12:10:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Paruni,

      ich lebe auch seit einem Jahr in den Niederlanden.
      Meine Frage an dich:
      WARUM willst du dein Depot uebertragen?
      Die Gebuehren in Holland sind deutlich hoeher.

      Ausserdem musst du Kaptial in Holland mit 1,2% jaehrlich (unabhaengig von der Rendite, auch bei Verlust) versteuern.

      ABER:
      Wenn du unter die Niederlaendische '30%-Regel' faellst (der Merzedes unter den Steuerermaessigungen) bist von jeglichen Kaptial(ertrags)steuern befreit, egal woh das Geld liegt. Ich konnte es auch kaum glauben.

      Proaktisch funktioniert das bei mit so:
      Geld und Depot in Deutschland, weil das Zinsen hoeher und Kosten geringer sind.
      Die Banken ueber den Auslaendischen Wohnsitz informieren ("Steuerauslaender" ist das Schluesselwort), und Sie ziehen keine Zinsabschlagssteuer von den Zinsen mehr ab. Schon bezahlte Zinsabschlagssteuer kannst du mit einem formlosen Brief an das Betriebsfinanzamt der Bank zurueckholen.

      Von den Dividenden Behaelt die Bank ja 20% ein. Das kann man (jetzt wird es etwas schwammig) durch eine Steuererklaerung, Anlaga KAP auf 15% druecken. Um die 15% kommt man nicht herrum, die muss man vermutlich ueberall zahlen.

      Mein hollaendischer Steuerberater riet mir, das Geld nach in Holland anzulegen, aber das erscheint mir nicht noetig.

      EXTREM (!!!) hilfreich waren die Herren vom Team GWO, ein deutsch-hollandisches Team im Finanzamt fuer Grenzueberschreitende Faelle. Die haben mit einen deutschen Steuerberater erspart. Hier Link mit Telefonnummern:
      http://www.grenzpendler.nrw.de/de/grenzpendler/arbeiten-im-n…

      Das tolle ist, das da hollaendische und deutsche Experten quasi am gleichen Schreibtisch sitzen, sowas kriegst du bei keinem Steuerberater.

      Ich wuerde mich ueber Antwort freuen, da ich in Zukunft sicher weitere spezielle Fragen habe...

      humpa
      Avatar
      schrieb am 23.02.08 17:53:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Humpa:
      falle doch tatsaechlich unter die 30% Regel, jedenfalls sagt das unsere H&R Abteilung. Ich bekomme von PWC Steuerberatung, habe aber keider noch keine Zeit gefunden für das 1. Info-Meeting. Hoffe das klappt!!!!!
      Bin grad ein bisschen busy, und weiss im Moment nicht mal mehr worum es bei der von mir selbst gestartetetn Diskussion eigentlich noch ging bzw was meine Vision war.
      Werde mich aber noch diese, also naechste Woche damit beschaeftigen.
      Lohnt sich ja schliesslich, Bis bald
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 09:07:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      In den Niederlanden gilt übrigens auch der volle Steuersatz für Kursgewinne, sofern man viel handelt. Die günstige Regelung gilt nur für den Opa mit Anlage-Depot, ohne viel Umschläge...

      Aber, interessehalber: Wie ist das eigentlich bei Niederländern (also NL-Wohnsitz), die ihr Depot in Deutschland haben? Werden Steuerausländer auch mit der Abgeltungssteuer belastet?

      Bisher wars ja so, dass Steuerausländer auch in Deutschland keinen Zinsabschlag auf Zinsen entrichten mussten, lediglich Quellensteuer auf Dividenden. Wie ist das in Zukunft? Und was ist mit Kursgewinnen?
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 18:08:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.458.668 von hegels am 24.02.08 09:07:54@Humpa:

      würde Dich gern auf eine Flasche Schampus einladen !!!!

      Habe den Mercedes unter den Steuervergünstigungen bekommen, bin Steuerausländer (habe gleich bekanntgegeben das ich seit Mitte 2005 nciht mehr in Deutschland wohne, wegen der Spekus in diesen Jahren.....) und kann jetzt herumspekulieren wie ich lustig bin !!!

      Diese Woche diverse Treffen und TCs mit PWC Germany und Netherlands gehabt. Juchhu !!!!
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 23:19:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.570.861 von paruni am 06.03.08 18:08:19was besagt diese "30%-Regel"?!


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