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    Welcher Steuerbescheid gilt???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.08 21:34:07 von
    neuester Beitrag 13.06.08 23:31:39 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.141.615
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      Avatar
      schrieb am 28.05.08 21:34:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes:

      Ich fahre ziemlich weit zur Arbeit und gebe dementsprechend diese auch bei der Einkommensteuererklärung an.
      Das habe ich auch 2006 bei der Steuererklärung gemacht.

      Ich habe mit einer Steuererstattung von etwa 2500 Euro gerechnet. Ich bekam dann den Bescheid des Finanzamtes. Mein Blick galt natürlich nur dem Betrag den ich erstattet bekommen sollte. Und der lag nur bei 200 Euro. Also habe ich mir den Bescheid gepackt, bin zum meinem Kollegen der für mich die Steuererklärung erledigt.
      Er fand raus, daß er einen Fehler gemacht hatte beim Ausdruck der Formulare.
      Also legte ich Widerspruch ein. Ich habe einen neuen Steuerbescheid bekommen mit der korrekten Zahl, den erhofften 2500 Euro.

      Alles war in Butter.


      Nun habe ich die Steuer für 2007 eingereicht. Ich erhielt nach 10 Wochen einen Brief, daß man mich letztes Jahr gebeten hätte TÜV Bescheinigungen und Inspektionsrechnungen bei der nächsten Steuererklärung vorzulegen um die gefahreren Kilometer zu bescheinigen.

      Auf dem Steuerbescheid steht aber nichts.
      Also habe ich mir nochmal die erste, falsche Bescheinigung zu Gemüte geführt. Da steht dieser Spruch tatsächlich drunter.

      Hat diese Bescheinigung nicht mit dem korrekten Steuerbescheid seine Gültigkeit verloren?

      Ich kann keine TÜV Bescheinigung vorlegen, ich muss mit meinen beiden KFZ erst im Dezember zum TÜV.
      Inspektionen lasse ich aufgrund der hohen Kilometerleitungen beider Fahrzeuge nicht machen.

      Und Tankquittungen habe ich mir gar nicht aufgehoben weil diese Aufforderung zum Kilometernachweis gänzlich an mir vorbeigegangen ist.

      Zudem habe ich gut 8 Wochen das Auto meines Vaters genutzt.


      Was tun? Das Finanzamt glaubt mir das nie und nimmer!
      Ist es nicht egal wie man zur Arbeit kommt? Ich hätte die 100 Kilometer einfache Strecke ja auch mit dem Fahrrad zurücklegen können!


      Das wichtigste Anliegen ist aber:


      Verliert der erste Bescheid nicht seine Gültigkeit mit dem zweiten, korrekten Bescheid?



      Ich danke allen die mir antworten!
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 23:46:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also ich weiß nur das es "nicht" egal ist wie Du die Kilometer zurücklegst.
      Hätte aber auch so gedacht wie Du das der alte Bescheid seine Gültigkeit verliert.
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 02:37:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Egal, ob es sich bei dem zweiten Bescheid um einen Abhilfe-/Änderungsbescheid aufgrund des eingelegten Einspruchs handelt oder nicht, auf den Hinweis im ersten Bescheid kommt es bei der Nachweisführung ohnehin nicht an. Denn die Nachweispflicht bei der Geltendmachung von Werbungskosten ergibt sich schon aus dem Gesetz, z.B. §§ 33, 90 ff. AO.

      Also, geeignete Nachweise beibringen. Die von der Finanzverwaltung genannten sind lediglich exemplarisch.
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 08:32:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.191.106 von Schnapsleiche am 28.05.08 21:34:07Als Steuerberater kann ich folgenden Hinweis geben:
      Der alte Steuerbescheid verliert hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen seine Gültigkeit.
      Hinsichtlich der individuellen Erläuterungen des Finanzamtes gilt dies jedoch nicht. Es war bereits ein Entgegenkommen des Finanzamtes die Kilometerleistung des Jahres 2006 ohne Nachweise anzuerkennen.
      Da die Abschnittsbesteuerung gilt, kann das Finanzamt für das Jahr 2007 - auch ohne Hinweis im Jahr 2006 - nun Belege anfordern, die die Kilometerleistung belegen.
      Ich hoffe dies hilft weiter.
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 08:58:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke vielmals für eure Antworten!

      Bisher war es dem Finanzamt jedenfalls egal, sie habe mir die Kilometer immer geglaubt. Ich hatte denen vor ein paar Jahren mal die Tankrechnungen vorgelegt und dann war Ruhe.
      Jetzt habe ich wohl eine neue, eifrige Sachbearbeiterin.

      Mein Problem ist:

      Wo soll ich im Nachhinein noch die Belege herzaubern?

      Ist es seit Einführung der Entfernungspauschale nicht egal wie ich zu Arbeit komme (außer bei Fahrgemeinschaften)?
      Ich hätte doch auch mit dem Rad fahren können (was man mir aber aufgrund der großen Entfernung und meiner Figur nicht glauben würde).

      Ich weiß nicht was ich denen vorlegen soll. TÜV ist erst Ende des Jahres fällig.
      Und wenn ich das Auto meines Vaters einige Wochen genutzt habe ist aus den Unterlagen dann auch nicht ersichtlich.

      Ich habe Angst das mir der Betrag einfach gekappt wird, obwohl ich wirklich diese Kilometer gefahren bin.


      Hat jemand einen Rat? Lassen sich Finanzämter auf einen Deal ein das ich ab sofort Belege sammle?


      Die hätten doch wirklich den Kommentar auch im zweiten Sterubescheid drunterschreiben können, das wär doch kein Akt gewesen, oder?

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      Avatar
      schrieb am 29.05.08 10:20:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.900 von Schnapsleiche am 29.05.08 08:58:56Hallo ,

      ruf doch einfach mal deine Sachbearbeiterin an !

      Und erklaere ihr dein Problem , und frage nach einer loesung .

      Ich habe die erfahrung gemacht , das man mit denen sehr wohl reden kann und sie auch i.a.R. verstaendnis fuer dich zeigen , und es zu einer vertretbaren loesung fuer beide seiten kommt.

      Tipp : am besten morgens anrufen ( da sind sie noch nicht so gestresst) und immer schoen freundlich bleiben ....
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 10:47:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.900 von Schnapsleiche am 29.05.08 08:58:56Wir hatten in der Kanzlei schon mal einen ähnlichen Fall. Da haben Versicherungen von Arbeitskollegen, Nachbarn etc. geholfen, dass man regelmäßig gefahren ist. Soweit mit Kreditkarte getankt wurde, geht das ja auch als Anhaltspunkt.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 10:49:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ganz leer wirst du aber sicher nicht ausgehen. Gemäß BMF-Einführungsschreiben vom 01.12.2006 zu den Entfernungspauschalen ab 2007 (IV C5-S 2351-60/06) hier Rd.Nr. 1.3 erhält man den Höchstbetrag von 4.500 € faktisch ohne Nachweis für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte mit Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß (bei 100 Km sicher schlecht möglich ;) ).

      Dies gilt auch bei Fahrgemeinschaften und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

      Beste Grüße

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 22:09:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 16:42:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Schnapsleich

      Hatte letztes Jahr ähnliches Problem.

      Bei mir konnte ich das Problem lösen, da ich immer mit Visa oder EC Karte an der Tankstelle bezahle.

      Du wirst ja nicht immer bar bezahlt haben, bei den hohen Preisen....:cool:

      Anhand der Kontoauszüge (sind bei meiner Bank Comdirect ewig im Online Archiv gespeichert) waren die wöchentlichen Tankkosten nachweisbar.

      Schönes WE
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 19:44:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.192.900 von Schnapsleiche am 29.05.08 08:58:56Ist eigentlich nicht so schwer:

      Bei der letzten TÜV-Prüfung bzw. neim Kauf wurde der km-Stand erfasst. Wenn du den Stand von heute aufschreibst, kann man die monatliche/jährliche km-Leistung einfach ermitteln.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 17:39:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.213.754 von siebi71 am 01.06.08 19:44:35Dem ist so,
      als Bestätigung würde ich noch ein Foto vom Tacho machen, am besten mit Datumsanzeige. Hat bei mir auch schon mal funktioniert.
      Oder der Dame als pdf per email schicken.
      Bei Fahrtkosten über 4500 Euro will das Fiamt eigentlich immer einen Nachweis.
      Aber mal freundlich fragen bei der Dame, schadet sicher nicht.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 12:19:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie wäre es mit einer bescheinigung vom arbeitgeber, dass man an X tagen den arbeitsplatz in y-stadt aufgesucht hat?
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 23:31:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      ruf an, schildere ihr den Fall und biete ihr an den Steuerbescheid hinsichtlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorläufig nach 165 ao ergehen zu lassen und reiche dann die TÜV-Belege nach


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