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    freenet-Vertrag mit Minderjährigen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.08 17:20:17 von
    neuester Beitrag 05.07.08 19:26:04 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.142.067
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      schrieb am 14.06.08 17:20:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe einen Riesenärger mit freenet. Meinem minderjährigen Sohn wurde angeblich ein Vertrag angedreht. Der Werber hat einfach das Geburtsdatum gefälscht.
      Ich habe jetzt die "letzte Mahnung" bekommen. Ist ein Vertrag mit Minderjährigen überhaupt gültig?
      Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 18:02:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Problematisch ist es nach meiner Meinung nur wenn er schon "Leistungen" von Freenet bezogen hat. Also hat er z.b. einen Handy Vertrag abgeschlossen und diesen auch genutzt dann kann Freenet auch einfach sagen das das Datum wissentlich falsch angegeben wurde was Betrug wäre.

      Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren sind nämlich nur eingeschränkt geschäftsfähig. (§ 1629 BGB) Handys mit Kartenvertrag können deshalb von minderjährigen Jugendlichen nicht erworben werden, es sei denn, ihr gesetzlicher Vertreter schließt den Vertrag ab.

      Sind Eltern mit dem Handyvertrag Ihres nur beschränkt geschäftsfähigen Kindes nicht einverstanden, kann das Handy zurückgegeben werden. Das Geld bekommen die Eltern zurück. Wenn noch nichts gezahlt wurde, bleiben die Anbieter auf ihren Kosten sitzen.

      Ansonsten dürfte es kein Problem geben ... würde aber zum Anwalt gehen ... ;)
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 19:39:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.027 von Frank888 am 14.06.08 17:20:17Meinem minderjährigen Sohn wurde angeblich ein Vertrag angedreht.


      hat er nun einen vertrag oder nicht?

      hast du eine durchschrift des vertrages?

      eine letzte mahnung, mahnung für welchen vertragsgegenstand?

      sollte es wirklich die letzte mahnung vor der pfändung sein, hast du das ja schon ziemlich lange gleiten lassen in der hoffnung es erledigt sich von selbst.
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 19:43:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.150 von iustice am 14.06.08 18:02:14...was Betrug wäre

      Ist natürlich Käse, da ein Minderjähriger, nur eingeschränkt geschäftsfähig, auch keinen Betrug begehen kann. Deshalb ist er ja "vermindert geschäftsfähig". Also bloß nicht einschüchtern lassen! Damit kommt Freenet nicht durch. Die Anwaltskosten würde ich mir sparen. Da kannst Du ja gleich den vertrag zahlen. Das kommt am Ende billiger. Einfach nicht zahlen. Vor Gericht kämen sie damit nicht durch.
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 20:14:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.381 von erfg am 14.06.08 19:43:03natürlich kann ein vermindert geschäftsfähiger einen Betrug begehen. Die strafrechtliche Schuldfähigkeit beginnt mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres.

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      Avatar
      schrieb am 14.06.08 20:20:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.027 von Frank888 am 14.06.08 17:20:17habe den Vorgang wohl erheblich zu kurz geschildert, deshalb jetzt umfangreicher:
      Mein Sohn wurde im Nov.07 von einem Werber angesprochen, ob er Informationsmaterial möchte. Dazu sollte er seine Anschrift und sein Geburtsdatum mitteilen. Er hat nichts unterschrieben. Der Werber hat sein Geburtsdatum einfach auf über 18 Jahre gesetzt und drei Wochen später kamen Unterlagen über einen Telefonkomplettanschluss. Dageben haben wir Widerspruch eingelegt. Das war es dann erstmal.
      Dann im Mai 08 und jetzt im Juni 08 Mahnungen über jeweils 9,90 plus Mahnspresen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 20:33:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.464 von Konsti1980 am 14.06.08 20:14:04Aber nicht in dem er ein falsches Geburtsdatum angibt!
      Worin soll denn die Betrugsabsicht bestanden haben, wenn er ein falsches Geburtsdatum angibt?
      Das Thema ist schon ausgiebig in Foren, in denen es um Internetabzocker geht, diskutiert worden. Der Begriff "Betrug" wird gern benutzt, um zahlungsunwillige Eltern unter Druck zu setzen, die für ihre minderjährigen Sprösslinge zahlen sollen.
      Ist aber definitiv Unsinn.
      Von Minderjährigen abgeschlossene Vertäge sind ohne Zustimmung der Eltern ungültig!
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 20:34:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.483 von Frank888 am 14.06.08 20:20:20Auf keinen Fall zahlen!
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 20:41:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.483 von Frank888 am 14.06.08 20:20:20Dageben haben wir Widerspruch eingelegt. Das war es dann erstmal.

      Du kannst nochmals auf Deinen Widerspruch hinweisen und die Geburtsdaten Deines Sohnes mitteilen, diesmal mit Einschr.-Rückschein, wenn noch nicht geschehen.
      Alles weitere kannst Du getrost abwarten. Einfach allem widersprechen, was jetzt noch kommt.

      Die können Dir garnichts, wenn der Werber hier falsche Daten eingesetzt hat.

      wie in #7: wenn die Eltern nicht zustimmen, ist kein Vertrag zustande gekommen, solange Dein Sprößling noch keine 18 ist.
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 21:09:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.483 von Frank888 am 14.06.08 20:20:20die geschichte klingt doch sehr abenteuerlich.


      bist du dir zu 100% sicher nie einen vertrag unterschrieben zu haben, dann ignoriere die mahnungen, denn da kommt es zum amtsgericht um einen pfändungsbeschluss zu erwirken.

      ohne vertragsgegenstand bekommt niemand einen pfändungsbeschluss, allerdings solltest du dir wirklich sicher sein nie etwas unterschrieben zu haben ansonsten wirds teuer für dich.


      schon mal den diplomatischen weg versucht, wie z.b. eine email an den kundenservice zu schreiben mit der bitte dich zurückzurufen ?
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 21:47:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.600 von Hendrix_Q am 14.06.08 21:09:57die geschichte klingt doch sehr abenteuerlich.

      Da bist Du im Irrtum.
      Diese "Geschichte" ist alltäglich, auch in abgewandelter Form!
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 21:56:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.662 von Dr.Glocke am 14.06.08 21:47:43da kann ich nur herzlich drüber lachen!

      einige provider wie z.b. arcor sind solchen sachen mal auf die spur gegangen und es hat sich herausgestellt das es oft auf die simple unfähigkeit der verbraucher zurückzuführen war!

      m.m. sind teilweise auch in vielen boards bezahlte rufschädiger unterwegs, denn in diesem markt wird mittlerweile schon unter der gürtellinie gespielt.
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 22:10:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.483 von Frank888 am 14.06.08 20:20:20
      Hallo Frank

      gib mal bei google ein: Freenet Abzocke


      Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 79.500 für freenet abzocke.:look:


      Insbesondere empfehle ich Dir den Plus-Minus Bericht den Du auf Youtube einsehen kannst.Vielleicht ist der Deal ja so gelaufen?


      Wünsch Dir viel Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 08:56:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.600 von Hendrix_Q am 14.06.08 21:09:57das ist freent live:D den reicht ne bankverbindung und die meinen einen vertrag mit dir eingeganegn zu sein diese bande.


      vor drei wochen hatte ich so eine type an der tür, hab mir sein geschwätz angehört. als er dann die bankverbindung haben wollte habe ich nach meine hund gepfiffen der hat ihm klar gemacht hat, das ich keine geschäfte an der haustür mache. ich hab ihm hinterher gerufen wenn hier noch einmal so ein freent drücker klingelt kommt erst der hund und dann ich:D
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 10:14:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das ist nicht der Betrug von Freenent direkt. Die Telefongesellschaften, und zwar fast alle, sind nur soweit Schuld, das sie solchen Drückern wie z.B. der Firma Ranger, erlauben Veträge unter Volk zu bringen mit allen Methoden.
      Hauptopfer sind eigentlich ältere Mitbürger, du hattest Glück das sie in deinem Fall nichts machen können, da dein Kind nur beschränkt Geschäftsfähig ist.

      Diesen Scheiß sollte man verbieten ! Ausbeutung von Arbeitnehmern, das Arbeitsamt hängt mit drin, Betrug, Abzocke, am Rande der Legalität !

      Pfui, Pfui, Pfui !!!
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 10:35:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.682 von Hendrix_Q am 14.06.08 21:56:47na, was sollte den bei Arcor auch anders rauskommen, als dass
      andere Schuld sind. Wer zahlt schafft an!!
      Wie naiv bist Du denn?
      Ich kenne die Branche seit gut 10 Jahren.
      Otelo hat damit angefangen, schon in den ersten Monaten der Liberalisierung. Otelo wurde von Arcor aufgekauft, obwohl zu dieser Zeit schon jeder wusste, wie Otelo arbeitet.
      Weiter muss man da garnicht ausführen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 10:41:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      es gilt #4

      hatte auch das als meine tochter noch minderjährig war.

      Es kamen einige Mahnungen - ich sollte mal die und mal jenes Zahlen -
      Kuhhandel sozusagen. Es kam von einem Inkassobüro eine Mahnung.

      Ich habe dem Inkassobüro mitgeteilt, dass sie mich mal können und sie darauf hingewiesen, dass es sich aus meiner Sicht um organisierte
      Kriminalität handelt, wenn die ungerechtfertigte forderungen eintreiben wollen.

      Nun ist seit einem Jahr Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 10:46:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.304.214 von DScully am 15.06.08 10:14:32Hallo Saubermann DScully:
      ob Du vom Staat betrogen wirst, dem es z.B. gerade Recht ist, dass
      der Ölpreis so steigt, also der das ganz legal macht
      oder von solchen Drückern, das bleibt sich so ziemlich gleich.

      Frank hat nicht Glück, sondern beruft sich auf die geltenden Gesetze.

      Sei froh, dass Du Dich in Deutschland frei bewegen kannst. Da muss
      man auch solche Auswüchse mit in Kauf nehmen.

      Ausbeutung von AN: wer zwingt denn hier irgendjemandenen, das zu machen?
      Hast Du schon mal mit einem Vertrieb dieser Art gearbeitet?
      Da sind nicht wenige junge Leute drunter, ungelernt, wenig belastbar und ohne Ziel,
      die wollen leichtes Geld verdienen, sonst nichts.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 12:02:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.600 von Hendrix_Q am 14.06.08 21:09:57@Hendrix_Q

      Du irrst gleich mehrere Male.

      Gültige Verträge gibt es auch ohne Unterschrift, oder unterschreibst Du beim Lidl oder Aldi jedesmal an der Kasse eine Bestellung?

      Mahnung sollte und darf man nicht immer ignorieren. Im Extremfall, zwar selten, ebr immerhin, könnte einen u.U. auch eine Mithaftung treffen. Richtig ist, man sollte auf eine Mahnung wenigstens einmal abschlägig bzw. mit Widerspruch antworten. Einer Schriftform oder gar Einschreiben bedarf es zwar nicht, ist aber aus Beweisgründen sepraktisch zwingend zu empfehlen.

      Einen Pfändungsbeschluß gibt es nicht so ohne weiteres vom Amtsgericht. Richtig ist, daß ein gerichtlicher Mahnbescheid durch das Amtsgericht sehr, sehr einfach zu erreichen ist. Das Amtsgericht prüft nicht den 'Wahrheitsgehalt', d.h. jeder kann gegen jeden einen Mahnbescheid erwirken. Der Haken für den Empfänger dabei ist, daß er tunlichst auf den Mahnbescheid reagieren sollte, i.d.R. also zahlen oder widersprechen. Reagiert der Empfänger nicht in der angegebenen Zeitspanne, dann erst kann der Antragsteller seine Forderung vereinfacht durchsetzen. Mit einem einfachen Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird erreicht, daß der Gläubiger nicht mehr vereinfacht pfänden kann, sondern ganz normal klagen muß.

      Im vorgenannten Fall, solange der Handyvertrag nicht in Anspruch genommen wurde, dürfte mit dem einmaligen Widerspruch im Prinzip alles erledigt sein, ich selbst würde entweder noch einmal ein Fax oder, falls dies nicht möglich ist, ein Einschreiben mit Widerspruch absenden.

      Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß der 'diplomatische Weg' in solchen Fällen völlig sinnlos ist. Die meisten Firmen reagieren auf solche Anrufe oder Schreiben überhaupt nicht. Warum sollten sie auch?

      Geld haben will die Telefongesellschaft, alos müsste sie im Zweifel klagen. Wurde der Vertrag nicht benutzt, nachweislich Widerspruch eingelegt und tatsächlich keine Unterschrift geleistet, dann würde ich alle ähnlich lautenden Mahnungen getrost ignorieren. Spätestens nach dem Widerspruch eines Mahnbescheids dürfte dann Ende sein.

      Als Sarkastiker würde ich mir es allerdings nicht verkneifen können, einem Klinkendrückervertrieb für die 'letzte Mahnung' zu danken und meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, daß dann ja wohl keine weiteren Mahnungen mehr folgen dürften :)
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 12:59:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,
      die Sache ist im BGB klar geregelt.
      Ein Handyvertrag fällt nicht unter den Taschengeldparagraphen.
      Das Geschäft wird erst dann rechtskräftig, wenn die Eltern im nachhinein zustimmen.
      Es spielt keine Rolle ob schon Leistungen erbracht sind.
      Auch hier gilt nicht einschüchtern lassen.
      Dem Handyverkäufer sollte man evtl. mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung drohen.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 15:26:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.304.746 von offmore01 am 15.06.08 12:59:06eigentlich ist jetzt genug über diesen Vorfall geschrieben worden.
      Wer da noch was unternimmt oder gar zahlt ist selbst schuld.
      Ganz richtig: die wollen was von Frank. Dann sollen sie doch klagen.
      Spätestens nach Widerspruch auf den Mahnbescheid geben die Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 15:31:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      allen Danke für die vielen guten Hinweise und Tipps.:)

      Ich werde wohl einen umfangreichen Brief an den Vorstand von freenet schreiben, den Sachverhalt nochmals genau schildern und die Mahnungen ignorieren.

      Ich teile euch zu gegebener Zeit mit, was daraus geworden ist.

      Gruss, Frank
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 16:28:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.305.203 von Frank888 am 15.06.08 15:31:18vergeudete Zeit.
      Der kennt seine Drücker, garantiert.
      Da zählt nur der Umsatz, der Rest ist "gegessen."
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 17:41:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      Würde diesem Vorstand auch keine Minute opfern und nachdem die ganzen Sachen im Papierkorb gelandet sind den Unsinn abhaken und vergessen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 19:26:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.305.203 von Frank888 am 15.06.08 15:31:18Diesen Brief habe ich an den freenet geschrieben. Das Antwortschreiben kam Mitte der Woche. Freenet hat sich entschuldigt und bestätigt, das sich die Sache erledigt hat. Geld haben Sie mir allerdings nicht erstattet. Vielleicht kann den Brief ja irgend jemand mal als Muster verwenden, so schlecht kann er nicht gewesen sein.
      Vielen Dank nochmal für die vielen von euch hilfreichen Tipps.
      Gruss, Frank

      "Sehr geehrter Herr Spoerr,

      um es gleich vorweg zu nehmen: So gehen Sie mit meinem Sohn nicht um, so nicht !!

      Ich wende mich heute an Sie, damit Sie auch mal erfahren, was sich in Ihrem Unternehmen abspielt. Diese endlose Story ist an Unverschämtheit kaum noch zu überbieten.

      Im November des letzten Jahres wurde meinem Sohn .... durch einen ihrer Werber offensichtlich ein Vertrag ohne sein Wissen und Wollen untergeschoben. Ihr Werber hat meinem Sohn in der Innenstadt von ..... lediglich angeboten, ihm Informationsmaterial zuzusenden. Erst durch Ihr Schreiben vom 12.11.2007 haben wir dann erfahren, dass anscheinend ein solcher Vertrag existieren soll.

      Ein solcher Vertrag kann gar nicht existieren, da mein Sohn .... noch minderjährig ist. Ihr Werber hat meinen Sohn gebeten, ihm sein Geburtsdatum zu nennen. Dieses Datum hat er dann wohl so abgeändert, dass das 18. Lebensjahr erreicht ist. Da mein Sohn noch sehr jugendlich aussieht, kann auch ein Blinder mit Krückstock erkennen, dass mein Sohn noch keine 18 Jahre alt ist. Das, was ihr Werber da gemacht hat, ist Betrug der übelsten Sorte.

      Um die Angelegenheit aber abzuschließen, haben wir Ihnen mit unserem Schreiben vom 15.11.2007 den oben genannten Sachverhalt mitgeteilt. Zeitgleich haben wir auch eine entsprechende Information an die Deutsche Telekom AG gegeben. Allein durch diese von ihnen verursachte Situation sind aus Einschreibe- und Portogebühren in Höhe EUR 5,35 entstanden.

      Mit Ihrem Schreiben vom 23.11.2007 haben Sie uns dann wenigstens mitgeteilt, dass Sie den Widerruf zur Kenntnis genommen und die Stornierung durchgeführt haben. Damit war der Vorgang dann endgültig erledigt. Das dachten wir zumindest.

      Am 02.05.2008 erhielten wir dann überraschender Weise eine Mahnung in Höhe von EUR 19,90 ( unter der Referenznummer: .....). Um dieses Missverständnis zu klären, hat meine Lebensgefährtin am 06.05.2008 um 10:50 Uhr bei Ihrer Hotline angerufen und ihrem Mitarbeiter den Vorgang ausführlich geschildert. Ihr Mitarbeiter hat meiner Lebensgefährtin dann auch telefonisch bestätigt, dass es sich um ein Versehen handelt und die Zahlung ausgebucht bzw. gelöscht wird. Damit war der Vorgang dann zum zweiten Mal erledigt. Das dachten wir zumindest, zumal wir auch mit ihrem Schreiben vom 22.05.2008 die schriftliche Bestätigung erhielten, dass die Erstellung einer Gutschrift zur Prüfung weitergeleitet wurde (was immer das auch heißen mag !!!).

      Mit ihrem Schreiben vom 10.06.2008 erhielten wir dann unter der Referenznummer ..... die “letzte Mahnung” !!!!!!!!

      Sehr geehrter Herr Spoerr, Sie müssen doch wirklich zugeben, dass diese Geschichte sich kaum jemand ausdenken kann. Das reißt wirklich dass Fass dem Boden aus.

      Ich bitte Sie darum, diesen Vorgang prüfen zu lassen und uns auf dem schnellstmöglichem Wege mitzuteilen, dass dieser angebliche Vertrag ungültig und ihre Mahnungen gegenstandslos sind. Sofern Sie meinen Wünschen nicht entsprechen, werde ich die Verbraucherzentrale sowie den Ombudsmann einschalten und in den Medien entsprechende Leserbriefe aufgeben.

      Durch ihr Verschulden sind uns zahlreiche schlaflose Nächte sowie Porto- und Telefonkosten entstanden. Um diese Angelegenheit zumindest halbwegs wieder in das richtige Licht zu rücken, bitte ich Sie darum, als kleine Wiedergutmachung uns den Ärger und die Kosten zu ersetzen. Bitte überweisen Sie aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht EUR 30,00 auf das Konto Nr. .......
      Ich freue mich, wenn Sie unser Anliegen schnell und zu unserer Zufriedenheit lösen können."


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