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    Sozialversicherungspflicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.08 12:06:24 von
    neuester Beitrag 30.09.08 20:53:59 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.144.576
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      Avatar
      schrieb am 28.09.08 12:06:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab wieviel Brutto ist man voll Versicherungspflichtig?
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 15:41:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Als Doktor sollte man doch eigentlich in einer ganz anderen Gehaltsklasse zu Hause sein :laugh:

      Aber Spaß beiseite...soweit ich informiert bin:

      Versicherungspflichtig:

      bei regelmäßigem Monatseinkommen über 400 €

      VOLL versicherungspflichtig:

      Ab 800 € Monatseinkommen.
      Zwischen 400 € und 800 € gibt es bei der Krankenversicherung noch eine sogenannte Gleitzone
      (diese gilt aber m.W. NUR für die Kranken-, nicht für die Rentenversicherung).

      Wie das rechnerisch funktioniert kannst du hier einsehen.

      http://www.dak.de/content/dakprfirmenservice/gleitzonenrechn…

      http://haapp.lexisnexis.de/Gleitzonenrechner/

      Wenn du GANZ sicher gehen willst...einfach Info diesbezgl. bei deiner Krankenkasse einholen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 16:46:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.316.390 von airforcemom am 28.09.08 15:41:13Hallo, gibt es auch eine Obergrenze für die Versicherungspflicht ?

      Wenn ja, ab welchem Monatsgehalt ( Lohn ) ist man nicht mehr Sozialversicherungspflichtig ?

      Gruß Kramerbau
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 17:19:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke erstmal. Es geht natürlich nicht um mich.
      Muss mann bei 400,- Euro denn die Beiträge selber zahlen oder werden sie automatisch vom Arbeitgeber bezahlt, sozusagen abgezogen?
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 17:23:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.316.958 von Kramerbau am 28.09.08 16:46:32Die jeweiligen Sozialversicherungsgrenzen zur KV bzw. RV kann man z.B. hier einsehen:

      http://www.billigekrankenkassen.de/grenzen/grenzen.html

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      Avatar
      schrieb am 28.09.08 17:29:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.317.269 von Dr.Steel am 28.09.08 17:19:42Der erste Satz in meiner Antwort war auch nur als Spaß zu verstehen...hast du hoffentlich auch so verstanden ;)

      Bei einem sogenannten Minijob bis 400 € monatlich hat der Arbeitgeber eine Pauschale (glaube 25 %) abzuführen
      ...ergo wird dem Arbeitnehmer hier nichts abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 17:43:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Spaß hab ich verstanden :D
      Also 400,- Brutto gleich 400,- Netto und komplett versichert?
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 18:13:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.317.468 von Dr.Steel am 28.09.08 17:43:37Brutto gleich Netto stimmt...aber man ist bei einem Minijob m.W. weder kranken- noch rentenversichert.
      Rentenversichern kann man sich durch etwas Eigenbeteiligung,
      krankenversichert ist man weiterhin da, wo man bisher diebezgl. versichert war
      (z. B. beim Ehepartner, bzw. in entsprechend jungem Alter eben bei Mutter, Vater etc.)

      Hierzu noch ein link bezgl. Minijobs in dem vielleicht einige deiner Fragen beantwortet werden können
      (meine Antworten sind nämlich...natürlich wie immer...ohne Gewähr ;) )

      http://www.aok-business.de/minijobs-gleitzone/pauschale-beit…
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 18:29:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke soweit, werde mich gleich mal damit beschäftigen
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 18:51:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.317.299 von airforcemom am 28.09.08 17:23:16Danke Dir :)

      Gruß Kramerbau
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 18:51:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.317.912 von Dr.Steel am 28.09.08 18:29:42Was mir gerade hierzu noch einfällt.
      Das mit der freiwilligen Rentenversicherung des Arbeitnehmers in einem Minijob lohnt sich natürlich nur wenn man vorhat insgesamt mindestens 15 Beitragsjahre in der gesetzlichen RV zu erreichen (also bereits schon Beitragsjahre zu verzeichnen hat...bzw. vor hat diese 15 Jahre in den nächsten Jahren durch weitere Beitragszahlungen zu erlangen).
      Sollten diese 15 Jahre nicht zusammenkommen...ist die vorherige Beitragszahlung nämlich w.W. "für die Katz"
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 22:38:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bis 400 Euro bezahlt der Arbeitgeber die Abgaben.
      Zwischen 400 und 800 Euro ( Gleitzone) steigt dein Abgabensatz von etwa 12% auf 22% in der Sozialversicherung. Abhängig vom Krankenkassenbeitrag.

      Bis 400 Euro kann man auf Antrag (Arbeitgeber) vollen Rentenbeitrag bezahlen. Voller Beitrag bezieht sich auf den Beitragssatz von ca. 19,5% . Normalerweise muß Du etwa
      7,5 % bezahlen der Arbeitgeber bezahlt dann den Rest. Die Beitragsmonate werden
      dann voll angerechnet - um Berufsunfähigkeitsrente zu beziehen muß Du in den letzten 60 Monaten 36 Monate Beiträge bezahlt haben.

      Auch in der Gleitzone kann der Rentenbeitrag auf vollen Beitrag (19,5%) aufgestockt
      werden. Das lohnt sich aber nicht. ( Macht nur einige Cent im Monat aus.- Wichtig
      ist hier die Beitragszeit). Die Monate werden voll angerechnet und für
      400 Euro Brutto gibs dann etwa 35 cent Rente im Monat.
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 23:51:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.320.174 von hoscon am 28.09.08 22:38:11Die Monate werden voll angerechnet und für
      400 Euro Brutto gibs dann etwa 35 cent Rente im Monat.


      Warum sollte das bei 400,- EUR Verdienst auch anders sein als bei 4.000,- EUR?! - Dafür gibt es schließlich auch "nur" ca. 3,50 EUR mehr Rente pro Monat pro Gehaltszahlung.
      Avatar
      schrieb am 30.09.08 20:53:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.320.814 von andjessi am 28.09.08 23:51:46Hallo,
      wollte nur mal eine Größenordnung angeben.

      Man muß auch Unterscheiden zwischen Bruttoeinkommen (Steuerbrutto) und
      Sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
      Z.B. bei ca. 525 Euro Brutto in der Gleitzone werden die Sozialabgaben von ca. 463 Euro berechnet.

      Bei 800 Euro gleichen sich die Sätze dann an.

      Grüße hoscon


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