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    Abgeltungssteuer - 100% rechtens?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.09 19:28:39 von
    neuester Beitrag 25.01.09 23:07:51 von
    Beiträge: 39
    ID: 1.147.523
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      Avatar
      schrieb am 13.01.09 19:28:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mal wieder muss ich mich über unser Steuersystem aufregen - deshalb muss ich hier mal kurz Druck ablassen und ein paar Fragen stellen:

      Also, Beispiel:

      1. Kauf und Verkauf im Januar 2009 bei einer dt. Bank, Kursgewinn 100.000 Euro - ich bekomm (einfachhalber) 70.000 gutgeschrieben.
      Bank zahlt Steuern ans Finanzamt.
      Ich realisier 100.000 Euro Verlust im Jahr 09. Am Ende des Jahres krieg ich von der Bank die 30.000 wieder erstattet, da Gewinn und Verlust verrechnet wurden

      Frage a) wann wird mit einer Rückzahlung zu rechnen sein?

      Angenommen ich mache keinen Verlust, mach eine ESterklärung und krieg aufgrund Verluste von 2008 meine Abgst. wieder raus. Nach weit über einem Jahr seh ich meine zu (unrecht) gezahlte Steuer wieder.

      Ich schließ mein Konto hier, mach eins im Ausland auf, die führen nichts ab, Erträge von 09 versteuer ich mit der ESterklärung im Frühjahr 2010, also alles rechtens. Ich zahle nie einen Cent Steuer.

      Auch wenn die Steuerlast so oder so für jeden gleich ist, so ergeben sich doch ganz klar Nachteile - z.B. darf der Staat über einem Jahr mit meinem Geld arbeiten.

      Mir ist klar, dass ich nicht mit den 30% weiterarbeiten kann und sie erst am Jahresende zahle - ich könnte sie ja auch verzocken. Aber wäre es nicht angebrachter und gerechter, wenn die Bank oder der Staat das Geld (also die 30%) einbehält, in Bundeswertpapiere oder sonst was anlegt und mir verzinst ...

      Frage b) hmm ich hoff ihr versteht wie ich es mein ... ist diese Ungleichbehandlung absolut rechtens?! Klar, der Staat kann viel machen was unser einer nicht gefällt, aber trotz der selben Besteuerung werden Steuerzahler mit ausländischem Depot klar besser gestellt.

      Sorry, falls das hier schon zig mal durchgekaut wurde, aber irgendwo muss ich meine Gedanken niederschreiben :)

      Also für mich ist das ganz klarer Beschiss am Steuerzahler.

      Danke für eure Meinungen ... gibts schon Versuche dagegen irgendwie vorzugehen oder wäre das vollkommen zwecklos?!

      vielen Dank!!!
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 20:02:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      naja, so funktioniert es. erstattung mite nächsten jahres. mein rat: mach einfach eine verluste
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 20:18:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.366.327 von GekkoJr am 13.01.09 19:28:39Mir ist klar, dass ich nicht mit den 30% weiterarbeiten kann und sie erst am Jahresende zahle - ich könnte sie ja auch verzocken.

      Falls du auf eine Steurschuld anspielst. Wenn du dich verzockt hast zahlst du keine Steuern weil du ja Verluste gegenrechnen kannst. Oder was verstehst du unter verzockt.

      Was man dagegen tun kann? Nicht mehr über deutsche Broker handeln und über Pleiten deutscher Broker (oder zumindest starke Umsatzverluste) der Regierung zeigen, daß sie jemand anderes verarschen können.

      Ein paar Gleichgesinnte:

      Thread: Privatanleger in Deutschland vereinigt euch! Zusammen sind wir stark!


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 20:28:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.366.675 von bragg am 13.01.09 20:02:23einfach verluste machen ^^ .
      Nein auslandsdepot ist schon ok ,werde es auch so machen .
      Man muss sich ja langsam wehren gegen diesen abzockerstaat !
      Ist schon ein gewaltiger unterschied ob man verluste am ende des jahres versteuert oder gewinne direkt abgezogen werden ,

      abgeltungssteuer 15 % und keine direkter abzug vom depot .
      Damit liess sich leben .
      Die politik verlangt ja ,dass man auch selber etwas fuer die rente tut ,dabei vermeiden die es jetzt !

      Habe mal etrade gefragt ,ob ich auch ein auslandsdepot bei denen eroeffnen kann .
      Die meinten ,dass es geht ,aber ich dann keine deutschen werte traden darf .
      Denen laufen bestimmt viele Kunden weg .
      Habe infomaterial von "directa" bekommen ,guenstige ordergebuehr und hauptsitz in italien .
      Eigentlich eher fuer scalper gedacht !
      mal sehen .
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 20:45:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      sorry, mein rat war ja eigentlich mach Keine verluste. taste klemmte

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      Avatar
      schrieb am 13.01.09 20:46:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.366.891 von porni am 13.01.09 20:28:52Die politik verlangt ja ,dass man auch selber etwas fuer die rente tut ,dabei vermeiden die es jetzt !

      Völlig richtig. Und deshalb gibt es jetzt auch die Riesterente :D

      Ich könnte so kotzen :mad: Direktanlage in Aktien so unattraktiv gestalten und die Versicherungswirtschaft subventionieren, nichts anderes ist das!


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 20:50:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      das Thema ausländische Broker wurde schon oft durchgekaut.Ich habe aber noch nirgendwo gelesen wo ein günstiger ausländischer Broker ist.Ist es das alte Kinderspiel"ich weiß etwas,was du nicht weißt" :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 20:54:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ergänzend zu Euren Inforamtionen - die Frage, ob ihr bereits Erfahrung mit Auslandsbrokern habt - wie vorzugehen ist - und welcher besonders empfehlenswert ist?

      Vielen Dank für Eure Antworten.
      LG Public
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:06:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      bislang hab ich noch nie eine Est gemacht, aber da ich (ich glaub) 07 und (garantiert) 08 einen Verlust gemacht hab, kann ich mir die Verluste ja für 09 anrechnen lassen.

      ich weiß auch, dass ich dann künftig immer eine Est machen darf, aber da mein echtes Arbeitsleben naht (momentan Student) ist die ganze Sache eh unausweichlich.

      Aber in Zukunft werd ich mir dann garantiert ein Auslandsdepot holen. Ich überlass doch dem Staat keinen einzigen Cent, den er für private Bankenfusionen wieder rausschmeißt. :)
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:23:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.366.327 von GekkoJr am 13.01.09 19:28:391. Kauf und Verkauf im Januar 2009 bei einer dt. Bank, Kursgewinn 100.000 Euro - ich bekomm (einfachhalber) 70.000 gutgeschrieben.
      Bank zahlt Steuern ans Finanzamt.
      Ich realisier 100.000 Euro Verlust im Jahr 09. Am Ende des Jahres krieg ich von der Bank die 30.000 wieder erstattet, da Gewinn und Verlust verrechnet wurden

      Bei Consors wird das sofort gegengerechnet.d.h. Dir werden bei deinen 100000 Verlust,deine vorherigen Steuern auf Gewinne wieder zurückgezahlt.

      das Thema ausländische Broker wurde schon oft durchgekaut.Ich habe aber noch nirgendwo gelesen wo ein günstiger ausländischer Broker ist.Ist es das alte Kinderspiel"ich weiß etwas,was du nicht weißt"
      soweit ich weiss ich Interactive Brokers einer der günstigsten,seriösen Broker überhaupt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:28:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.243 von Buddah am 13.01.09 21:23:38echt!? dann will ich mal meine Kritik an der Abgeltungssteuer und dem Prozedere "etwas" zurücknehmen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:33:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      fakt ist jedoch, dass wieder viel verwaltungsaufwand auf die banken zukommt und ich wette, die holen das auf einer anderen seite wieder rein...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:40:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.278 von GekkoJr am 13.01.09 21:28:51Ja.Einziges "Ärgernis" ist,dass man halt nicht mehr die vollen Gewinne reinvestieren kann.Ansonsten ist die Regelung o.k.
      Aber prinzipiell halte ich es auch für völlig schizophren private Altersvorsorge zu predigen und dann den Kleinanleger zu schröpfen.(vorallem die Langfristanleger sind die Dummen - das ist eigentlich skandalös)
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:45:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.361 von Buddah am 13.01.09 21:40:04Man soll in die Riesterente getrieben werden :mad:

      Wer sich zum ersten mal für Aktien interessiert bekommt einen Riestervertrag aufgeschwatzt. Das war früher nicht anders mit dem Vertrieb von Versicherungsprodukten aber die Rahmenbedingungen werden immer günstiger dafür. Da braucht der Vertriebsheini nur die Abzocksteuer zu erwähnen die alles so schrecklich macht und schon wird geriestert :mad:


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:57:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ll

      Verstehe die Frage jetzt nicht...ich habe gehört Ich kann doch nur Verluste die "ab" 2009 anfallen (ganz wichtig auch erst 2009 gekauft) mit der jetzigen Abgeltungsteuer(erst 2009 gekauft) verrechnen !!!

      Oder liege ich falsch
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:13:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich werde auch Einspruch gegen die zeitliche Begrenzung der bestehenden Verlustvorträge bis 2013 einlegen!

      Wenn die Märkte bis 2013 nicht mehr steigen sollten, wie soll der
      "normale" Anleger dann seine Verluste wieder aufholen???
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:15:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.366.327 von GekkoJr am 13.01.09 19:28:39macht der Steinbrück lange Finger in Deinem Depot, dann werde an der goldenen Quelle froh. :cool:

      ist der letzte Euro dann verbrannt, zahlst Du am Strand im Känguruhland mit Rand aus dem schönen Krügerland. :D
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:20:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.361 von Buddah am 13.01.09 21:40:04genau, man rechnet sich mal durch, was an Abgeltungssteuer auf einen künftigen Aktionär zu kommt, der eine größere Summe jetzt in Aktien investiert und bei der dritt-, viertnächsten :D Boomphase im Jahr 2030 wieder verkaufen will - naja, falls es dann noch Aktien gibt. Aber ihr wisst ja was ich mein.

      30% hergeschenkt ...

      wie viel Leute in Deutschland haben Aktien?
      wie viel von denen haben bislang keine Steuern gezahlt (also auf gut deutsch gesagt beschissen)?

      und jetzt das krasse Gegenteil:

      wie viel Leuten wird so die Lust auf eine (Alters-)Anlage in Aktie genommen?
      wie vielen ehrlichen Leuten wird das "Leben erschwert"?
      ....
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:24:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      von mir aus darf Steinbrück gerne ein Viertel von den Papiergewinnen behalten.
      Da hat er später mehr zum heizen....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:59:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.623 von Brueller am 13.01.09 22:13:12Die zeitliche Begrenzung gilt doch nur für WP-Geschäfte. Wenn Du die Verluste nicht aufgebraucht hast, kannst Du ja mit Schmuck, Autos und Goldbarren spekulieren.....

      Da bis 2008 der Anleger disponieren konnte, ob er das Geschäft steuerpflichtig oder steuerfrei gestalten wurde (deshalb haben die meisten ja auch Verlustvorträge und kaum Gewinne versteuert), sehe ich eine Verfassungswiedrigkeit dieser Regelung für den "Normalbürger" kritisch.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 01:31:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dem Fragesteller in Posting 1 geht es wohl ganz anderes, als viele weitere Beiträge um die zeitliche Verzögerung der Zahlung.

      Also er meint, dass in Deutschland eben die realisierten Kursgewinne sofort bei entstehen von den Kreditinstituten besteuert werden, indes bei ausländischen Banken, es erst bei der Einkommmenssteuerveranlagung berücksichtigt wird.

      Das ist wohl zunächst mal richtig. Doch werden ja Vorauszahlungen aufgrund der bisherigen und erwarteten Einkommen festgesetzt. So ist es normal, dass bei einem Steuerbescheid, der die Gewinne aus Spekulationen enthält, dieser Gewinn auch in ähnlicher Höhe für die kommenden Jahre, für die Vorauszahlungen Berücksichtigung findet.

      So könnte eben schlimmstenfalls, noch nachher Verauszahlungn fällig sein, man aber dann überhaupt keine Gewinne mehr macht.

      Darüber hinaus, sollte man sich wirklch überlegen, ob es Sinn macht. Denn in der Regel sind die Kosten sogar um ein Vielfadches Höher als bei den deutschen Instituten.
      Deshalb lohnt sich soetwas wohl nur, wenn man ein volumen hat, wie der TE andeutere also wohl jährlich etwa 1 Mio umschichtet und damit steuerpflichtige Gewinne In höhe von 300Tsd machen kann.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 02:44:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.368.205 von gate4share am 14.01.09 01:31:03Na, na, na "in der Regel um ein Vielfaches höher" ist definitiv falsch. Ich könnte dir aus dem Stehgreif gleich mehrere Auslandsbroker nennen, die wesentlich preiswerter sind als der durchschnittliche deutsche Online-Broker. Man muß nur etwas recherchieren...
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 12:39:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.368.242 von sunbeamer am 14.01.09 02:44:09Kannst du einige dieser Broker nennen? Vielen Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 14:15:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.862 von Taxadvisor am 13.01.09 22:59:43Wenn Du die Verluste nicht aufgebraucht hast, kannst Du ja mit Schmuck, Autos und Goldbarren spekulieren.....

      Bist Du da sicher? Ich könnte mir eher vorstellen, daß seitens des Fiskus ein Interesse daran besteht, die so erzielten Gewinne in den gewerblichen Bereich steuerwirksam umzuverlagern.

      Immobilien -> gewerblicher Grundstückshandel
      Autos -> gewerblicher KFZ-Handel
      etc.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 17:09:16
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.370.837 von marchesede am 14.01.09 12:39:52z.B.:

      www.nordnet.de
      www.interactivebrokers.de
      www.questrade.com
      www.directa.com

      Das am besten passende muß natürlich jeder für sich selbst recherieren, aber bei den Preisen der o.g. kann kaum ein deutscher Broker mithalten.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 19:22:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.373.760 von sunbeamer am 14.01.09 17:09:16Danke, ich werde mich mal durchlesen.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 19:31:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.373.760 von sunbeamer am 14.01.09 17:09:16Wird bei diesen von dir genanten Brokern die Abgeltungssteuer nicht direkt einbehalten? Denn Nordnet und interactivebrokers haben doch auch Niederlassungen und Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 20:39:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.375.294 von marchesede am 14.01.09 19:31:08Nein, den IB hat keine Niederlassung in D und NN hat nur eine sogenannte "Betriebsstätte", steht alles auf der jeweiligen Webseite.
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 20:46:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.243 von Buddah am 13.01.09 21:23:38Hallo Buddah,
      Du schreibst bei Consors wird innerhalb eines Kalenderjahres
      verrechnet(minus mit pluss).Also ich verstehe es immer noch nicht!!!
      Wenn ich am 2.1.09 1000 Cobaaktien für 5 Euro gekauft habe
      und diese heute für 10 Euro verkaufe,dann habe ich 5000 Euro
      Gewinn.Die Deutsche Bank überweist von diesen 5000 Euro
      spätestens übermorgen 25 % pluss Soli an das Bundesfinanzamt!

      So nun handel ich erst wieder in 10 Monaten:

      Dann kaufe ich am 1.11. 1000 Coba für 5 Euro und verkaufe diese
      für 1 Euro am 1.12.09.Dann hab ich nen Verlust gut 4000
      Euro.Dann gibt mir die Bank nur ne Gewinnund Verlustrechnung,
      aber kein Geld zurück.So wie Du es beschrieben hast, zieht
      Cosors erstmal(theoretisch so 1300 Euro ab),legt dies intern
      in irgendeinen Topf und wartet ab,ob man dann im Dezember evtl.
      Verlust von 4000 macht????? Dann würden die ja mit all den
      zurückgelegten "Abgeltungssteueranteilen"...auf das das Finanzamt
      wartet:lick::lick: eigene Geschäfte machen können.DAS KANN NICHT
      SEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


      BF
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 23:41:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.406.519 von Bergfreund am 19.01.09 20:46:50§ 44 Abs. 1 Nr. 2 EStG, monatliche Anmeldung und Abführung der AbgSt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.01.09 14:48:30
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.407.401 von Taxadvisor am 19.01.09 23:41:31Hi Taxadvisor

      Möchte keinen eigenen Thread aufmachen deshalb hier die Frage. ? Wo kennen ich mir Infos bekommen über Währungsverluste und Währungsgewinne.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.01.09 16:24:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.410.962 von Sunray01 am 20.01.09 14:48:30Hallo Sunray,

      ich verstehe Deine Frage nicht so ganz:confused:

      Meinst Du Infos zur praktischen Ermittlung von Währungsverlusten oder wie diese steuerlich zu bewerten sind?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 09:35:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.407.401 von Taxadvisor am 19.01.09 23:41:31Danke TAXADVISOR.
      Nach § 44 ESTG ist eben genau die einebehaltende /Abgeltungs-)Steuer bis zum 10.des folgenden Monats an das Finanzamt
      abzuführen.Da steht nichts von Differenzbeträgen usw.usw.
      IST ABZUFÜHREN!!!
      Kann es sein,daß viele die interne Bankfeststellung von Verlust-
      und Gewinn...sozusagen "Gewinn-und Verlustrechnung",die diese
      dann am Jahresende ausweißt mit einer konkreten Büchse verwechseln,
      die da für jeden Anleger je nach Verlust und Gewinn bedient wird.

      Na bin ja gespannt,ich würde mich dochnochmal freuen,etwas zu hören,ob tatsächlich eine Bank soetwas macht.

      BF
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 18:45:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.416.520 von Bergfreund am 21.01.09 09:35:24Lieber Taxadvisor,hab da mal eine Frage.
      Kann ich auch einen Verlustvortrag 2009 beantragen,wenn
      morgen z.B. eine Royal Bank of Scotland delisting würde?

      Verlust ist doch Verlust,ob durch Verkauf oder durch Delisting
      einer Aktie innerhalb der Spekulationsfrist...oder?

      Hab da leider noch Müllaktien von RBS und möchte meinen
      "Verlustvortrag" retten.

      Vielen Dank von Bergfreund
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 18:54:04
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.421.378 von Bergfreund am 21.01.09 18:45:46Was hat Delisting denn mit Verkauf zu tun? Es gibt doch genügend Aktien, die überhaupt nicht an der Börse gelistet sind, Du kannst doch auch nach dem Delisting weiter Deine Aktien verkaufen, zur HV gehen etc.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 18:56:36
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.416.520 von Bergfreund am 21.01.09 09:35:24Ich verstehe leider Dein Anliegen nicht so genau....

      Aber Anmeldung und Abführung heisst SALDO der AbgSt, wenn also von der Bank Verluste verrechnet werden, kann es theoretisch sein, dass die Bank aus der Anmeldung der AbgSt auch eine Erstattung in einzelnen Monaten erhält.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 17:37:50
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.421.461 von Taxadvisor am 21.01.09 18:56:36Hallo,
      meine Frage ging dahin,ob ich einen Totalverlust innerhalb
      der Spekulationsfrist durch Delisting z.B. einer Royal Bank
      of Scotland als Verlustvortrag beim Finanzamt beantragen kann.

      Nun habe ich akt. ein ganz anderes Problem mit der Bitte um
      "Hilfe":

      Ich halte seit 5 Jahren eine Wandelanleihe der 2% Alstom S.A.CV.
      mit Wandlung zum 31.12.2008. Mit Schreiben meiner Bank vom 11.12.2008 wird mir mitgeteilt"das das Wandlungsrecht aus Ihren 2% Alstom SA EO-obligations convertibles(Anleihen)in Kürze endet".
      Ich sollte bei Wandlungsausübung "bis spätestens zum 19.12.2008"
      den Wandlungsauftrag abgeben oder bis zum 22.12.2008 einen
      Verkaufsauftrag der 2000 Wandlungsanleihe.

      Ich habe aber erst am 29.12.2008 den Wandlungsautrag telefonisch
      und schriftlich an meine Bank gegeben,da ich zuvor versuchte,diese
      Wandlungsstücke selbst an der Pariser Börse zu verkaufen was nicht
      klappte.

      In dem Schreiben meiner Bank steht dann aber noch der Nachsatz:

      "Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Emissionsbedingungen:

      Jede 2% Alstom SA Anleihe mit einem Nominalbetrag von 1,40 berechtigt zum Bezug von 0,0628 Alstom SA Aktien(WKN A0F7BK).
      Das entspricht bewzogen auf dem Nominalbetrag einem rechnerischen
      Wandlungspreis von 22,293 je Aktie.Die Wandlung ist noch bis zum 30.12.2008 möglich.Sollten wir bis zu dem oben genannten Termin keine Weisung von Ihnen erhalten,werden die Anleihen zum
      Fälligkeitstag 31.12.2008 im gleichen Verhältnis,welches für Ihre
      freiwillige Wandlungsmöglichkeit gilt,zwangsweise in Aktien der
      Alstom SA gewandelt"..Ende des letzten Absatzes!

      Jetzt bekomme ich ein Jahresdepotauszug mit 2000 Stücke Wandelanleihe zu Null Wert in Euro.
      Die Anleihe wurde bislang weder durch meinen Auftrag vom 28.12.2008
      noch "zwangsweise gewandelt".Habe bei der Bank erstmal Widerspruch
      eingelegt und stehe mit der Bank in Kontakt in Hamburg.Dort hies es erst,ja Sie haben die Frist zum 19.12.2008 ja nicht eingehalten
      deswegen wurde die Anleihe nicht gewandelt.Habe dann daraufhingewiesen,daß ich a)meinen Wandlungsauftrag am 28.12.2008
      gegeben habe und b)im Schreiben ohnehin auf die "Zwangsumwandlung"
      hingewiesen wurde.

      Kann doch nichtsein,daß meine Wandlung verfallen ist...ich habe
      das ersten-zwar etwas später als der von der Bank vorgegebenen
      termin wahrgenommen -und zweitens mich auf diese Zwangs"androhung"
      gestützt....."werden die Anleihen zum Fälligkeitstag 31.12.2008
      im gleichen Verhältnis,....,zwangsweise in Aktien der
      Alstom SA gewandelt".

      Damit müßte ich doch rechtlich auf der sicheren Seite sein.Die Bank
      (hier die Deutsche Bank) kann doch jetzt nicht behaupten,Sie bekommen Ihre Aktien nicht gewandelt.
      Ich warte Monntag noch ab,auf die neuerliche Antwort der Filiale
      in Hamburg..überlege dann aber Rechtsschritte.
      Sollte die Bank sich weigern,die Wandlung für mich zu tätigen,
      gibts gute Rechtsanwälte in Hamburg für solche Fälle?

      Vielen Dank,bin völlig fertig was die Bank da in meiner Sache
      vonsichgibt!!!

      Bergfreund
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 19:07:58
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.411.902 von Taxadvisor am 20.01.09 16:24:37Gut, dann die Frage etwas deutlicher.
      Mir geht es darum wie Währungsgewinne bzw. Währungsverluste berechnet werden, bzw. wo kann ich da etwas nachlesen.?
      Als B.s. sagen wir mal 10.000 Euro werden in Kan$ gedreht, und mit Gewinn wieder in Euro gedreht.
      Jetzt hab ich doch einen Gewinn, wie verrechtnet sich dieser.?
      Ab 2009 müßten doch dann die Abgst greifen. Sehe ich das so richtig.?
      Des weiteren, sind Währungsgewinne/bzw. Währungsverluste nur miteinander verrechenbar ?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 23:07:51
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.445.636 von Sunray01 am 25.01.09 19:07:58Wenn es sich um Wertpapiere handelt, die in CAN$ gekauft und verkauft werden, ist der Währungsgewinn Bestandteil des Gewinns des WP.

      Handelt es sich um Kontoguthaben, gilt für verzinsliche Kontoguthaben eine 10-jährige Frist, für unverzinsliche Guthaben bleibt die alte Frist bestehen, AbgSt fällt dann wohl nicht an und dann auch keine Verrechnung mit WP-Geschäften(die Auskünfte der Banken hierzu sind jedoch teilweise wiedersprüchlich).

      Zur Gewinnermittlung gilt: EUR-Gegenwert Kauf, EUR Gegenwert Verkauf.

      Gruß
      Taxadvisor


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