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    FA trägt Spekuverluste nicht ins Vorjahr zurück - Korrekt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.04.09 19:04:25 von
    neuester Beitrag 26.04.09 21:53:31 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 25.04.09 19:04:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an die Rechtskundigen hier.
      Habe folgendes Problem: Wie bei so vielen anderen, sind bei mir in 2008 ordentlich Speku-Verluste angefallen, die ich in meiner SE entsprechend erklärt habe. Da ich in 07 (kleinere) Gewinne hatte und dafür auch Steuer gezahlt habe, bin ich davon ausgegangen, daß das FA anteilig Verluste in diesem Jahr damit verrechnet. Weshalb ich in Zeile 61 von Anlage SO auch nichts eingetragen habe.
      Im aktuellen Bescheid für 08 sind nun die Verluste vollumfänglich ohne Rücktrag in 07 festgestellt worden. Ist das korrekt? Hätte ich den Rücktrag noch gesondert "beantragen" müssen? Bin davon ausgegangen, daß das "automatisch" passiert.
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 20:25:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin zwar kein Fachmann für Steuerrecht, aber wie kommt es, daß DU Verluste gemacht hast ?
      Alle hier im WO haben doch nur Gewinne eingefahren.
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 22:13:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      bin auch kein ausgesprochener steuerfachmann, aber das man verluste ins vorjahr rückwirkend geltend machen kann, habe ich noch nie gehört.
      du kannst die verluste aus 2008 ins jahr 2009 vortragen, indem du wie bereits getan, sie vom FA feststellen lässt. dann können sie meiner meinung nach mit gewinnen in 2009 verrechnet werden (falls das mit der neuen abgeltungssteuer nicht geändert worden ist, muss mich da selber nochmal schlau machen)
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 07:59:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.040.936 von waganjan am 25.04.09 19:04:25Rücktrag nach 2007 kann begrenzt werden. Also einfach mal anrufen, dass es nachgeholt werden

      §10d Einkommensteuergesetz
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 07:59:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.041.625 von Bunte17 am 26.04.09 07:59:06...kann

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      schrieb am 26.04.09 14:35:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schon mal Dank für die Antworten hier.

      @#2, bin halt ein echter Anleger und noch dazu scheinbar kein besonders guter. Na ja, selbst ein Genie wie Isaac Newton hat an der Börse viel Geld verloren.

      @#3, nach $10d EStG können im Enstehungsjahr nicht ausgleichbare Verluste ein Jahr zurück- oder in die Folgejahre vorgetragen werden.

      @#4, gibt es ein Problem bei dem Rücktrag, wenn dadurch nur ein Teil der Verluste ausgeglichen werden kann? Ich hätte gedacht, wenn ich in Zeile 61 Anlage SO bzw. Zeile 56 des Mantelbogens nichts eintrage, daß das FA dann von sich aus den Steuerbescheid in 07 ändert, und zwar auf der Grundlage von 0 Spekugewinn für 07, während die dann noch übrigen Spekuverluste aus 08 dann für die Folgejahre vorgetragen werden.
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 14:56:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Noch einmal ergänzend. In der Anleitung zum Mantelbogen steht zu Zeile 55/56 folgendes:

      Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2008 ein nicht ausgeglichener Verlust, wird vom Finanzamt der Verlust in das Jahr 2007 zurückgetragen. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich. Sie haben jedoch das Wahlrecht, den Verlustrücktrag zu beschränken.

      Der Verlustrücktrag nach 2007 für nicht ausgeglichene negative Einkünfte 2008 kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte in Zeile 56 an, mit welchem Betrag Sie die negativen Einkünfte zurücktragen wollen. Sollen die negativen Einkünfte nur in zukünftigen Jahren berücksichtigt werden, geben Sie bitte "0" an.


      Das versteh ich doch richtig, man läßt die Zeile leer, wenn voll zurückgetragen werden soll, und trägt nur dann was ein, wenn beschränkt (Betrag xy) oder gar nicht zurückgetragen werden soll (0)?
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 19:45:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moin, moin!

      Hier liegt weniger ein rechtliches als vielmehr ein eher technisches Problem auf Seiten des FA vor.

      Der Anspruch auf den Verlustrücktrag ist unstrittig und ist grds. vom FA auch ohne Antrag des Stpfl. durchzuführen - der Antrag kann ggf. ja auch noch nachträglich gestellt werden.

      "Problem" wird eher der Umstand sein, dass Ihr Fall beim FA als aktenloser fall geführt wird. Das heißt, nach der Veranlagung 2007 landete die Erklärung nicht in einer gesonderten Akte, sondern auf dem großen Stapel der erledigten Fälle und im Keller.
      Im folgenden Jahr 2008 konnte der Bearbeiter dann nicht in das Vorjahr schauen - weil keins griffbereit vorlag.

      > Kurzer Anruf und telefonischer Antrag genügen i. a., zumal keine Verjährungsfrist droht.
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 21:53:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.043.070 von sedum am 26.04.09 19:45:46Danke für die Info. Hab auch schon in ähnliche Richtung gedacht, zumal sich bei mir infolge von Umzug zwischenzeitlich auch die Steuernummer geändert hat. Dann werd ich mal beim FA nachhaken.


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