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    unterliegen wechselkursgewinne von bargeld einer besteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.09 23:04:57 von
    neuester Beitrag 04.11.09 23:21:47 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 25.07.09 23:04:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe ein eurokonto und möchte z.b. wenn der us-dollar wieder an stärke zunimmt meine euros in us$ wechseln und z.b. nach 5% kurssteigerung wieder in euro umtauschen.

      meine frage:
      unterliegt dieser wechselkursgewinn einer besteuerung?

      es geht mir hier nicht um den forexhandel mit futures, sondern um den wechsel von cashbeständen, welcher auch aktiv also nicht nur einmalig betrieben wird.
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 23:50:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.647.067 von halihalo am 25.07.09 23:04:57Grundsätzlich unterliegen auch Gewinne bei Fremdwährungs-Kontoguthaben der Besteuerung, allerdings nicht der AbgSt sondern der bisherigen Regelung des § 23 EStG. Das heisst grundsätzlich gilt hier weiterhin die Jahresfrist für die Steuerpflicht. Wenn es sich um verzinsliche Kontoguthaben handelt, beträgt die Frist nach dem Gesetzeswortlaut allerdings 10 Jahre.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.07.09 11:06:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke für die stellungnahme.

      um diese aussage für mich richtig zu verstehen hier ein praktisches rechenbeispiel:

      auf dem eurokonto eines brokers liegen 500 T€ .

      ich schichte diese in US$ um.
      nach 1 monat schichte ich wieder zurück und erhalte auf grund des besseren US$-wechselkurses 550 T€.

      muss ich nun diese 50 T€, welche nur durch den wechselkurs entstanden ist, zum persönlichen steuersatz versteuern?

      wenn ich deine aussage richtig verstehe, ist dieses der fall.

      richtig ?
      Avatar
      schrieb am 26.07.09 11:37:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.647.591 von halihalo am 26.07.09 11:06:35JA - richig dargestellt.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 04.11.09 23:21:47
      Beitrag Nr. 5 ()


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