unterliegen wechselkursgewinne von bargeld einer besteuerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.07.09 23:04:57 von
neuester Beitrag 04.11.09 23:21:47 von
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habe ein eurokonto und möchte z.b. wenn der us-dollar wieder an stärke zunimmt meine euros in us$ wechseln und z.b. nach 5% kurssteigerung wieder in euro umtauschen.
meine frage:
unterliegt dieser wechselkursgewinn einer besteuerung?
es geht mir hier nicht um den forexhandel mit futures, sondern um den wechsel von cashbeständen, welcher auch aktiv also nicht nur einmalig betrieben wird.
meine frage:
unterliegt dieser wechselkursgewinn einer besteuerung?
es geht mir hier nicht um den forexhandel mit futures, sondern um den wechsel von cashbeständen, welcher auch aktiv also nicht nur einmalig betrieben wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.647.067 von halihalo am 25.07.09 23:04:57Grundsätzlich unterliegen auch Gewinne bei Fremdwährungs-Kontoguthaben der Besteuerung, allerdings nicht der AbgSt sondern der bisherigen Regelung des § 23 EStG. Das heisst grundsätzlich gilt hier weiterhin die Jahresfrist für die Steuerpflicht. Wenn es sich um verzinsliche Kontoguthaben handelt, beträgt die Frist nach dem Gesetzeswortlaut allerdings 10 Jahre.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
danke für die stellungnahme.
um diese aussage für mich richtig zu verstehen hier ein praktisches rechenbeispiel:
auf dem eurokonto eines brokers liegen 500 T€ .
ich schichte diese in US$ um.
nach 1 monat schichte ich wieder zurück und erhalte auf grund des besseren US$-wechselkurses 550 T€.
muss ich nun diese 50 T€, welche nur durch den wechselkurs entstanden ist, zum persönlichen steuersatz versteuern?
wenn ich deine aussage richtig verstehe, ist dieses der fall.
richtig ?
um diese aussage für mich richtig zu verstehen hier ein praktisches rechenbeispiel:
auf dem eurokonto eines brokers liegen 500 T€ .
ich schichte diese in US$ um.
nach 1 monat schichte ich wieder zurück und erhalte auf grund des besseren US$-wechselkurses 550 T€.
muss ich nun diese 50 T€, welche nur durch den wechselkurs entstanden ist, zum persönlichen steuersatz versteuern?
wenn ich deine aussage richtig verstehe, ist dieses der fall.
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Beim K1 Dreck ist alles steuerfrei! Hahahahaha ...
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