checkAd

    Jahressteuerbescheinigung verses Anlage SO - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.05.10 11:40:16 von
    neuester Beitrag 03.10.10 20:53:30 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.157.943
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.337
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.05.10 11:40:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Forumsmitglieder,

      damals hieß es das, aufgrund der Abgeltungssteuer, die Gewinne automatisch von der Bank ans Finanzamt abgeführt werden und man somit keine eigene Dokumentation fürs Finanzamt abgeben müsste. Natürlich habe ich auf das damals Gehörte vertraut und keine eigene Dokumentation betrieben da ich etliche Orders im Jahr tätige. Nun musste ich aber feststellen dass das Finanzamt, unter bestimmten Umständen, doch die Anlage SO fordert. Ich habe aber von meiner depotführenden Bank (flatex) nur einen Bescheid bekommen der die einzelnen Steuern ausweist, nicht aber Kaufsumme oder Endsumme. Da ich bestimmt 1000 Einzelorders habe möchte ich eigentlich jetzt keine Exceltabelle mehr anlegen aus der alle einzelnen Daten hervorgehen zumal es auch zeitlich nicht mehr klappen würde. Ich frage mich aber trotzdem wie ich sonst die Anlage SO ausfüllen soll?

      Wie habt ihr das gemacht?

      liebe Grüße verlumder
      Avatar
      schrieb am 21.05.10 11:53:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.562.993 von Verlumder am 21.05.10 11:40:16Da scheint es mir sinnvoll zu sein, zusammen mit dem FA eine Lösung zu besprechen. Sind keine Unmenschen dort.

      Ansonsten auch weiterhin eine angemessene Depotübersicht /-verwaltung führen.

      lg.
      Avatar
      schrieb am 21.05.10 12:16:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.562.993 von Verlumder am 21.05.10 11:40:16Hi verlumder,
      die Anlage SO brauchst Du letztmals für das Kalenderjahr 2009 (bei Wertpapiergeschäften).

      Darin sind alle Geschäfte aufzuführen, die in 2008 gekauft/begründet wurden und innerhalb der 12-Monats-Frist in 2009 verkauft wurden.

      Die Geschäfte, die in 2009 gekauft/begründet wurden gehören nicht in die Anlage SO - hier reicht die Zahlung der Abgeltungssteuer bzw. die Jahressteuerbescheinigung.

      Das werden bei Dir ja dann keine 1.000 Fälle sein, oder?
      Wenn Du soviele ABrechnungen hast, dürften die meisten davon unterjährig sein und nicht über das Jahresende 2008 gehalten worden sein und damit sind sie nicht in die SO aufzunehmen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 21.05.10 15:38:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi,

      laß dir eine Erträgnissaufstellung von Flatex erstellen, da sind alle Kauf und Verkäufe aufgelistet

      frag ob es was kostet
      Avatar
      schrieb am 22.05.10 20:44:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      ich habe im Gesamtjahr 2009 einen Verlust i.H. von ca. -1000 EUR mit CFD Geschäften bei cmc markets gemacht. Meine Frage ist nun ob ich das in der Steuererklärung für 2009 angeben muss und wenn ja in welcher Anlage (KAP oder SO) bzw. in welcher Zeile?

      Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

      Viele Grüße

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.05.10 22:34:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.570.413 von mariala am 22.05.10 20:44:46Ist ja ein Verlust, den muss man grundsätzlich nicht angeben... dann würde er sich aber auch zukünftig nicht auswirken (CMC ist kein deutscher Broker oder?).

      Wenn der Kauf in 2009 war, gehört das in die Anlage KAP, bei Kauf noch in 2008 gehört das Geschäft auf die Anlage SO.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.05.10 09:30:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.570.591 von Taxadvisor am 22.05.10 22:34:31@Taxadvisor: Danke für deine Antwort!

      Ja CMC unterliegt nicht dem deutschen Recht und führt auch keine Abgeltungssteuer ab.

      Und ja der Kauf und Verkauf war im Jahre 2009. Somit kann ich auf der zweiten Seite des Hauptformular (Zeile 38, elster) zur Frage "Private Veräußerungsgeschäfte, insbesondere aus Grundstücks- und Wertpapierveräußerungen" --> "wurde nicht getätigt" ankreuzen?

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.05.10 22:28:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      @mariala

      wie Taxadvisor schon sagte, gibst du nur die KAP2009 ab und füllst dort die Zeilen 15-21 aus, also "Kap.-Erträge, die NICHT dem inländ.Steuerabzug unterlegen haben", da CMC ja keine Abgeltungssteuer abgeführt.

      Wichtig sind dann Zeile 15 und 18, beide mit -1000 anzugeben (in der Summe). Bitte dazu ein gesondertes Blatt, sprich Excel-Tabelle mit den Einzelgeschäften ("jede einzelne Kapitalanlage") als Rechnungsnachweis beifügen. Siehe hierzu die Anleitung KAP, Rückseite, links oben. Vielleicht hilft hier CMC in irgendeiner Form.

      Somit sollte dir dein FA einen extra "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur ESt zum 31.12.2009" zukommen lassen. Dieser Verlustvortrag kann dann in den Folgejahren mit Gewinnen aus Wertpapierveräusserungen verrechnet werden.

      Im Hauptformular lässt Du die beiden ersten Kästchen (und auch das dritte) zur Zeile 38 einfach frei, nämlich:
      - "lt.Anlage SO"
      - "wurden nicht getätigt"
      (Du hast ja schliesslich solche priv.Veräusserungsgeschäfte getätigt, aber eben nur noch relevant für das KAP2009-Formular.),
      aber kreuzt auf S.1 oben das Kästchen zur "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" an.

      In Zeile 35, Hauptformular, kreuzt Du dann die Anlage KAP an.

      Jemand dagegen?
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 12:32:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.563.268 von ReneBanker am 21.05.10 12:16:07@ ReneBanker

      Hi Rene,

      alle Aktienpositionen die in 2008 gekauft wurden, wurden über die 12 Monatsfrist gehalten bevor sie verkauft wurden damit sie steuerfrei sind. Also müßte ich laut Deiner Aussage nur die Anlage KAP einreichen. Wie kann ich dann aber Werbungskosten für die Aktiengeschäfte in 2009 geltend machen?

      Gruss verlumder
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 12:45:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.592.234 von Verlumder am 27.05.10 12:32:30Werbungskosten sind unter der Abgeltungsteuer vom Abzug ausgeschlossen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 19:55:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Heute habe ich meinen Bescheid für 2009 bekommen und ich war hoch erstaunt.

      Vorweg:

      - ich habe einen Feststellungsbescheid nach § 10 d Abs. 4 EStG = Verlustvortrag zum 31.12.2008

      - in 2009 hatte ich Gewinne aus Aktienverkäufen, Kapitalertragssteuer + Soli wurden von der Bank abgezogen und ans FA abgeführt

      Natürlich hatte ich erwartet, dass da gegen gerechnet wird und ich ein Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern erhaletn würde, doch die Antwort ist erstaunlich:

      Die Verluste aus Aktien-Verkäufen konnten noch nicht berücksichtigt werden, da sie noch nicht maschinell verarbeitet werden können (Anlage SO)


      Soll das etwas ein Witz sein?
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 21:19:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.595.597 von to_siam am 27.05.10 19:55:58Habe ich hier doch schon mehrfach gepostet, dass die Finanzverwaltung wegen der kurzen Übergangszeit zur AbgSt (?!?), das noch nicht programmieren konnte.

      Bei Steuernachzahlung kann natürlich ein Antrag auf Aussetzung gestellt werden.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: Bei der Thesaurierungsbegünstigung bei PersGes. muss der Steuerpflichtige das auch selbst ausrechnen, weil die Programme der FV das nicht können.
      Avatar
      schrieb am 29.05.10 10:49:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.582.290 von faultcode am 25.05.10 22:28:38@faultcode:

      Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Viele Grüße!
      Avatar
      schrieb am 03.10.10 13:02:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi,

      ich habe im Gesamtjahr 2009 einen Verlust i.H. von ca. -5000 EUR mit Zertifikaten gemacht und habe nur eine Depotführendebank. Der An- und Verkauf fand in 2009 statt. Ich würde gerne diese Verluste mit zukünftigen (ca. in 17 Jahren) Gewinnen (Zero Bonds(Finanzinnovationen)) bei der selben Depotführendenbank(Comdirect Bank) ausgleichen. Eine Verlustbescheinigung habe ich bei meiner Bank nicht beantragt. Eine Anfrage an meine Bank ergab, das wenn der Verlust nicht bis zum 15.12 eines Jahres bescheinigt wird, das dieser Verlust ins nächste Jahr vorgetragen wird, bis er irgendwann ausgeglichen wird.

      Meine Frage ist, da ich momentan an meiner Steuererklärung 2009 sitze, ob ich diesen Verlust in meiner Steuererklärung angeben muss oder nicht. Wenn ja, in welcher Anlage bzw. in welcher Zeile muss ich den Verlust eintragen.

      Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

      Viele Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.10.10 15:14:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.255.442 von Daytrader1313 am 03.10.10 13:02:49Nein, (Neu-)Verluste aus KAP können nur noch mit Verlustbescheinigung berücksichtigt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.10.10 20:53:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.255.761 von Taxadvisor am 03.10.10 15:14:47vielen Dank für die Antwort.

      Viele Grüße
      Daytrader1313


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Jahressteuerbescheinigung verses Anlage SO