checkAd

    Xerius - Hey, dass geht ab...... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.10 18:47:48 von
    neuester Beitrag 17.10.14 21:52:05 von
    Beiträge: 46
    ID: 1.160.393
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.802
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0005188304 · WKN: 518830
    0,1700
     
    EUR
    -55,26 %
    -0,2100 EUR
    Letzter Kurs 05.09.17 Berlin

    Werte aus der Branche Konsum

    WertpapierKursPerf. %
    15,530+104,07
    14,550+27,63
    0,6000+19,52
    7,7900+12,25
    3,9800+11,17
    WertpapierKursPerf. %
    10,780-8,10
    12,050-9,06
    11,570-9,18
    1,3600-10,53
    3,6500-10,76

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 18:47:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seltsam, seltsam,

      die alte Klitsche, ehem. Arques - Vorratsgesellschaft jetzt unter der Fittiche der Volkmann Vermögens Verwaltungs AG sendet ein Lebenszeichen par excellence. Der Kurs explodiert seit wenigen Tagen !!!!!!

      Wer weiß mehr ???

      Hängt wohl irgendwie mit der Sino Becker Weine Xerius AG zusammen.

      Interessant:

      http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…


      Mal gespannt, wo die Reise hingeht !!!!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 19:03:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.295.956 von Gangbangotto2 am 10.10.10 18:47:48gibts auch einen Gangbangotto1? :rolleyes:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 19:14:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.295.998 von suuperbua am 10.10.10 19:03:29Du stellst Fragen....... tz Wie sieht's mit Xerius aus ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 22:51:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.296.029 von Gangbangotto2 am 10.10.10 19:14:34Kursziel dausend:keks:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 09:34:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.296.543 von tonisoprano am 10.10.10 22:51:54Na ja, die Kurssteigerung seit Anfang Juli über 400 % ist ja Realität und kein Traumgebilde. Frag mich, warum immer ein paar Menschen ihren Senf zu Dingen dazu geben müssen, von denen sie wenig Ahnung haben :p

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      InnoCan Pharma: Ist das die nächste Milliarden-CBD-Übernahmestory? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.11.11 17:39:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Alles Neider die nicht dabei sind.
      Avatar
      schrieb am 12.11.11 08:48:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      steht aber auf der Delisting Liste per 15.11 von der dt.börse

      http://www.boerse-frankfurt.de/EN/index.aspx?pageID=44&NewsI…
      Avatar
      schrieb am 16.12.11 09:23:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einbeziehung/Listing
      Tag der ersten Notierung/Day of first listing: 16. Dezember 2011
      Wertpapierart/Security: Aktie / Share
      Gesellschaft
      ISIN
      WKN
      EDV Land
      Heimatbörse
      Xerius AG
      DE0005188304
      518830 OJX Deutschland
      Berlin
      Markt : Freiverkehr - variabel
      Skontroführer : 1172 mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
      Berlin, den 15. Dezember 2011
      GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BÖRSE BERLIN
      Avatar
      schrieb am 16.12.11 09:48:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Erster Kurs 1,16 Brief
      560 Stück
      9:33 Uhr

      Börse Berlin
      Avatar
      schrieb am 03.08.12 16:07:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Jemand bei der HV und kann berichten die Einbrinung ist ja Weltklasse....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.12 11:10:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.454.793 von herrmannkrages am 03.08.12 16:07:57Weltklasse....

      Ja, wirklich! ;):laugh:

      Zwei börsennotierte Nachbarschafts- bzw. Tante-Emma-Läden in den USA unter einer ambitionierten Firmierung.

      Anscheinend glaubt man jenseits des großen Teiches, dass man dort, wo das marode Griechenland Geld erhält, auch etwas für kleine amerikanische Händler mit großen Träumen übrig hat. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.08.12 11:05:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Inzwischen liegt der HV-Bericht von GSC Research vor, der unter der Überschrift "Neues Gutachten zur Sacheinlage wird erstellt" steht. :look:;).

      http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.08.12 09:52:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.486.211 von Wertesucher am 13.08.12 11:05:09Nach einer redaktionellen "Ergänzung" des HV-Berichts wird bereits im Oktober 2012 eine ao HV stattfinden, auf der vermutlich die Kapitalerhöhungen beschlossen werden sollen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.12 11:36:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die aoHV soll am 16.10. in Düsseldorf stattfinden. Zentrale TOPs sind die Sachkapitalerhöhung um 16,65 Mio. € :look: und die Umfirmierung in „American Urban Markets AG“ (http://www.xerius-ag.de/downloads/XERIUS-Einladung-aoHV10_20… )

      Das Bewertungsgutachten liegt übrigens „vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft", also im Schoße der jetzigen Mutter VVV in Kaiserslautern, zur Einsicht aus. (http://www.xerius-ag.de/downloads/Vorstandsbericht-Bezugsrec… )

      Kritische Aktionäre werden also zumindest Fahrtkosten investieren müssen. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.12 10:32:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wer bei der HV und kann was zu tollen Sachke sagen...
      Avatar
      schrieb am 08.11.12 15:12:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.454.793 von herrmannkrages am 03.08.12 16:07:57Hier gibts einen Bericht:

      www.investors-communication-group.de

      in der Rubrik "Aus der Arbeit".
      Avatar
      schrieb am 08.11.12 17:47:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Der Börsenhandel ;) scheint einer längeren juristischen Hängepartie :yawn: mit eher negativem Ausgang zu entsprechen.

      ( http://www.investors-communication-group.de/index.php?cat=00… )
      Avatar
      schrieb am 16.03.13 08:22:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie geht es nun weiter oder Game Over?
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 20:22:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wie geht es nun weiter?
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 10:59:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      XERIUS AG
      Kaiserslautern
      - HRB 30842 -
      Bekanntmachung gem. § 106 AktG - Veränderung im Aufsichtsrat -

      Nach Mandatsniederlegung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates wurden auf Antrag des Vorstandes mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 05. Juli 2013


      Herr Hans Jüde, Oberstraße 102, Essen


      Rechtsanwalt Ingo Voigt, Bültenkoppel 26c, Hamburg


      Herr Andre Müller, Käthe-Latzke-Weg 2, Hamburg

      zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt.



      Kaiserslautern, Juli 2013

      Der Vorstand

      ebundesanzeiger vom 24.07.2013
      Avatar
      schrieb am 10.08.13 07:54:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hm passiert nun was oder warum neue Aufsichtsraete
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 10:53:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Nachricht vom 30.12.2013 | 12:00
      Xerius AG sichert Liquidität und steht vor Wechsel des Großaktionärs

      Xerius AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      30.12.2013 / 12:00

      Xerius AG sichert Liquidität und steht vor Wechsel des Großaktionärs

      Die Xerius AG hat eine Rahmenvereinbarung mit einer Investorengruppe abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht die sofortige Übernahme eines maßgeblichen Aktienpakets aus dem Bestand der langjährigen Großaktionäre vor. Der Gesellschaft wird zudem von Seiten der Investoren die zur Aufrechterhaltung der operativen Handlungsfähigkeit erforderliche Liquidität zur Verfügung gestellt.

      Die Investoren beabsichtigen die Einbringung einer Holdinggesellschaft in die Xerius AG. Diese Holding hält Mehrheitsbeteiligungen an mehreren Luxuslabels aus der Bekleidungsbranche und der Hotellerie. Die Gesellschaft wird in den kommenden Wochen konkrete Informationen zu der geplanten Einbringung veröffentlichen. Vorgesehen ist, die Einbringung mit einer Barkapitalerhöhung zu flankieren.

      Mit der Einberufung der entsprechenden Hauptversammlung ist im ersten Quartal 2014 zu rechnen.

      Kaiserslautern, 30.12.2013

      Der Vorstand


      Ende der Corporate News

      30.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      246433 30.12.2013

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/xerius-sichert-liquiditaet-und-steht-vor-wechsel-des-grossaktionaers/?companyID=383466&newsID=783494
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 10:53:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      Xerius AG: Aufsichtsrat beruft weiteres Vorstandsmitglied

      Xerius AG / Schlagwort(e): Personalie

      06.01.2014 / 09:51

      Xerius AG: Aufsichtsrat beruft weiteres Vorstandsmitglied

      Der Aufsichtsrat der Xerius AG hat am 3. Januar 2014 Herrn Sören Müller (47) zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt.

      Sören Müller verfügt über langjährige Management-Erfahrungen. So hat er von Oktober 2010 bis März 2013 den eingeleiteten Restrukturierungsprozess der Beate Uhse AG als Vorstand maßgeblich mit verantwortet.

      Herr Müller wird als Mitglied des Vorstands nun die beabsichtigte Einbringung der Holdinggesellschaft für Luxuslabels vorbereiten.

      Kaiserslautern, 06.01.2014

      Der Vorstand


      Ende der Corporate News

      06.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      246894 06.01.2014

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/xerius-aufsichtsrat-beruft-weiteres-vorstandsmitglied/?companyID=383466&newsID=783931
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.14 17:10:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.162.747 von daPietro am 06.01.14 10:53:31aus dem Bundesanzeiger:


      Xerius AG
      Kaiserslautern
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu einer
      ordentlichen Hauptversammlung der
      Xerius AG
      Kaiserslautern
      WKN 518 830
      am Freitag, den 14. März 2014, um 11.00 Uhr,
      in den Geschäftsräumen der MKB Mietkautions AG
      Marburger Str. 1, 10789 Berlin, ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
      6.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
      7.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 für den Fall des Bestehens einer Prüfungspflicht oder der Entscheidung zu einer freiwilligen Prüfung

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und, falls ein Konzernabschluss aufzustellen ist, zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen, jeweils für den Fall des Bestehens einer Prüfungspflicht oder falls der Abschluss und ggf. der Konzernabschluss einer freiwilligen Prüfung unterzogen werden soll.
      8.

      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Änderung der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung

      Das Grundkapital der Gesellschaft soll im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von bisher EUR 350.000,00 um bis zu EUR 50.000.000,00 auf bis zu EUR 50.350.000,00 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien soll The Da Vinci Arbitrage Fund, c/o TMF Trustees Singapore Limited, 185 Cecil Street #11-01 Singapore 069545, Singapur, zugelassen werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

      Der The Da Vinci Arbitrage Fund, ist alleiniger Inhaber der Bruno Magli S.p.A, Via die Corticella 89/2, 40128 Bologna, Italien. Der The Da Vinci Arbitrage Fund beabsichtigt, seine sämtlichen 8.100.000 Geschäftsanteile an der Bruno Magli S.p.A im Nennwert von EUR 1,00 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. März 2014 als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Die Einbringung der vorgenannten Beteiligungen soll gegen Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen Aktien der Gesellschaft erfolgen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
      8.1

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlage von derzeit EUR 350.000,00 um bis zu EUR 50.000.000,00 auf bis zu EUR 50.350.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 pro Aktie erhöht.
      8.2

      Die neuen Aktien nehmen erstmals am Jahresgewinn der Gesellschaft für dasjenige Geschäftsjahr teil, in dem die Kapitalerhöhung durchgeführt worden ist.
      8.3

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden an The Da Vinci Arbitrage Fund (c/o TMF Trustees Singapore Limited, 185 Cecil Street #11-01 Singapore 069545, Singapur) ausgegeben.
      8.4

      Die Gesellschaft erwirbt den Gegenstand der Sacheinlage, dieser bestehend aus sämtlichen 8.100.000 Geschäftsanteilen an der Bruno Magli S.p.A. (Via die Corticella 89/2, 40128 Bologna, Italien) im Nennwert von EUR 1,00, von The Da Vinci Arbitrage Fund mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. März 2014.
      8.5

      Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
      8.6

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
      8.7

      Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre Durchführung nicht binnen sechs Monaten nach dem Tag der Hauptversammlung in das Handelsregister eingetragen worden ist.
      9.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 10.000.000,00 sowie entsprechender Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      9.1

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. März 2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;


      wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;


      wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sind solche Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ebenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (analog) ausgegeben wurden.
      9.2

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 anzupassen.
      9.3

      § 4 der Satzung wird um einen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

      „4. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. März 2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 (in Worten: zehn Millionen Euro) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;


      wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;


      wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sind solche Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ebenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (analog) ausgegeben wurden.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 anzupassen.“
      9.4

      Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, die in Ziffer 9 vorgeschlagenen Beschlüsse erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals gemäß Tagesordnungspunkt 8 in das Handelsregister eingetragen worden ist und das Grundkapital nach Erhöhung gegen Sacheinlage gemäß Tagesordnungspunkt 8 mindestens EUR 20.000.000,00 beträgt.
      10.

      Beschlussfassungen über Firmenänderung, Sitzverlegung, Änderung des Geschäftszwecks sowie weitere Satzungsänderungen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      10.1

      § 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Die Firma der Gesellschaft lautet Heroes AG.“
      10.2

      § 1 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin.“
      10.3

      § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst:
      „(1)

      Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit Konsumgütern sowie die Beteiligung an und die Verwaltung von Unternehmen der Konsumgüterbranche im In- und Ausland sowie die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für die verwalteten Unternehmen.
      (2)

      Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu fördern.
      (3)

      Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ähnliche oder andere Gesellschaften sowie Vertretungen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen sowie Unternehmensverträge abzuschließen, wesentliche Betriebsteile und/oder Geschäftsbereiche auszugliedern, zu veräußern, auf Tochtergesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen zu übertragen und/oder sich auf die Wahrnehmung der Aufgaben einer (Konzern-)Holdinggesellschaft zu beschränken. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der in vorstehendem Absatz (1) genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern.“
      10.4

      § 7 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.“
      10.5

      § 13 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mindestens 50.000 Einwohnern statt.“
      10.6

      § 13 wird um einen neuen Absatz 4 ergänzt wie folgt:

      „Die Übermittlung von Mitteilungen gemäß § 125 des Aktiengesetzes erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.“
      10.7

      § 14 Absatz 2 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Sie muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen.“
      10.8

      § 14 Absatz 3 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.“
      10.9

      Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss nach Ziffer 10.2 (Sitzverlegung) erst dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nach Ziffer 8, das genehmigte Kapital gemäß Tagesordnungspunkt 9 sowie die weiteren Satzungsänderungen gemäß dieser Ziffer 10 in das Handelsregister eingetragen worden sind oder die Frist gemäß Ziffer 8.7 verstrichen ist.
      11.

      Neuwahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die aktuell amtierenden Mitglieder wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 05. Juli 2013 gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt. Das Amt der gerichtlich bestellten Mitglieder endet, sobald der Mangel beseitigt ist, im Falle der Wahl von drei Mitgliedern durch die Hauptversammlung also mit Beginn der Amtszeit der gewählten Mitglieder.

      Im Hinblick auf die in Ziffer 10.4 vorgeschlagene Satzungsänderung schlägt der Aufsichtsrat daher vor, die folgenden Personen für eine Amtszeit gemäß der Satzung in der gemäß dem Beschlussvorschlag in Ziffer 10.4 geänderten Fassung zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen, wobei die Amtszeit erst mit Eintragung der Satzungsänderung gemäß Ziffer 10.4 in das Handelsregister zu laufen beginnt:
      a)

      Herr Hendrik Klein, Verwaltungsrat der Da Vinci Invest AG mit Sitz in Unterägeri (Schweiz), Tagelswangen, Schweiz;
      b)

      Rechtsanwalt Ingo Voigt, Einzelanwalt in Hamburg, Hamburg, Deutschland;
      c)

      Herr Joachim Swensson, selbständiger Unternehmer, Monaco, Fürstentum Monaco.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die genannten Kandidaten haben bereits erklärt, im Falle ihrer Wahl das jeweilige Amt anzunehmen. Vorsorglich soll nochmals klargestellt werden, dass die Amtszeit nicht schon mit Ablauf dieser Hauptversammlung beginnt und daher auch das Amt der gerichtlich bestellten Mitglieder über diesen Zeitpunkt hinaus bis zur Satzungsänderung gemäß dem Vorschlag in Ziffer 10.4 noch fortdauert.
      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu TOP 8

      Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung der Xerius AG („Gesellschaft“) gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss ist der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Bruno Magli S.p.A, Bologna, Italien vom The Da Vinci Arbitrage Fund, c/o TMF Trustees Singapore Limited, 158 Cecil Street‚ 11-01, Singapore 069545, Singapur.

      Der Erwerb dieser Anteile liegt im Interesse der Gesellschaft.

      Der unter Tagesordnungspunkt 10 (Ziffer 10.3) zu beschließende künftige Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung im Konsumgüterbereich, insbesondere das Halten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen im Bereich der Luxusgüterbranche.

      Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung verwaltet die Gesellschaft praktisch ausschließlich eigenes Vermögen. Anteile an anderen Gesellschaften hält sie zum Bilanzstichtag 31.12.2013 nur in geringem Umfang. Die Bilanz zum 31.12.2013 wies einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 26.564,44 aus. Im Vorjahr lag der Jahresfehlbetrag bei EUR 115.654,90. Zwar hat sich somit der Fehlbetrag der Gesellschaft verringert, jedoch ist die Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung der Gesellschaft dringend geboten, um mittelfristig wieder Gewinne erwirtschaften zu können. Der Erwerb der Geschäftsanteile an der einzubringenden Gesellschaft stellt einen ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels dar.

      Ziel der Gesellschaft ist der schrittweise Aufbau eines Portfolios an Unternehmensbeteiligen der Konsumgüterbranche, insbesondere der Luxusgüterbranche. Die Bruno Magli S.p.A, ist die erste Beteiligung dieser Art.

      Die Bruno Magli S.p.A, wurde 1936 von Bruno Magli und seinen Geschwistern Maria und Marino gegründet. In einer kleinen Kellerwerkstatt starteten sie mit der Produktion von Damenschuhen. 1947 wurde die erste Fabrik gebaut, in der dann auch mit der Produktion von Herrenschuhen begonnen wurde. In der zweiten, erheblich größeren Produktionsstätte wurde die Ware ab 1969 gefertigt. Im Jahr 2011 wurde der Standort geschlossen und die Produktion komplett ausgelagert.

      Neben den hochwertigen Damen- und Herrenschuh-Kollektionen besteht das Angebot der Bruno Magli S.p.A aus Lederbekleidung, Damenhandtaschen, Gepäckstücken und anderen, hochwertigen Leder-Accessoires.

      Die Produkte von Bruno Magli werden in Europa, Amerika, Australien, Japan, China und weiteren asiatischen Ländern vertrieben. Neben dem europäischen Markt sind insbesondere Japan und in die USA starke Märkte. In den USA werden knapp 50% (2012: 21,7 Mio. USD) der Umsätze des Unternehmens erwirtschaftet. Werden in den USA überwiegend Herrenschuhe verkauft, sind es in Japan überwiegend Frauenschuhe. Die zukünftige Expansionsstrategie sieht unter anderem vor, die Produktpaletten in Japan und den USA um die jeweilig fehlenden Sortimente zu erweitern.

      Die Bekanntheit von Bruno Magli Schuhen in den Vereinigten Staaten von Amerika begründet sich unter anderem darin, dass sie in Filmen von Hollywood-Stars wie z.B. Marilyn Monroe getragen wurden. Auch in erfolgreichen Fernsehserien (z.B. The Sopranos) waren Schuhe von Bruno Magli Schuhe vertreten und wurden auch namentlich genannt.

      Die Wirtschaftskrise ist auch an der Bruno Magli S.p.A nicht spurlos vorübergegangen. Sie erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2012 laut ihrer Handelsbilanz einen Umsatz von gerundet EUR 44 Mio., dabei einen Jahresfehlbetrag von etwa EUR 5,3 Mio. Im Geschäftsjahr 2011 betrug allerdings der Jahresfehlbetrag des Unternehmens bei einem etwas höheren Umsatz von etwa EUR 49 Mio. noch etwa EUR 20,4 Mio. Die Umsätze im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 waren leicht rückläufig. Durch die nunmehr eingeleiteten umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen, die unter anderem auf eine vertriebliche Expansion abzielen und den sich allgemein erholenden Markt der Luxusgüterbranche, ist das neue Management der Bruno Magli S.p.A aber zuversichtlich, neue Marktanteile gewinnen zu können, die schon für das Geschäftsjahr 2014 zu Zuwächsen bei Umsatz und Ertrag führen werden.

      Nach eigenen Angaben, an denen der Vorstand keinen berechtigten Zweifel hat, ist der The Da Vinci Arbitrage Fund bisher nicht an der Xerius AG beteiligt. Der Vorstand ist davon überzeugt, ein marktgerechtes und für die Gesellschaft vorteilhaftes Verhandlungsergebnis erzielt zu haben.

      Da es der Gesellschaft nicht möglich ist, die Anteile an der einzubringenden Firma aus eigenen Mitteln zu erwerben, ist für den Erwerb der Anteile an der einzubringenden Firma gegen Gewährung von Aktien ein Bezugsrechtsausschluss geeignet und erforderlich. Alternative Möglichkeiten hat der Vorstand der Gesellschaft erwogen, diese können jedoch nicht realisiert werden. Die Möglichkeit einer Barkapitalerhöhung, bei der ein Bezugsrechtsausschluss nicht erforderlich wäre, kommt in dieser Größenordnung nicht in Betracht, da die Inferentin zu einem Verkauf der einzubringenden Firma ohne fortbestehende indirekte eigene Beteiligung nicht bereit ist. Zu einem Verkauf der Anteile gegen Zahlung eines entsprechenden Kaufpreises ist The Da Vinci Arbitrage Fund, nicht bereit. Ziel des The Da Vinci Arbitrage Fund ist eine Einbringung gegen Übernahme von Aktien an der Gesellschaft, um so mittelbar an der einzubringenden Firma beteiligt zu bleiben und an der zu erwartenden positiven weiteren Entwicklung zu partizipieren. Auf eine Zuteilung von durch nicht ausgeübte Bezugsrechte der Aktionäre freiwerdenden neuen Aktien wollte die Inferentin mangels Kalkulierbarkeit sich ebenfalls nicht einlassen. Außerdem hätte eine solche Vorgehensweise möglicherweise rechtliche Probleme nach sich gezogen.

      Obwohl das Marktgeschehen in den letzten Wochen und Monaten gezeigt hat, dass die Nachfrage im lukrativen Marktumfeld für Luxusgüter wieder stark angezogen hat, ist die Inferentin an einem in diesem Marktumfeld realisierbaren Verkauf des Unternehmens gegen Barmittel nicht interessiert, sondern will – wie bereits oben erwähnt – an der dynamischen weiteren Entwicklung des Unternehmens partizipieren. Als Beispiel sei hier die Moncler S.p.A genannt. Das Unternehmen ging im Dezember 2013 an die Börse und wurde auf Basis der Emissionspreise mit EUR 2,55 Mrd. bewertet. Dem standen 2012 Umsätze in Höhe von EUR 489 Mio. gegenüber. Dies entspricht mehr als dem 5-fachen des Umsatzes. Übertragen auf die Situation von Bruno Magli S.p.A. (Umsätze 2012 von EUR 33,8 Mio.) würde dieser Maßstab eine Bewertung von bis zu EUR 170 Mio. rechtfertigen. 2011 ging das Luxuslabel Salvatore Ferragamo in Italien an die Börse. Die Bewertung lag bei EUR 1.8 Mrd., nachdem im Jahr zuvor EUR 782 Mio. Umsatz erwirtschaftet wurden (Faktor 2,3), 2012 folgte Brunello Cucinelli, deren Bewertung EUR 530 Mio. erreichte. Der Umsatz lag bei EUR 243 Mio., der Faktor betrug 2,2. Die Bewertung von Salvatore Ferragamo liegt heute bei EUR 5,2 Mrd., die von Brunello Cucinelli bei EUR 1,2 Mrd., und haben sich jeweils gut verdreifacht.

      Für Aktien italienischer Luxusgüterhersteller bewilligt der Markt also Bewertungen, die das Zwei- bis Fünffache des Umsatzes ausmachen können. Für Bruno Magli S.p.A. bedeutet dies selbst bei einem Ansatz der Vielfachen des unteren Endes dieser Skala auf Basis der für 2014 prognostizierten Umsätze von EUR 36 Mio. einen Unternehmenswert von EUR 72 bis 90 Mio.

      Die angestrebte Bewertung ist auch unter Berücksichtigung des prognostizierten Ertragswerts der Gesellschaft angemessen. So werden Salvatore Ferragamo-Aktien aktuell mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis von 21 auf Basis der für 2015 geschätzten Gewinne gehandelt, bei Brunello Cucinelli liegt dieser Wert bei 37, und für Moncler nimmt der Markt gegenwärtig ein KGV von 39 an.

      Das Management von Bruno Magli S.p.A. erwartet für 2015 eine EBITDA von EUR 3,5 Mio. Auf Basis der für Salvatore Ferragamo geltenden Bewertungsmaßstäbe rechtfertigt dies eine Bewertung von EUR 73,5 Mio.

      Der Erwerb der Anteile an der einzubringenden Firma ist daher allein im Wege der Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zu realisieren. Das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss ist aufgrund der vorgenannten Punkte höher zu bewerten als das Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte.

      Ein Ausgabebetrag von EUR 1,25 pro Aktie, der bei der Ausgabe von 40.000.000 Aktien an der Gesellschaft zu einer Bewertung der Geschäftsanteile an der einzubringenden Firma von mindestens EUR 50.000.000,00 führt, ist gerechtfertigt.

      Nach Überzeugung der Gesellschaft erreicht der Wert der Geschäftsanteile an der einzubringenden Firma mindestens EUR 50.000.000,00 bzw. übersteigt diesen Wert sogar.

      Die Xerius AG verfügt derzeit weder über ein eigenes aktives Geschäft noch über werthaltige Vermögensgegenstände, die die aktuelle Marktkapitalisierung auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte. Die Gesellschaft weist zudem seit einigen Jahren einen Jahresfehlbetrag aus. Da die Gesellschaft auch nicht über eine geschäftliche Aktivität oder nicht in der Bilanz abgebildete Vermögensgegenstände verfügt, die einen höheren Firmenwert bzw. Unternehmenswert der Gesellschaft begründen könnten, spiegelt ein das Grundkapital der Gesellschaft und damit den rechnerischen Mindestwert der Aktien von EUR 1,00 pro Aktie übersteigender Aktienkurs nicht den wahren Wert der Aktien wider. Die Ausgabe der neuen Aktien an den The Da Vinci Arbitrage Fund, zu einem geringeren Ausgabebetrag als dem aktuellen Börsenkurs ist daher angemessen.
      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu TOP 9

      Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen Bericht über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechts zu erstatten:

      Mit der vorgeschlagenen fünfjährigen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wird der Vorstand in die Lage versetzt, künftig im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2014 die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      für Spitzenbeträge; Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe maßgeblich. Hierdurch soll es dem Vorstand im Einzelfall ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen. Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart zusätzlichen Aufwand.


      wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital 2014 soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen Unternehmen bzw. Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen zu können. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und liquiditätsschonender Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen sogenannter „sharedeals“, d.h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den Erwerb im Rahmen sogenannter „assetdeals“, d.h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und Ähnlichem. Die Möglichkeit, im Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel.


      wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sind solche Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ebenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (ggf. analog) ausgegeben wurden.

      Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen gibt dem Vorstand die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen der Ermächtigung entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Der Vorstand soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt werden, die für die zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen zu können. Dadurch, dass der Ausgabepreis der Aktie den Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Der Vorstand wird den Ausgabepreis so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist, und sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist mit zu berücksichtigen.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 berichten.
      Teilnahmebedingungen

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 21. Februar 2014, 00:00 Uhr („Nachweisstichtag“), beziehen und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 07. März 2014, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

      XERIUS AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: 040-6378-5423
      E-Mail: hv@ubj.de

      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

      Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG genannten gleichgestellten Institutionen oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. des Widerrufs der Bevollmächtigung an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

      XERIUS AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: 040-6378-5423
      E-Mail: hv@ubj.de
      Freiwillige Angaben zu den Rechten der Aktionäre
      nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

      Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, das entspricht zur Zeit 17.500 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 17. Februar 2014, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

      XERIUS AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: 040-6378-5423
      E-Mail: hv@ubj.de

      Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

      Gegenanträge und Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)

      Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Zudem ist jeder Aktionär gemäß § 127 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen zu übersenden. Sollen die Gegenanträge bzw. Gegenvorschläge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 27. Februar 2014, 24.00 Uhr, an folgende Adresse übersandt worden sein:

      XERIUS AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: 040-6378-5423
      E-Mail: hv@ubj.de



      Kaiserslautern, im Februar 2014
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 18:54:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      über 17000 Aktien sind heute bisher gehandelt worden. Das sind über 5% des Grundkapitals..
      Avatar
      schrieb am 16.02.14 13:20:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

      "Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, das entspricht zur Zeit 17.500 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
      ...."

      Nur mal so erwähnt :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 16:10:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.463.317 von Mucky1 am 16.02.14 13:20:59noch von gestern:


      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/xerius-hauptversammlu…
      Avatar
      schrieb am 26.03.14 09:23:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      Warum arbeitet Klein nicht erstmal Nols sauber ab bevor er was neues startet?
      Avatar
      schrieb am 26.03.14 09:34:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Weil Klein für den Nols Insolvenzplan Fakten schaffen muss. Und Magli ist das Sahnetörtchen.:D
      Avatar
      schrieb am 26.03.14 11:03:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.04.14 15:17:30
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.704.635 von tbhomy am 26.03.14 11:03:09Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de


      Amtsgericht Kaiserslautern Aktenzeichen: HRB 30842 Bekannt gemacht am: 01.04.2014 12:00 Uhr

      Die in () gesetzten Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      17.03.2014


      Xerius AG, Kaiserslautern, Fruchthallstraße 3, 67655 Kaiserslautern. Bestellt als Vorstand: Müller, Sören, Hamburg, *27.06.1966.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 17:48:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie geht es weiter wann bin ich endlich Reich ?
      Avatar
      schrieb am 01.08.14 17:44:42
      Beitrag Nr. 33 ()
      Nix los wann passiert was ?

      Dachte ist nur geil und kann nur steigen ?

      Warum passiert nix ?

      Was machen die Organe ?
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 09:59:39
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich habe mir erlaubt einen Beitrag von Sam Serldt aus dem Nols Forum zu kopieren:

      Ich habe hier längere Zeit mitgelesen und würde gern mal eine Frage stellen. Wenn ich das richtig verstehe, kommt ja letztlich einiges an Kapital aus den Bruno Magli Anteilen? Wenn man aber auf Fashionmag das hier liest:
      http://it.fashionmag.com/news/Bruno-Magli-chiede-il-concorda…
      Dann ist doch da eigentlich nicht mehr viel "Wert" vorhanden?

      Sollte Bruno nicht ca. 50 Mio wert sein?
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 10:02:27
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich habe mir erlaubt einen Beitrag von Sam Serldt aus dem Nols Forum zu kopieren:

      Ich habe hier längere Zeit mitgelesen und würde gern mal eine Frage stellen. Wenn ich das richtig verstehe, kommt ja letztlich einiges an Kapital aus den Bruno Magli Anteilen? Wenn man aber auf Fashionmag das hier liest:
      http://it.fashionmag.com/news/Bruno-Magli-chiede-il-concorda…
      Dann ist doch da eigentlich nicht mehr viel "Wert" vorhanden?

      Sollte Bruno nicht ca. 50 Mio wert sein?
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 11:54:07
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wann geht es los ich warte auf die dicken Mäuse.....oder nur in Luftschloss komm gibt Gas !
      Avatar
      schrieb am 29.08.14 20:29:21
      Beitrag Nr. 37 ()
      Avatar
      schrieb am 31.08.14 21:03:04
      Beitrag Nr. 38 ()
      Gute Nachricht für Xerius-Aktionäre - die geplante Sachkapitalerhöhung um bis zu 50 Mio. Euro dürfte sich erledigt haben:

      "Bruno Magli ist insolvent"

      http://177766.homepagemodules.de/t623f10-Xerius-AG-Neuausric…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 16:41:20
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.658.018 von Matthias 2 am 31.08.14 21:03:04denke dass die KE kurzfristig nicht kommt ist schon länger klar
      ob man Xerius überhaupt noch für Bruno Magli nutzt (in einem zweiten Anlauf) ist die Frage.

      Die nächste Frage ist ob man den Börsenmantel überhaupt noch nutzt ...
      und falls nicht dann wäre es eine schlechte Nachricht gewesen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.14 21:01:21
      Beitrag Nr. 40 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.14 18:22:51
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.747.970 von Matthias 2 am 10.09.14 21:01:21dann kommt Bruno Magli doch noch? Oder was ist mit "erster Übernahme" gemeint?
      Avatar
      schrieb am 11.09.14 19:54:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      http://www.davinci-luxury.com/unterlagen/

      Homepage noch im Aufbau, aber Bruno als 1. Beteiligung
      *Wert 123 bis 192 Mio € (vielleicht hat man auch Cent mit Euro verwechselt).;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.14 20:58:38
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.758.704 von Matthias 2 am 11.09.14 19:54:01das soll wohl das Wertpotential zeigen nach Sanierung. War da nicht auch noch eine Barkapitalerhöhung von 7 Mio. im Raum gestanden?
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 17:42:39
      Beitrag Nr. 44 ()
      Sachkapitalerhöhung...

      PTA-Adhoc: Fritz Nols AG: Da Vinci Luxury AG: Sachkapitalerhöhung
      Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG

      Berlin (pta009/16.09.2014/09:00) - Da Vinci Luxury AG

      Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien

      Aufgrund der in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14.03.2014
      beschlossenen Kapitalerhöhung wurden 6.650.000 neue, auf den Inhaber lautende
      Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am
      Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilsberechtigung
      ab dem 1. Januar 2014 gegen Sacheinlagen ausgegeben. Die Durchführung der
      Kapitalerhöhung wurde am 15.09.2014 in das Handelsregister beim Amtsgericht
      Kaiserslautern eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit
      jetzt EUR 7.000.000,00

      Berlin im September 2014

      Der Vorstand

      (Ende)

      Aussender: Fritz Nols AG
      Adresse: Bleichstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main
      Land: Deutschland
      Ansprechpartner: Hendrik Klein
      Tel.: +41 (0) 41 511 83 40
      E-Mail: hk@fritznols.com
      Website: www.fritznols.com

      ISIN(s): DE0005070908 (Aktie), DE0005188304 (Aktie)
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in
      Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin

      Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1410850800423" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://adhoc.pressetext.com/news/1410850800423

      © pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
      Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
      http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
      verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresSeptember 16, 2014 03:00 ET (07:00 GMT)


      © 2014 Dow Jones News
      Avatar
      schrieb am 09.10.14 18:11:34
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ziemlich ruhig hier.
      Keine Kleinaktionäre an Board?
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 21:52:05
      Beitrag Nr. 46 ()
      Mit einer kleinen Position bin ich auch mittlerweile hier dabei. Große Position hier aufbauen ist ja auch schwierig bei den Umsätzen. Sollte die Pleite von Bruno Magli abgewendet werden, könnte Luxury ein Verdoppler und mehr sein. Und ich profitiere zusätzlich (Fritz Nols) gleich doppelt. Allerdings ist der Wert natürlich sehr spekulativ. Dessen sollte man sich bewusst sein.

      Ich frage mich nur, wer derzeit die abgebenen Hände sind. Und die Aktionärsstruktur würde mich mal interessieren. Aber das kommt ja alles noch. Denn auch Luxury muss sich ja an die Veröffentlichungsgesetze halten.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      0,00
      0,00
      +0,71
      -0,18
      -0,10
      0,00
      0,00
      0,00
      -0,04
      0,00
      Xerius - Hey, dass geht ab......