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    20 % Gewinn vor Steuern. 2010 oder 2011 verkaufen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.10 12:34:35 von
    neuester Beitrag 13.12.10 14:58:42 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.161.945
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      Avatar
      schrieb am 13.12.10 12:34:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag zusammen ...

      Eine Frage an die Experten unter Euch ...

      Die Frage steht eigentlich schon im Thema ... und zwar halte ich aktuell eine Aktie, mit der ich momentan 20 % Gewinn habe.

      Mein Steuerfreibetrag ist schon ausgeschöpft.

      Empfiehlt es sich die Aktien noch 2010 zu verkaufen (und dann Anfang 2011 direkt wieder einzukaufen) oder lieber erst im Jahre 2011?

      Welche Vorteile hätte welche Variante?

      Würde mich sehr freuen wenn mir jemand diesbezüglich Tipps geben könnte ...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 12:48:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieviel sind 20%?
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 12:55:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.699.398 von KLumpur am 13.12.10 12:34:35Zunächst einmal gehe ich davon aus, daß Du die Aktien nach 2008 gekauft hast und der Gewinn damit der Abgeltungssteuer unterliegt.

      Was bringt Dir der Verkauf "einfach so"? Warum willst Du in 2010 Gewinne mitnehmen und dann in 2011 wieder einsteigen? Das kostet doch nur Gebühren und Abgelungssteuer.

      Das Ganze macht doch nur Sinn, wenn Du Verlustvorträge aus der Zeit vor AgSt. hast. Dann kannst Du Deine Aktien in 2010 mit Gewinn verkaufen. Du zahlst dann Steuern, kannst sie Dir aber über die Steuererklärung wiederholen.

      Das solltest Du dann auf jeden Fall noch in 2010 machen, damit die Verlustvorträge (die nur 5 Jahre gültig sind) nicht verfallen.

      Davon abgesehen gilt aber: Im Vordergrund steht die Geldanlage, und dann erst kommt die Steuer. Mit Sachen, die ich in erster Linie zur Steuerersparnis gemacht hatte, habe ich nie Erfolg gehabt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 13:14:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.699.537 von JuliaPapa am 13.12.10 12:55:49Das Ganze sind einfach zuwenig Angaben. Man müsste alles wissen und das will wieder keiner preisgeben.

      Wie sieht es wie schon geschrieben mit Altverlusten aus

      Wie sieht es mit eventuellen Verlusttöpfen aus 2009 bzw. 2010 aus

      Was zahlt er sonst an Steuern wegen der Günstigerprüfung

      Es gibt soviele verschiedene Varianten die unter Umständen greifen könnten dass man auf die Frage verkaufen in 2010 und Rückkauf in 2011 einfach keine Antwort geben kann.
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 13:51:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke für eure antworten.

      also, ganz grob sieht es so aus:
      ich habe aus 2008 noch unverrechnete verluste!
      2009 war handelsfreie zeit bei mir.
      bin erst ende 2009 wieder eingestiegen,
      habe aber 2009 keinerlei ergebnis erzielt.
      der erste verkauf fand anfang 2010 statt!
      und zwar bei einem anderen broker als meinem jetzigen!
      das heißt 2009 gibt es auch noch einen kleinen verlusttopf!

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      Avatar
      schrieb am 13.12.10 14:08:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von KLumpur: danke für eure antworten.

      also, ganz grob sieht es so aus:
      ich habe aus 2008 noch unverrechnete verluste!
      2009 war handelsfreie zeit bei mir.
      bin erst ende 2009 wieder eingestiegen,
      habe aber 2009 keinerlei ergebnis erzielt.
      der erste verkauf fand anfang 2010 statt!
      und zwar bei einem anderen broker als meinem jetzigen!
      das heißt 2009 gibt es auch noch einen kleinen verlusttopf!


      Also in diesem Fall würde es sich dann lohnen wenn die 2008er Verluste beim Finanzamt als Verlust stehen. Zusätzlich könntest du bei dem anderen Broker eine´Verlustbescheinigung anfordern (geht aber nur schriftlich bis zum 15.12.) das gibt es erst seit 2009 Verlust bei einem Broker und Gewinn bei einerm anderen also Verlusttopfbescheinigung. Du könntest den aber auch stehen lassen da er immer weiterläuft wenn du bei diesem Broker irgendwann Gewinne realisierst wird egal wann gegengerechnet.
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 14:16:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dann könnte es sich lohnen wenn die 2008er Verluste beim Finanzamt eingereicht wurden.

      Für den 2010er Verlust bei einem anderen Broker könntes du bis zum 15.12.2010 eine Verlusttopfbescheinigung anfordern, muss allerdings schriftlich sein könnte etwas spät werden.

      Da ab 2009 aber die Verluste ohne Bescheinigung auch in 2011 dann automatisch mit Gewinnen verrechnet werden wäre das nicht so schlimm.

      Aber die 2008er Verluste musst du bis 2013 erledigt haben meines Wissens geht das nur solange.
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 14:43:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja gut ... nur muss ich unbedingt jetzt im jahr 2010 die verluste verrechnen? steuerlich dürfte das doch dann das gleiche sein wenn ich es erst nächstes jahr mache, oder !? wichtig ist nur, dass die verluste aus 2008 festgehalten werden ... und wann ich die dann verrechne spielt doch keine rolle, oder !? fristgerecht natürlich, das ist klar ...

      und zu der verlustbescheinigung noch einmal ...
      ich sagte ja ... den verlust habe ich anfang 2010 bei broker A eingefangen. jetzt bin ich bei broker B. der verlusttopf wurde nicht übertragen ... wie genau sollen diese entstanden verluste bei broker A denn nun bei weiteren geschäften verrechnet werden? mein jetziger broker B weiß doch davon gar nichts !? oder habe ich da was falsch verstanden jetzt? ihr schreibt die werden eh verrechnet, wenn ich das richtig verstanden habe ...
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 14:58:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der erste Punkt ist klar, egal ob 2010 oder 2011 da hast du recht.

      Zu der Verlustbescheinigung, natürlich weiss Broker B nichts von Broker A, deshalb kann man ja bei Broker A eine Verlusttopfbescheinigung in schriftlicher Form anfordern um auch die dann mit der Steuererklärung einzureichen um von den bezahlten Steuern bei Broker B wieder etwas zurückzubekommen.

      Wenn die Veluste bei diesem Broker gering sind und auch in Zukunft bei diesem Broker noch Geschäfte getätigt werden ist das Ganze auch nicht so schlimm weil der Verlusttopf bei dem Broker weiterläuft wenn keine Bescheinigung angefordert wurde.

      Beispiel:

      Broker A Veräusserungsverluste 1000 Euro

      Broker B Veräusserungsgewinne 3000 Euro bezahlte Steuern rund 800 Euro

      Anforderung einer Verlustbescheinigung von Broker A, Einreichung mit der Steuerbescheinigung von Broker B bei der 2010er Steuererklärung und es müssten dann die zuviel bezahlten Steuern vom Finanzamt zurückerstattet werden und er Verlusttopf bei Broker A ist wieder 0,00


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