Besteuerunh Barabfindung bei Squeeze-Out - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.04.12 20:01:21 von
neuester Beitrag 14.04.12 14:46:09 von
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Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich habe im Sept 2010 Aktien der Contantia Packaging gekauft (zu 49.55) und wurde im Dez 2010 zu 47.00 per Barabfindung wg. Squeeze-Out abgefunden. Die CoDi hatte mir im Dezember die Stücke ausgebucht und Ansprüche auf eventl Nachbesserung eingebucht (mit Wert 0.00). Die Barabfindung i.H.v. 47.00 wurde zu 100% der Abgeltungssteuer unterworfen, da die Anschaffungskosten (49.55) auf die Ansprüche auf eventl. Nachbesserung übergegangen sind.
Die CoDi teilte mir mit, den Vorgang als Umtausch mit Barabfindung interpretiert zu haben, und nicht als Verkauf (wie das andere Depotbanken getan haben). Auf der WM-Wertpapiermitteilung steht eindeutig Squeeze-Out.
Für mich stellt sich nun das Problem, das selbts bei Ausbuchung zu der Ansprüche zu 0.00 oder i.H. einer etwaigen Nachbesserung mir wohl nur ein Verlustvortrag eingebucht wird, nicht aber die ursprünglich gezahlten Steuern auf die Barabfindung erstattet bzw. verrechnet werden.
Hatte hier jemand auch schonmal dieses Problem bzw. kann mir jemand hierzu weiterhelfen?
Vielen Dank!
folgender Sachverhalt: Ich habe im Sept 2010 Aktien der Contantia Packaging gekauft (zu 49.55) und wurde im Dez 2010 zu 47.00 per Barabfindung wg. Squeeze-Out abgefunden. Die CoDi hatte mir im Dezember die Stücke ausgebucht und Ansprüche auf eventl Nachbesserung eingebucht (mit Wert 0.00). Die Barabfindung i.H.v. 47.00 wurde zu 100% der Abgeltungssteuer unterworfen, da die Anschaffungskosten (49.55) auf die Ansprüche auf eventl. Nachbesserung übergegangen sind.
Die CoDi teilte mir mit, den Vorgang als Umtausch mit Barabfindung interpretiert zu haben, und nicht als Verkauf (wie das andere Depotbanken getan haben). Auf der WM-Wertpapiermitteilung steht eindeutig Squeeze-Out.
Für mich stellt sich nun das Problem, das selbts bei Ausbuchung zu der Ansprüche zu 0.00 oder i.H. einer etwaigen Nachbesserung mir wohl nur ein Verlustvortrag eingebucht wird, nicht aber die ursprünglich gezahlten Steuern auf die Barabfindung erstattet bzw. verrechnet werden.
Hatte hier jemand auch schonmal dieses Problem bzw. kann mir jemand hierzu weiterhelfen?
Vielen Dank!
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.037.540 von s168189 am 13.04.12 20:01:21Zum Glück nicht!
Hört aber sich echt übel an.
Offenbar sind die Banken nicht in der Lage die Abg.Steuer korrekt umzusetzen.
Diese Steuer gehört abgeschafft - da die Materie offensichtlich zu kompliziert und vielschichtig ist um durch die Banken korrekt umgesetzt zu werden.
Kleinanleger haben das Nachsehen - und dürfen dann Klimmzüge machen um ihre Kohle ggf. wiederzubekommen.
Hört aber sich echt übel an.
Offenbar sind die Banken nicht in der Lage die Abg.Steuer korrekt umzusetzen.
Diese Steuer gehört abgeschafft - da die Materie offensichtlich zu kompliziert und vielschichtig ist um durch die Banken korrekt umgesetzt zu werden.
Kleinanleger haben das Nachsehen - und dürfen dann Klimmzüge machen um ihre Kohle ggf. wiederzubekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.037.540 von s168189 am 13.04.12 20:01:21Sofern die CoDi das nicht korrigiert (was eindeutig richtig wäre, aber wohl nicht mehr geht), würde ich mir bestätigen lassen, dass eine Korrektur des ursprünglichen Vorgangs nicht mehr stattfindet, UND dass die Nachbesserungsansprüche mit Null eingebucht werden. Damit ließe sich in der Veranlagung 2010 eine Korrektur vornehmen (noch offen?).
Andernfalls besteht das Risiko, dass bei Ausbuchung (keine Veräußerung!!) auch kein Verlust in den Topf eingestellt wird. Falls ein Verlust eingestellt wird, müsste dieser aber immerhin in Topf 1 gehen.
Gruß
Taxadvisor
Andernfalls besteht das Risiko, dass bei Ausbuchung (keine Veräußerung!!) auch kein Verlust in den Topf eingestellt wird. Falls ein Verlust eingestellt wird, müsste dieser aber immerhin in Topf 1 gehen.
Gruß
Taxadvisor
Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit der comdirect.
Es ging um die richtige Übermittlung der Anschaffungsdaten von Depotpositionen bei Depotübertrag.
Erst nach mehreren Aufforderungen und Widerlegungen der unzutreffenden comdirect-Meinung (welcher Kunde ist schon so hartnäckig?) hat diese schließlich ein Einsehen gehabt.
Da dieser Vorgang nicht allzu lange her ist, darf davon ausgegangen werden, daß die falsche Handhabung über mehrere Jahre bei unzähligen Fällen falsch praktiziert wurde zu Lasten der Kunden.
Der ärgerlichste Nebeneffekt ist, daß die comdirect durch diese falsche Handhabung steuerpflichtige Vorgänge in nicht unerheblichem Maße auslöst. Diese von den Kunden im Vorhinein ohne rechtliche Grundlage vorverauslagten Steuern können erst irgendwann in der Zukunft zurückgeholt werden, wobei dies aber nicht garantiert ist.
Gruß
Silberpfeil
Es ging um die richtige Übermittlung der Anschaffungsdaten von Depotpositionen bei Depotübertrag.
Erst nach mehreren Aufforderungen und Widerlegungen der unzutreffenden comdirect-Meinung (welcher Kunde ist schon so hartnäckig?) hat diese schließlich ein Einsehen gehabt.
Da dieser Vorgang nicht allzu lange her ist, darf davon ausgegangen werden, daß die falsche Handhabung über mehrere Jahre bei unzähligen Fällen falsch praktiziert wurde zu Lasten der Kunden.
Der ärgerlichste Nebeneffekt ist, daß die comdirect durch diese falsche Handhabung steuerpflichtige Vorgänge in nicht unerheblichem Maße auslöst. Diese von den Kunden im Vorhinein ohne rechtliche Grundlage vorverauslagten Steuern können erst irgendwann in der Zukunft zurückgeholt werden, wobei dies aber nicht garantiert ist.
Gruß
Silberpfeil
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