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    Doppelte Haushaltführung Deutschland/Spanien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.12 16:00:41 von
    neuester Beitrag 27.07.12 15:33:39 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.175.072
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      schrieb am 24.06.12 16:00:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe bereits eine Menge gegoogelt, aber leider nichts Konkretes gefunden.

      Wir spielen mit dem folgenden Gedanken. Meine Freundin (seit 8 Jahren zusammen) sucht sich auf Mallorca einen Job als Grafikern. Sie wird auch teilweise als freie Mitarbeiterin für deutsche Firmen arbeiten.

      Ich werde von Montag bis Donnerstag in Deutschland arbeiten und mir eine kleine Wohnung am Ort des Arbeitgebers suchen. Freitag werde ich aus dem Homeoffice arbeiten.

      Frage: Wie kann sich so eine Konstellation steuerlich auswirken. Wäre eine doppelte Haushaltführung möglich, wenn mein Erstwohnsitz Spanien wäre? Wären damit die Reisekosten sowie die Zweitwohnung absetzbar?

      Zu den Rahmenbedingungen: Ledig, keine Kinder, Einkommen >100K, derzeitiger Wohnort in Deutschland außerhalb des Arbeitgebers(Homeoffice.

      Der Arbeitgeber würde mitspielen, da es auch für ihn Vorteile hätte. Ich wäre 4 Tage die Woche vor Ort. Er spart Reisekosten für mich.

      Der Grund für dies Überlegungen: Das Wetter und die Nähe zum Meer in der Freizeit.

      Freue mich über Anregungen
      Avatar
      schrieb am 25.06.12 14:25:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      ohne jetzt ins Detail zu gehen ein paar Stichworte:

      - Lebensmittelpunkt und Aufenthaltsdauer?
      Wenn Du mehr als 50% Deiner Zeit in Deutschland verbringst, liegt die Annahme nahe, daß da auch Dein Lebensmittelpunkt ist. => 3 Tage Deutschland + 4 Tage Spanien.

      - die zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung ist wie lange?

      - spanische Steuergesetzgebung ? Wenn Du da Deinen Hauptwohnsitz hast?
      Avatar
      schrieb am 27.07.12 15:33:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich meine es wird zw. angestellte und freiberufler unterschieden. der lebensmittelpunkt eines angestellten ist dort, wo sein gewoehnlicher (privater) aufenthalt ist. der lebensmittelpunkt fuer freiberufler ist dort, wo er/sie in der hauptsache die freiberufliche taetigkeit ausuebt.

      tipp. einfach mal hier nachfragen: http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=40


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