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    "Nazi oder Hure" - Arbeitsvermittler werden zur Zielscheibe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.09.12 12:42:38 von
    neuester Beitrag 03.10.12 09:28:08 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.177.011
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      Avatar
      schrieb am 29.09.12 12:42:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 29.09.12 21:49:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na ja , den wenigsten interessiert es wie diese Menschen dort behandelt werden. Ich weiß aus guter Quelle das Ausländer und Asylanten nicht grad gut behandelt werden auf den Ämtern. Bei dem einen oder anderen brennen dann halt die Sicherungen durch.
      Wie man in den Wald reinschreit....... :-)
      Avatar
      schrieb am 29.09.12 23:16:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn bei dem einen oder anderen die Sicherung durchbrennt, sollte er sich ohne Vermittlung des Arbeitsamtes eine neue Stelle suchen. Jegliche finanzielle Unterstützung sollte dann während der selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit entfallen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.12 16:33:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      die armen Arbeitsvermittler.

      Vielleicht liegts ja daran : ;)

      http://www.sozial-und-stark.de/arge_Neuss/Neuss.html
      Avatar
      schrieb am 30.09.12 16:39:07
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 30.09.12 16:44:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 00:14:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      DerdieSchnauzelangsamvollhat,

      daß es ein Bewertungskriterium "Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften" gibt, sagt eigentlich schon alles über die Qualität der Bewertung aus.;)

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 10:44:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Silberpfeil,

      der Punkt ist wichtig, da Ermessenspielräume bei Entscheidungen durchaus vorhanden sind; die Ermessen jedoch in vielen Fällen bewußt zulasten der Hilfeempfänger fehlgebraaucht werden und anschließend zu teuren Klagen und Widersprüchsbearbeitung auf der einen Seite, zu Existenznot auf der anderen Seite führen.
      Unter diesen Punkt fallen auch bewußte Fehlinformationen durch Sachbearbeiter. Oder Verweigerungshaltung und monatelange Bearbeitungsverschleppung bis hin zur Nichteinhaltung der Regeln und Vorgaben, nach denen die Sachbearbeiter eigentlich verpflichtet sind zu arbeiten (z.b. NOMOS.)

      grüße
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 13:22:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu diesem Punktekatalog von Bewertungskriterien fehlen aber elementare Qualitätsmaßstäbe als Aufnahme.:D

      Die Bestandswahrung der Argen (schließlich sind sie ja Dienst am Menschen und kein Selbstzweck des Steuerfrasses!) müsste z.B. zwingend an eine Erfolgsquote gekoppelt sein, also an eine Vemittlungstätigkeit in sozialversicherungspflchtigen Beschäftigungsverhältnissen. Wenn das also Menschen in Arbeit bringt die dann von ihrer neuen Erwerbsleistung ihren Lebensunterhalt abdecken können (keine Aufstockerkosten!), dann ist die Quote so zu bemessen, dass der Steuer fessende Kostenfrass in der Selbstverwaltung dieser Behördenstruktur, deutlich zu übertreffen ist.

      Ist das nicht gegeben, aus welchen Gründen auch immer, dann ist der Dienst der Arge als sinnloser Beschäftgungswust sofort einzustellen und die Arge zu schließen.

      Kommt ja nicht von ungefähr, dass im Gesamtspektrum als Verhältnis zw. Kostenlawine einer Behördenstruktur und Effiziensergebnis als Leistungserbringung einer Arge, die Waage als Missverhältnis längst gekippt ist. Gegängelt sind hilfbedürftige Menschen schon genug ... das muss nicht auch noch Steuergeld kosten.:laugh:

      Schließen!!! Punkt!!! Aus!!! Ende!!!:p
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 13:59:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.668.953 von TimeTunnel am 02.10.12 13:22:51Schließen!!! Punkt!!! Aus!!! Ende!!!

      Absolut richtig! Die überflüssigste staatliche Einrichtung die es gibt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 16:22:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      TimeTunnel,


      die Jobcenter evaluieren sich entweder selbst, über die Hausforscher der IAB oder anderer mehr oder weniger gekaufte Studien; angeblich bis in die USA, um darüber eine höhere Objektivität der getürkten
      Zahlen vorzutäuschen ?

      Es wird also immer nur Erfolge geben oder mindestens der richtige Weg sein, auf dem man sich gerade befindet.
      Die Begriffe "vermittelte Arbeit" "sozialversicherungspflichtig" oder "Vollzeitarbeitsplatz" (21 !! Wochenstunden :laugh:)werden dabei immer abenteuerlicher.

      Die schlechte Bewertung wird seitens vieler Jobcenter als Erfolg ihrer Arbeit gesehen. Das es die Jobs nicht gibt, in die sie vermitteln sollen, ist dort längst angekommen. Also bleiben nur die vom Ministerium und Arbeitgeberverbänden wie der IZA und INSM geforderten Schikanen, Ignoranz, Leistungskürzung und Umverteilung des Bundesbudgets an die Träger mit den berüchtigten (Bildungs)maßnahmen oder Privatfirmen die man subventioniert, damit Arbeitslose dort umsonst arbeiten dürfen (alternativ ein hoher Lohnantreil aus Steuermitteln bezahlt wird) Nach Ende der Subvention ist auch wieder ende mit Arbeit.

      Damit wird die eigene Struktur aufrecht erhalten. Die Arbeitslosen bleiben im Hamsterrad. Das Ziel ist nicht wirkliche effektive Hilfe oder Dienstleistung für die Arbeitsuchenden, sondern es ihnen möglichst unbequem zu machen. Dafür wurde seit 2005 eine hohe zweistellige Milliardensumme verbraten.

      Die Arbeitsvermittler und Sachbearbeiter sind nichts anderes als diejenigen, welche die Drecksarbeit für die wirtschaftsverbände erledigen. Manche lassen sich gerne dazu runter, andere bleiben anständig. Die gibt es ja auch und sicher in der Mehrzahl.

      Ich gönne jedem seinen Job, auch wenn mehr als die Hälfte in der Arbeitlosenverwaltung überflüssig sind.
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 16:24:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo DerdieSchnauzelangsamvollhat,

      Ermessensspielräume muß es geben, da man nicht jeden Einzelfall in ein starres Gesetzeskorsett pressen kann - soweit klar.

      Der Spielraum sollte meines Erachtens aber relativ eng sein, sonst brauchen wir keine Gesetze.

      Der Spielraum kann im Einzelfall auch größer sein, sollte dann aber klar vorgegeben sein. Ich stelle mir das bspw. so vor: Die Wohnungsmiete wird auch dann für eine Bedarfsgemeinschaft übernommen, wenn sie sich in der Größe der Wohnfläche einschränkt, aber nach menschlichem Urteilsvermögen immer noch menschenwürdig lebt und diese Einschränkung zugunsten einer besseren Wohnungsqualität, Wohnungsumfeld, etc. in Kauf nimmt. Auch sollte auf dieser Basis eine Zustimmung zu einem Antrag immer dann ohne große Umwege erfolgen, wenn durch die beantragte Veränderung Kosten für die Kommune gespart werden können.

      Jedoch die gelebte Großzügigkeit als Bewertungskriterium festzulegen, kann einer objektiven Bewertung (so gewollt?), nicht förderlich sein. Denn welcher Leistungsempfänger würde freiwillig bekennen, großzügig beschieden worden zu sein?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 17:38:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      silberpfeil,

      Jedoch die gelebte Großzügigkeit als Bewertungskriterium festzulegen, kann einer objektiven Bewertung (so gewollt?), nicht förderlich sein. Denn welcher Leistungsempfänger würde freiwillig bekennen, großzügig beschieden worden zu sein?

      Gruß

      Silberpfeil


      Die großzügig Beschiedenen gibt es doch, lies dir mal die dazugehörigen Beiträge durch.
      Die Bewertungen sind so subjektiv wie die von Pflegeheimen oder Hotels in der Karibik auch. Trotzdem lässt sich aus dem Verhältnis gut/schlecht einiges ableiten. Dabei erlebt die Schwangere mit 100% Sanktion wie auch der Tourist, der sich das Zimmer im 4-Sterne Hotel mit einer Kohorte Wanzen und Schaben teilen muss, den Schaden am eigenen Leib und Seele subjektiv als auch objektiv.

      Auch sollte auf dieser Basis eine Zustimmung zu einem Antrag immer dann ohne große Umwege erfolgen, wenn durch die beantragte Veränderung Kosten für die Kommune gespart werden können


      wenn ein Jobcenter noch darüber streitet, sollte man dem zuständigen Bürokraten die Kosten der Widerspruchsbearbeitung, der Klage plus sämtliche Gerichtskosten vom Gehalt abziehen. ;)

      grüße
      Avatar
      schrieb am 03.10.12 01:12:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      DerdieSchnauzelangsamvollhat,

      ich habe nun wirklich zu allen 3 JobCentern viele Kommentare (aber längst nicht alle) durchgelesen, aber keine Aussage gefunden, die Aufschluß darüber gibt, daß ein Antragsteller in der Sache großzügig beschieden worden wäre.

      Bei den besonders positiven Kommentaren bin ich in die Einzelbewertung gegangen. Die Großzügigkeit wurde in allen Fällen mit gerade einmal 3.0 bewertet.

      Ich habe aber den Eindruck, daß Du Dich weit mehr mit der Materie beschäftigst bzw. beschäftigt hast. Deshalb kannst Du durchaus Recht haben.

      Ein Zitat aus Deinen Links noch: "Sollten Sie Beiträge mit anstößigem oder strafbarem Inhalt in der Umfrage finden, informieren Sie uns bitte umgehend. Solche Beiträge sind nicht gewollt. Wir werden Sie umgehend entfernen." ;)

      Ich kann nur folgendes taufrisch berichten: In der zurückliegenden Woche hatte ich mit mehreren JobCentern, die hier nicht verlinkt sind, insgesamt 4 Kontakte, weil ich Sachverhalte zu erörtern hatte, von denen ich bis dahin keine Kenntnis hatte.

      In allen 4 Fällen habe ich, aber auch der jeweilige Gesprächspartner darauf geachtet, das Gespräch sachlich und für die Betroffenen würdig zu führen - was uns auch gelungen ist. Ergebnis dieser Gespräche war, was ist machbar und was nicht. Ohne daß ich Anlaß dazu geboten hatte, haben die Sachbearbeiter vereinzelt sogar aus eigener Initiative den Gesprächsrahmen in der Sache verlassen, um hier und da in Nebensätzen die Interessen der ALG II-Bezieher für mich noch transparenter darzustellen.

      Dies ist meine tatsachenbasierte Einschätzung meiner bisherigen Erfahrung mit JobCentern - natürlich mit dem grundlegenden Unterschied, daß ich in einer Erörterung nicht die Position einer Bedarfsgemeinschaft bilde (schreibt man das so?).

      Sehr wohl kann ich aber davon berichten, daß eine Bedarfsgemeinschaft versucht hat, mich während meiner Bemühungen zu "gängeln", obwohl die endgültige Zielerreichung wie der betreffenden Bedarfsgemeinschaft bekannt nicht in meiner Entscheidung steht. Aus diesem Grund kann ich mir durchaus vorstellen, daß gegenüber den Sachbearbeitern bzw. Entscheidungsträgern in den JobCentern von bekannter Seite Worte wie "Nazi" oder "Hure" auch bereits im Vorfeld fallen, um Entscheidungen zu begünstigen.

      Ich empfinde es insoweit als Luxus, in einem solchen Fall meine freiwillige Hilfestellung als beendet zu betrachten. Diesen Luxus werden die Sachbearbeiter in den JobCentern nicht haben.

      Selbst die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiter, die wie auch ich in der Tat erfahren mußte, verbesserungswürdig ist, kann man lösen. Ich habe mich freundlich per EMail an das betreffende JobCenter gewandt. Mir wurde taggleich weitergeholfen.

      Deshalb denke ich, die Voreingenommenheit der betroffenen Parteien ist sehr hinderlich und eskaliert wie eine Spirale.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 03.10.12 09:28:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Guten Morgen Silberpfeil;

      wer als Externer mit Sachbearbeitern oder Geschäftsführung etwas zu erörtern oder klären hat, wird selbstverständlich anders behandelt werden als ein "Kunde". Auch Kunde wird anders behandelt, wenn er/sie mit einem Rechtsbeistand zum Termin auftaucht oder selbst in angemessener Form zu erkennen gibt, gegen einen fragwürdigen oder rechtswidrigen repressiven Umgang vorzugehen. Das sind wenige; gäbe es mehr,könnte sich von unten her etwas verbessern.

      Das es "schwierige" Fälle auf Kundenseiten gibt, wird niemand bestreiten. Das es dissozial Persönlichkitsgestörte auf Seite der Sachbearbeiter gibt, die eher an die Verhältnisse in der DDR oder davor erinnern ist leider auch Fakt.
      Zuvielen Menschen wurde mit dem Gesetz zuviel Macht über eine Randgruppe zugebilligt. Nicht jeder Ex-Postler, ehemals Zuständige für die Ausgabe von Hundemarken oder wegen verschiedenster Indispositionen aus anderen Ämtern in die Jobcenter abgeschobene ÖDler
      können damit umgehen.

      PS. für die Betroffenen ist (nach meine Kenntnisstand) in 99% der Fälle nur das machbar, was der jeweilige Sachbearbeiter für machbar hält. Unabhängig davon ob dessen Qualifikation für eine Bewertung der Lage überhaupt ausreicht. Eigeninitiativen seitens der Arbeitsuchenden werden soweit sie über das Vorstellungsvermögen der jeweiligen Bearbeiter hinausgehen, eher be- oder verhindert als unterstützt.

      EineBekannzte von mir hatte in den letzten drei Jahren zehn verschiedene Ansprechpartner, von denen keiner der jeweiligen Nachfolger wußte, was sein Vorgänger gemacht hat oder was Stand der Dinge ist. Weiterbildung die ihr weiterhelfen könnte wird abgelehnt;dafür solche angeboten, über die sie selbst dozieren könnte. (und bereits getan hat)

      Wenn man nur noch die Antragsbearbeitung und Leistungsabteilungen behalten würde und den Rest schleifen, wäre das kein großer Schaden.
      Die Wirtschaft besetzt jeden Arbeitsplatz auch ohne die Jobcenter. Und eine Art von Arbeitslosenstasi ist unnötig. Wir brauchen keine Zustände wie in Chile unter Pinochet.

      grüße


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