checkAd

    Aktienverluste aus 2011 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.01.13 19:21:31 von
    neuester Beitrag 04.01.13 14:31:06 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.178.623
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 622
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.01.13 19:21:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe in 2011 Verluste aus Aktienverkäufen gemacht.
      Bis wann muss ich diese beim Finanzamt angeben?
      (meine Steuererklärung für 2011 habe ich noch nicht gemacht)
      Wie lange bleibt dieser Verlusttopf dann bestehen, d.h. wie lange kann ich die Verluste mit Gewinnen (wenn diese dann mal kommen) verrechnen?

      danke
      af
      Avatar
      schrieb am 03.01.13 20:14:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normalerweise ist eine Steuererklärung
      bis Ende Mai des Folgejahres an das zuständige
      FA einzureichen.
      Ein Verlusttopf bleibt solange bestehen
      (ggfs.Verlustvortrag ins neue Jahr)bis
      dieser Verlust mit Gewinnen sozusagen
      "getilgt" ist.
      Avatar
      schrieb am 03.01.13 23:26:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      die Maifrist gilt nur für Steuererklärungsabgabe-Pflichtige (Abgabepflichtig wird man nicht durch Aktienverluste) Nicht Abgabepflichtige können die Steuererklärung auch später einreichen (4 Jahre Frist, siehe hier:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung). Wenn die Verluste im Depot einer deutschen Bank angefallen sind, werden sie üblicherweise automatisch zur Verrechnung ins Folgejahr vorgetragen -wenn man nicht explizit eine Verlustbescheinigung zum 31.12.2011 beantragt hat, dh. eine Geltendmachung in einer Steuererkläung ist nicht notwendig. Der Verlusttopf wird in diesem Fall von der Bank geführt.
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 09:18:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Verlusttopf besteht aber nur bei einer Bank. Hast du bei einer anderen Bank Gewinne brauchst du die Verlustbscheinigung um diese dann in der Steuererklärung zu verrechnen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 14:08:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.980.454 von sausebraus2000 am 04.01.13 09:18:40
      Und wenn ich bei der anderen Bank auch nur
      Verluste habe?Also negative Einkünfte
      aus Kapitalvermögen.Lasse mir von beiden Banken
      eine Verlustbescheinigung geben,trage diese
      negativen Einkünfte in die Anlage KAP ein und
      erhalte dann einen gesonderten Feststellungsbescheid
      und wird nach §10d (4) EStG vorgetragen
      2 Antworten

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 14:11:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      danke für die infos!
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 14:24:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.981.858 von oscarello am 04.01.13 14:08:57Die Bescheinigung bekommt er aber für 2011 nicht mehr und auch nicht mehr für 2012
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 14:31:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.981.919 von 1erhart am 04.01.13 14:24:41/ist schon klar:)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Aktienverluste aus 2011