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    Vier Jahre Haft für Österreichs Ex-Innenminister - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.13 18:42:45 von
    neuester Beitrag 15.01.13 09:50:26 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.178.837
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      schrieb am 14.01.13 18:42:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es gibt doch noch Richter und Staatsanwälte mit Eiern....außerhalb Deutschlands.

      standard.at



      Schuldspruch: Vier Jahre unbedingte Haft für Ernst Strasser
      Livebericht | 14. Jänner 2013, 17:38

      Richter: Kein Zweifel, dass Strasser eine monetäre Leistung für Einfluss auf Gesetzgebung gefordert hat - Elektronisch überwachter Hausarrest ausgeschlossen, Urteil nicht rechtskräftig

      Der frühere ÖVP-Innenminister und Europaabgeordnete Ernst Strasser ist am Montag wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Elektronisch überwachter Hausarrest ist laut dem Urteil des Wiener Straflandesgerichts für die ersten zwei Jahre (Hälfte der Haftstrafe) ausgeschlossen.
      Strasser hatte verdeckt agierenden Journalisten der britischen Zeitung "Sunday Times" die Veränderung von EU-Gesetzesentwürfen für 100.000 Euro im Jahr angeboten. Videoaufzeichnungen der Journalisten belegten das.

      Richter Georg Olschak sagte in seiner Begründung, es bestehe kein Zweifel, dass Strasser "eine monetäre Leistung dafür gefordert hat, dass er Einfluss auf den Gesetzgebungsvorgang nimmt". Strasser habe vorsätzlich gehandelt. "Sie waren willens und haben in Aussicht genommen, Abänderungsanträge zu stellen", sagte der Richter.

      Zu Strassers Behauptung, er habe einen Geheimdienst hinter den Journalisten vermutet und diesen aufdecken wollen, sagte Olschak: "Es gehört zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Laufbahn untergekommen ist." Das Schöffengericht habe den Aussagen keinen Glauben geschenkt. Zudem habe Strasser nur seine Lebensgefährtin ins Vertrauen gezogen und nicht seinen Steuerberater oder seinen Anwalt eingeweiht.

      Als Strafzumessung wurde die britische Bestimmung (bis zu sieben Jahre Haft) herangezogen. Mildernd sei der Lebenswandel, erschwerend die Stellung von Strasser als Europaabgeordneter. "Es macht einen Unterschied, ob der Bürgermeister eines Kuhdorfs sich für eine Baubewilligung bestechen lässt oder ob ein MEP cash for law nimmt", so Olschak.

      Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna sagte in ihrem Plädoyer, dass sie die "Angst vor dem Geheimdienst" beiseitelassen und sich lediglich auf die Fakten konzentrieren wolle. Diese würden zeigen, dass Strasser mit dem Unternehmen der vermeintlichen Lobbyisten von Bergman & Lynch Geschäfte machen wollte. Das würden die Aussagen in den Videos und der Versuch, Gesetzesänderungsvorschläge bei seinen Kollegen einzubringen, zeigen. Maruna bezeichnete den Vertrauensmissbrauch, den Strasser in seiner Funktion als EU-Abgeordneter begangen habe, als Erschwerungsgrund: Der Schaden sei bereits eingetreten, auch wenn es keinen Geldfluss gegeben habe.

      Kralik betonte, dass sein Mandant keine strafbare Handlung begangen habe. Er habe sich bei seinen Kollegen nur erkundigt, ob die Vorschläge der Lobbyisten "Sinn machten", und nicht gesagt, dass diese umgesetzt werden sollten. (red, derStandard.at, 14.1.2013)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 18:52:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.020.195 von derdieschnautzelangsamvollhat am 14.01.13 18:42:45Sehr schön zu sehen, wie bei uns in letzter Zeit einige Politiker, die sich klar falsch verhalten haben, verurteilt werden. Es gibt zwar noch genügend Nachholbedarf (va. Grasser & Co), aber es geht doch in die richtige Richtung.
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 19:03:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      2,

      dann macht mal was, damit die Welle zu uns rüberschwappt !

      wie ist denn das öffentliche Echo bei euch ?
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 19:19:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von derdieschnautzelangsamvollhat: 2,

      dann macht mal was, damit die Welle zu uns rüberschwappt !

      wie ist denn das öffentliche Echo bei euch ?

      Naja über das Urteil wird sich keiner (der normalen Bürger) aufregen, das ist klar. Zumal es auch 4 Jahre unbedingt sind und auch elektronische Fußfesseln damit ausgeschlossen sind. Sprich er müsste auf jeden Fall ins Gefängnis.
      Man muss aber auch sagen, dass 1. die Beweise ziemlich eindeutig sind und 2. das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

      Und wie gesagt es gibt noch einiges zu tun; da gibt es Dinge die vl in Deutschland nicht so bekannt sind, aber auch dringendst aufgearbeitet gehören.
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 20:37:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      der hat sich aber auch ziemlich dumm angestellt. In Deutschland macht man sowas im stillschweigenden Einvernehmen, die eine Seite bezahlt überhöhte Vortragsgagen oder bietet den Herrn gutdotiere Aufsichtsratsposten/Beraterverträge und erwartet dann im Gegenzug stillschweigend erhöhten Einsatz für die jeweilige Branche bzw. Einzelunternehmen. Funktioniert prima, sogar bei Kanzlerkandidaten und Exkanzlern -verurteilt wird da gar niemand, sondern sowas ist Standard. Bekanntheit und politischer Einfluss wird benutzt um schön Kasse zu machen...

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      schrieb am 14.01.13 22:08:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      5,

      es gilt die Unschuldsvermutung :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 22:47:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von derdieschnautzelangsamvollhat: Es gibt doch noch Richter und Staatsanwälte mit Eiern....außerhalb Deutschlands.

      standard.at



      Schuldspruch: Vier Jahre unbedingte Haft für Ernst Strasser
      Livebericht | 14. Jänner 2013, 17:38

      Richter: Kein Zweifel, dass Strasser eine monetäre Leistung für Einfluss auf Gesetzgebung gefordert hat - Elektronisch überwachter Hausarrest ausgeschlossen, Urteil nicht rechtskräftig

      Der frühere ÖVP-Innenminister und Europaabgeordnete Ernst Strasser ist am Montag wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Elektronisch überwachter Hausarrest ist laut dem Urteil des Wiener Straflandesgerichts für die ersten zwei Jahre (Hälfte der Haftstrafe) ausgeschlossen.
      Strasser hatte verdeckt agierenden Journalisten der britischen Zeitung "Sunday Times" die Veränderung von EU-Gesetzesentwürfen für 100.000 Euro im Jahr angeboten. Videoaufzeichnungen der Journalisten belegten das.

      Richter Georg Olschak sagte in seiner Begründung, es bestehe kein Zweifel, dass Strasser "eine monetäre Leistung dafür gefordert hat, dass er Einfluss auf den Gesetzgebungsvorgang nimmt". Strasser habe vorsätzlich gehandelt. "Sie waren willens und haben in Aussicht genommen, Abänderungsanträge zu stellen", sagte der Richter.

      Zu Strassers Behauptung, er habe einen Geheimdienst hinter den Journalisten vermutet und diesen aufdecken wollen, sagte Olschak: "Es gehört zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Laufbahn untergekommen ist." Das Schöffengericht habe den Aussagen keinen Glauben geschenkt. Zudem habe Strasser nur seine Lebensgefährtin ins Vertrauen gezogen und nicht seinen Steuerberater oder seinen Anwalt eingeweiht.

      Als Strafzumessung wurde die britische Bestimmung (bis zu sieben Jahre Haft) herangezogen. Mildernd sei der Lebenswandel, erschwerend die Stellung von Strasser als Europaabgeordneter. "Es macht einen Unterschied, ob der Bürgermeister eines Kuhdorfs sich für eine Baubewilligung bestechen lässt oder ob ein MEP cash for law nimmt", so Olschak.

      Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna sagte in ihrem Plädoyer, dass sie die "Angst vor dem Geheimdienst" beiseitelassen und sich lediglich auf die Fakten konzentrieren wolle. Diese würden zeigen, dass Strasser mit dem Unternehmen der vermeintlichen Lobbyisten von Bergman & Lynch Geschäfte machen wollte. Das würden die Aussagen in den Videos und der Versuch, Gesetzesänderungsvorschläge bei seinen Kollegen einzubringen, zeigen. Maruna bezeichnete den Vertrauensmissbrauch, den Strasser in seiner Funktion als EU-Abgeordneter begangen habe, als Erschwerungsgrund: Der Schaden sei bereits eingetreten, auch wenn es keinen Geldfluss gegeben habe.

      Kralik betonte, dass sein Mandant keine strafbare Handlung begangen habe. Er habe sich bei seinen Kollegen nur erkundigt, ob die Vorschläge der Lobbyisten "Sinn machten", und nicht gesagt, dass diese umgesetzt werden sollten. (red, derStandard.at, 14.1.2013)





      Ich sehe das anders!

      Der Mann wurde auf die Probe gestellt. Ich finde so etwas zum Kotzen.

      Entweder man ist ein Dieb oder nicht.

      Aber Jemandem auf die Probe stellen, und zum Diebstahl verführen, ist sowas von verwerflich, dass das auch strafrechtlich verfolgt werden sollte.
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 23:19:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      agents provocateur

      unsere Polizei, Staatsschutz, etc. arbeitet im Bereich Rechts-, Linksradikale, Islamisten, etc. auch nicht anders.

      Klar hats ein Gschmäckle..andererseits; wenn er nachweisbar darauf eingestiegen ist, kann man schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ers mit "richtigen" Lobbyisten ebenso gehalten hätte.
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 00:00:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Mann wurde auf die Probe gestellt. Ich finde so etwas zum Kotzen.

      Wieso, jeder Bürger wird ständig auf die Probe gestellt, jede rote Ampel ist eine Probe, fährst Du deswegen bei Rot über die Kreuzung, bloss weil Du keine Polizei siehst ?
      Es ist völlig logisch, dass Menschen, die an entscheidenden Macht-Positionen sitzen jeder Menge ungesetzlicher Versuchungen ausgesetzt sind, deswegen kann und muss man von solchen Menschen auch fordern, dass sie standhaft sind, auch wenn es nur fingierte Angebote sind. Politiker, speziell Regierungsmitglieder haben eigentlich Vorbildfunktion in einem Staat, was das Ganze noch schlimmer macht.
      Etwas anderes ist es, wenn irgendwelche V-Leute Verbrechen begehen, bei denen Unbeteiligte zu Schaden kommen, oder in Führungsfunktion extremistische Gruppen aufbauen, die dann zukünftig ebenfalls zum Schaden Dritter führen können (damit meine ich nicht ihre Anhänger), das geht meiner Meinung nach zu weit.
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 00:10:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ein gewöhnlicher Abgeordneter ist nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet und dem Staatswohl - da finden sich genug Gruende
      Da unsere Bundestagsabgeordneten nicht zur Kaste der Beamten
      gehoert duerften diese unbegrenzt Zaster annehmen ,sind aber
      d.sehr schnell wech vom Fenster ,wenn diese Einkuenfte nicht
      offengelegt wurden. Man darf es nur nicht Bestechung nennen
      ,da es nebeneinkuenfte sind - Allerdings duerfte ein Politiker
      durchaus rumlaufen und sagen ich bin kaueflich und ich steh dazu
      -des wird abgstraft . Die Knete deklarieren und reichlich davon
      nehmen ist legal ...!!! D.h. nicht dasi des gut find
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 00:49:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Du hast recht, ich habe etwas gegoogelt. Und siehe da, als deutscher Abgeordneter wäre er straffrei gewesen, da das Strafgesetzbuch §108e) nur den Verkauf von Stimmen unter Strafe stellt:

      § 108e Abgeordnetenbestechung
      (1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.

      ------------------------------------------------------

      es gibt eine UN-Konvention, deren Ratifizierung die deutsche Regierung seit Jahren verweigert, Begründung laut Wikipedia:

      "2012 forderten 26 der 30 DAX-Unternehmen die Ratifizierung der Konvention. Die Regierungskoalition lehnt die ab, da mit der Ratifizierung des Antikorruptionsabkommens die freie Mandatsausübung in Gefahr wäre"
      Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenbestechung

      Ist doch interessant, zu welchen Erkenntnissen so eine Diskussion führen kann. Warum nur hat man als Normalbürger von dieser Weigerung (und der fadenscheinigen Begründung) noch nie etwas gehört.. :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 02:05:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      etwas mehr googeln ergibt:
      http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvention_gegen_Korruption

      164 Staaten haben die Antikorruptions-Konvention in nationales Recht gewandelt, nur Deutschland gemeinsam mit ein paar anderen Top-Saubermann-Staaten wie Saudi-Arabien, Sudan und co. haben das nicht getan. Vor diesem Hintergrund wäre es interessant, wenn sich Herr Strasser nach Deutschland absetzen würde -dann hätte man einen hübschen Skandal bei uns, wenn dieses Thema und der Standpunkt der Bundesregierung einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, weil Österreich eine Auslieferung verlangt.

      Wenn ich sowas mitbekomme ballt sich mir die ZornesFaust und man muss sich echt überlegen, ob man solche Abgeordnete durch seine Stimme bei den diesjährigen Wahlen wirklich legitimieren soll. Für mich ein Skandal erster Güte.
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 08:54:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.020.195 von derdieschnautzelangsamvollhat am 14.01.13 18:42:45#1

      In D stellen sich die Politiker da geschickter an. Die machen Gesetze zugunsten der Banken und lassen sich anschliessend einladen um bei den Bankern gegen irre hohe Gagen Reden zu halten...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 09:49:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Blue Max,

      waaaas ? das gibts im wirklichen Leben und nicht nur im Fernsehen ?:eek:

      schreiben die Banken denn auch noch die Reden für Politiker ?:D Nein!! Unserer unbefleckten Obrigkeit traue ich das nicht zu...:D:D
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 09:50:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Heute Show zum Thema:
      www.youtube.com/watch?v=kHt3AA2UFb4


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