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    Wer hat die alten PFERDEWETTEN.DE AG N.NOT. Aktie ISIN: DE000A0EPT67 | WKN: A0EPT6 | Symbol: EMH2 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.13 15:37:34 von
    neuester Beitrag 12.05.13 09:58:57 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.181.727
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      Avatar
      schrieb am 10.05.13 15:37:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, hab´mal eine Frage zur Aktie:
      PFERDEWETTEN.DE AG N.NOT. Aktie ISIN: DE000A0EPT67 | WKN: A0EPT6 | Symbol: EMH2 .
      Es ist die "alte" Aktie, früher Sportwetten.de. Ich habe noch einen kleinen Restbestand aus einer KE. Irgendwann gab es die Möglichkeit zu wandeln in die neuen Aktien: ISIN: DE000A1K0409 | WKN: A1K040 | Symbol: EMH1. Hatte ich aber leider nicht wahrgenommen. Die alte A0EPT6 in meinem Besatnd wird so gut wie gar nicht mehr gehandelt, weshalb sie als Depotleiche vor sich hinvegetiert. Hat jemand hier auch noch Restbestände, und was macht Ihr damit? Abwarten auf ein Wunder?
      Danke für Antworten!
      Gruß, muppet
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 15:44:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verschenk sie doch an jemanden der auch Restbestände hat.
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 16:01:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.606.605 von muppetshow am 10.05.13 15:37:34wertlos ausbuchen lassen, die Kohle biste eh los
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 16:29:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.606.857 von Keilfleckbarbe am 10.05.13 16:01:40http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1180415-1-10/aend…

      Greift hier etwa auch schon die neue Regelung? Offiziell wird ja von endfälligen Produkten gesprochen, doch kursieren ja noch Gerüchte, ob das auch für Aktien gilt? :confused:
      Dann wäre es in Rücksprache mit dem Broker klug hier nen Steuerschlupfloch zu finden, um Verlustvorträge zu haben.
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 16:43:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für die Antworten! Stichwort Steuer: die Übergangsregelung für "Altaktien" vor 2009. Das würde sich ja bei mir - wenn ich das richtig verstehe - tatsächlich noch steuerlich einbauen lassen, da ich in diesem Jahr einen Spekulationsgewinn aus einem Immobilienverkauf hatte.

      Text aus Finanztip.de:

      Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen
      "Alte" Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen können mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) nach altem Recht verrechnet werden. Diese Verrechnungsmöglichkeit besteht bis zum 31. Dezember 2013. Insoweit können "alte Spekulationsverluste" noch mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2014 können eventuell noch vorhandene Altverluste zeitlich unbegrenzt nur noch mit Spekulationsgewinnen gemäß § 23 EStG verrechnet werden.

      Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.h…
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 11.05.13 18:21:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.607.289 von muppetshow am 10.05.13 16:43:27Hallo Muppet,
      da verstehst Du vermutlich etwas falsch:

      Du hast die Aktien vor 2009 gekauft und länger als 1 Jahr gehalten ... damit ist das Ergebnis (Verlust/Gewinn) steuerlich nicht mehr relevant.

      Mit der Übergangsregelung sind Verluste gemeint, bei denen die Aktien vor 2009 gekauft und innerhalb der damaligen "Spekulationsfrist" mit Verlust verkauft wurden. Diesen Verlust (sofern in der ESt-Erklärung festgestellt) kannst Du noch bis Ende diesen Jahres mit Kursgewinnen (von nach 2009 erworbenen Wertpapieren) verrechnen.

      Rene
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.05.13 09:57:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.612.987 von ReneBanker am 11.05.13 18:21:32Danke für die Aufklärung! Zu früh gefreut, aber wären eh nur peanuts im Vergleich zu meinem Speku-Gewinn gewesen.
      Aber es hat sich noch keiner gemeldet, der auch noch Restbestände hat. Wer möchte, kann meine 238 Stückchen haben. Heute ist ja schließlich Muttertag. Bei Interesse BM.
      Gruß, muppet
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.13 09:58:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.614.513 von muppetshow am 12.05.13 09:57:55Sorry, Tippfehler: 138 Stücke.


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