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    Kann eine gewinnorientierte UG ehrenamtliche Mitarbeiter einstellen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.13 15:45:56 von
    neuester Beitrag 03.08.13 18:59:28 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.184.281
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      Avatar
      schrieb am 29.07.13 15:45:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      für meine UG soll, ich sag mal an sich ehrenamtliche Arbeit verrichten. Als GF möchte ich aber auf erzielte Werbeeinnahmen nicht verzichten, allein schon um meine eigenen Ausgaben zu decken. Daher ist es auch keine gemeinnützige UG.
      Die Frage ist jetzt also, ob ich trotzdem ehrenamtliche Mitarbeiter einstellen darf?

      Vielen Dank!!
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 17:24:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat niemand eine Idee?
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 17:54:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Um das zu verstehen, benötige ich noch ein paar mehr Details?

      Worum geht es konkret?
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 19:38:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frag mal in Deiner Familie/Bekanntenkreis nach.....
      oder bei kirchlichen Organisationen, die haben Erfahrung mit sowas, ob die für lau für Dich arbeiten ???

      Quando

      Wat is´n UG ??? Untergeschoß , Untergrund
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 20:34:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      :D !!

      UG ist ein eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Im Grunde wie ein GmbH. Steht in § 5a GmbH Gesetz.

      Konkrete Informationen will ich eigentlich noch preisgeben, da wir noch in der Gründungsphase sind. Ich versuche es an einem anderen Beispiel zu verdeutlichen:

      Nehmen wir an, ich gründe eine gewinnorientierte Strassenfegen UG. Ich investiere eine Menge Zeit in dieses Projekt und möchte dementsprechend irgendwann auch mal zumindest einen geringen Lohn dafür erhalten. Die UG sucht engagierte Menschen, die kostenlos die Strassen Fegen. Dabei tragen diese Werbe-TShirts. Außerdem soll die Internetseite auch Werbeeinnahmen generieren. Der Gewinn wird nicht sonderlich hoch sein, das ist ja klar, aber über den Gewinn möchte ich als GF frei verfügen dürfen, daher auch keine gemeinnützige UG, oder kein gemeinnütziger Verein.

      Im § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz, § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz und in den §§ 52 ff. Abgabenordnung steht aber immer nur etwas von einer gemeinnützigen Einrichtung.
      Das ist aber meine UG aus oben genannten Gründen nicht! Trotzdem arbeiten ja meine Mitarbeiter zu 100% ehrenamtlich, nur halt nicht bei einer gemeinnützigen Einrichtung..

      Ich weiß aber halt nicht, wenn ein ehrenamtliches Engagement nicht möglich ist, auf welcher Basis ich die Leute einstellen soll?

      Eines möchte ich noch dazusagen: Nein, es geht mir nicht darum die Mitarbeiter auszubeuten etc. Es ist durchaus geplant diese per Aufwandsentschädigung zu entlohnen, aber wie gesagt, erstens wird der Gewinn nicht sonderlich hoch sein und zweitens würde ich zumindest meine Ausgaben erstmal reinbekommen wollen.

      Soviel von meiner Seite, jetzt bin ich gespannt auf eure Tipps!

      Vielen Dank schon mal!

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      Avatar
      schrieb am 30.07.13 09:02:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Per Definition kann es kein Ehrenamt in einem gewinnorientierten Unternehmen geben. Du willst Mitarbeiter unentgeltlich beschäftigen. Das ist was anderes.
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 17:32:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von daxschaefchen: Per Definition kann es kein Ehrenamt in einem gewinnorientierten Unternehmen geben. Du willst Mitarbeiter unentgeltlich beschäftigen. Das ist was anderes.


      Und wie mache ich das? Also was sind denn die rechtlichen Möglichkeiten?
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 21:47:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Keine Ideen?! Oder Alternativen?
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 22:23:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Meine Alternative für dich lautet:

      Gründe eine UG, mit der du deinen Lebensunterhalt verdienst.

      Wenn dir das gelungen ist, kannst du dir Gedanken über ein ehrenamtliches Engagement machen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 23:04:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      ;), danke für den Rat!

      Hilft mir aber konkret bei diesem Problem nicht weiter.. Zumal, wenn ich das richtig erfasst habe, es gar keine Möglichkeit gibt, oder?? Selbst Praktikanten haben ja an sich einen Gehaltsanspruch..
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 00:47:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Du möchtest ja eine möglichst konkrete Meinung lesen.

      Dann werde bitte noch ein wenig konkreter.
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 08:37:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich habe meine Projekt doch schon ziemlich genau beschrieben. Es geht halt nur nicht ums Strassenfegen, sondern um eine andere ehrenamtliche Arbeit, der Rest ist 1:1 gleich..

      In welchem Vertrag können Leute unentgeltlich angestellt werden, wenn es kein offizielles Ehrenamt ist?
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 08:45:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von captain86:
      Zitat von daxschaefchen: Per Definition kann es kein Ehrenamt in einem gewinnorientierten Unternehmen geben. Du willst Mitarbeiter unentgeltlich beschäftigen. Das ist was anderes.


      Und wie mache ich das? Also was sind denn die rechtlichen Möglichkeiten?
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 09:24:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      also es ist überhaupt nicht möglich? Aber als GF einer gewinnorientierten Gesellschaft, kann man doch auch einfach unentgeltlich tätig sein, ob man das nun als Ehrenamt bezeichnet, oder auch nicht?!
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 12:48:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Geschäftsführer ist auch was anderes. Für den gelten nun mal keine Arbeitnehmerrechte und auch das SGB trifft für ihn weitestgehend nicht zu. Selbst wenn du deinen Mitarbeitern nix bezahlst, hast du eine Unfallversicherungspflicht und die kostet dich auf jeden Fall was.
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 22:49:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Okay, dann frage ich mal andersherum, kann eine gemeinnützige UG einen nicht ehrenamtlichen GF haben, der dementsprechend auch entlohnt wird..
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 23:10:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      oder wie kann ich denn sonst meine Gründungskosten und meine Vorbereitungskosten (z.B. 500€ an Arbeitszeit) wiederbekommen??
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 18:59:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Lösung findet man im Übrigen hier: http://www.akademie.de/wissen/gemeinnuetzige-gmbh-ggmbh-vere…

      Auch eine gemeinnützige Gesellschaft kann einen nicht ehrenamtlichen GF einstellen! Somit ist meine Frage beantwortet!

      Vielen Dank an alle Helfer :) !


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