Freibetrag retten bei Verlusttopf mit 2-Konten-Modell ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.14 11:11:30 von
neuester Beitrag 01.03.14 20:25:07 von
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Hallo Zusammen!
Es geht darum, den jährlichen Freibetrag von 800,- zu retten.
Habe ein Depot mit mehreren tausend Euro im Verluststopf.
Also: ein zweites Depot einrichten, gesamten Freibetrag dahin übertragen, und ein Wertpapier mit 800,- Gewinn (steuerfrei) verkaufen.
--> Freibetrag gerettet (Verlusttopf bleibt unverändert erhalten). Oder nicht?
Hat so zumindest im letzten Jahr funktioniert.
Wenn ich nun die Bank wechseln wollte, müsste ich die Verluste vom erstgenannten Konto ausbuchen und beim FA angeben - dann würden die da als Verlustvortrag auftauchen.
Verrechnen die dann den Verustvortrag mit dem Freibetrag (=Freibetrag verloren!!) ?
Über Yahoo & Co haben ich darüber nix gefunden . . .
Reiner
Es geht darum, den jährlichen Freibetrag von 800,- zu retten.
Habe ein Depot mit mehreren tausend Euro im Verluststopf.
Also: ein zweites Depot einrichten, gesamten Freibetrag dahin übertragen, und ein Wertpapier mit 800,- Gewinn (steuerfrei) verkaufen.
--> Freibetrag gerettet (Verlusttopf bleibt unverändert erhalten). Oder nicht?
Hat so zumindest im letzten Jahr funktioniert.
Wenn ich nun die Bank wechseln wollte, müsste ich die Verluste vom erstgenannten Konto ausbuchen und beim FA angeben - dann würden die da als Verlustvortrag auftauchen.
Verrechnen die dann den Verustvortrag mit dem Freibetrag (=Freibetrag verloren!!) ?
Über Yahoo & Co haben ich darüber nix gefunden . . .
Reiner
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.540.357 von RainerZufall am 28.02.14 11:11:30Die Strategie führt zum Erhalt des Verlusttopfes.
Bei Bankwechsel kann der Verlusttopf auch auf die neue Bank übertragen werden.
Ansonsten müsste über die steuererklärung auch bei nur partieller Prüfung angegeben werden, inwieweit der Freibetrag bei anderen Instituten in Anspruch genommen wurde. In den Jahren, in denen eine Verlustverrechnung begehrt wird, müsste dann auch der Freibetrag verfallen.
Gruß
Taxadvisor
Bei Bankwechsel kann der Verlusttopf auch auf die neue Bank übertragen werden.
Ansonsten müsste über die steuererklärung auch bei nur partieller Prüfung angegeben werden, inwieweit der Freibetrag bei anderen Instituten in Anspruch genommen wurde. In den Jahren, in denen eine Verlustverrechnung begehrt wird, müsste dann auch der Freibetrag verfallen.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.540.415 von Taxadvisor am 28.02.14 11:19:18@Taxadvisor
Kleine Nachfrage:
Der Freibetrag verfällt nicht durch die Verlustverrechnung, der Verlustbetrag wird nur zuerst in Anspruch genommen, oder? Sollte also nach der Verlustverrechnung immer noch positive Erträge da sein, so greift der Freibetrag doch wieder?
Danke
tamtarama
Kleine Nachfrage:
Der Freibetrag verfällt nicht durch die Verlustverrechnung, der Verlustbetrag wird nur zuerst in Anspruch genommen, oder? Sollte also nach der Verlustverrechnung immer noch positive Erträge da sein, so greift der Freibetrag doch wieder?
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