Warum Eure Einlagen bei Brokern doch nicht sicher sind, IB & Co. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.04.18 18:52:26 von
neuester Beitrag 03.04.18 15:21:26 von
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https://www.amerikakonto.com/de/einlagensicherung-usa/
In Deutschland findet die Einlagensicherung sowohl auf gesetzlicher als auch freiwilliger Basis statt.
Das „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz“ bildete dafür ursprünglich seit 1998 die gesetzliche Grundlage. Am 3. Juli 2015 wurden hieraus alle Bezüge zur Einlagensicherung gestrichen und das Gesetz in „Anlegerentschädigungsgesetz“ (AnlEntG) umbenannt. Am selben Tag trat das „Einlagensicherungsgesetz“ (EinSiG) in Kraft und regelte von da an die Ein-lagensicherung.
Die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Einrichtung ist für ein Kreditinstitut (abgesehen von Sparkassen, Genossenschafts- und Landesbanken sowie Landesbausparkassen) demnach die Voraussetzung dafür, zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen zu werden.
Den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen zugeordnet werden die Geldinstitute je nach ihrer Kategorie:
Private Banken/Bausparkassen – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Öffentliche Banken – Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)
Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
(Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie Landesbanken und -bausparkassen sind dagegen so genannten „institutssichernden Einrichtungen“ angeschlossen.)
Aufsichtsorgan für sowohl die gesetzlichen als auch die institutssichernden Einrichtungen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen von privaten Anlegern (nicht aber Einlagen institutioneller Anleger wie beispielsweise andere Banken) im Umfang von bis zu 100.000 EUR für den Fall geschützt, dass die jeweilige Bank nicht in der Lage ist, diese Einladungen zurückzuzahlen.
USD-Konten sind weder in Deutschland noch sonstwo in Europa von der Einlagensicherung geschützt!
Geschützt sind auch Einlagen in anderen Währungen der EU-Mitgliedsstaaten, nicht aber USD oder CHF.
Zu den geschützten Einlagen gehören:
Guthaben auf Giro- und Sparkonten
Tages-/Termingelder
namentlich ausgestellte Sparbriefe
Namensschuldverschreibungen und vergleichbare Urkunden
Nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt (da es sich hierbei nicht um Einlagen handelt) sind dagegen:
Inhaber-/Orderschuldverschreibungen
Genussrechtsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln
Wertpapiere
IB versichert den Kunden zwar das ihre Einlagen durch die FDIC mit bis zu 250.000 U$ gesichert sind,
aber eben nur in den USA. Ansonsten gilt das Einlagensicherungsgesetz von Großbritannien.
eröffnet jemand also ein Konto bei IB wird das Tradingkapital auf Citigroup Bank eingezahlt,
deren Zweigstelle in Frankfurt sitzt, Hauptsitz aber in London und somit der FSCS angehört.
diese wideurm gibt Einlagensicherheit bis 50.000 GBP, aber eben auch nur für EU Währungen,
also keine CHF und keine USD.
Sollte man also auf die Idee kommen, den Taubenfütterern auf youtube zu folgen, weil es
stylisch ist US akiten und Futures in Dollar zu traden, da man Gebühren spart, ist damit
zu rechnen das bei einem Hard Crash wie 2008 alle US $ Einlagen auf Europäischen Brokern
wertlos verfallen und nicht ersetzt werden.!
Und das nächste Mal erkläre ich Euch warum alle UK Broker nur eine Einlagensicherung auf
50.000 GBP geben, obwohl die Einlagensicherung aller Bankkunden aus Europa in Grossbritannien
eine Gesetliche Einlagensicherung von 85.000 GBP haben.
In Deutschland findet die Einlagensicherung sowohl auf gesetzlicher als auch freiwilliger Basis statt.
Das „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz“ bildete dafür ursprünglich seit 1998 die gesetzliche Grundlage. Am 3. Juli 2015 wurden hieraus alle Bezüge zur Einlagensicherung gestrichen und das Gesetz in „Anlegerentschädigungsgesetz“ (AnlEntG) umbenannt. Am selben Tag trat das „Einlagensicherungsgesetz“ (EinSiG) in Kraft und regelte von da an die Ein-lagensicherung.
Die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Einrichtung ist für ein Kreditinstitut (abgesehen von Sparkassen, Genossenschafts- und Landesbanken sowie Landesbausparkassen) demnach die Voraussetzung dafür, zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen zu werden.
Den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen zugeordnet werden die Geldinstitute je nach ihrer Kategorie:
Private Banken/Bausparkassen – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Öffentliche Banken – Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)
Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
(Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie Landesbanken und -bausparkassen sind dagegen so genannten „institutssichernden Einrichtungen“ angeschlossen.)
Aufsichtsorgan für sowohl die gesetzlichen als auch die institutssichernden Einrichtungen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen von privaten Anlegern (nicht aber Einlagen institutioneller Anleger wie beispielsweise andere Banken) im Umfang von bis zu 100.000 EUR für den Fall geschützt, dass die jeweilige Bank nicht in der Lage ist, diese Einladungen zurückzuzahlen.
USD-Konten sind weder in Deutschland noch sonstwo in Europa von der Einlagensicherung geschützt!
Geschützt sind auch Einlagen in anderen Währungen der EU-Mitgliedsstaaten, nicht aber USD oder CHF.
Zu den geschützten Einlagen gehören:
Guthaben auf Giro- und Sparkonten
Tages-/Termingelder
namentlich ausgestellte Sparbriefe
Namensschuldverschreibungen und vergleichbare Urkunden
Nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt (da es sich hierbei nicht um Einlagen handelt) sind dagegen:
Inhaber-/Orderschuldverschreibungen
Genussrechtsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln
Wertpapiere
IB versichert den Kunden zwar das ihre Einlagen durch die FDIC mit bis zu 250.000 U$ gesichert sind,
aber eben nur in den USA. Ansonsten gilt das Einlagensicherungsgesetz von Großbritannien.
eröffnet jemand also ein Konto bei IB wird das Tradingkapital auf Citigroup Bank eingezahlt,
deren Zweigstelle in Frankfurt sitzt, Hauptsitz aber in London und somit der FSCS angehört.
diese wideurm gibt Einlagensicherheit bis 50.000 GBP, aber eben auch nur für EU Währungen,
also keine CHF und keine USD.
Sollte man also auf die Idee kommen, den Taubenfütterern auf youtube zu folgen, weil es
stylisch ist US akiten und Futures in Dollar zu traden, da man Gebühren spart, ist damit
zu rechnen das bei einem Hard Crash wie 2008 alle US $ Einlagen auf Europäischen Brokern
wertlos verfallen und nicht ersetzt werden.!
Und das nächste Mal erkläre ich Euch warum alle UK Broker nur eine Einlagensicherung auf
50.000 GBP geben, obwohl die Einlagensicherung aller Bankkunden aus Europa in Grossbritannien
eine Gesetliche Einlagensicherung von 85.000 GBP haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.444.158 von Abfischer am 02.04.18 18:52:26dann muss der Broker aber erst mal pleite gehen. IB ist seit 30 Jahren im Geschäft. Haben also Dot.com Blase und 2008-2009 überstanden. daher sollte die Wahrscheinlichkeit recht gering sein, das dieses Szenario eintritt. Aber 100% Sicherheit gibt es nicht.
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