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    Abgeltungssteuer trotz Kursverlusten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.19 12:46:58 von
    neuester Beitrag 12.04.19 18:28:36 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.301.569
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      schrieb am 08.04.19 12:46:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin noch Neuling, was Wertpapiere angeht und aktuell noch in der Phase, in der ich mir erstmal einen generellen Überblick verschaffe. Zur Abgeltungssteuer hätte ich mal eine Verständnisfrage. Korrigiert mich gerne, wenn etwas in meiner Ausführung nicht stimmen sollte.

      Mein Verständnis bisher: Abgeltungssteuer wird sowohl auf Kursgewinne als auch auf Dividenden erhoben und sofort fällig. Heißt: Beim Kauf der Aktien keine Abgeltungssteuer. Bei Ausschüttung der Dividende wird sofort (also direkt zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende) Abgeltungssteuer erhoben. Abgeltungssteuer auf Kursgewinne wird erst beim Verkauf der Aktien erhoben.

      Würde das dann nicht dazu führen, dass man ggf. selbst im Falle massiver Kursverluste Abgeltungssteuer abführen müsste?
      Beispiel: Person X kauft im Februar 2016 Aktien von Unternehmen Y. Der Einfachheit halber (für dieses Beispiel) 1 Aktie, zum Kurs 100 EUR. Im April 2016 und April 2017 wird eine Dividende i.H.v. 5 EUR ausgeschüttet. Im Februar 2018 verkauft Person X die Aktie wieder, Kurs brach im Januar 2018 ein und liegt nur noch bei 10 EUR.

      In dem Beispiel müsste die Person X in 2016 und 2017 doch Abgeltungssteuer (wegen der Dividende) abführen, da die Steuer sofort fällig würde (Freistellungsaufträge der Einfachheit halber mal ausgeblendet). Die Steuer könnte sich die Person X in 2018 auch trotz der Kursverluste, die dazu führen, dass der Aktienkauf per se bereits ein Verlustgeschäft war, nicht mehr "zurückholen". Ist das so korrekt?

      Danke für alle hilfreichen Antworten, die mir als Newbie das Verständnis erleichtern :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.19 13:48:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, das stimmt so, wie Du es schreibst. Es gibt lediglich eine Ausnahme: einige Unternehmen (z. B. Deutsche Post) schütten die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG aus. Ob das bei Deinem Unternehmen der Fall ist, kannst Du der Einladung zur Hauptversammlung entnehmen. In diesem Fall wird die Steuer auf die Dividende erst beim Verkauf der Aktien fällig, und wäre dann auch mit einem eventuellen Veräußerungsverlust verrechenbar.
      Andernfalls könntest Du den Verlust in Deinem Beispiel mit eventuellen anderen Veräußerungsgewinnen in 2018 oder später steuerlich verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.19 13:51:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Richtig.
      Dividenden sind nicht gegen Kursverluste verrechenbar.
      Ebensowenig sind die vom Unternehmen gezahlten Gewinnsteuern anrechenbar.
      Gewerbesteuern auch nicht.
      Royalties ebenfalls nicht.
      Schon gar nicht die jährliche, fette Inflation.
      Falls man in einem Jahr Steuerfreibeträge nicht nutzen kann, verfallen diese.
      Danach kommen für ausgegebenes Geld Mehrwertsteuern, Verbrauchsteuern und Klimarettungsteuern.
      Vom Rest noch fett Erbschaftsteuer.
      Aber wir haben "nur" 25% Abgeltungsteuer.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.04.19 14:50:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      tobden,
      du liegst richtig. Einmal gezahlte Steuern gibt es nicht zurück. Das gilt auch für die Einkommensteuer. Wer in den Jahren 2016 und 2017 Steuern gezahlt hat, bekommt im Jahr 2018 nichts zurück. Auch wenn sein Einkommen 2018 unter dem Existenzminimum liegt. Als Privatperson gezahlte Umsatzsteuer ist auch weg für immer.

      Aktienverluste haben sogar noch den „Vorteil“, daß man sie mit Aktiengewinnen in späteren Jahren verrechnen kann.
      Avatar
      schrieb am 08.04.19 15:08:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ok, dann lag ich ja nicht so daneben :) Danke für die Rückmeldungen dazu!
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      schrieb am 08.04.19 15:27:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Verluste sind aber gegen Gewinne verrechenbar.

      Wenn die Aktie von 100 auf 10 gefallen ist, dann hat man 90 EUro Verlust gemacht und könnte bei einer anderen Aktien dann 90 Euro Gewinn machen und müsste darauf dann keine Steuern wegen des höheren Kurses zahlen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.19 15:47:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.304.648 von tobden am 08.04.19 15:08:13Hier wird es ganz gut beschrieben, wie ich finde:

      Merkblatt für den inländischen Steuerzahler
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.19 18:28:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.304.969 von Datteljongleur am 08.04.19 15:47:40@Datteljongleur
      Danke für den Link. Sehr informatives und übersichtliches Merkblatt.
      Muss mal wieder die Deutsche Bank AG loben, die beratungstechnisch in meinen Augen Benchmark sind.


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