Wie erhöhen Verluste von Alt-Anteilen den Freibetrag, wenn sie nicht mit Gewinnen saldiert werden dü - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.04.19 08:55:26 von
neuester Beitrag 30.04.19 23:18:42 von
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Es geht um die Zeile 8a der Anlage KAP (Kapitalerträge) in der Einkommensteuererklärung. Die Zeile 8a hat die Überschrift: In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG. Die Erläuterung (Hilfe) dazu enthält den Text: ‚Es sind nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren.‘ Im Internet habe ich dazu folgende Informationen gefunden: ‚Im Rahmen des Freibetrags lassen sich auch Verluste geltend machen: Falls der Anleger Anteile jetzt mit Gewinn verkauft und in einem der folgenden Jahre mit Verlust, erhöht das den restlichen Freibetrag um den Verlustbetrag so lange, bis alle Altbestände verkauft sind.‘ An anderer Stelle im Internet steht: ‚Veräußerungsverluste sind nicht mit Gewinnen zu saldieren, sondern Verluste erhöhen den Freibetrag (wobei die Obergrenze des Freibetrags von 100.000 EUR, Ehegatten 200.000 EUR nicht erhöht werden kann) so lange, bis alle Altbestände verkauft sind.‘ Die Anlage KAP enthält dafür nur ein Feld und nicht zwei Felder (= einen für die Gewinne und einen für die Verluste). In dieses Feld kann ich zwar auch einen negativen Wert eintragen, also für Verluste. Das habe ich in Elster Online ausprobiert. Aber was mache ich, wenn innerhalb eines Kalenderjahres sowohl Gewinne als auch Verluste anfallen. Wie sollen dann die Verluste den Freibetrag erhöhen, wenn Verluste und Gewinne nicht miteinander saldiert werden dürfen?
Saldiert nicht die Bank Gewinne und Verluste, wenn diese im gleichen Jahr anfallen?
Falls der Anleger Anteile jetzt mit Gewinn verkauft und in einem der folgenden Jahre mit Verlust, erhöht ...
Und darf nicht saldiert werden bezieht sich vielleicht nur auf den in dieser Zeile einzutragenden Betrag.
In Zeile 7 sind die Verluste ja enthalten.
Wenn die Verluste nirgendwo getrennt eingetragen werden, ist es allerdings seltsam. Sie sind damnach doch direkt mit mit sonstigen Einkünften verrechenbar? So oder so würde soch ein am Jahresende verbleibender Verlust aus Altfonds zunächst von der Bank vorgetragen und nur auf Antrag bescheinigt werden.
Aber vielleicht sehe ich das auch alles falsch, bin mir nicht sicher.
Falls der Anleger Anteile jetzt mit Gewinn verkauft und in einem der folgenden Jahre mit Verlust, erhöht ...
Und darf nicht saldiert werden bezieht sich vielleicht nur auf den in dieser Zeile einzutragenden Betrag.
In Zeile 7 sind die Verluste ja enthalten.
Wenn die Verluste nirgendwo getrennt eingetragen werden, ist es allerdings seltsam. Sie sind damnach doch direkt mit mit sonstigen Einkünften verrechenbar? So oder so würde soch ein am Jahresende verbleibender Verlust aus Altfonds zunächst von der Bank vorgetragen und nur auf Antrag bescheinigt werden.
Aber vielleicht sehe ich das auch alles falsch, bin mir nicht sicher.
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