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    Wie holt man hier die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurück? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.19 17:20:52 von
    neuester Beitrag 03.08.19 20:37:48 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.308.344
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      schrieb am 31.07.19 17:20:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Sohn macht seit September 2018 sein Masterstudium in Italien. Den Wohnsitz in Deutschland behält er noch. Er absolviert gerade 2 Monate ( July - August ) Praktikum in London, danach setzt er sein Studium fort mit einem Austauschsemester in Honkong. Praktisch hat er in diesem Jahr in Deutschland keine Einkünfte aus Nichtselständiger Arbeit. Wir hatten frühzeitig Geld für ihn angelegt. Um sein Studium im Ausland zu finanzieren, haben wir jetzt Anteile aus seinem Depot verkauft. Kann er im nächsten Jahr in Deutschland mit der Einkunft in London eine Steuererklärung abgeben in der Hoffnung, die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückzuholen?
      Avatar
      schrieb am 31.07.19 23:02:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Anton Atelco,
      selbstverständlich habt ihr eurem Sohn das Geld geschenkt. Er hat es gut angelegt und mußte in 2019 Abgsteuer auf Kapitalerträge zahlen. Wenn seine anderen Einkünfte in 2019, auch die im Ausland, gering sein werden, kann er eine Steuerstattung erhalten. Dazu muß er 2020 (je früher, desto besser) eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben.

      Wenn du ihm dabei helfen willst, frag in 2020 hier noch einmal nach. Die Steuerbescheinigung der Deptbank für das gesamte Jahr 2019 muß erst einmal vorliegen. Die kommt hoffentlich Februar (März?) 2020.
      Avatar
      schrieb am 01.08.19 15:17:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      noch ein paar Anmerkungen von mir.

      Um Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen muss entweder der Freistellungsauftrag nicht oder falsch gestellt worden sein (davon gehe ich mal nicht aus), oder der Grenzsteuersatz muss unter 25% liegen (das ist bei einem Studenten natürlich gut möglich, auch weil er vielleicht die Studienkosten absetzen kann).
      [es gibt noch ein paar andere Gründe, aber das führt hier zu weit]

      Und für die Geschichte mit dem Grenzsteuersatz gibt es die Günstigerprüfung (Anlage KAP Antrag Zeile 4). Dabei ist zu beachten, dass dann sämtliche Kapitalerträge erklärt werden müssen, also nicht nur die mit Steuerabzug.

      Eine inländische Bank wäre übrigens von Vorteil, ist das der Fall?

      Abschließend würde auch ich empfehlen, ggf. im nächsten Jahr noch mal hier zu fragen, falls noch irgendetwas unklar ist.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 02.08.19 12:02:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      Mein Sohn hat sein gesamtes Studium über nebenbei gejobbt. Er hat schon Lohn- und Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurück holen können.

      In diesem Jahr wird er keinen Gehalt in Deutschland haben. Die Bank (in Deutschland) hat aber bereits Abgeltungssteuer abgeführt. Ich habe so verstanden, ohne Gehalt kann er keine Günstigerprüfung beantragen um die zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Habe ich denn richtig verstanden?
      Avatar
      schrieb am 02.08.19 16:17:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Anton Atelco,
      eine Steuererklärung für 2019 sollte dein Sohn wie für die früheren Jahre abgeben. Mit Anlage KAP und Kreuzchen bei Günstiger-Prüfung. Es ist egal, ob er in Deutschland noch andere Einkünfte oder Gehalt hatte. Die Einkünfte im Ausland muß er allerdings angeben. Mit den dort eventuell gezahlten Steuern.

      Wenn dein Sohn neben den Kapitalerträgen klotzig verdient hat (was ich nicht vermute), wird keine Abgsteuer erstattet. Deshalb solltest du jetzt nur von wahrscheinlich zu viel bezahlter Abgsteuer oder von bezahlter Abgsteuer sprechen. Auf dieser Spitzfindigkeit will ich aber nicht rumreiten. Mein Rat: Dein Sohn gibt Anfang 2020 eine Steuererklärung ab für 2019 mit Anlage KAP.

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      schrieb am 03.08.19 01:39:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      >>>Ich habe so verstanden, ohne Gehalt kann er keine Günstigerprüfung beantragen um die zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Habe ich denn richtig verstanden?

      Nein, das hast du falsch verstanden, sogar richtig falsch.
      Denn gerade wenn man kein Gehalt oder anderweitiges Einkommen hat lohnt sich die Steuererklärung. Dann gilt nämlich nicht nur der Sparer-Pauschbetrag (801 Euro), sondern der gesamte Grundfreibetrag (2019 sind das 9168 Euro, dazu kommen u.U. noch Sozialversicherungsbeitäge und andere Sonderausgaben), und darüber hinaus greift dann die Günstigerprüfung (bis der Steuersatz 25% erreicht hat, erst danach lohnt es sich nicht).

      Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.08.19 04:02:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.165.898 von reckoner am 03.08.19 01:39:36Vielen Dank für die Feststellung, dass ich falsch verstanden habe!
      Ich kam aber damit nicht klar:
      Mein Sohn hat für die Zeit, wo er "nur studiert" hat Steuererkärung mit Angaben über die Kapitalerträge abgegeben und keinen Cent zurückbekommen.

      Er hat seinen Beruf (Student), Werbungskosten oder Sonderausgaben gar nicht angegeben. War das sein Fehler ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.08.19 10:05:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.165.955 von Anton_Atelco am 03.08.19 04:02:43Hallo zusammen,

      Mein Sohn hat eben online noch mal die Steuerberechnung durchlaufen lassen:
      Mit einem Antrag auf "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" bekommt er die Abgeltungssteuer vollständig zurück!
      Das war sehr schade für ihn. Leider zu spät für einen Einspruch!
      Avatar
      schrieb am 03.08.19 12:13:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      „Mein Sohn hat eben online noch mal die Steuerberechnung durchlaufen lassen“
      Die Steuerberechnung für 2019? Für die Vorjahre hat er doch Steuerbescheide mit Berechnung.

      „Mit einem Antrag auf "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" bekommt er die Abgeltungssteuer vollständig zurück!“
      Das heißt: Anlage KAP ausfüllen. Für 2019 lohnt sich das besonders, weil ja wohl neben Dividenden größere Aktiengewinne realisiert worden sind.

      Mir scheint, du willst gegen den Steuerabzug der Depotbank sofort etwas unternehmen. Das erste jedoch, was zu tun ist: im Frühjahr 2020 eine Steuererklärung abgeben mit Anlage KAP.

      Mit einer NV-Bescheinigung wäre ein Steuerabzug erst gar nicht erfolgt. „hätte“, „wäre“ ist nur interessant für jemanden, der noch in die Lage deines Sohnes kommen wird.
      Avatar
      schrieb am 03.08.19 20:37:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      >>>Mein Sohn hat für die Zeit, wo er "nur studiert" hat Steuererkärung mit Angaben über die Kapitalerträge abgegeben und keinen Cent zurückbekommen.

      Keine Ahnung, ohne die Details zu kennen kann man da nichts sagen.


      >>>Er hat seinen Beruf (Student), Werbungskosten oder Sonderausgaben gar nicht angegeben. War das sein Fehler ?

      Natürlich, eine Steuererklärung hat vollständig zu sein. Nur inländische Kapitalerträge muss man vielfach nicht erklären.


      >>>Mit einem Antrag auf "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" bekommt er die Abgeltungssteuer vollständig zurück!

      OK, dann hatte er also weniger als 801 Euro Kapitalerträge. Dann braucht er auch keine Günstigerprüfung.
      Warum hat er keinen Freistellungsauftrag gestellt?


      >>>Mir scheint, du willst gegen den Steuerabzug der Depotbank sofort etwas unternehmen.

      Das geht ja auch: Freistellungsauftrag erteilen.

      Stefan


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