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    Ich verstehe die Notwendigkeit nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.20 00:23:02 von
    neuester Beitrag 28.02.20 20:05:02 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.320.848
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      schrieb am 25.02.20 00:23:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Irgendwo hab ich am Wochenende beiläufig aufgeschnappt, dass es ein Ultimatum gibt, Inhaberaktien in Namensaktien umwandeln zu lassen. Wann wäre das? Und wozu das Ganze?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.20 02:01:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.777.201 von Dandei am 25.02.20 00:23:02
      Zitat von Dandei: Irgendwo hab ich am Wochenende beiläufig aufgeschnappt, dass es ein Ultimatum gibt, Inhaberaktien in Namensaktien umwandeln zu lassen. Wann wäre das? Und wozu das Ganze?

      @ Dandei

      Redest Du von deutschen oder schweizer Inhaber-Aktien? Bei beiden geht es um eine mögliche Terrorfinanzierung da Inhaber-Aktien nun mal anonym sind. Die EU (Richtlinie 2017/828) will das ändern und übte auch Druck auf die Schweiz aus.

      Lies Dich hier mal ein:

      Für Deutschland: Inhaberaktien vor dem Aus? und § 10 AktG (Aktiengesetz)

      Für die Schweiz: Das Ende der Inhaberaktien und Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen For… (pdf)

      Viel Spass beim Lesen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.20 22:40:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich hab diesbezüglich nicht die geringste Sachkenntnis, aber ein paar Sätze darüber gelesen, zum Beispiel auf https://www.financestrat.ch/, habe ich auch bereits. Weil es mich persönlich nicht betrifft, hat mich das Thema bisher nicht weiter beschäftigt. Aber vielleicht helfen dir die Infos auf der Seite dazu ja schon etwas weiter?
      Avatar
      schrieb am 28.02.20 20:05:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich denke mal, nach ARUG II ist das Thema insoweit vom Tisch, als bei jeder depotverwahrten Inhaberaktie und Börsentransaktion die Identität des Aktionärs registriert (LEI bzw CONCAT ID) wird.

      In der Schweiz, insbesondere im außerbörslichen Handel, ist seit einiger Zeit die Führung eines Verzeichnisses der Inhaberaktionäre zwingend vorgeschrieben und es besteht eine Meldepflicht der Aktionäre bei der Gesellschaft. Siehe hier:

      https://www.schweizeraktien.net/blog/2019/11/08/inhaberaktie…
      https://www.schweizeraktien.net/blog/2015/06/11/unternehmen-…

      Sinn und Zweck der Veranstaltung?
      Terroranschläge werden wohl selten mit Inhaberaktien verübt, es geht wohl um die Kontrolle der Besitzverhältnisse und eine lückenlose Steuererhebung. Will man Kursgewinne aus Transaktionen mit Inhaberaktien besteuern und auch das Vermögen oder Vermögensübergänge wie Erbschaften und Schenkungen, müssen die Transaktionen dokumentiert werden.


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