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    Scheinselbstständigkeit und deren Folgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.20 15:28:11 von
    neuester Beitrag 24.03.20 08:22:28 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.321.963
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      schrieb am 17.03.20 15:28:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sind die Merkmale der Scheinselbstständigkeit für Freiberufler ( https://www.erfolg-als-freiberufler.de/scheinselbststaendigk… ), dieselben wie für Handelsvertreter? Ein Handelsvertreter könnte ja auch eine GmbH sein.
      Falls doch, wie wird das mit dem Ausgleichsanspruch gehandhabt, wenn der Vertrag zwischen Unternehmen bzw. Freiberufler und HV aufgelöst wird?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.20 16:17:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.038.545 von ToniB23 am 17.03.20 15:28:11zu Handelsvertreter.

      Deshalb werden ja MLM Struktur und Direktvertrieb kritisiert.

      Wenn du ausschließlich für eine Marke unterwegs bist, dann hat das den Anschein einer Scheinselbstständigkeit.

      MLM Vertriebe machen i.d.R. nur Verträge mit natürlichen Personen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.20 10:10:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.038.545 von ToniB23 am 17.03.20 15:28:11Das müsste eigentlich vertraglich geregelt sein. Wenn nicht definiert, dann hilft das HGB weiter.
      Avatar
      schrieb am 24.03.20 08:22:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      https://www.erfolg-als-freiberufler.de/scheinselbststaendigk…

      Da steht ja, dass dann der Freiberufler als Arbeitnehmer angesehen wird. Beim HV is es auch so. Wenn er/sie zu abhängig ist vom eigentlichen Unternehmer, so kann ein Ausgleichsanspruch bestehen, den der HV dann geltend machen muss. Deshalb ist es wichtig Bücher zu führen!


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