Scheinselbstständigkeit und deren Folgen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.03.20 15:28:11 von
neuester Beitrag 24.03.20 08:22:28 von
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Sind die Merkmale der Scheinselbstständigkeit für Freiberufler ( https://www.erfolg-als-freiberufler.de/scheinselbststaendigk… ), dieselben wie für Handelsvertreter? Ein Handelsvertreter könnte ja auch eine GmbH sein.
Falls doch, wie wird das mit dem Ausgleichsanspruch gehandhabt, wenn der Vertrag zwischen Unternehmen bzw. Freiberufler und HV aufgelöst wird?
Falls doch, wie wird das mit dem Ausgleichsanspruch gehandhabt, wenn der Vertrag zwischen Unternehmen bzw. Freiberufler und HV aufgelöst wird?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.038.545 von ToniB23 am 17.03.20 15:28:11zu Handelsvertreter.
Deshalb werden ja MLM Struktur und Direktvertrieb kritisiert.
Wenn du ausschließlich für eine Marke unterwegs bist, dann hat das den Anschein einer Scheinselbstständigkeit.
MLM Vertriebe machen i.d.R. nur Verträge mit natürlichen Personen.
Deshalb werden ja MLM Struktur und Direktvertrieb kritisiert.
Wenn du ausschließlich für eine Marke unterwegs bist, dann hat das den Anschein einer Scheinselbstständigkeit.
MLM Vertriebe machen i.d.R. nur Verträge mit natürlichen Personen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.038.545 von ToniB23 am 17.03.20 15:28:11Das müsste eigentlich vertraglich geregelt sein. Wenn nicht definiert, dann hilft das HGB weiter.
https://www.erfolg-als-freiberufler.de/scheinselbststaendigk…
Da steht ja, dass dann der Freiberufler als Arbeitnehmer angesehen wird. Beim HV is es auch so. Wenn er/sie zu abhängig ist vom eigentlichen Unternehmer, so kann ein Ausgleichsanspruch bestehen, den der HV dann geltend machen muss. Deshalb ist es wichtig Bücher zu führen!
Da steht ja, dass dann der Freiberufler als Arbeitnehmer angesehen wird. Beim HV is es auch so. Wenn er/sie zu abhängig ist vom eigentlichen Unternehmer, so kann ein Ausgleichsanspruch bestehen, den der HV dann geltend machen muss. Deshalb ist es wichtig Bücher zu führen!
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