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    Flatex Geld zurückholen nach BfH-Urteil? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.05.21 11:24:33 von
    neuester Beitrag 10.02.22 18:15:14 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.347.323
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      schrieb am 07.05.21 11:24:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Laut https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbrauche…
      kann man sich zuviel gezahlte Beträge zurückerstatten lassen.
      Gilt das auch für Broker wie Flatex? Ich dort leider einiges an Gebühren bezahlen müssen. Ich dachte immer Flat 5,90 pro Handel, aber die hatten da jede Menge weiterer Gebühren aufgeschlagen, wie ich deren Aufstellung entnehmen kann.

      Wenn ja, wie geht man vor um an das Geld zu kommen? Danke für eure Hilfe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.21 19:33:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.099.162 von GeldZurueckHolen am 07.05.21 11:24:33
      Zitat von GeldZurueckHolen: Laut https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbrauche…
      kann man sich zuviel gezahlte Beträge zurückerstatten lassen.
      Gilt das auch für Broker wie Flatex? Ich dort leider einiges an Gebühren bezahlen müssen. Ich dachte immer Flat 5,90 pro Handel, aber die hatten da jede Menge weiterer Gebühren aufgeschlagen, wie ich deren Aufstellung entnehmen kann.

      Wenn ja, wie geht man vor um an das Geld zu kommen? Danke für eure Hilfe.


      Wurde Dir irgendwas aufgeschlagen, was Du nicht dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen konntest?

      Oder hast Du Dich nur an der Überschrift flat für 5,90 € orientiert?
      Avatar
      schrieb am 07.05.21 19:53:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sie haben im Laufe der Kundenbeziehung das Preisleistungsverzeichnis immer weiter angepasst und die Gebühren kontinuierlich erhöht. Zum Schluss gab es sogar Depotgebühren.
      Die Nachricht darüber ging irgendwo in der Postbox unter wo alles mögliche einging und ich praktisch nie reingeschaut habe.
      Avatar
      schrieb am 08.05.21 07:39:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das kannst du vergessen. Und wenn bei dir etwas in der Postbox untergeht kann niemand dafür.
      Avatar
      schrieb am 08.05.21 10:24:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hatte das Urteil so verstanden, dass Kunden Änderungen aktiv zustimmen müssen. Genau das erfolgte ja nicht.
      2 Antworten

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      schrieb am 08.05.21 20:04:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.112.362 von GeldZurueckHolen am 08.05.21 10:24:34Alle Preiserhöhungen ab 2018 können zurückgefordert werden. Musterschreiben gibt es bei Finanztip: https://www.finanztip.de/bankgebuehren-zurueckfordern/
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.21 16:45:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.116.265 von trend_investor am 08.05.21 20:04:37Das Urteil bezog sich auf Girokonten.
      Avatar
      schrieb am 19.06.21 17:12:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das stimmt, aber es ging generell um stillschweigende AGB-Änderungen, so dass es auch für Depotgebühren und Zinsänderungen gilt. Ordergebühren nicht, da dies keine ‚dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen‘ sind.
      Avatar
      schrieb am 10.08.21 16:31:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      war schon einer erfolgreich mit Gebühren von flatex zurückholen? Ich habe flatex angeschrieben, meine Forderungssumme genannt. Dann haben die nur geantwortet, dass sie das Urteil begrüßen, sich selbst erst ein Bild machen müssen und sich dann melden würden. Das ist natürlich schon Monate her. Die nutzen erstmal die Zeitkarte, wie es aussieht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.21 21:14:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.011.621 von guse am 10.08.21 16:31:21Als ehemaliger Flatex-Kunde hatte ich auch Gebühren zurückgefordert. Und es kam tatsächlich jetzt ein Schreiben von Flatex, dass sie mir die Depotgebühren - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - nebst Zinsen erstatten werden.

      Die deutlich größere Rückforderung hinsichtlich gezahlter Negativzinsen bestreiten sie allerdings: Angeblich hätte ich im März 2017 eine individuelle Vereinbarung mit Flatex abgeschlossen, diese könne ich auch im Dokumentenarchiv einsehen. Als Ex-Kunde komme ich da aber natürlich nicht mehr ran. Aber:

      Zum einen kann ich mich an die Zustimmung nicht erinnern, zum anderen bin ich sehr sicher, dass ich dem nicht zugestimmt hätte, sondern damals einfach nur informiert worden bin. Zudem habe ich alles aus dem Dokumentenarchiv akribisch abgespeichert und da gibt es kein solches Dokument. Auch meine Fundstellen im Internet besagen nur was von einer Info seitens Flatex zur Einführung der Negativzinsen.

      Gibt es hier noch aktive oder ehemalige Flatex-Kunden, die auch davon betroffen sind?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.09.21 09:46:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.438.331 von Eisbaer6 am 27.09.21 21:14:15
      Zitat von Eisbaer6: Als ehemaliger Flatex-Kunde hatte ich auch Gebühren zurückgefordert. Und es kam tatsächlich jetzt ein Schreiben von Flatex, dass sie mir die Depotgebühren - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - nebst Zinsen erstatten werden.

      Die deutlich größere Rückforderung hinsichtlich gezahlter Negativzinsen bestreiten sie allerdings: Angeblich hätte ich im März 2017 eine individuelle Vereinbarung mit Flatex abgeschlossen, diese könne ich auch im Dokumentenarchiv einsehen. Als Ex-Kunde komme ich da aber natürlich nicht mehr ran. Aber:

      Zum einen kann ich mich an die Zustimmung nicht erinnern, zum anderen bin ich sehr sicher, dass ich dem nicht zugestimmt hätte, sondern damals einfach nur informiert worden bin. Zudem habe ich alles aus dem Dokumentenarchiv akribisch abgespeichert und da gibt es kein solches Dokument. Auch meine Fundstellen im Internet besagen nur was von einer Info seitens Flatex zur Einführung der Negativzinsen.

      Gibt es hier noch aktive oder ehemalige Flatex-Kunden, die auch davon betroffen sind?


      Interessant mit den Depotgebühren. Habe auch die Antwort mit den Negativzinsen bekommen, habe auch noch das Dokument von damals. Sinngemäß stand damals drin
      "wir erheben Negativzinsen auf ihre Guthaben, wenn sie ihr Guthaben bei uns behalten, werten wir das als Zustimmung".
      und dann noch Alternativmöglichkeiten, wie man die Negativzinsen umgehen kann, Anlage beim Zinspilot.
      Frag doch flatex, sie sollen dir die Vereinbarung zuschicken, wenn sie das so behaupten.

      Mir gegenüber behauptet Flatex, ich hätte dieser Vereinbarung zugestimmt und Flatex hätte nicht das Preis-Leitungsverzeichnis geändert. Ich habe das Preisleistungsverzeichnis, was ab 3.3.2017 gilt, gespeichert, da steht dann erstmalig der Begriff "Negativzinsen".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.21 01:04:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo, ich bin auch flatex Kunde.

      Welche Gebühren kann ich denn von Flatex zurückfordern?

      Des Weiteren wäre zusätzlich die Frage wie ich überhaupt die Zahlen ermitteln.

      Eine Standartschreiben von der Verbraucherzentrale wird wohl nicht ausreichen
      Avatar
      schrieb am 05.12.21 16:36:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.441.337 von guse am 28.09.21 09:46:39Flatex reagiert nicht ehrlich!! Sie spielen auf Zeit und Verjährung!
      Da mußt du schon mit härteren Bandagen kämpfen!
      Avatar
      schrieb am 12.12.21 10:56:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      BGH vom 27. April 2021, AZ. XI ZR 26/20
      Guten Morgen zusammen,

      die Rechtslage dürfte dann doch recht eindeutig sein: Gelder, deren Erhöhung man nicht individualvertraglich zugestimmt hat, wie insb. Kontoführungsgebühren, sind zu erstatten.

      Aber stimmt es, dass Flatex, ggf. auch ViTrade, Kunden, die ihre Rechte geltend machen, kündigt?

      Frage auch deshalb, weil laut BaFin nicht nur ein "Taktieren" und insbesondere die an den Kunden gerichtete Aufforderung, er möge seine Ansprüche quantifizieren, unzulässig sind. Die BaFin spricht von einem fairen Umgang mit den Kunden und führt wörtlich aus:

      "Die BaFin weist darauf hin, dass es den Kundinnen und Kunden zusteht, Erstattungsansprüche geltend zu machen. Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben."

      Die Ausführungen der BaFin finden sich hier:

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsi…

      Nochmals: Hat jemand was von einer Kündigung seitens Flatex/ViTrade mitbekommen? Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 10.02.22 18:15:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Flatex nicht kooperativ
      Habe flatex angeschrieben und genau ausgerechnet wieviel Geld mir zusteht (es ging mir dabei konkret um die Negativzinsen/( Verwahrentgelt ) habe dabei explizit erwähnt dass ich im März 2017 nichts zugestimmt habe weder per Unterschrift noch per TAN oder sontwie folgende Antwort bekam ich:
      vielen Dank, (...)
      Sie fordern uns mit Verweis auf das BGH-Urteil vom 27.04.2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) auf, Ihnen den in Rechnung gestellten negativen Guthabenzins zurückzuzahlen. Die vertragliche Grundlage für die Berechnung des negativen Guthabenzinses ist eine im März 2017 mit Ihnen individuell getroffene Vereinbarung; bitte sehen Sie die entsprechenden Unterlagen in Ihrem Dokumentenarchiv der WebFiliale (Datum 03.03.2017). Die negative Verzinsung von Guthaben wurde nicht über eine Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses in unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen eingeführt, weshalb das BGH-Urteil für diesen Sachverhalt nicht einschlägig ist. Ein Anspruch auf eine Rückzahlung von gezahltem Guthabenzins besteht nicht, weshalb wir Ihre Forderung leider nicht erfüllen können.
      Sie haben die Möglichkeit, sich zur weiteren Behandlung Ihrer Forderung z.B. an die Schlichtungsstelle der Bundesbank oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden oder die ordentliche Gerichtsbarkeit anzurufen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Abschnitt I, Nr. 23 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Internet unter www.flatexdegiro.com/de/flatexdegiro-bank abrufbar sind.


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