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    Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.99 00:21:00 von
    neuester Beitrag 01.06.99 17:04:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 4.200
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      schrieb am 08.04.99 00:21:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir erklären wie das mit dem Verlustvortrag funktioniert? Ich wäre auch für eine gute und verständliche Quelle dankbar. Als Informatiker kenne ich mich mit der Steuersprache nicht so aus...
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 08.04.99 21:47:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Danke für die Aufklärung, Thora. Ist es auch Möglich einen Verlust auf mehrere Jahre aufzuteilen? Von DaimlerChrysler weiß ich, daß sie schon einige Jahre keine Steuern mehr zahlen, da sie Gewinne mit vormaligen Verlusten verrechnen. Vielleicht geht das dann ja auch bei Privatpersonen?
      Eigentlich könnte man seine Verluste doch immer kurz vor Ablauf der SpekuSteuer realisieren und dann als Verlustvorträge "vor sich herschieben". Oder gibt es vielleicht Grenzen (z.B. VV nur bis 50.000 €)?
      Avatar
      schrieb am 13.04.99 10:23:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      siehe heutiges handelsblatt !!
      gruß robi s.
      Avatar
      schrieb am 14.04.99 10:53:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      thora, so sehe ich das auch

      gruß robi s.
      Avatar
      schrieb am 15.04.99 17:34:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Leute,

      nach meinen Informationen ist ein VV bei Speksteuer auch schon von 98 auf 99 möglich. Voraussetzung ist, daß die Spekverluste in der Steuererklärung 98 deklariert worden sind.
      Also unbedingt in der SE angeben, falls vorhanden.

      Bei der Realisierung von Spekverlusten und anschließenden Wiederkauf, würde ich vorsichtig vorgehen. Wenn Du gleich am nächsten Tag kaufst und keinen plausiblen Grund vorgeben kannst für Dein Vorgehen, wird das Finanzamt Deine Verluste nicht anerkennen. Soweit ich weiß, solltest Du 2 bis 3 Wochen mind. zwischen Verkauf und Kauf verstreichen lassen und Dir schon mal ein paar Gründe für Dein "plötzliches" Neuengagement überlegen (z.B. News).
      Soweit meine Informationen, die aber nicht unbedingt richtig sein müssen. Selbst hatte ich diesen Fal noch nicht.

      Rückenwind und Sonnenschein,
      Syltsurfer

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      Avatar
      schrieb am 01.06.99 17:04:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Syltsurfer,

      zu deinem Beitrag habe ich noch Erklärungsbedarf.
      Wie soll das FA denn überhaupt merken, daß du das WP kurz nach Verkauf wieder gekauft hast? Doch nur, wenn du die Sache nach diesem Kauf mit diesem WP nochmal durchziehst.
      Das sollte aber nicht der Fall sein. Ich gehe dabei davon aus, daß die zur Diskussion stehende Vorgehensweise eine steueroptimierende Ergänzung einer buy&hold-Strategie ist. Also: ich bin langfristig überzeugt und kaufe mal. Kurzfristig (d.h. innerhalb der Spekfrist) fallen deutliche Verluste an (d.h. >> An-/Verkaufsprovision, z.B. > 10%). Dann realisiere ich den Verlust und steige zum im Vergleich zum 1. Kauf erheblich günstigeren Einstiegspreis nochmal ein.
      Diese Position HALTE ich natürlich über die Spekulationsfrist hinaus (und gehe, s.o. langfrist überzeugt, von einem späteren Gewinn aus). Übrig bleibt ein einzelner Verlust, der spek-steuerfreie Gewinn taucht in der Aufstellung dann gar nicht auf.

      Was meinst du (meint ihr) dazu?

      -tiburon


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