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    IJNT/InterJetNet/UBNT: Klage gegen JW Genesis / Pressemitteilung! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.01 15:17:12 von
    neuester Beitrag 07.07.02 07:10:29 von
    Beiträge: 3
    ID: 431.388
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      schrieb am 03.07.01 15:17:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer ebenfalls seine IJNT Aktien bei JW Genesis (evtl. über Lass) eingereicht hat, kann sich bei
      unserer Klage noch anschließen. Unsere deutsche Rechtsanwältin hat heute folgende
      Mitteilung herausgegeben:

      P R E S S E M I T T E I L U NG

      Stein & Partners gibt bekannt:

      Deutsche Kleinanleger verklagen das amerikanische Brokerhaus JW Genesis auf
      Schadensersatz in Höhe von 950.000,00 DM.

      Ende 1998 kauften deutsche Kleinanleger Aktien der amerikanischen Technologiefirma
      InterjetNet Corp. (IJNT) zum Preis von USD 3,00 pro Aktie. Bei diesen Aktien handelte es sich
      um "Restricted Shares". Das besondere Merkmal dieser Aktien ist, das sie für ein Jahr nach
      dem
      Kauf nicht handelbar sind. Danach besteht die Möglichkeit, die Aktien freischalten zu lassen.
      Nach erfolgter Freischaltung können die Aktien innerhalb einer Frist von 90 Tagen verkauft
      werden. Sollte innerhalb dieser Frist kein Verkauf erfolgt sein, bleiben die Aktien für weitere 9
      Monate gesperrt.
      Die Freischaltung der Aktien der deutschen Kleinanleger sollte nach einem Jahr über das
      amerikanische Brokerhaus JW Genesis erfolgen. Die dazu notwendigen Unterlagen wurden
      bereits
      Ende 1999 an JW Genesis in die USA geschickt. Eine Freischaltung der Aktien wäre
      üblicherweise
      nach einer Berarbeitungszeit von ca. 4 bis 8 Wochen erfolgt. Der Verkauf der Aktien wäre also
      ab
      März 2000 möglich gewesen. Zu diesem Zeitpunkt erreichte die Aktie einen Spitzenwert von
      USD
      20,0625 (Schlusskurs am 07.03.2000). JW Genesis schaltete die Aktien jedoch überhaupt nicht
      oder
      erst Monate später frei, als der Wert der Aktien bereits auf USD 6,00 bis USD 2,00 gefallen
      war.
      Mittlerweile ist die Aktie nichts mehr wert und das Unternehmen pleite.
      Die Kleinanleger verklagen JW Genesis wegen verschuldeter Verzögerung der Freischaltung
      auf Schadensersatz. Die US-amerikanische Anwaltskanzlei, die das Verfahren vor den
      US-Gerichten
      vertreten wird, schätzt die Erfolgsaussichten der Klage auf 75% ein.
      -: Ende der Pressemitteilung :-
      Weitere Informationen sind erhältlich bei: Frau Ivonne Stein
      Rechtsanwältin
      Zeppelinallee 115
      60487 Frankfurt am Main
      Tel.: +49 - 69 - 794036 57
      Fax: +49 - 69 - 794036 58
      ePost: istein@steinandpartners.com
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 12:18:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Weitere Mitteilung von RA Stein:



      P R E S S E M I T T E I L U N G

      Stein & Partners gibt bekannt:

      Deutsche Kleinanleger verklagen das amerikanische Brokerhaus JW Genesis
      auf Schadensersatz

      Weitere Geschädigte wollen sich der Klage anschließen


      Ende 1998 kauften deutsche Kleinanleger Aktien der amerikanischen Technologiefirma
      InterjetNet Corp. (IJNT) zum Preis von USD 3,00 pro Aktie. Bei diesen Aktien handelte es sich um
      "Restricted Shares". Die Freischaltung der Aktien der deutschen Kleinanleger sollte nach einem
      Jahr über das amerikanische Brokerhaus JW Genesis erfolgen. Die dazu notwendigen Unterlagen
      wurden bereits Ende 1999 an JW Genesis in die USA geschickt. Eine Freischaltung der Aktien wäre
      üblicherweise nach einer Berarbeitungszeit von ca. 4 bis 8 Wochen erfolgt. Der Verkauf der Aktien
      wäre also ab März 2000 möglich gewesen. Zu diesem Zeitpunkt erreichte die Aktie einen
      Spitzenwert von USD 20,0625 (Schlusskurs am 07.03.2000). JW Genesis schaltete die Aktien jedoch
      überhaupt nicht oder erst Monate später frei, als der Wert der Aktien bereits auf USD 6,00 bis USD
      2,00 gefallen war. Mittlerweile ist die Aktie nichts mehr wert und das Unternehmen pleite.
      Die Kleinanleger verklagen JW Genesis wegen verschuldeter Verzögerung der Freischaltung
      auf Schadensersatz. Weitere Geschädigte wollen sich nun an dem Verfahren beteiligen.
      -: Ende der Pressemitteilung :-
      Weitere Informationen sind erhältlich bei: Frau Ivonne Stein
      Rechtsanwältin
      Zeppelinallee 115
      60487 Frankfurt am Main
      Tel.: +49 - 69 - 794036 57
      Fax: +49 - 69 - 794036 58
      ePost: istein@steinandpartners.com
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 07:10:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      wer hat denn noch Universal Broadband Networks (UBNT) ehemals InterjetNet (IJNT)?

      Meine restricted Charges hab ich mir von ConSors zurückschicken lassen. ConSors hat kostenfreie Auslieferung angeboten; stellte dann aber schlappe 50 € in Rechnung (für was auch immer).

      Vor wenigen Tagen kam denn Post vom United States Bankruptcy Court mit einem achtzeitig englischsprachigen Text mit der vielsagenden Überschrift "To All Parties In Interest:".

      Würde mich nur mal interessieren, was so aus den anderen UBNT-Besitzern geworden ist und ob die Kläger erfolgreich waren bzw. ob irgendjemand irgendwas erreicht hat.

      Grüsse,
      Lothar


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