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    Privatwaffenverbot der Taliban in Afghanistan - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.01 11:09:24 von
    neuester Beitrag 07.10.01 15:36:34 von
    Beiträge: 31
    ID: 477.284
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      Avatar
      schrieb am 24.09.01 11:09:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Man fürchtet dort, dass die Opposition Widerstand leisten könnte.

      Die Taliban rühmen sich, dass sie die Bürger entwaffnet hätten und geben offen zu, dass sie ein mit internationalen Fördermitteln gebautes Fussballstadion als Hinrichtungsstätte missbrauchen und an den Toren Leute erhängen. Wobei tausende Zuschauer eingeladen werden, die die Hinrichtungen beobachten. (Quelle: ZDF)

      Vielleicht sollte Otto Schily mit seinem neuen
      Waffengesetzentwurf sich als Innenminister in Afghanistan bewerben. Vielleicht lässt man ihn dort dieses Ministerium für "Laster und Ordnung" wie es so schön heisst leiten

      Alle Gewalt geht vom Volke aus und von sonst niemandem. Das steht im GG. Es gibt kein staatliches Gewaltmonopol. Die deutschen Gesetze billigem jedem Bürger je nach Situation die Anwendung von Gewalt im legalen Rahmen zu.

      Schau wir uns die Geschichte von Deutschland in den letzten tausend Jahren an: Waffen wurden großflächig immer nur vom Staat/Brigkeit zwecks krimineller Zwecke gebraucht (Nationalsozialisten, Feudalherrschaft, Weimarer Republik, usw. usw.).

      Waffenbesitz ist Bürgerrecht.

      siehe dazu auch: Thread: Kein Titel für Thread 263211120100132238500

      Kabinettsentwurf zu Neuregelung des Waffenrechts vom 11.07.2001. (Begründung zu § 8 auf Seite 109)
      Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 11:13:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      "Waffenbesitz ist Bürgerrecht. "
      ?
      Och nö!
      Willst Du amerikanische Verhältnisse?
      Wenn ich hier in einer Großstadt Ärger mit unangenehmen Bürgern bekomme, dann muß ich selten mehr als körperliche Gewaltanwendung fürchten.
      In Amerika muß ich bei dem kleinsten Konflikt damit rechnen, über den Haufen geschossen zu werden.

      Donizetti,
      ich dachte daß wir zivilisatorisch doch ein Schrittchen weiter wären.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 11:27:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Willst Du dann auch Flugzeuge abschießen, die sich Deiner Villa nähern?
      Wir hätten die alten NVA-Panzer nicht verschenken, sondern daraus einen florierenden inländischen Gebrauchthandel machen sollen. Auf der Autobahn (bei denen, die ständig die mittlere Spur benutzen obwohl rechts alles frei ist) da vermisse ich doch ehrlich auch ab und an so ein schickes Zwillingsgeschütz.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:17:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #1
      Hier kann man sich anschauen, was die Frommen im Stadion treiben:
      http://rawa.fancymarketing.net/execute9.htm

      Im Namen des Allbarmherzigen!
      AH.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:04:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      @physik
      Was sind denn die "amerikanischen Verhältnisse"?

      Tatsache ist, dass in den amerikanischen Bundesstaaten mit den liberalsten Waffengesetzen die Gewaltkriminalität mit Schusswaffeneinsatz am geringsten ist.

      Hier noch ein Link dazu: http://www.fwr.de/zahlen%20und%20fakten.htm

      In Amerika muß ich bei dem kleinsten Konflikt damit rechnen, über den Haufen geschossen zu werden

      Du solltest Dich ein bischen mehr um Sachlichkeit bemühen. Das was Du geschrieben hast gehört nämlich ins Reich der Fabel. Von den Medien werden natürlich nur die seltenen und spektakulären Fälle beschrieben, in denen eine Schusswaffe missbräuchlich verwendet wird. Das wird dann verallgemeinert und schon entsteht das Bild, in den USA würde jeder gleich abgeschossen, der einen schräg von der Seite ansieht. Amokläufe können auch mit einem totalen Waffenverbot nicht verhindert werden. Der gewaltgbereite Kriminelle besorgt sich sein Handwerkszeug dann auf illegalem Wege oder verwendet andere Gegenstände (Teppichmesser, Autos, Flugzeuge, Giftgas, etc.). Waffen sind leblose Gegenstände die nur in der Hand eines unzuverlässigen Menschen missbräuchlich verwendet werden.

      Es gibt im übrigen auch die "englischen Verhältnisse":

      Erschreckende Zunahme von Gewalt in Londons Straßen

      Im Kofferraum eines Siebzehnjährigen fand die Polizei kürzlich ein amerikanisches Sturmgewehr des Typs AR-15, eine der gefährlichsten Waffen, die jemals in London in den Händen Krimineller sichergestellt wurde. Ein Gewehr dieser Art kann auf dem Schwarzmarkt für circa 2.000 Pfund vor allem über US-Websites erworben werden.

      In diesem Zusammenhang warnt Scotland Yard vor einer Eskalation bewaffneter Konflikte zwischen rivalisierenden „Gangs” um die Vormachtstellung bei Drogenhandel und Prostitution in der englischen Hauptstadt. Ein jüngst veröffentlichter Bericht zeigt, daß die Verwendung von Feuerwaffen bei Verbrechen in London mittlerweile alarmierende Ausmaße erreicht hat, was auf die enorme Zunahme des illegalen Waffenhandels zurückzuführen ist.

      Evening Standard, 6. August 2001


      und

      Nach dem totalen Waffenverbot im Jahr 1996 muss die englische Polizei aufrüsten. Die große Frage dabei ist natürlich, ob tatsächlich ein kausaler Zusammenhang zwischen Zunahme der Gewaltkriminalität mit illegalen Schusswaffen und verbot von privatem Waffenbesitz besteht. In jedem Fall bedeutet das Verbot von Waffen die Einschränkung der persönlichen Freiheit a la GG.

      http://news.bbc.co.uk/hi/english/uk/newsid_1471000/1471716.s…


      Opferschutz vor Täterschutz oder doch umgekehrt?

      Internationale Verbrechensopfer-Umfrage belegt: Waffenverbote begünstigen Kriminelle!

      Jahrelang wurde immer wieder behauptet, daß Waffenverbote in Ländern wie England und Australien die Kriminalitätsrate senken und daher die Lebensqualität heben würden.

      Eine neue internationale Umfrage (34.000 Menschen in 17 Industrieländern) widerlegt dies nun. Die Ergebnisse des „2000 International Crime Victims Survey (ICVS)” wurden kürzlich vom Niederländischen Innenministerium veröffentlicht. Die Tabelle zeigt den Prozentsatz der Bevölkerung, der im Jahr 1999 einmal oder wiederholt Opfer einer schweren Straftat wurde. Interessant ist, daß die Prozentzahl von Personen, die Opfer eines Verbrechens wurden, in Ländern mit strengen Waffengesetzen bzw. Waffenverboten deutlich höher ist, als in Staaten, die privaten Waffenbesitz grundsätzlich erlauben.

      Expertenanalysen ergaben eine Vielzahl von Ursachen, warum bestimmte Staaten eine höhere Verbrechensopferrate aufweisen, aber in einem Punkt besteht Einigkeit: Waffen verursachen keine Verbrechen. Bestes Beispiel dafür ist Australien. Seit der dortigen Einführung strenger Waffen-Kontroll-Gesetze im Jahr 1988, ist die Anzahl an Verbrechensopfern dermaßen gestiegen, daß Australien mittlerweile die höchste Prozent-Rate aller untersuchten Länder aufweist.

      ILA Report, American Rifleman, May 2001


      @gernDabei
      Der Erwerb von Panzern ist nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten. Ebenso der Erwerb von vollautomatischen Waffen.

      Schusswaffeneinsatz der Polizei:

      http://www.patricks-home.de/anno/held.html
      http://www.mdr.de/fakt/archiv/index_030100_3.html
      http://www.sena.de/Sena-Archiv/juli_99/juli_1/juli_2/juli_5/…
      http://www.freitag.de/2000/04/00040602.htm
      http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/archiv/19…
      http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/archiv/19…
      http://www.cilip.de/ausgabe/67/schuss.htm
      http://www.taz.de/pt/2000/12/13/a0089.nf/text
      http://www.wdr.de/online/news2/nina_dreisbach/index.phtml

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      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:27:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      oh man!
      jeder der glaubt, waffen in privathänden sind was postives gehört nicht nach deutschland!

      grundsätzlich gibt es kein perfektes system. die polizei wird fehler machen, es wird immer waffen in kriminellen händen geben. zum glück haben wir eine relativ unabhängige presse!

      statistik ist immer zu hinterfragen. allerdings glaube ich (kenne keine Zahlen - zugegebenermaßen) das in USA prozentual mehr menschen pro kopf an gewaltverbrechen sterben als in deutschland.

      weiterhin müsste die polzei bei einer durchdringung von waffen in der privatbefölkerung ein ganz anderes auftreten haben - und ich bin stolz als deutscher ganz normal mit unseren gesetzeshütern reden zu können, nicht den revolver gezogen und breitbeinig mit erhobenen händen eine einfache strassenkontrolle mitmachen... das habe ich schon in usa erlebt - peinlich und dumm!

      wir müssen uns aber immer wieder die frage stellen - ob unser system gut genug ist - ich sage nein - aber es wäre wesentlich schlechter - wenn man hier waffen einführen will.

      psychologie - menschen in emotionaler ausnahmesituation wissen oft nicht was sie machen: ich hau einem aufs maul kann gleich sein zu - ich schieß einem den kopf weg! denkt daran - ich habe keine bock drauf!!!

      und vielleicht ist ja @ Donizetti auch für die todesstrafe! das würde passen zu einem gesellschaftlich und intelektuellen unterbemittelten oder einem reichen älteren mann der nicht mehr seine bürgerrechte und pflichten im kopf hat sondern nur elitäre scheisse quirrlt.
      also Donizetti sag uns doch mal was für einer du bist: wie alt, welches auto fährst du, gehörst du zu den reicheren unter uns, wo wohnst du...
      ich möchte fast wetten das dir dein status wichtiger ist als der versuch eine möglichst friedfertig gesellschaft zu erhalten - peinlich peinlich sag ich da nur

      antlover
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:34:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @antlover

      Zu den Thesen Donizettis kann man stehen wie man will. Seine Argumentation zumindest ist sachlich. Bei einer Liberalisierung der Waffengesetze wäre es mir auch nicht wohl, allerdings sind einige der Argumente von ihm nicht sofort von der Hand zu weisen (Kriminelle werden immer Waffen haben, egal, wie die Gesetze sind). Ich habe übrigens keine Waffe und will auch keine:-)

      Was hat das denn mit der Todesstrafe zu tun? Auch dazu kann man doch unterschiedlicher Meinung sein, oder? Wenn er dafür wäre, müsste man ihn dann gleich als intellektuell (so schreibt man das übrigens richtig) minderbemittelt bezeichnen?
      Hat das was mit dem Wohnort und der Automarke zu tun? Wenn ja: Was denn?
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:51:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      @antlover

      jeder der glaubt, waffen in privathänden sind was postives gehört nicht nach deutschland

      Und in den Händen von "Staatsdienern" sind sie etwas Positives? Demnach hast Du wahrscheinlich auch nichts gegen den folgenden Auszug aus dem Kabinettsentwurf einer Neuregelung des Waffenrechts. Dort heisst es: "Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden..."

      Der zitierte Satz ist nicht etwa eine konsequente Verfechtung des staatlichen Gewaltmonopols. Er ist vielmehr die Offenbarung der obrigkeitsstaatlichen Vorstellungswelt unserer Regierung. Die Befolgung der Gesetze sollte vom Staat nicht durch gegen Bürger gerichtete Waffengewalt durchgesetzt werden. Die Befolgung der Gesetze sollte vielmehr einzig dem grundlegenden Wertekonsens der Bürger zu verdanken sein. Ohne diesen Konsens und die freiwillige Befolgung und Anerkennung der Gesetze als legitimes Ordnungsinstrument wäre unser Gemeinwesen zum Scheitern verurteilt.

      breitbeinig mit erhobenen händen eine einfache strassenkontrolle mitmachen

      Das nennt man im Polizeijargon "Eigensicherung". Bei einer Verkehrskontrolle solltest Du grundsätzlich im Wagen bleiben mit den Händen am Steuer, dann sollten auch keine Missverständnisse passieren.

      wenn man hier waffen einführen will

      Du solltest Dich besser über das informieren, was Du hier pauschal verteufelst.

      Zu diesem Zeitpunkt befinden sich nämlich in Deutschland ca. 10 Millionen legale Schusswaffen in den Händen von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern, ca. 20 Millionen illegale Schusswaffen und ca. 15 Millionen Schreckschuss-/Reizstoffwaffen im Besitz von Privatpersonen

      psychologie - menschen in emotionaler ausnahmesituation wissen oft nicht was sie machen

      Der Amokläufer greift zum erst besten Gegenstand und verwendet diesen dann missbräuchlich.

      ich möchte fast wetten das dir dein status wichtiger ist als der versuch eine möglichst friedfertig gesellschaft zu erhalten - peinlich peinlich sag ich da nur

      Du unterstellst mir, nur an meinem sozialen Status und oberflachlichem Luxus interessiert zu sein, interessierst Dich selber aber dafür und willst von diesen Dingen auf meine Persönlichkeit schließen. Im übrigen geht dich mein soziales Umfeld, Wohnort, etc. nichts an. Genauso geht es weder Dich noch den Staat etwas an, was ich in meiner Freizeit (z.B. Sportschießen auf einem dafür vorgesehenen Schießstand) mache (GG: freie Entfaltung der Persönlichkeit), solange ich mich an gesetzliche Vorschriften halte und die persönliche Freiheit von anderen nicht einschränke.

      Solange die Menschen unterschiedliche Interessen haben,und bereit sind, sie diese auch mit Gewalt durchzusetzen (siehe USA gegen Terroristen), werden Waffen das wichtigste/einzige Mittel zur Friedenssicherung sein.

      PS: Ich bin gegen die Todesstrafe, weil eine Revidierung eines Fehlurteils nach Vollstreckung unmöglich bzw. sinnlos ist.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 17:00:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Seit wann ist denn privater Waffenbesitz in Deutschland verboten?

      In jedem Land der Welt gibt es Waffen.

      Waffen in Privathand sind notwendig, da sie Werkzeuge des Alltags sind. Genau wie ein Fleischer seine Messer verwendet, benötigt ein Forstbeamter Schußwaffen. Dann gibt`s ja noch Jäger, Erben, Schützen usw.

      Die einzigen Waffen, die man in Deutschland nicht kaufen darf/kann, sind Kriegsgewehre á la Kalaschnikov/M16, vollautomatische Gewehre und "Spezialwaffen" wie in Gürtelschnallen versteckte Revolver / Kugelschreiberpistolen usw.

      In meinen Augen sind die meisten Waffen auch relativ harmlos, wer wird schon mit einem riesigen Gewehr durch die Fußgängerzone laufen? Das fällt ja sofort auf.

      Außerdem dürfen die Leute, die Waffen besitzen, diese nicht beliebig mit sich herumführen. Das dürfen nur die Leute mit Waffenschein, der praktisch gar nicht mehr erteilt wird (außer an Leibwächter).

      Nur diese widerlichen kleinen Pistolen und Revolver sollten gänzlich aus privater Hand verschwinden. Wenn etwas mit Schußwaffen passiert, dann doch fast auschließlich immer nur mit Pistolen/Revolvern, die dann in fast allen Fällen auch noch aus illegalem Besitz stammen.

      Mit den Schießgewehren in legalem Privatbesitz passiert weniger als mit Waffen aus dem Polizeidienst.

      Jedenfalls ist Deutschland in Sachen Waffengesetz vorbildlich.

      MfG,
      Saccard
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 17:02:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      @donizetti:
      So vernünftig Ihre sonstige Argumentation auch ist, so sind Ihre Thesen zum Gewaltmonopol des Staates doch barer Unsinn.
      Selbstverständlich besitzt in einer Demokratie der Staat das Gewaltmonopol, und das ist auch gut so. Ausnahmeregeln (Notwehr und Nothilfe in BGB und StGB) widersprechen nicht der allgemeinen Gültigkeit.
      Und das Widerstandsrecht des Grundgesetzes bezieht sich selbstverständlich nur auf Situationen, in denen ein Machthaber die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen möchte.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 17:06:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Rainer

      Für eine umfangreiche Liberalisierung (=jeder Idiot kann legal eine "scharfe" Schusswaffe kaufen; bei Reizstoff- und Schreckschusswaffen ist das leider der Fall) bin auch ich nicht.

      Was mir jedoch widerstrebt ist die Tatsache, dass die Regierung bzw. einige Ministerialbeamte ein Gesetz als verständlicher, etc. in der Öffentlichkeit darstellen, in Wahrheit sich der Gesetzesentwurf nicht an den Grundsätzen von Erforderlichkei, Klarheit, Verständlichkeit und Verhältnismäßigkeit orientiert. Vielmehr wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit einer Bevölkerungsgruppe stark eingeschränkt.

      Laut dem Bundesverfassungsgericht "...dienen das Waffengesetz und die entsprechenden früheren Gesetze der Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die von einem Waffenträger ausgehen können. Die Waffe soll nicht in die Hände von Staatsfeinden, Verbrechern und unzuverlässigen Personen gelangen, und die Polizei soll eine Übersicht über diejenigen erhalten, die im Besitz einer Waffe sind."
      (BVerfGE 8, 143-155)

      Die Waffenbesitzkarte (nicht mit Waffenschein verwechseln) berechtigt jedoch schon jetzt nicht zum Tragen der Waffe in der Öffentlichkeit. Die Zuverlässigkeit wird durch Auszug aus dem Zentralregister überprüft. Die Anzahl der mit legalen Schusswaffen begangenen Gewaltverbrechen ist dabei sehr gering, was die Statistiken des Bundeskriminalamtes belegen.

      @antlover

      Was sagst Du eigentlich dazu, dass in D Polizisten nach Dienstschluß ihre Schusswaffen mit nach Hause nehmen? In der Vergangeheit hat dies schon zu Unfällen, Diebstählen und Verbrechen (Tankstellenüberfälle, Ermordung der Ehefrau, etc.) geführt
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 17:12:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      @donizetti

      Ist es nicht schon so, dass jeder Idiot legal eine scharfe Waffe kaufen kann? Er muss doch nur einige Zeit in einem Schützenberein sein und einen Sachkundenachweis (heißt das nicht so?) erbringen. Die Prüfung ist sehr leicht, ich habe das damals bei meinem Vater gesehen, als er in einen Schützenverein ging (Umkehrschluss hier bitte nicht zulässig!).
      Die Lösung wäre m.E. darin zu sehen, dass in Schützenvereinen nur mit Sportwaffen geschossen werden sollte (Kleinkaliber), auch wenn diese schon gefährlich genug sind. Ein Bekannter von mir schießt im Schützenverein mit einer "Jericho", das ist eine israelische Militärpistole mit extrem großem Kaliber. Ich kann hier nicht sehen, wo der sportliche Aspekt ist.
      Ein totales Verbot will doch niemand. Aber Beschränkungen müssen schon sein.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 17:30:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Rainer

      Habe ich tatsächlich behauptet, in einer Demokratie würde das Gewaltmonopol nicht dem Staate (durch das Volk delegiert; GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus) obliegen.

      Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Meine Aussage bezog sich eigentlich nur auf den Auszug aus dem Kabinettsentwurf zur WaffG Novellierung.

      Ist es nicht schon so

      Mit der Sachkundeprüfung hast Du recht. Aber dazu kommt halt noch der Auszug aus dem Zentralregister. Außerdem liegt dem GG gerade kein bestimmtes Menschenbild zugrunde. Warum sollte der Staat also einem sonst redlichen Bürger in diesem Bereich Misstrauen entgegenbringen. Wer böses im Schilde führt kann sich wohl innerhalb kürzester Zeit illegal eine Waffe besorgen und muß nicht erst einem Schießsportverein beitreten.

      Ich kann hier nicht sehen, wo der sportliche Aspekt ist.

      Man kann sicherlich grundsätzlich den Sportcharakter vom Schießen in Frage stellen. Doch sollte es einem jeden freigestellt sein, in seiner Freizeit einem legalen Hobby nachzugehen.

      hier ein Link zum sportlichen Aspekt: http://focus.de/D/DG/DGC/DGC04/DGC04B/dgc04b01.htm?sportart=…

      Es gibt in den verschiedenen Schießsportverbänden verschieden Disziplinen, die mit unterschiedlichen Waffen geschossen werden. Verschieden Disziplinen erfordern unterschiedliche Waffen. Beim Golfsport werden z.B. auch verschiedene Schläger verwendet (Vergleich hinkt zwar etwas).

      Im übrigen geht selbst von einem Bogen oder einer Armbrust (frei ab 18 erhältlich), ja selbst von einem Küchenmesser in der Hand eines unzuverlässigen, vielleicht psychisch gestörten Menschen mit Gewaltausübungspotential eine Gefahr aus.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 17:41:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      @donizetti:

      Ja, Ja, wie von mir bereits mehrfach festgestellt: Wir liegen ja nicht so weit auseinander. Aber der Vergleich mit den Golfschlägern hinkt schon.
      Ich habe da wirklich ein zwiespältiges Verhältnis zu Waffen. Einerseits denke ich manchmal, wenn ich etwas über einen Amoklauf in den USA höre: Wie wäre das wohl ausgegangen, wenn einer der Passanten zufällig seine Waffe dabei gehabt hätte und den Amokläufer hätte stoppen können? Oder auch bei Überfällen etc.
      Andererseits: Womit wäre der Amokläufer auf seine Mitmenschen losgegangen, wenn er keine Waffen gehabt hätte?

      Es geht, darüber sind wir uns einig, nicht um Kriminelle. Die beschaffen sich ihre Waffen immer. Es geht um spontane Handlungen. Wenn jemand durchdreht, dann geht er vorher nicht noch eine Waffe illegal besorgen. Er nimmt, was gerade zur Hand ist. Und wenn das eben Waffen sind, die er aus dem Schützenverein hat, dann gute Nacht. So Fälle gab es ja in letzter Zeit einige, wenn auch nicht viele. Wo war das in Bayern, als der Junge seine Schwester und dann einige Passanten unter Feuer genommen hat? Oder der Schützenbruder, der in einem Amtsgericht mehrere Personen während seines Scheidungsprozesses erschossen hat?
      Es ist ja in den USA schon vorgekommen, dass ein Autofahrer einen anderen beschossen hat, weil der ihm die Vorfahrt genommen hat.
      Aber das sind Einzelfälle, da stimme ich Ihnen zu.
      Was genau plant denn die Bundesregierung hinsichtlich einer Verschärfung? Muss ich noch schnell in einen Schützenverein? :-)
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 18:14:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das Problem sind meiner Ansicht in erster Linie die große Anzahl illegaler Schusswaffen in D. Sie müssen sich einmal vorstellen, wieviele Personen, denen Sie z.B. in der U-Bahn über den Weg läufen eine scharfe Waffe tragen, ohne dafür einen Waffenschein zu besitzen.

      Womit wäre der Amokläufer auf seine Mitmenschen losgegangen, wenn er keine Waffen gehabt hätte?

      In Japan (totales Waffenverbot) gab es vor nicht allzu lange Zeit einen Amoklauf in einer Schule mit einem Messer. Dabei wurden mehrer Kinder und Lehrer getötet (siehe hier: http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2001/06/08/ak-we-446230.h…).

      Was genau plant denn die Bundesregierung hinsichtlich einer Verschärfung...

      Eine Verschärfung ist z.B. die Einführung des Vereinszwanges. Im Moment ist die Mitgliedschaft in einem Verein keine notwendige Bedingung für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte. Es reichte aus, wenn man 6 Monate Schießtraining nachweisen kann, Sachkundeprüfung ablegt und eine "weiße Weste" hat.

      Zu den Verschärfungen habe ich in diesem Thread (Thread: Kein Titel für Thread 263211120100132238500) einiges geschrieben. Dabei geht es u.a. um das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Vereinszwang und dem Recht auf Eigentum, welche durch die Gesetzesnovelle beschnitten werden.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 18:27:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Thomas Hobbes (1588-1679) Vorstellungen

      · bellum omnium contra omnes (Kampf aller gegen alle)

      · homo homini lupus est (Der Mensch ist des Menschen Wolf)

      Der Naturzustand beruht auf dem Egoismus und dem Machtstreben des Menschen. Er dient der Selbsterhaltung. Doch durch die Vernunft des Menschen kann dieser Naturzustand überwunden werden und zwar dadurch, daß sie einen Staat bilden und sich deren Staatsgewalt bedingungslos unterwerfen, so daß der Staat das Gewaltmonopol erlangt, also absolut regiert und für die innere Ruhe bzw. für inneren Frieden sorgt.

      Für Hobbes gibt es nur ein Mittel, um die Gewaltanwendung zwischen den Staaten zu verhindern, nämlich die militärische Abschreckung. Dadurch erlangt man Frieden auf internationaler Ebene.

      Interessant ist dabei auch, dass der Staat das Gewaltmonopol wohl ausgerechnet zur Verhinderung von Gewalt benötigt.

      Gewaltmonopol des Staates:

      · gesellschaftliche Systeme basieren auf Androhung von Gewalt

      · ohne strukturelle Gewalt ist Gesetzgebung und Durchsetzung der Normen unmöglich ("Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden...")

      · Gewalt zur Bestandssicherung der gesellschaftlichen Ordnung unabdingbar

      · Ruf nach staatlicher Gewalt gegen illegale Gewalttätigkeiten

      · gewaltfreie Lösung von Konflikten unmöglich

      · Bürger dürfen sich gegen Rechtsverletzungen des Staates wehren (womit?)



      Gegentendenzen heute: Privatisierung von Gefängnissen und die explosionsartig sich vermehrenden privaten Sicherheitsdienste
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 18:33:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Na, das Gewaltmonopol des Staates lässt Sie wohl doch nicht ruhen.
      Hobbes hat doch genau und korrekt die Grundlagen beschrieben. Und das Abwehrrecht gegen Rechtsverletzungen durch den Staat ist durch die entsprechende Gerichtsbarkeit bis zum Bundesverfassungsgericht gewährleistet. Oder wollen Sie mit der Waffe in der Hand gegen das ungerechte Steuersystem kämpfen?
      Wie gesagt: Zerstören Sie nicht Ihre sonst aus meiner Sicht wirklich gute und stichhaltige Argumentation.
      Selbstverständlich muss das Recht bzw. das Gesetz auch mit Gewalt gegen die Bürger durchgesetzt werden, sofern dieses Recht Ausfluss demokratischer Prozesse ist.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 18:55:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die demokratische Staatsform ist in der Tat im Vergleich zum Faustrecht, etc. ein großer Fortschritt:).

      Sie haben natürlich recht damit, dass das Gewaltmonopol des Staates seinen Sinn und seine Berechtigung hat. Trotzdem finde ich die Formulierung in der Gesetzesnovelle unglücklich und nicht zeitgemäß. Gegen diese richtete sich auch primär meine Kritik und nicht gegen das staatliche Gewaltmonopol.

      Mit dem Hobbes wollte ich nur einmal den historischen Hintergrund (Absolutismus) des staatlichen Gewaltmonmopoles in Erinnerung rufen. Dies war von mir eigentlich wertfrei gedacht. Naja, bis auf die Sachen in den Klammern im unterne Teil:).

      Im aktuellen WaffG heißt es in §1: Schußwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

      Wenn man eine Rangfolge der quantitativen Häufigkeit von legalen Waffennutzungen aufstellt, dann werden Schusswaffen vorrangig zum Sport und zur Jagd benutzt und nur zu einem geringen Teil von staatlichen Behörden zur Präsenz und Abschreckung verwendet.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 18:58:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Na, dann endet diese Diskussion nun doch noch in vollendeter Harmonie.
      Schönen Abend noch.
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 11:07:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Saccard

      Nur diese widerlichen kleinen Pistolen und Revolver sollten gänzlich aus privater Hand verschwinden. Wenn etwas mit Schußwaffen passiert, dann doch fast auschließlich immer nur mit Pistolen/Revolvern, die dann in fast allen Fällen auch noch aus illegalem Besitz stammen.

      Das ist leider eine, auch von den Medien un Politikern gern vorgebrachte, undifferenzierte Sichtweise. Aus der Tatsache, dass mit illegalen Kurzwaffen Straftaten begangen werden, sollte nicht folgen, dass alle Kurzwaffen für Privatpersonen verboten werden.

      Ich verweise auf Posting #5. Dort habe ich Links zum Schusswaffeneinsatz der Polizei angegeben. Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, so könnte man auch fordern: Keine Waffen in die Hände von Polizisten. Dies wäre aber eine genauso unsachliche Verallgemeinerung (es passieren "Unfälle" mit Dienstwaffen; also müssen diese verboten werden), wie die Forderung eines totalen Kurzwaffenverbotes für Privatleute.

      Jedenfalls ist Deutschland in Sachen Waffengesetz vorbildlich.

      Meiner Ansicht nach macht eine Gesetzesänderung aber nur dann Sinn, wenn sie eine Regelungslücke schließt oder ein offensichtlich schlechtes Gesetz, welches in der Praxis versagt, verbessert. Beim deutschen WaffG trifft dies jedoch nicht zu. Es ist, im europäischen Vergleich, durch seine strenge Bedürfnisprüfung, Sachkundenachweis und erweiterter Auskunft aus dem Polizeiregister schon in seiner jetzigen Form eines der restriktivsten.

      Warum also wird ohne Vorteil für das Wohl der Allgemeinheit - es gibt faktisch keine Bedrohung durch Jäger, Sportschützen oder Waffensammler - eine Personengruppe, die auch in verschiedenen Verlautbarungen aus der Politik immer wieder als eine besonders gesetzestreue Personengruppe bezeichnet wurde, durch den Gesetzesentwurf stark diskriminiert?

      Mit den Schießgewehren in legalem Privatbesitz passiert weniger als mit Waffen aus dem Polizeidienst.

      Auch mit legalen Kurzwaffen passieren in D weit weniger Unfälle, Straftaten oder Amokläufe, als mit den Dienstwaffen (im Dienst und in der Freizeit) der Polizei, BGS, etc.

      @alle

      Ich finde es sehr bedauerlich, dass außer den Beiträgen von Rainer bisher keine sachlichen Meinungen/Argumente zum Thema Waffenrecht in D geschrieben wurden.
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 16:25:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Donizetti

      Du weißt aber, daß man in Deutschland legal Waffen (lediglich keine Kurzwaffen) ab 16 erwerben kann?

      Das wäre doch eine kleine Gesetzeslücke: Eine Waffenbesitzkarte wird erst ab dem 18. Lebensjahr erteilt. ABER man kann ja schon ab 16 einen Jagdschein erwerben (Jugendjagdschein), der zum Erwerb von Langwaffen berechtigt. Nach 2 Wochen muß der Erwerb dann gemeldet und in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

      Mit den Waffen passiert ja in der Praxis auch nichts, nur ist es irgendwie kurios. Ab 16 Schußwaffenbesitz und ab 18 Auto...

      Gruß,
      S.
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 18:26:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Saccard,

      das mit dem Jugendjagdschein wußte ich bis heute gar nicht. Bin ja auch kein Jäger und interessiere mich für die Jagd auch nicht.

      Allerdings darf ein Jäger seine Waffe ja auch nur in seinem Revier führen bzw. auf dem Schießstand. Insofern liegt zwar keine juristische Gleichbehandlung vor, aber diese ist meiner Ansicht nach nicht schwerwiegend, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass - wie Du selbst schreibst - mit diesen Langwaffen in der Praxis nichts passiert.

      Es wäre natürlich besser, wenn der Gesetzgeber hier eine eindeutige Regelung schaffen würde, d.h. Waffen grundsätzlich erst ab 18.
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 10:49:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Only Guns Can Stop Terrorists

      It`s harder to victimize armed citizens.

      http://opinionjournal.com/extra/?id=95001226
      Avatar
      schrieb am 05.10.01 15:22:14
      Beitrag Nr. 24 ()
      Kölner Polizeikommissar gesteht drei Raubüberfälle

      Köln (dpa) - Ein Kommissar der Kölner Polizei hat gestanden, zwei Tankstellen und einen Supermarkt ausgeraubt zu haben. Der 35-jährige Ausbilder habe seinem Vorgesetzten von den Überfällen berichtet und sei anschließend festgenommen worden, bestätigte ein Polizeisprecher. Der Schießtrainer soll bei den Überfällen eine Trainingswaffe verwendet haben. Zu dem Motiv des Mannes und zur Höhe der Beute machte die Polizei zunächst keine Angaben.

      Quelle: http://de.news.yahoo.com/011005/3/22frz.html

      Eine neue Heldentat eines Polizisten. Auch dieser Schusswaffeneinsatz wird natürlich in der BKA Statistik auftauchen und als Anlass von Politikern und ihren Ministerialbeamten für eine Verschärfung des WaffG zur Diskriminierung der redlichen Legalwaffenbesitzer benutzt, anstatt den Bürger in ein ganzheitliches Sicherheitskonzept mit einzubinden.
      Avatar
      schrieb am 05.10.01 15:40:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Donizetti:

      Sie hatten das "right to carry" Prinzip angesprochen.
      Nach welchen Kriterien sollte Ihrer Meinung nach entschieden werden, wer eine Waffe tragen darf und wer nicht (wohlgemerkt: tragen, nicht nur besitzen)?
      Avatar
      schrieb am 05.10.01 16:03:44
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Rainer6767

      Da sprechen Sie ein interessantes Problem an.

      Zur Zeit wird ein Waffenschein praktisch nur an Politker, hohe Beamte und Personen-/Wachschützer mit nachgewiesen gefährlichen Aufgaben (entsprechende Verträge müssen dem Antrag wohl beiligen) ausgestellt.

      Ich bin der Ansicht das nachgewiesene Waffensachkunde, die Teilnahme an einem right-to-carry Lehrgang und ein "unauffälliger" Auszug aus dem Zentralregister ausreichen müssten, um die Missbrauchmöglichkeit (die gibt es bei praktisch jedem Gebrauchsgegenstand) auf ein sehr geringes und akzeptables Mass zu reduzieren. Die Frage ist allerdings, ob die Missbrauchsgefahr in D - aus welchen Gründen auch immer - signifikant höher wäre als in den USA. Wenn ja, dann wäre ich natürlich auch gegen die Einführung von right-to-carry permissions in D.

      aus http://www.moccw.org/ccwfacts.html
      4. Right to Carry reduces crime. States that approve right to carry experience a significant decline in violent crime rates after the right to carry laws take effect. According to FBI crime statistics states implementing right to carry experience:
      An 8 percent drop in murder rates
      A 7 percent drop in aggravated assaults
      A 5 percent drop in rapes
      A 4.9 percent drop in all violent crime
      A 2.2 percent decline in robberies.


      http://www.ncpa.org/pi/crime/crime51.html

      http://www.ncpa.org/pi/crime/pd010401a.html

      PS: Mit welchem Recht sollen eigentlich Polizisten ausserhalb ihrer Dienstzeit mit Pistolen herumlaufen dürfen und der normale Bürger hat diese grundsätzlich Erlaubnis nicht?
      Avatar
      schrieb am 05.10.01 16:10:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      Mir ist äußerst unwohl bei dem Gedanken an Millionen von Frührentnern, die Hilfssheriffs spielen.
      Polizisten sind ausgebildet in der Verbrechensbekämpfung (Festnahme etc.). Sie wissen, wann man eine Waffe einsetzt und wann nicht. Dieses Wissen vergessen sie ja in ihrer Freizeit nicht, oder?
      Stellen Sie sich mal vor, wie ein nicht ausgebildeter Frührentner mit Magnum auf den Ruf "Haltet den Dieb" reagieren würde. Wahrscheinlich gleich mit Kopfschuss, oder?

      Nein, das kann nicht die Lösung des Problems der Kriminalität sein. Wir brauchen mehr Polizei, härtere Richter, bessere Prävention.
      Avatar
      schrieb am 05.10.01 16:22:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Sie wissen, wann man eine Waffe einsetzt und wann nicht. Dieses Wissen vergessen sie ja in ihrer Freizeit nicht, oder

      Es kommt recht häufig zu missbrauchlichem und falschem Schusswaffeneinsatz durch Polizeibeamte, sowohl im Dienst als auch in deren Freizeit. Auch diese Personen können in Stress oder emotional schwierigen Situationen falsch reagieren. Ausserdem ist die Schusswaffenasubildung bei der Polizei meiner Ansicht nach mangelhaft. Entweder ein Polizist ist ein "Waffentyp" oder nicht und wird dann entsprechend auch mal in seiner Freizeit mit der Schusswaffe trainieren oder für sportliche Zwecke nutzen.

      Stellen Sie sich mal vor, wie ein nicht ausgebildeter Frührentner mit Magnum auf den Ruf "Haltet den Dieb" reagieren würde

      Der Schusswaffengebrauch muss natürlich angemessen sein -> Notwehr/Notstand §§ 32,34 StGB. Man sollte vielleicht eine Altersgrenze festlegen, wie sie auch beim Führerschein sinnvoll wäre. Ausserdem ist ein Kopfschuss bei einem sich bewegenden Ziel recht schwierig.

      Wir brauchen mehr Polizei, härtere Richter, bessere Prävention.

      Ein Mittel der Prävention wäre meiner Ansicht nach die Ausgabe von Waffenscheinen. Man muss sich auch vom Protect and Serve, also dem Einsatz von Leib und Leben, Gedanken lösen. Die Polizei ist nicht dazu da, sondern um Gesetze durchzusetzen (law enforcement).
      Avatar
      schrieb am 05.10.01 16:27:48
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Donizetti:

      Mal ganz im Ernst: Sind Sie Anarchist?
      Ich will Sie damit nicht beleidigen, aber Ihre wiederholten Äußerungen zum Gewaltmonopol des Staates drängen diesen Eindruck geradezu auf.
      Avatar
      schrieb am 05.10.01 16:52:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Was verstehen Sie denn unter Anarchismus?. Für eine herrschafts- oder gesetzlose Gesellschaft bin ich jedenfalls nicht. Allerdings geht es beim Anarchismus eigentlich ja um die Freiheit des Menschen, die sich aus dem Naturrecht (daraus entwickelten sich die heutigen Menschenrechte) ergibt. Somit ist Anarchismus von der Idee her gar nicht uninteressant, in der Praxis aber wohl nicht umsetzbar.

      Gewaltmonopol heisst doch nicht, dass der Staat seinen Bürgern das Recht nimmt bzw. die Möglichkeiten immer weiter einschränkt, mit geeigneten Mitteln Notwehr/Notstand zu leisten oder Sport zu treiben.

      Die drei Gewalten sollen schon bei einem im Sinne und für das Wohl des Staatsvolkes handelnden Staat (was macht eigentlich unsere Regierung?) bleiben und es sollte kein Faustrecht, d.h. Recht des Stärkeren, herrschen.

      Erich Mühsam zum Anarchismus:
      Anarchismus ist die Lehre von der Freiheit als Grundlage der menschlichen Gesellschaft. Anarchie zu deutsch: ohne Herrschaft, ohne Obrigkeit, ohne Staat, bezeichnet somit den von den Anarchisten erstrebten Zustand der gesellschaftlichen Ordnung, nämlich die Freiheit jedes Einzelnen durch die allgemeine Freiheit. In dieser Zielsetzung, in nicht anderem‚ besteht die Verbundenheit aller Anarchisten, besteht die grundsätzliche Unterscheidung des Anarchismus von allen anderen Gesellschaftslehren und Menschheitsbekenntnissen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.01 15:36:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Bezieht sich zwar auf Österreich, passt aber auch zur aktuellen Situation in D.

      Zeitbühne
      Magazin für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik
      Nr. 9 September 2001

      Von der Bürger- zur Bürgerüberwachungsgesellschaft
      Von Hans Crepaz

      Ein geflügeltes Wort ist heute das der Bürgernähe. Es wird nur noch übertroffen vom dem der Bürgergesellschaft. Je mehr der Bürger in seinen Rechten und Freiheiten eingeschränkt wird, desto hohler tönen die Phrasen. Geschickt werden Nebensächlichkeiten als Bürgerfreiheit gepriesen, um in den wesentlichen Dingen diese umso brutaler zu beschneiden. Die Bürgernähe ist hauptsächlich bei der Überwachung des Bürgers gegeben. Auch beim Griff ins Geldbörsel herrscht Bürgernähe. Nahe ist die Obrigkeit dem Bürger auch bei sonstigen Schikanen. Wir sind also auf dem Weg von einer Bürger- zu einer Bürgerüberwachungsgesellschaft. Selbst die Exekutive wird mit viel propagandistischem Aufwand in diese sogenannte Bürgernähe eingebunden. Nach Jahrzehnten sozialistischer Dominanz sorgt nun ein bürgerlicher Politiker für die Nähe von Bürger und Polizei.

      Die wichtigste Aufgabe im Rahmen dieser Bürgernähe ist derzeit die drastische Reduzierung der Exekutive in der Öffentlichkeit. In Österreichs Städten insbesondere in der Bundeshauptstadt Wien herrscht bereits ein Sicherheitsnotstand. Diesen bekämpft man mit dem Auflassen von Kommissariaten und Wachzimmern. Auf den Straßen, wo sie ja hingehört, ist die Polizei schon lange nicht mehr zu sehen. Vor der letzten Wahl wurde eine vermehrte Präsenz zwar groß angekündigt, inzwischen ist vom Schutz des Bürgers keine Rede mehr. Das Motto lautet nun, die Bevölkerung sich selbst zu überlassen. Die nach wie vor geschonte Verbrechensstatistik zeigt auf allen Gebieten eine immer geringere Aufklärungsquote.

      Die Polizei erschöpft ihre Kräfte in der Begleitung von Donnnerstags-Demos, bei denen im Namen der Deeskalation beide Augen zugedrückt werden. Diese unangemeldeten, die öffentliche Ordnung massiv störenden gewalttätigen Krawalle, sind inzwischen zu einem demokratischen Gewohnheitsrecht geworden.

      Nun wurde der Exekutive von politischer Seite ein neues Betätigungsfeld, im Sinne falschverstandener Bürgernähe, zugewiesen. Während Menschen in Stadtbahnstationen am hellichten Tag zusammengeschlagen, Frauen ebenda vergewaltigt werden, der Handtaschenraub und der Drogenhandel immer größeren Umfang annehmen, schwärmen derzeit österreichweit hunderte hochqualifizierte Kriminalbeamte aus, um legale Waffenbesitzer auf ihre Verläßlichkeit zu überprüfen. Kein Mensch bekommt in diesem Land ohne Überprüfung der Verläßlichkeit ein Waffendokument. Eine völlig sinnlos Doppelgleisigkeit mit parteipolitischem Hintergrund.

      Diese zeitraubende Überprüfung, der Beamte hat ein mehrseitiges Protokoll aufzunehmen, ist für den Bürger ein schwerer Eingriff in seine Privatsphäre. So baut man Barrieren zwischen Bevölkerung und Exekutive auf. Dem unbescholtenen Bürger wird so seine Ohnmacht gegenüber einem undurchsichtigen Machtapparat vorgeführt.

      Illegale Waffenbesitzer wie Zuhälter, Drogenhändler, Einbrecher können nicht auf ihre Verläßlichkeit überprüft werden. In diesem Zusammenhang sollen noch einige Daten zur Klarstellung angeführt werden. In Österreich gibt es ca. 1 Million legaler Gewehre, 380.000 legale Pistolen. Im Jahre 1999 wurden bei einer Gesamtzahl von 45 Schußwaffendelikten 38 mit illegalen Waffen durchgeführt. Es gehört schon ein gerüttelt Maß an politischer Präpotenz dazu, wegen dieser verschwindenden Minderheit Hunderttausende in ihren Bürgerrechten einzuschränken und den Aufgabenbereich der Exekutive in die falsche Richtung zu lenken. Zugleich ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, eine gigantische Geldverschwendung, die in Zeiten extremer Sparsamkeit, die uns allen abverlangt wird, absolut unverständlich ist.

      Im Straßenverkehr kommen jährlich 1000 bis 1500 Menschen ums Leben, aber 70.000 werden zum Teil schwer verletzt. Hier wäre eine Verläßlichkeitsüberprüfung zum Wohle der Allgemeinheit viel eher am Platz.

      Also ein Fall für die derzeitige Regierung, ein unsinniges, aus ideologischen Gründen zusammengepfuschtes Gesetz im Sinne von Bürgernähe zu ändern.

      Impressum: Herausgeber: Josef und Brigitte Zachl
      Medieninhaber: Verein für Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bildung, 4400 Steyr, Dr. Josef Ender-Straße 21


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