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    Konkrete Fakten zum Thema Spekusteuer im Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.01 22:04:24 von
    neuester Beitrag 16.08.02 16:14:00 von
    Beiträge: 13
    ID: 527.720
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      Avatar
      schrieb am 30.12.01 22:04:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      das soll ein Thread werden, in dem einmal wirklich konkrete Fakten zu diesem Thema gesammelt werden.

      Mich interessieren vor allem folgende Länder:

      Niederlande:

      - Keine Spekusteuer auf Aktien, richtig?

      - Gilt das auch für Futures?

      - Hat Vermögenssteuer + pauschale Besteurung der möglichen Zinseinkünfte, aber Peanuts

      - Ist es nun richtig, daß man ab 50 Trades im Jahr als gewerblich eingestuft wird, ja oder nein? Wie sähe dann die Besteuerung aus?

      Belgien

      Luxemburg

      Frankreich: Pauschal insgesamt 26% war mal irgendwo zu lesen, wer hat mehr Infos?

      Italien: Pauschal 12,5%, gilt das auch für Futures? Höchstbetrag 300000? Was, DM oder Euro? Was darüber?

      Wer was weiß(!), bitte in diesen Thread posten!

      Viele Grüße
      Merkur
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 22:08:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Schweiz hatte ich noch vergessen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 22:34:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und das geliebte Österreich...

      - Die neue Regierung wollte die Spekusteurr ganz abschaffen, was ist daraus geworden? Sonstige Infos zu Österreich?
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 07:01:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und England :)
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 10:57:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Merkur

      was heißt hier Speku-Steuer im Ausland...

      Erstens bist Du als in Deutschland Ansässiger (gehe ich mal davon aus) mit Deinem WELT-Einkommen in Deutschland steuerpflichtig, egal ob Du in Spanien oder in Timbuktu gezockt hast. Ob Du steuerehrlich bist und in Deutschland alles versteuerst, ist Deine Entscheidung (gib´s lieber an!), zumal in Europa die Kontrollmechanismen auch immer mehr verschärft werden.

      Inwiefern die jeweiligen Länder eigene Steuern erheben (sog. Quellensteuern) hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die Quellensteuern sind u.U. auf Deine deutsche Steuer anrechenbar.

      Ich hoffe, das reicht erst mal für den Anfang.

      Gruß
      taxpayer

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      Avatar
      schrieb am 31.12.01 13:54:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Merkur,

      willste denn in eines der o.g. Länder auswandern, um von dort zocken zu können ? Solange Du einen (!) Wohnsitz (kann auch Nebenwohnsitz sein) oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Eichel-Land hast, bist Du hier mit Deinem Welteinkommen steuerpflichtig...wie oben schon gesagt.
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 15:31:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      BORIS meinte ja (auch), er könne durch Auswanderung (nach Monaco) der deutschen Steuer entgehen. Er war aber wohl nicht konsequent (genug), jedenfalls meinen Eichels Schergen, er sei immer noch "drin" (in Eichelland).
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 16:32:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Neiiiinnnn, mußte das wieder sein? Mußten wieder irgendwelche Besserwisser daherkommen?

      Ich würde meinen Wohnsitz in das jeweilige Land verlegen, ist doch klar. Bei Boris ist das Problem, daß er sich wohl über 183 Tage in Deutschland aufgehalten hat. Aber darüber wird in diesem Thread nicht weiter diskutiert. Der Thread ist dazu da, überhaupt erstmal eine Alternative zu finden.

      So zum Thema: Schweiz und Österreich fallen schon mal flach.

      Gruß
      Merkur
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 11:50:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Merkur
      Interessantes Thema. Wie ist es wohl mit folgender Konstellation. Angenommen, Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, hast Deinen Hauptwohnsitz aber im EU-Ausland (z.B. in Österreich oder in Frankreich). In Frankreich, so habe ich weiter oben gelesen, gibt es eine prozentuale Besteuerung auf Aktiengewinne, also keine Spekusteuer. Egal, wann Du die Aktie gekauft hast, der Gewinn muß versteuert werden. Wie ist es aber nun mit der eingangs geschilderten Konstellation. Wenn ich in D. unbeschränkt steuerpflichtig bin, in Österreich oder in Frankreich meinen Hauptwohnsitz habe, was gilt dann. Die Steuerregelung von Deutschland oder die Steuerregelung von dem Land, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe. Kann dazu jemand etwas sagen?
      Gruß
      Alsacien
      Avatar
      schrieb am 16.02.02 14:32:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 21:22:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      sehr interessanter thread. sollte ruhig weiter laufen. hier sind noch viele fragen/länder/möglichkeiten offen.

      wie ist es bsp. , wenne es im jeweiligen land keine spekusteuer gibt, gibt es dann aber dennoch eine einkommenssteuer auf aktiengewinne?

      wenn ja, im welchen land kann man traden ohen irgendetwas davon abgeben zu müssen?
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 16:02:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Alsacien,
      wenn jemand in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, dann muss hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
      wenn dieser gleichzeitig im Ausland seinen Hauptwohnsitz hat, dann spricht man von einer Ansässigkeit in beiden Staaten.
      Jetzt wird jedes Land primär nach seinen Steuergesetzten Steuern verlangen. Ein klassischer Fall von Doppelbesteuerung.
      Wie diese Doppelbesteuerung vermieden oder gemindert wird, kann dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entnommen werden.
      Besteht kein DBA, hilfst bei deutscher Steuerpflicht § 34c EStG u. U. weiter.
      Wenn dieser Paragraf nicht hilft, bleibt es bei einer echten Doppelbesteuerung. Dann wird es Zeit auszuwandert oder reumütig heimzukehren.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 16:14:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      An alle Freunde der DBA`s

      Es gibt jede Menge von Doppelbesteuerungsabkommen.
      Die meisten laufen nach gleichen Schemata ab.
      Wer, wo ansässig ist, wird in jedem DBA geklärt.
      Es ist also gar nicht so einfach diese Fälle zu lösen.
      Hier geht es steuerlich ans Eingemachte.
      Und wenn kleine Fehler gemacht werden, kann es teuer werden (siehe B.B.).

      Kurzer Hinweis an times (@11).
      Wenn man in zwei Ländern ansässig sein sollte und in einem Land es eine Speku-Steuer gibt und in einem anderen Land nicht, dann gibt es keine Probleme.
      Erklärungen musst Du in beiden Ländern abgeben, besteuern musst du Deine Speku-Gewinne nur in einem Land. Kein Fall von Doppelbesteuerung!
      Hier hilft nur aus- oder einwandern!

      cu
      pegru


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