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    gfn ag++++gibt es heute jubel???++++aufgepasst++aufgepasst - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.02 08:51:40 von
    neuester Beitrag 06.05.02 16:21:25 von
    Beiträge: 9
    ID: 579.747
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      schrieb am 23.04.02 08:51:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      jungs.
      wie ihr wisst.
      wird heute über den verbleib am nm entschieden. :)
      in der vorverhandlung wurde schon gegen die db vorgegangen.
      die db sollte andere gründe vorbringen.
      hiess es. :eek:

      haben die es geschafft.
      oder dürfen die pennys drin bleiben.
      es wird heute bestimmt spannend werden. :)

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 08:55:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      hier nochmal die meldung.
      von der anhörung am 09.04. :eek:
      ----------------------
      b]Oberlandesgericht äußert Zweifel an Penny-Stock-Regeln[/b]

      Frankfurt, 09. Apr (Reuters) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Streit um den Ausschluss so genannter Penny-Stock-Werte vom Neuen Markt grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die einseitige Regelwerksänderung durch die Deutsche Börse geäußert.
      "Wir tendieren dazu, anzunehmen, dass die Kläger einen Anspruch auf Unterlassung des Ausschlusses haben", sagte der Vorsitzende Richter des fünften Zivilsenats beim Oberlandesgericht Frankfurt, Wilfried Müller-Fuchs, am Dienstag in der Verhandlung zum Eilantrag von sechs Firmen gegen den Aussschluss vom Wachstumssegment. Die niedrige Bewertung der Firmen alleine sei keine ausreichende Begründung für die einseitige Änderung des zum 1. Oktober 2001 in Kraft getretenen Regelwerks durch die Börse, begründete der Richter. Die Entscheidung soll am 23. April bekannt gegeben werden.

      Die Aussagen des Richters deuteten darauf hin, dass den betroffenen Unternehmen der beantragte Aufschub in zweiter Instanz gewährt wird. Das Landgericht Frankfurt hatte die Eilanträge auf eine Fristverlängerung bei der Anwendung des neuen Regelwerks Ende 2001 noch abgewiesen. Fünf der sechs klagenden Gesellschaften wurde der Ausschluss vom Neuen Markt zum 27. April bereits angekündigt. Dabei handelt es sich um NSE Software, LetsBuyIt.com, InfoGenie, e.multi Digitale Dienste und GfN. Zu den Klägern gesellte sich am Dienstag noch die Firma Wizcom. Zum 27. April soll zudem Fortunecity ausgeschlossen werden. Im Mittelpunkt des Erörterungstermins am Dienstag stand die grundsätzliche Diskussion darüber, ob die einseitige Regelwerksänderung durch die Börse rechtens war. Die anwesenden Firmenvertreter übten Kritik an den Kriterien für einen Ausschluss und zogen die Einrichtung eines bei der Börse angesiedelten Schiedsgerichts für den Neuen Markt in Zweifel. Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnten sowohl die Börse als auch die klagenden Firmen ab.

      Der Vorsitzende Richter sah die geltenden Fristen für den Ausschluss aus dem Marktsegment für unzureichend an. Auch frühere einseitige Änderungen des Regelwerks, wie etwa zur Anzeige von Aktienverkäufen durch Vorstandsmitglieder, stellten keine ausreichende Begründung für die jetzt erfolgte Änderung der Regeln dar, fügte Müller-Fuchs hinzu.

      Nach dem verschärften Regelwerk sind solche Firmen von einem Delisting bedroht, deren Aktienkurs an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Marktkapitalisierung während dieser Zeit dauerhaft 20 Millionen Euro unterschreitet. Liegen Aktienkurs und Börsenwert der Firma dann in den folgenden 90 Handelstagen nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen über einem Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro, wird die Firma vom Neuen Markt ausgeschlossen. Auch insolvente Firmen müssen das Wachstumssegment verlassen.

      Der Rechtsvertreter der Deutschen Börse, Hans Hüesker, argumentierte, die Firmen hätten die Möglichkeit, das bei der Börse angesiedelte Schiedsgericht anzurufen und dort gegen den Ausschluss vorzugehen. "Deswegen besteht keine Dringlichkeit, das ordentliche Gericht anzurufen", ergänzte Hüesker. Solange keine Entscheidung des Schiedsgerichts gefallen sei, werde das betroffene Unternehmen auch nicht vom Neuen Markt ausgeschlossen und ihm würde deshalb kein Nachteil entstehen. Zwei Unternehmen, LetsbuyIt.com und e.multi, hätten das Schiedsgericht angerufen und damit dessen Zuständigkeit anerkannt.

      Firmenvertreter kritisierten daran jedoch, dass die Börse die drohende Beendigung der Zulassung zum Handel am Neuen Markt bereits bekannt gegeben haben müsse, bevor die betroffenen Unternehmen das Schiedsgericht anrufen könnten. "Damit sind wir gezwungen, die Zuständigkeit anzunehmen, obwohl wir sie anzweifeln", sagte ein Firmenvertreter. Zudem entstünde dem Unternehmen mit Veröffentlichung des drohenden Ausschlusses durchaus ein Nachteil in Form eines sinkenden Kurses. Somit werde es schwieriger, ein Delisting zu verhindern. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnten die Parteien ab. Im Rahmen dessen sollte die Deutsche Börse nach Vorstellung des Gerichts die Frist bis zur Anwendung der neuen Regeln verlängern. Damit sollen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die neuen Kriterien einzuhalten. Im Gegenzug sollten die Firmen das Schiedsgericht als zuständiges Organ anerkennen und somit auf eine Entscheidung durch ein ordentliches Gericht verzichten.

      Hüesker beharrte für die Deutsche Börse auf die Umsetzung des Regelwerks, um Firmen vom Neuen Markt zu verbannen, die der Zielsetzung nicht mehr gerecht würden. Damit solle dem Segment wieder zu mehr Ansehen verholfen werden. Firmenvertreter forderten dagegen die Wiederherstellung der Situation vor Einführung der Delisting-Regeln. Zumindestens das Kriterium der Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro solle abgeschafft werden. "Die Grenze ist eindeutig zu hoch", argumentierten Firmenvertreter und verwiesen auf ein Zulassungskriterium zum Neuen Markt, dass ein Stammkapital von 1,5 Millionen Euro erfordere.
      ------------------

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 09:14:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      die meldung der gfn ag dazu.
      ---------------------
      Donnerstag 11. April 2002
      GFN sieht sich durch Oberlandesgericht bestätigt


      Wie die GFN AG am Mittwoch mitteilte, zeichnet sich bei der Auseinandersetzung mit der Deutsche Börse AG um die Anwendung der umstrittenen "Penny Stock"-Regeln ein Erfolg für den IT-Trainingsspezialist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ab. Bei der mündlichen Verhandlung am 9. April ließ das OLG erkennen, dass es die aufgeführten Gründe der Deutschen Börse für ein Delisting für nicht ausreichend hält. Am 23. April soll das Urteil verkündet werden.
      Nachdem das Landgericht Frankfurt einen Eilantrag von GFN und fünf weiteren Unternehmen in einem Sammelverfahren überraschend abgelehnt hatte, will der IT-Dienstleister mit der Klage vor dem OLG einen drohenden Zwangsausschluss von Neuen Markt am 27. April 2002 verhindern.
      -----------------------

      nur meine meinung...... ;)
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 09:20:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      und von der homepage von gfn.
      ---------------------
      P R E S S E - I N F O R M A T I O N

      GFN erwartet Entscheidung der Berufungsinstanz am 23. April

      GFN sieht sich durch vorläufige Rechtsauffassung des Oberlandesgericht bestätigt


      Stuttgart, 10.04.2002 Bei der Auseinandersetzung mit der Deutschen Börse um die Anwendung der umstrittenen "Penny-Stock"-Regeln zeichnet sich ein Erfolg der GFN AG vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ab. Bei der mündlichen Verhandlung am 9. April ließ das OLG erkennen, dass es die aufgeführten Gründe der Deutschen Börse für ein Delisting für nicht ausreichend hält. Am 23. April will das OLG sein Urteil in der Sache verkünden.

      Nachdem das Landgericht Frankfurt einen Eilantrag von GFN und fünf weiteren Unternehmen in einem Sammelverfahren überraschend abgelehnt hatte, will der IT-Trainingsspezialist mit der Klage vor dem OLG einen drohenden Zwangsausschluss von Neuen Markt am 27. April 2002 verhindern.
      -------------------
      quelle: http://www.gfn.de/training/ir_mitteilung_20020410.html

      nur meine meinung.......
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 09:28:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      noch was von der homepage:

      wie steht das unternehmen momentan da???
      nicht mal so übel. ;)
      und gute aussichten. :eek:
      --------------------
      P R E S S E - I N F O R M A T I O N

      Nach schwachem Jahr 2001 mit Restrukturierung zurück zum Erfolg

      GFN will im Jahresverlauf 2002 profitabel werden


      Stuttgart, 25.03.2002 Mit einem umfangreichen Restrukturierungsprogramm hat die am Neuen Markt notierte GFN AG, Stuttgart, auf das enttäuschende Geschäftsjahr 2001 reagiert. Nachdem der IT-Trainingsspezialist seine Ziele 2001 nicht erreicht hat, werden erste positive Auswirkungen der Restrukturierung 2002 verzeichnet. "Im Verlauf des Geschäftsjahres 2002 wollen wir wieder profitabel arbeiten", betont der Vorstandsvorsitzender Volker Gallatz.

      Im Jahr 2001 ging der Umsatz der GFN Gruppe - bedingt durch die schwache Entwicklung im IT-Markt insgesamt und geprägt von Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand - um 14 Prozent auf 34,0 Mio. € (Vorjahr 39,5 Mio. € ) zurück. Durch diesen Umsatzrückgang verringerte sich auch das EBITDA von plus 1,1 auf minus 3,5 Mio. €. Die Gesellschaft hat 2001 außerplanmäßige Goodwill-Abschreibungen auf die Firmenkäufe der Vorjahre in Höhe von 6,5 Mio. € getätigt. Damit ging das Betriebsergebnis auf minus 13,6 Mio. € (Vorjahr: minus 3,3 Mio. € ) zurück. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 15,0 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. € ), entsprechend minus 2,76 € je Aktie (Vorjahr: minus 0,70 € ). Zum Bilanzstichtag verfügt GFN über liquide Mittel in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. € ).

      Allgemein wird für das laufende Jahr eine Konjunkturerholung erwartet. Unter dieser Voraussetzung rechnet der Vorstand für 2002, neben der prognostizierten Rückkehr in die schwarzen Zahlen im Jahresverlauf, mit einem Umsatz auf Vorjahresniveau und einem ausgeglichenen operativen Ergebnis für das Gesamtjahr.

      "Mit unserem erfolgreichen Restrukturierungsprogramm ist die GFN Gruppe nicht mehr auf schnelles Wachstum sondern auf eine profitable Geschäftsentwicklung ausgerichtet", so Gallatz. Durch Kapazitätsanpassung, Kostenreduzierung und der Zentralisierung wichtiger Aufgaben und Funktionen will das Unternehmen wieder eine ertragsstarke Einheit werden. Um dieses Ziel zu erreichen wurde auch die Mitarbeiterzahl deutlich reduziert - von 231 Mitarbeiter zum Jahresende 2000 auf 197 Mitarbeiter im März 2002. Gallatz erläutert: "Wir haben die gesamte Unternehmensgruppe nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und beispielsweise mittels interner Umstrukturierungen auf eine komplette Managementebene verzichtet. Somit haben wir die Verantwortlichkeit der einzelnen Standorte erhöht und unseren Vertrieb effizienter organisiert." Mit den Maßnahmen der Restrukturierung will die Gesellschaft wieder die Profitabilität erreichen.

      Dazu soll auch das aussichtsreiche Geschäftsfeld e-Learning beitragen. GFN setzt hier neben dem breiten Kursangebot vermehrt auf eine hochskalierbare Plattform. Diese kann an die jeweiligen Anforderungen der Kunden individuell angepasst und in das Corporate Design integriert werden. Damit können die Kunden e-Learning als eigene Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit anbieten. Verstärkt setzt GFN zudem auf das sogenannte "Blended Learning", einer Kombination aus e-Learning und Präsenztraining, die sich am Markt immer mehr durchsetzt.
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      quelle: http://www.gfn.de/training/ir_mitteilung_20020325.html

      nur meine meinung.......

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      Avatar
      schrieb am 23.04.02 09:34:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      dieses unternehmen hat es nicht verdient.
      vom neuen markt verbannt zu werden.
      nach überstandener kunjunkturflaute. :(
      wird die gfn auf alle fälle.
      wieder über 1 euro steigen. ;)

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 10:12:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Niederlage der Börse im Streit um Zwangsausschluss von Billigaktien

      FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Steit um den Zwangsausschluss von Billigaktien (PennyStocks) vom Neuen Markt hat die Deutsche Börse eine Niederlage einstecken müssen. Sechs Aktiengesellschaften hatten sich in einem Eilverfahren dagegen gewehrt, wegen ihres niedrigen Börsenwertes vom Neuen Markt verbannt zu werden. Entsprechende Regeln hatte die Börse im Oktober einseitig eingeführt. Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte es der Börse, diese Regeln anzuwenden, bevor eine erstinstanzliche Entscheidung in einem normalen Hauptsacheverfahren getroffen wurde. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig./yo/DP/tv

      quelle: http://kurse.exchange.de/exchange/de/newsarticle.html?sNewsI…
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 12:05:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Blockweise, hast Du eigentlich nur solche Schrottaktien ? Da bekomme ich ja fast schon Mitleid. Und dann noch diese Selbstgespräche...

      d. :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 16:21:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      blockweise folgt nur einer Regel der Stoa: Sei dir selbst genug.


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