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    Anzeige wg. Beleidigung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.04.02 09:46:06 von
    neuester Beitrag 30.04.02 10:55:06 von
    Beiträge: 25
    ID: 582.113
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      Avatar
      schrieb am 30.04.02 09:46:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich würde gern einen User wg. einer wirklich sehr vulgären Beleidigung (§185 StGB) anzeigen. Hat einer von euch dies schon mal gemacht? Wie muß man dabei vorgehen? Wo muß man Anzeige erstatten? Wie stehen die Erfolgschancen?

      Danke für eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 09:56:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie hast Du den User denn vorher provoziert?

      Bist Du sicher, daß der User schon strafmündig ist?

      Ist es eigentlich wirklich so wichtig oder reicht nicht schon die Sperre durch WO?
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 09:58:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Anzeige erstattet man übrigens über die zuständige Staatsanwaltschaft. Am einfachsten geht das, wenn man zum Polizeirevier des Tatortes geht; in diesem Fall wohl am besten das Polizeirevier des eigenen Wohnortes, da zunächst kein anderer "Tatort" zugeordnet werden kann.
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:00:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Anzeigen bringt nicht viel !

      Ich würde dir einen Amoklauf empfehlen !
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:01:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Beweismittel ist dann das entsprechende Posting bei WO, wobei nach einer Anzeige die Staatsanwaltschaft WO auffordern kann, die IP-Adresse des Postings anzugeben. Ist das die IP-Adresse eines eigengenutzten PCs, ist der Fall relativ einfach, andernfalls kann es aber auch nahezu unmöglich werden, den Beleidiger festzustellen.

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      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:01:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schlaf nee Nacht drüber. Steh drüber, das stärkt Dich besonders ;-)
      Sowas hat selten was gebracht. Falls wirklich: Wo anschreiben damit die ip gesichert wird und bei der Rechtsabteilung hinterlegen lassen. In der Regel kommt aber nix bei raus. Gerichte sind ohnhin überlastet. Aber jedem das seine.
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:03:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      donziboy willste meine adresse haben.. geb dir dann auch gleich die adresse meines anwaltes

      haha das wird bestimmt spassig
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:04:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      strafmündig

      Vom chronologischen Alter weiß ich nicht, aber vom geistigen Alter her habe ich auch meine Zweifel.

      Ich würde dir einen Amoklauf empfehlen !

      Ich kenn ja nur die User ID. ;)

      Beweismittel ist dann das entsprechende Posting bei WO

      War Boardmail. User ist im übrigen fett.

      Schlaf nee Nacht drüber. Steh drüber, das stärkt Dich besonders

      :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:06:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @klatschi

      Keine Angst. Du bist nicht gemeint.
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:06:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ donizetti

      Wer austeilt muss auch einstecken können. Denk mal darüber nach.

      Gruss BANDIDOS
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:08:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      bin ich nicht würdig von dir angezeigt zu werden?? :(
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:10:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      @for4zim

      Wie hast Du den User denn vorher provoziert?

      Meines Wissens nach habe ich ihn nicht beleidigt.

      @BANDIDOS

      Wenn es nur um eine Reaktion auf eines meiner Postings ginge, dann könnte ich auch damit leben. Hier aber nur Schmähkritik ohne Zusammenhang zu einer Diskussion per BM.
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:11:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      @klatschi

      Sollte keine Herabsetzung Deiner Person sein. Demnächst vielleicht. :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:12:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn mich einer per Boardmail beleidigen wollte, würde ich ihn nur bedauern. Der hat Energie verschwendet auf etwas, das nach 2 Sekunden gelöscht wird. :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:12:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      hey wer immer der user ist den du anzeigen möchtest ich unterstütze ihn finanziell... ein guter anwalt kostet schliesslich

      also böser bub meld dich bei mir :)
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:14:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ donizetti

      stell das ding hier rein und wir beraten Dich weiter.

      Gruss Bandidos
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:15:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da habe wir es wieder: Täterschutz vor Opferschutz :laugh:

      @for4zim

      Kennst mich doch, Ich bin doch so sensibel. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:16:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich schlage vor, der User day_sleeper wiederholt seine Schmähkritik hier selbst. :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:19:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      :laugh: mach dich doch nicht lächerlich :laugh:

      In einem Internet-Board einen anzeigen wegen Beleidigung :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:25:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      fürn Amoklauf musst du dich vor deinen PC stellen und den Monitor erschießen
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:35:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      @donizetti

      1.warum ne anzeige
      2.versuch mal das er sich bei dir entschuldigt (per BM)
      3.wie schlimm war denn die beleidigung
      4.w:o sperre genügt...meiner meinung nach voll...
      5.Ursache für beleidgung :vielleicht hat der user einfach nen schlechten tag gehabt (verluste..seine frau hat ihn verlassen...jemand ist gestorben...)

      Olsi
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:49:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wenn es day_sleeper war, würde ich als Anwalt auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren und als Beweis seine Threads vorführen. Wenn jemand jeden, der Probleme mit Schwulen hat, gleich als Nazi bezeichnet und nicht versteht, daß das überzogen ist, hat der wohl den Realitätsbezug verloren.

      Da ist wohl nichts zu holen, donizetti. :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:52:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      @DieOlsenbande

      ad 1: Als erzieherische Maßnahme.

      ad 2: Mit solchen Personen verkehre ich nicht persönlich.

      ad 3: Die von ihm verwendeten Vokabeln gehören nicht zu meinem aktiven Wortschatz.

      ad 4: Ich habe Herrn Balke schon eine Bm gesendet, und um die Sperrung des Users day_sleeper gebeten. Es ist halt die Farge, ob es zur Geschäftspolitik von WO gehört, solche Personen weiter unbehelligt Schmähkritiken per BM versenden zu lassen, oder ob man hier einen Riegel vorschieben will.

      ad 5: Eventuell hat er sich über die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Studie des Herrn Geis geärgert. :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:52:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      Muß Olsi zustimmen.

      Bei einer Beleidigungsklage wird, falls der Täter überhaupt ermittelt werden kann und die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei sich diese Arbeit macht, eine Vorverhandlung eingeschoben. Diese Güteverhandlung gibt dann die Möglichkeit, die Sache außergerichtlich durch Entschuldigung, evtl. Schmerzensgeld zu regeln. Deine Kosten mußt Du selbst tragen. Erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn Du viel Zeit hast, dann kannst Du es tun.

      Du solltest allerdings damit rechnen, daß die Staatsanwaltschaft die Sache wegen mangelndem öffentlichem Interesse einstellt und erst gar nicht bearbeitet.

      Der erste Schritt wäre jedenfalls eine Anzeige bei der Polizei. Ruf doch einfach dort an!
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:55:06
      Beitrag Nr. 25 ()
      @for4zim

      §10 StGB Unfähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und/oder nach dieser Einsicht zu handeln als Folge einer Geisteskrankheit, von Schwachsinn oder einer schweren Bewusstseinsstörung.:laugh:


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