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    Brauche Hilfe / Arbeitsrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.03 12:27:04 von
    neuester Beitrag 01.03.03 13:53:49 von
    Beiträge: 4
    ID: 702.855
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      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:27:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      :look:

      Wer haftet beim Verlust eines Firmenschlüssels ?

      Habe bei google nichts wirklich konkretes darüber gefunden...

      Wer haftet, wenn ich den Schlüssel

      a) verliere (kann ja nun echt jedem passieren)
      b) gestohlen bekomme (Einbruch oder Überfall etc.)


      Ich habe bei google nur ein Urteil gefunden,
      das besagt, daß der Arbeitnehmer nicht haften muss,
      wenn der Arbeitgeber es unterlassen hat darauf hinzuweisen, daß er im Verlustfalle die Schlösser austauscht...


      Wer hat hier wirklich Ahnung ? :confused:


      Danke !


      :) MTT :)
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 12:58:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      genau kann ich es Dir nicht sagen, ich habe mal gelesen das der Arbeitnehmer grundsätzlich dagegen durch den Arbeitgeber versichert ist. Nur bei grober Fahrlässigkeit nicht. Ob hier aber eine Schlüsselverlustversicherung wie z.B: der WGV greift weiss ich nicht. Ich habe diese Versicherung trotzdem denn so selten ist der Fall mit dem verlorenen Schlüssel ja nicht.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:11:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich denke auch, daß der arbeitgeber deswegen versichert ist, nur bei fahrlässigkeit tritt das nicht ein. geh zum anwalt, ist immer das beste. oder frag deine haftpflich VS.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:53:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Geh zum Anwalt und werf dem verlorenen Geld frische Kohle nach:laugh: lol

      Mach so eine Haftpflicht für wenige Teuros und Ruhe ist.


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