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    Börsenmakler SCHNIGGE AG NEUE WKN 553288 !!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.03 17:22:49 von
    neuester Beitrag 24.10.03 18:47:16 von
    Beiträge: 13
    ID: 783.600
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      Avatar
      schrieb am 07.10.03 17:22:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      NEUE Wkn 553288 Kurs zur Zeit 2,30 .
      Wie gehts weiter?
      HOPP oder TOP ?
      :confused:

      Sanremo
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 18:02:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kurse um 3-4 Euro sind in nächster Zeit möglich. ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 19:42:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      werde noch 1500 Aktien Zeichnen für 1 Euro.

      Kurs aktuell bei 2,60 ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 19:57:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi biker,

      schau mal auf hp von schnigge

      derzeit ist die börsennotiz für neue aktien nicht geplant...


      danny
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 20:31:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi dannydattel,

      laut dem Schreiben kann man die Aktien Zeichnen zu 1 Euro.

      Die Börsenzulassung für die gezeichneten Aktien muß erst noch zu einem späteren Zeitpunkt von der Gesellschaft beantragt werden.
      Bis zur Börsenzulassung sind die Aktien zu 1 Euro nicht handelbar.

      Gruß
      Bm

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      Avatar
      schrieb am 08.10.03 19:55:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      also wenn ich schniggeaktien hätte...

      dann würde ich zeichnen und meinen bestand oberhalb 1€ verkaufen!

      warum?

      ganz einfach...

      1. verbilligte ich meinen einstand um die differenz zeichnungspreis neue aktien - verkaufspreis alte aktien

      2. hätte ich für alle eventualitäten mein derzeit gebundenes geld komplett in sicherheit ohne die chance zu verlieren an steigenden preisen zu partizipieren
      - missglückt die kapitalerhöhung wäre ich nicht mit meinem geld in der dann vermutlich abstürzenden aktie
      - gelingt die kapitalerhöhung erhielte ich meine aktien zu 1€ zurück und könnte auf börsennotierung hoffen

      ist vielleicht für die investierten eine überlegung wert...

      danny
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 12:33:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      kleiner hinweis an dannidattel... die argumente sind so sicherlich richtig, nur der letzte punkt ist missverständlich - eine notierung der aktien erfolgt auf jeden fall, darauf braucht man nicht zu hoffen - allerdings erst zu einem späteren zeitpunkt, so dass man zwischenzeitlich über die aktien nicht verfügen kann, bis die einbeziehung der aktien in den handel erfolgt ist.
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 13:45:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      hi florian,

      danke für die klare aussage.

      hoffe euch gehts allen gut!

      danny
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 15:35:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja, wüßte ich auch gerne....

      also mir geht es trotz dem geringeren arbeitslosengeld eigentlich ganz gut, aber wenn man schon vorher gelernt hat für die fahrt- und essenskosten, für vermögenswirksame leistungen und die altersvorsorge selbst aufzukommen, nicht zockt, kommt man ganz gut zurecht. jedenfalls bin ich noch nicht so tief gesunken, über das internet kondome versteigern zu müssen. im gegenteil ich kann es mir sogar noch leisten, aktien zu halten und einem kurs- und moralverfall zuzusehen. gut, wenn man sich nicht familiäre bindungen oder sonstige
      "verhältnisse" (pfui!) :laugh: vorhalten lassen muß, wenn man einen arbeitsplatz inne behalten hat.

      ähnlichkeiten zu etwaigen ereignissen, orten, personen oder zu dem unternehmen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt!
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 18:28:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      lieber flojo,

      weiss die dbag übrigens schon davon das die aktien auf jeden fall notiert werden?

      ist sicherlich nur ne formsache aber: der vorstand der ag wird nach durchführung der ke die zulassung der neuen aktien zum handel in ... beantragen

      sollten organe der gesellschaft wissentlich oder unwissentlich, unter klarnamen oder nick, im internet oder der presse oder sonstwo die aussage "erfolgt auf jeden fall" machen und die dbag sträubt sich aus etwelchen gründen, z.b. der form des antrages halber oder sonstigem könnte dies haftungsrechtliche folgen für das organ und die gesellschaft haben. und die probleme der form kennt die gesellschaft (schnigge) ja zur genüge,oder? bspw. durch mefi falsch formulierte zulassungsanträge für gratisaktien - damals glücklicherweise ohne folgen - jüngst probleme bei der notierung der konv. stücke o.ä.

      n.b. im nachbarthread hast du so schön die formel zur berechnung des br-abschlages veröffentlicht. dazu folgende fragen:
      gilt die formel auch für die berechnung eines br unter dem vorbehalt der vollständigen zeichnung?
      gilt sie auch wenn altaktionäre mehr zeichnen dürfen (laut zeichnungsschein) als ihnen rechnerisch zusteht?
      gilt der wert des so berechneten br auch für die strategischen investoren die die die restliche ke gzeichnen sollen, und wenn ja, an wen entrichten sie diesen wert?

      dasjenige organ der gesellschaft das sich angesprochen fühlt sollte aus meiner sicht entweder rückendeckung des syndicus holen oder vorsichtiger formulieren wobei auch der autor eindeutig und offen auftritt.

      nur meine meinung


      danny
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 12:11:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      moin, vielen dank für den hinweis..die konsequenz daraus ist natürlich, dass lieber gar keine äusserung erfolgen wird, bevor des gegen organe oder die gesellschaft verwandt werden soll. da hilft auch kein kontakt zu einem syndicus -schliesslich erhält man von juristen zu guter letzt die auskunft, dass man vor gericht und auf hoher see in gottes hand ist*gg* demenstprechend hier nur der hinweis, das es sich bei dem anderen thread ausschliesslich um die frage des allgemeingültigen verfahrens des rechnerischen abschlages des bezugsrechtes handelte, der den aktionären in etwa die einordnung des aktuellen aktienkurses möglich machen sollte - nicht mehr und auch nicht weniger. weitergehende fragen können dann auf der HV gestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 12:17:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      habe meine verkauft
      kaufe neue für 1€ bezugsrecht nach
      grus lupos
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 18:47:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      24.10.2003 - 18:23 Uhr
      Börsenmakler Schnigge AG
      Börsenmakler Schnigge AG schließt Barkapitalerhöhung erfolgreich ab


      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Börsenmakler Schnigge AG schließt Barkapitalerhöhung erfolgreich ab

      Düsseldorf, den 24. Oktober 2003

      Die Börsenmakler Schnigge AG hat die Kapitalerhöhung I gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht für die Altaktionäre erfolgreich abgeschlossen. Sämtliche Aktien konnten platziert werden.

      Die Anträge hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Genehmigungen wurden von der BaFin positiv beschieden. Die Übernahme von weiteren mindestens 750.000 Aktien durch einen Investor in der Kapitalerhöhung II ist sichergestellt. Damit sind alle Voraussetzungen zur Durchführung der Kapitalerhöhung I erfüllt und die Eintragung ins Handelsregister wird beantragt.

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach Eintragung ins Handelsregister von derzeit EUR l Mio. durch die Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien um EUR l Mio. auf EUR 2 Mio. erhöht. Die neuen Aktien sollen zu einem späteren Zeitpunkt zum Handel zugelassen werden.

      Die Einzelheiten zur Kapitalerhöhung II werden in Kürze veröffentlicht.

      Börsenmakler Schnigge AG Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.10.2003


      WKN: 553288; ISIN: DE0005532881; Index: Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und Hannover; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart


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