BaFin - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.10.03 09:44:17 von
neuester Beitrag 09.10.03 10:11:34 von
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BaFin hat Angst vor dem ´kleinen Mann´
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat vor einer Haftbarmachung der europäischen Finanzaufsichtsbehörden durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewarnt. Dies könne die Aufsichtsbehörde völlig lahm legen und die Vertraulichkeit der Kontrollen in Frage stellen.
Nach Worten des Bafin-Präsidenten, Jochen Sanio, wird der europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH)in Kürze darüber entscheiden, ob einzelne Anleger und Sparer künftig das Recht haben, die jeweilige Aufsichtsbehörde ihres Landes auf Schadenersatz zu verklagen, falls der Behörde Mängel bei der Bankenaufsicht nachgewiesen werden kann. Bisher ist dies durch einen Haftungsausschluss im deutschen Finanzdienstleistungsgesetz ausgeschlossen.
Die BaFin müsse in diesem Fall eine Aufsichtsmaßnahme an die andere reihen, um sich keiner Haftungsproblematik auszusetzen. "Wir hätten eine Betonabwehr, die erbarmungslos alles abriegelt", sagte Sanio. Es käme eine Flut von Anträgen und Klagen einzelner Kunden auf die Behörde zu. "Die Aufsicht würde lahm gelegt." Ein noch größeres Problem sieht Sanio darin, dass der einzelne Kunde dann gegebenenfalls das Recht erhielte, vertrauliche Akten der BaFin über das jeweilige Institut einzusehen.
Zwar lehne die Europäische Kommission wie auch die Bundesregierung eine allgemeine Haftung der Finanzaufsicht gegen Kunden von Finanzinstituten ab, doch gebannt sei die Möglichkeit eines entsprechenden Urteils durch den europäischen Gerichtshof deshalb noch nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe sich nämlich das Recht vorbehalten, die Vorschrift über den bislang geltenden Haftungsausschluss auch noch dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. "Beten wir also dafür, dass der EuGH erleuchtet wird und davon absieht, den deutschen Gesetzgeber seiner Rechte zu berauben", sagte Sanio.
http://www.ftd.de/ub/fi/1065243039254.html?nv=hpm
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat vor einer Haftbarmachung der europäischen Finanzaufsichtsbehörden durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewarnt. Dies könne die Aufsichtsbehörde völlig lahm legen und die Vertraulichkeit der Kontrollen in Frage stellen.
Nach Worten des Bafin-Präsidenten, Jochen Sanio, wird der europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH)in Kürze darüber entscheiden, ob einzelne Anleger und Sparer künftig das Recht haben, die jeweilige Aufsichtsbehörde ihres Landes auf Schadenersatz zu verklagen, falls der Behörde Mängel bei der Bankenaufsicht nachgewiesen werden kann. Bisher ist dies durch einen Haftungsausschluss im deutschen Finanzdienstleistungsgesetz ausgeschlossen.
Die BaFin müsse in diesem Fall eine Aufsichtsmaßnahme an die andere reihen, um sich keiner Haftungsproblematik auszusetzen. "Wir hätten eine Betonabwehr, die erbarmungslos alles abriegelt", sagte Sanio. Es käme eine Flut von Anträgen und Klagen einzelner Kunden auf die Behörde zu. "Die Aufsicht würde lahm gelegt." Ein noch größeres Problem sieht Sanio darin, dass der einzelne Kunde dann gegebenenfalls das Recht erhielte, vertrauliche Akten der BaFin über das jeweilige Institut einzusehen.
Zwar lehne die Europäische Kommission wie auch die Bundesregierung eine allgemeine Haftung der Finanzaufsicht gegen Kunden von Finanzinstituten ab, doch gebannt sei die Möglichkeit eines entsprechenden Urteils durch den europäischen Gerichtshof deshalb noch nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe sich nämlich das Recht vorbehalten, die Vorschrift über den bislang geltenden Haftungsausschluss auch noch dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. "Beten wir also dafür, dass der EuGH erleuchtet wird und davon absieht, den deutschen Gesetzgeber seiner Rechte zu berauben", sagte Sanio.
http://www.ftd.de/ub/fi/1065243039254.html?nv=hpm
ich lach mich schlapp
richtig so das ist die rache fürs wphg
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